Fahrtkosten Abrechnung bei Abordnungen

  • Hallo an alle! Mich würde interessieren, wie Fahrtkosten im Rahmen einer Abordnung abgerechnet werden. Ich bin voll abgeordnet als Pädagogischer Mitarbeiter in eine 55 km entfernte Stadt. Ich habe kürzlich gelesen, dass es eine Höchstgrenze für die Kilometerpauschale bei der Steuer gibt von 4500€ die hier bei meinen täglichen Fahrten dorthin deutlich überschritten wird. Wenn ich das richtig verstehe, dann müsste es möglich sein 110km am Tag aufgrund der Abordnung anzugeben. Oder muss sogar irgend ein Ersatz dafür bezahlt werden? Ich habe eine generelle Dienstreisegenhemigung. Und - wie ist es mit Dienstfahrten vor Ort in der anderen Stadt? Einmal in der anderen Stadt angekommen muss ich fast täglich Dienstfahrten unternehmen, die Stadt bei der ich abgeordnet bin zeichnet sich nicht zuständig für Landesmitarbeitende und sprach davon, dass ich mich um eine Trennungsgeldentschädigung bemühen sollte. Ab wann oder welcher Entfernung gibt es einen Anspruch auf Trennungsgeldentschädigung? Ich freue mich über eure Hinweise! Diese Fahrerei ist in der heutigen Zeit mehr als teuer....

    • Offizieller Beitrag

    SGV Inhalt : Verordnung über die Gewährung von Trennungsentschädigung (Trennungsentschädigungsverordnung - TEVO -) | RECHT.NRW.DE

    Weitere Infos und die Anträge bekommst Du bei der Stelle, zu der Du abgeordnet wurdest (z.B. die BR, QUA-LiS, MSB etc.)

    Zu überlegen wäre auch ein ÖPNV Jahresabo - das wird zumindest von einigen Behörden subventioniert und die Kosten werden nahezu vollständig über die TEVO-Anträge übernommen.

  • Danke für die schnelle Antwort! Ich wurde von der BR an eine städtische Verwaltung abgeordnet. Die Stadt behauptet bislang nicht zuständig zu sein... Ich blicke ehrlich gesagt nicht durch - auch durch das lesen über die TEVO...

  • Vielleicht ist dir nachfolgend verlinkte Aufstellung schon eine Hilfe:

    https://www.bezreg-muenster.de/de/schule_und_…i-Abordnung.pdf

    Ich lass das jetzt mal stehen. Doppelt gemoppelt hält besser. :)

    Wichtig zu lernen vor allem ist Einverständnis. (B. Brecht)

    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Danke für die schnelle Antwort! Ich wurde von der BR an eine städtische Verwaltung abgeordnet. Die Stadt behauptet bislang nicht zuständig zu sein... Ich blicke ehrlich gesagt nicht durch - auch durch das lesen über die TEVO...

    Hat die BR dazu nichts in der Abordnung geschrieben? Ein Anruf in der BR könnte auch hilfreich sein, gerade wenn die Stadt sich nicht zuständig sieht.

  • Ich habe mich selbst um die Stelle beworben - und sie ist auch toll und macht mir sehr viel Spaß, ich habe nur das Gefühl irgendwie etwas zu übersehen. Gelten die Erstattungen im Rahmen der TEVO für die tägliche Fahrt? 110km?

    • Offizieller Beitrag

    oh dann bleibe ich hellhörig und lese hier, auch wenn ich mir das gar nicht vorstellen kann. (Selbst auf einer Vollabordnungsstelle, gute 40km, auf die Idee wäre ich gar nicht gekommen.)
    Für die Dienstfahrten, die du tagsüber machen, dafür gibt es Abrechnungsmöglichkeiten.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe mich selbst um die Stelle beworben - und sie ist auch toll und macht mir sehr viel Spaß, ich habe nur das Gefühl irgendwie etwas zu übersehen. Gelten die Erstattungen im Rahmen der TEVO für die tägliche Fahrt? 110km?

    Wenn ich mir den Verordnungstext ansehe, müsste das so sein.

    • Offizieller Beitrag

    § 6 (1b) spricht von "nicht länger als einen Monat"

    Fällt es deiner/eurer Meinung nach unter § 1 (2)6.?
    Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass es bei einer freiwilligen Bewerbung auf Abordnung genauso aussieht wie bei einer Abordnung wegen Mangel an einer anderen Dienststelle?

  • Bolzbold

    Ich sehe bei der TEVO noch ein Problem für Tarifbeschäftigte. Die werden namentlich nicht erwähnt. Kann ich daraus schlussfolgern, dass wir in die Röhre gucken oder habe ich eine Vorschrift übersehen, die die beamtenrechtlichen Vorschriften auch hier für verbindliche erklärt?

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

    • Offizieller Beitrag

    Bolzbold

    Ich sehe bei der TEVO noch ein Problem für Tarifbeschäftigte. Die werden namentlich nicht erwähnt. Kann ich daraus schlussfolgern, dass wir in die Röhre gucken oder habe ich eine Vorschrift übersehen, die die beamtenrechtlichen Vorschriften auch hier für verbindliche erklärt?

    Ich habe eben ein wenig gegoogelt, konnte dazu aber nicht viel finden - wobei das natürlich auch nicht mein Beritt ist.

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