Dienstgeräte, Arbeitsgeräte?

  • Das spielt genauso eine Rolle, wie die deutlich erleichterte Wartung bei identischen Geräten.

    Bei Geräten, die ohnehin nicht benutzt werden, weil man nichts mit machen kann, spielt die Wartung eigentich keine Rolle.

  • Bolzbold

    Wenn ich die Verordnung richtig interpretiert habe, sind aber Ausnshmen bei privaten Endgeräten nach wie vor möglich?

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Wenn ich die Verordnung richtig interpretiert habe, sind aber Ausnshmen bei privaten Endgeräten nach wie vor möglich?

    Jeder Zauber hat seinen Preis. Die Ausnahmen erfordern, dass man das Privatgerät technisch datenschutzsicher hält. Als Privatperson ist es schwierig, das sicher zu stellen. Nee, um verwendbare Geräte muss sich schn die Dienstherrin kümmern.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Mir reicht ein Laptop zur Erstellung von AB und Klausuren/Klassenarbeiten aus. Ich habe mein privates auch schon vor der Bereitstellung eines Leihgerätes (das hat übrigens einen 17 Zoll-Bildschirm) genauso oft zur Unterrichtsvor- und -nachbereitung genutzt wie meinen Fest-PC.

    Zeugnisse oder Gutachten muss ich allerdings in meiner Schulform nicht selbst erstellen.

    Laptop reicht mir auch, was Anderes habe ich gar nicht. Aber ein Ipad reicht definitiv nicht aus.

  • Das war ja gar nicht die Frage, aber natürlich macht es mehr Sinn, die Lehrer- und Schüler-Geräte kompatibel zu haben

    Welche Schülergeräte??? Bei uns hat kein Schüler ein Gerät. Möglicherweise haben einige ein privates zu Hause rumstehen, das muss aber meist mit Eltern und Geschwistern geteilt werden.

  • Welche Schülergeräte??? Bei uns hat kein Schüler ein Gerät. Möglicherweise haben einige ein privates zu Hause rumstehen, das muss aber meist mit Eltern und Geschwistern geteilt werden.

    Hier gab es eben im Lockdown je Schule eine gewisse Anzahl an Geräten, leider nur für die BuT-Kinder, aber die gab oder gibt es eben und wenn die dann nicht zueinander passen, ist das natürlich totaler Mist.

  • Schüler ipads

    Das Problem in NRW, jede Kommune kocht ihr eigenes Süppchen. Man hat versäumt einheitliche Ausstattungsrichtlinien herauszugeben.

    So gibt es Kommunen da konnten Lehrer zwischen ipad und Tablet wählen, in anderen nicht.Ähnlich verhält es sich mit den Schülertablets. Hier wurden vielfach Leasingverträge geschlossen. Die Geräte sind dann nur für die BuT Kinder und sollten auch wieder eingezogen werden, wenn kein Distanzunterricht stattfindet (damit eben nichts dran kommt). Insgesamt ist die Lehrerausstattung eines Arbeitsplatzes jedoch nicht würdig und die Schülerausstattung ist für das Gesäß.

    Die Praxis sieht im Moment so aus, dass wir auf BYOD fahren und die meisten SuS hierzu das Smartphone verwenden.

    Logineo als Dateiablage klappt dabei ganz gut. Für Videokonferenzen gibt es immer noch keine landesweiten Standards. Einige Gebietskörperschaften haben DGSVO konforme Vereinbarungen mit Drittanbietern geschlossen. Andere interessiert es überhaubt nicht. Wir arbeiten nach wie vor mit Jitsi.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Bei Geräten, die ohnehin nicht benutzt werden, weil man nichts mit machen kann, spielt die Wartung eigentich keine Rolle.

    Das bedeutet also, an deiner Schule benutzt gar niemand aus dem Kollegium die euch zur Verfügung gestellten ipads? Sorry, aber das kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, dass "man" diese überhaupt nicht nutzen kann - gerade an einer beruflichen Schule nicht! - und halte es für eine Übertreibung deinerseits, weil du persönlich dein ipad ja anscheinend nie benutzt. Pauschalisieren solltest du da aber bitte nicht, denn es gibt - sowohl in meinem "Dunstkreis" als auch hier im Forum - viele Lehrkräfte, die ipads gerade im Unterricht sehr wohl benutzen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Laptop reicht mir auch, was Anderes habe ich gar nicht. Aber ein Ipad reicht definitiv nicht aus.

    Nein, das habe ich aber auch nicht geschrieben ;) . Genau daher - weil ich das ipad tatsächlich zum Großteil nur in der Schule benutzen würde - habe ich mich für ein Laptop als Leihgerät entschieden, weil ich damit sehr gut zuhause arbeiten kann. Eigentlich hätte ich aber für den Untericht gerne noch ein ipad zusätzlich... Mal sehen, ob's das noch irgendwann "obendrauf" gibt.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

    Einmal editiert, zuletzt von Humblebee ()

  • Hier gab es eben im Lockdown je Schule eine gewisse Anzahl an Geräten, leider nur für die BuT-Kinder,

    Die gab (und gibt!) es bei uns auch. Und zwar nicht nur für die Lockdown-Zeit, sondern die SuS können weiterhin bei Bedarf Laptops von der Schule ausleihen; nicht nur über BuT.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Die gab (und gibt!) es bei uns auch. Und zwar nicht nur für die Lockdown-Zeit, sondern die SuS können weiterhin bei Bedarf Laptops von der Schule ausleihen; nicht nur über BuT.

    Das wäre ein Traum bei uns, wir haben das nun auch etwas weitläufiger gefasst, denn die Ukrainischen Kinder könnten sie teilweise eben auch gut im Unterricht (gerade da die Willkommensklasse aufgrund eines Ausfalls wieder aufgelöst wurde) gebrauchen.

    Und das wäre es eben toll, wenn das einheitliche Geräte wären, damit man den Kindern auch mal was zeigen kann. Gibt es aber leider nicht.

  • Laptop reicht mir auch

    Ich habe in vielfältigen Kontexten mit Laptops gearbeitet. Ich hatte für alle für den stationären Betrieb immer einen externen Monitor im Betrieb. Das eingebaute Kuckloch war immer nur eine Notlösung. Damit erkauft man sich die Mobilität, aber für größere Arbeiten gehe ich dann stationär.


    Der nächste Monitor wird 32”.

  • An meiner Schule (Landshauptstadt BY) bekamen wir während des 2. Lockdowns IPads geliehen, inkl. Stift. Das war für den Distanzunterricht sehr hilfreich zur Visualisierung, für Tafelbilder u.Ä. Ein eigener Laptop oder Stand-PC waren aber damals noch unabdingbar.

    Dieses Schuljahr dann bekamen wir Dienstgeräte - wahlweise Laptop oder Convertible. Ich nutze mittlerweile fast ausschließlich letzteres für die Unterrichtsvorbereitung. Die Hardware ist sehr hochwertig, die Softwareseite und die Wartung sind eher ein wenig das Problem.

    • Offizieller Beitrag

    Bolzbold

    Wenn ich die Verordnung richtig interpretiert habe, sind aber Ausnshmen bei privaten Endgeräten nach wie vor möglich?

    Ausnahmen sind eben Ausnahmen und nicht der Regelfall.


    Hier die relevante Passage aus der VO DVI (Hervorhebungen durch mich):

    "(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten von in § 1 Absatz 1 Satz 1 genannten Personen auf privaten digitalen Geräten von Lehrkräften, Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern, Lehrkräften in Ausbildung, sonstigem pädagogischen und sozialpädagogischen Personal sowie Schulpsychologinnen und Schulpsychologen für dienstliche Zwecke bedarf der schriftlichen, ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gemäß Artikel 30 der Datenschutz-Grundverordnung enthaltenden Genehmigung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn die Verarbeitung der Daten nach Art und Umfang für die Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlich ist und ein angemessener technischer Zugangsschutz nachgewiesen wird. Die für die Verarbeitung zugelassenen Daten ergeben sich aus der Anlage 3. Die Genehmigung darf nicht erteilt werden, wenn ein persönliches dienstliches digitales Gerät für schulische Zwecke zur Verfügung gestellt wird. Eine bereits erteilte Genehmigung erlischt mit Aushändigung eines solchen Gerätes. Übergangsweise ist die weitere Nutzung des Privatgeräts für die Dauer von höchstens vier Wochen zulässig, soweit dies zur Übertragung der personenbezogenen Daten auf das dienstliche Gerät erforderlich ist. Unabhängig davon kann die Schulleitung ausnahmsweise in begründeten, von ihr zu dokumentierenden Einzelfällen die Nutzung von Privatgeräten vorübergehend zulassen, soweit dies zur vollumfänglichen schulischen Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und die datenschutzgerechte Verarbeitung entsprechend der für die Nutzung von Privatgeräten geltenden Standards gewährleistet ist. Für die nach Satz 1 genehmigte Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten digitalen Geräten ist die Schule Verantwortlicher im Sinne des Artikels 4 Nummer 7 der Datenschutz-Grundverordnung und öffentliche Stelle gemäß § 5 Absatz 1 Satz 2 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen. Der Schulleiterin oder dem Schulleiter sind alle Auskünfte zu erteilen, die für die datenschutzrechtliche Verantwortung bei Genehmigungserteilung erforderlich sind. Wenn die Schulleiterin oder der Schulleiter personenbezogene Schülerdaten auf privaten digitalen Geräten verarbeitet, ist dies nur für die in Anlage 3 genannten Daten zulässig, soweit die Verarbeitung der Daten zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist und der erforderliche Schutz der Daten technisch sichergestellt wird."


    Warum man diese Textwand nicht etwas leserfreundlicher gestaltet hat, weiß ich nicht, aber ich sehe da keinen Spielraum für die Fortsetzung der Nutzung der privaten Endgeräte.

  • Ich habe in vielfältigen Kontexten mit Laptops gearbeitet. Ich hatte für alle für den stationären Betrieb immer einen externen Monitor im Betrieb. Das eingebaute Kuckloch war immer nur eine Notlösung. Damit erkauft man sich die Mobilität, aber für größere Arbeiten gehe ich dann stationär.


    Der nächste Monitor wird 32”.

    Kann ich gut nachvollziehen und handhabe das genauso. Das Notebook ist ganz nett, um mal eben in den Klassenraum oder in Besprechungen mitgetragen werden zu können bzw. für Präsentationen aufgebaut werden zu können. Für das längere Arbeiten am Gerät kommt dieses natürlich per Dockingstation an entsprechende Peripheriegeräte.

  • Nein, das habe ich aber auch nicht geschrieben ;) . Genau daher - weil ich das ipad tatsächlich zum Großteil nur in der Schule benutzen würde - habe ich mich für ein Laptop als Leihgerät entschieden, weil ich damit sehr gut zuhause arbeiten kann. Eigentlich hätte ich aber für den Untericht gerne noch ein ipad zusätzlich... Mal sehen, ob's das noch irgendwann "obendrauf" gibt.

    Na ja, du hast geschrieben, dass du deinen Laptop genauso häufig wie deinen Fest PC benützt und dir ersterer deshalb reicht. Deshalb ging ich davon aus, dass es um den Unterschied PC - Laptop ging.

  • Na ja, du hast geschrieben, dass du deinen Laptop genauso häufig wie deinen Fest PC benützt und dir ersterer deshalb reicht. Deshalb ging ich davon aus, dass es um den Unterschied PC - Laptop ging.

    Jetzt stehe ich auf dem Schlauch.... Nochmal: Ja, mir ging es darum (siehe mein Beitrag Nr. 11 - als Antwort auf Beitrag Nr. 6), dass ich nicht unbedingt einen Fest-PC zur Unterrichtsvorbereitung benötige, sondern mir ein Laptop eigentlich reichen würde. Im Endeffekt benutze ich aber beides: mein neues Leihgerät (Laptop) wie auch meinen einige Jahre alten Fest-PC.

    Du schriebst daraufhin Folgendes:

    Laptop reicht mir auch, was Anderes habe ich gar nicht. Aber ein Ipad reicht definitiv nicht aus.

    Über ein ipad hatte ich aber ja gar nichts geschrieben. Ich selbst habe nämlich keines und habe dementsprechend auch noch nie mit einem gearbeitet, also auch noch nie mit einem ipad Unterricht vorbereitet ;) . Und ich habe mir aus o. g. Grund eben ein Laptop als Dienstgerät ausgewählt, weil ich mir ein ipad auch nicht zur Unterrichtsvorbereitung genügen würde, sondern ich dieses ausschließlich in der Schule - also im Unterricht - einsetzen würde.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

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