Nochmal zum Amtsarzt trotz keiner gesundheitlichen Probleme

  • Hallo Zusammen,

    Ich habe eine Stelle über das Listenverfahren bekommen. Ich war bereits im Regierungspräsidium inTübingen zum Unterschreiben. Ich muss nun nochmals ein amtsärztliches Gutachten einreichen. Die Dame meinte manche müssen das nochmal, manche nicht... ist das normal? Mein erstes Gutachten von vor dem Ref war einwandfrei. Mir geht es eigentlich nur darum , dass das ja wieder ein hoher Betrag sein wird, den man da unnötigerweise zahlen muss... die Frage ob ich nochmal zum gleichen Arzt gehen könne, konnte sie mir auch nicht genau beantworten. Hat jemand von euch schon eine ähnliche Erfahrung gemacht?

  • Nur Mal zur Klarstellung: Kosten??

    Die übernimmt doch wohl hoffentlich die Dienststelle. Ansonsten unbedingt Kontakt zum Personalrat aufnehmen, dass der sich kümmert!

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Prüf nach, ob im Gutachten aus dem Ref wirklich angekreuzt wurde, dass keine erneute Begutachtung erforderlich sei. Manchmal geht dabei etwas schief, sprich das Kreuz ist an der falschen Stelle (dann müsstest du erneut hingehen). Wenn dieses eindeutig bereits ohne erneute Begutachtung Gültigkeit hat und auch aus anderen Gründen keine Neubegutachtung angeordnet wurde, dann lass dich von deiner Gewerkschaft beraten, wie du widersprechen solltest. Das RP versucht den für sich schnellsten Weg zu gehen, an alle Unterlagen zu kommen, selbst wenn das bedeutet, dich unnötig erneut zum Arzt zu schicken.


    Bei mir wurde das damals zunächst auch verlangt, weil meine Ref-Akte in einem anderen RP vorlag, als das RP, in dem ich die Planstelle angetreten habe und die es nicht geschafft haben, die Akte auszutauschen. Für die war es einfacher, mich erneut zum Arzt schicken zu wollen, für mich eine Zumutung, die letztlich nicht nötig/zulässig war. Habe mich damals telefonisch beraten lassen von der GEW und mit deren Hilfe eine passende Mail formuliert, in der ich das Ansinnen klar zurückgewiesen habe. Hat funktioniert. Habe damals dann eine mir vorliegende digitale Kopie des Gutachtens an das neue RP geschickt, das hat die Sache erleichtert, sonst hätte womöglich die Gewerkschaft mehr machen müssen, als mich lediglich telefonisch zu beraten.


    Ob du zum selben Arzt gehen könntest wie beim ersten Mal hängt vor allem davon ab, ob dieser aktuell noch auf der Liste steht. Bei mir war das beispielsweise nicht mehr der Fall vor dem Planstellenantritt, so dass ich zu einem anderen Arzt hätte gehen müssen. Die aktuell gültige Liste findest du online. Erst aber: Prüfen, ob das Kreuz an der richtigen Stelle ist im alten Gutachten, wenn ja, nochmal genau nachfragen, mit welcher Begründung und auf welcher Grundlage trotzdem eine erneute Begutachtung gefordert wird und das mit deiner Gewerkschaft besprechen, um mit dieser gemeinsam ggf. den Widerspruch zu formulieren.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Nur Mal zur Klarstellung: Kosten??

    Die übernimmt doch wohl hoffentlich die Dienststelle. Ansonsten unbedingt Kontakt zum Personalrat aufnehmen, dass der sich kümmert!

    Ja, die Kosten der Untersuchung muss man selbst tragen, da man diese für die erfolgreiche Bewerbung um den Refplatz oder eben ggf. die Planstelle benötigt. Auch andere Bewerbungsunterlagen muss man ja selbst zahlen, wie das Ausstellen des Führungszeugnisses. Das ist rechtlich zulässig (man ist ja noch nur Bewerber:in), auch wenn das Land sich damit einen schlanken Fuß macht. Erst nach dem Antritt der Stelle sind weitere Amtsarztbesuche "eingepreist". Ich weiß, dass das andere BL anders regeln, das hätten wir schon einmal im Forum. Hier in BW sind das aber private Kosten.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ja, die Kosten der Untersuchung muss man selbst tragen, da man diese für die erfolgreiche Bewerbung um den Refplatz oder eben ggf. die Planstelle benötigt.

    Also bei mir in NRW hat der Dienstherr die komplette Amtsärztliche Untersuchung bezahlt. Sie fand ja auch im Kreis-Gesundheitsamt statt und war der Musterung im Kreiswehrersatzamt nicht unähnlich. Das war damals nur etwas komplizierter, weil die Amtsärztin mich noch zu diversen Fachärzten geschickt hat, um Gutachten einzuholen, also Belastungs-EKG, Augenarzt, ...

    Die Fachärzte haben mich zwar schief angeguckt, als ich mich vorgestelt habe: "Schönen guten Tag, das Gesundheitsamt schickt mich...", aber gezahlt habe ich da nie etwas.


    Ich war damals nur etwas angefressen, weil eine andere angehende Beamtin nach 30 Minuten mit der Untersuchung durch war und sich bei mir die ganze Sache über 2 Wochen hinzog dank der ganzen externen Gutachten.


    Letzte Worte der Amtsärztin: "Wer bei mir besteht, bekommt die Verbeamtung, wer es nicht schafft, wird angestellt nach TV-L."

  • Entschuldigt bitte, dass ich mich hier auch einklinke mit meiner (sehr ähnlichen) Frage. Hatte schon lange gesucht und war drauf und dran einen eigenen Thread aufzumachen, aber es erschien mir in diesem Kontext jetzt sinnvoller.


    Ich habe jetzt einige Jahre bei einem privaten Träger gearbeitet und werde nun zum Land wechseln. Amtsarzt habe ich vor dem Ref, dann vor der Anstellung beim privaten Träger und jetzt nochmal vor der Ernennung zum Beamten auf Probe gemacht.


    Muss ich vor der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit noch einmal zum Amtsarzt oder war es das jetzt? (Bundesland ist Rheinland-Pfalz)

  • und frag bitte bei Eurem Personalrat nach. Es widerspricht meinem Rechtsempfinden, wenn die Amtsarztkosten nicht übernommen werden.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • und frag bitte bei Eurem Personalrat nach. Es widerspricht meinem Rechtsempfinden, wenn die Amtsarztkosten nicht übernommen werden.

    Das ist, wie von mir geschrieben, die übliche Praxis in BW. Tatsächlich geht man ja auch nicht zum "Amtsarzt", sondern zu privaten Ärzten einer Liste, um eine für die Bewerbung, die man freiwillig einreicht und für die man erforderliche Unterlagen zusammenstellt, erforderliche Bescheinigung zu erlangen. Der PR wird das im Einzelfall nicht ändern können, sonst wäre es nicht der übliche Weg. Wenn, sollte man das mal seine Gewerkschaft bitten zu prüfen (das fände ich tatsächlich spannend, wie die das bewerten angesichts der Praxis in anderen BL). Persönlich finde ich es ja bedeutend irritierender, dass man auch die Kosten für das Führungszeugnis zu tragen hat oder den Nachweis zur Geburtsurkunde, sprich staatlich erstellte Dokumente, die der Staat von mir kostenpflichtig einfordert, statt die Informationen direkt zu erfragen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Sie fand ja auch im Kreis-Gesundheitsamt statt und war der Musterung im Kreiswehrersatzamt nicht unähnlich

    Zumindest einen entscheidenden Unterschied gab es hoffentlich...

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Ich meine den beherzten Blick zwischen die Hinterbacken, der zumindest zu meiner Zeit bei der Musterung obligatorisch war.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

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