Mehrarbeit Teilzeit

  • Lehrer das Arbeitsrecht nicht?

    Weil es tarifrechtlich so vereinbart ist, dass die beamtenrechtlichen Regelungen anzuwenden sind.

    Die Lehrerarbeitszeit ist auch nicht "messbar".


    kommt in den so genannten "Annahmeverzug"

    60% - 70% der Arbeitszeit eines Lehrers ist Unterricht. Der Rest, das wisst ihr schon...da ist nichts mit Annahmeverzug!

    Vorbereitungen/Korrekturen/etc. pp. können doch jetzt in der ausgefallenen Stunde statt in der nun mit Vertretung belegten Freistunde gemacht werden.


    Wo ist das Problem?

  • jo, aber es ging um Stunden, die man eigentlich im Stundenplan hat und dann aufgrund verschiedener Gründe nicht stattfinden und nicht um die Vorbereitungszeit ;)


    und schön, dass es im Beamtenrecht geregelt ist, ich bin aber nicht verbeamtet ;)

  • Mir ist klar, dass es darum geht, dass eine Stunde nicht stattfand und dafür eine andere Stunde als Ausgleich.

    Dennoch gilt: Lehrer haben eine (gerichtlich festgestellte) nicht messbare Arbeitszeit und können ihre Aufgaben verschieben. Nur die Unterrichtszeit kann exakt gemessen werden.


    Während einer Stunde, die im Voraus als Ausfall angekündigt wurde, kann ich doch in der Schule arbeiten. Dann nehme ich das Zeug mit.


    Es ist immer noch im Tarifvertrag geregelt, dass die beamtenrechtlichen Vorschriften für Lehrer gelten.

  • Während einer Stunde, die im Voraus als Ausfall angekündigt wurde, kann ich doch in der Schule arbeiten. Dann nehme ich das Zeug mit.

    Ja, entweder das oder ich gehe halt früher nach Hause oder komme später zur Schule, wenn die entsprechende Stunde eine Randstunde ist. In den letztgenannten Fällen stelle ich meine Arbeitskraft dann aber nicht der Schule zur Verfügung, weil ich ja gar nicht anwesend bin Diokeles .

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Doch, Humblebee, steht sie doch. Weil Du schließlich da gewesen wärst, wenn sie stattfinden würde. Wenn es eine Randstunde ist, sagt doch die Schulleitung, du kannst zu Hause bleiben. Es ist eben was anderes, wenn Du zur Schulleitung gehst und darum bittest, dass Du die Randstunden an dem Tag gerne frei hättest. Und tatsächlich habe ich genau diese Erfahrung in meinem Berufsleben schon selbst gemacht, nur war das eben nicht im Bereich Schule.


    Der Punkt ist eben, sagt die Schulleitung, dass Du nicht unterrichten brauchst oder nimmst Du dir frei.


    undichbinweg Sei mir nicht böse, aber ich habe gerade das Gefühl, wir reden einander vorbei. Ist aber nicht tragisch.

  • Sorry, ich kann diesen Punkt bzw. die Argumentation nicht nachvollziehen. Wahrscheinlich reden wir auch aneinander vorbei.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • @ Humblebee

    Ich versuche es mal zu erklären. Wenn die Schulleitung deine Stunde streicht und Du dafür nach Hause gehen bzw. zu Hause bleiben kannst, weil es eine Randstunde ist, dann verzichtet die Schulleitung auf deine Arbeitsleistung im Stundenplan. Das hat dann auch nichts damit zu tun, ob ich in der Zeit Unterricht vorbereiten kann, was natürlich geht.


    Beispiel, in einem Geschäft schickt der Chef seine Mitarbeiter nach Hause, weil keine Kunden mehr kommen. Dann macht man keine Minusstunden bzw. muss die Arbeitszeit nicht nachholen und die Stunden müssen bezahlt werden. Der Arbeitgeber kommt in einen Annahmeverzug,

    Wenn der Mitarbeiter aber zum Chef geht, weil nichts mehr zu tun ist und ihn bittet nach Hause zu gehen, dann muss der Arbeitgeber die ausgefallen Stunden nicht bezahlen.

    In meinen Augen ist es mit dem Stundenplan dasselbe. Der Unterricht fällt aus und der Schulleitung sagt, dass Du nach Hause gehen kannst, dementsprechend müsste man nicht die Stunden nachholen.

    Ich meine mich zu erinnern, dass es In MV mal ein Gerichtsurteil darüber gab, weil eine Lehrerin geklagt hatte, dass sie jedes Mal Minusstunden angehäuft hatte, wenn die Schüler auf Klassenfahrt bzw. im Praktikum waren und sie zu der Zeit nicht eingesetzt wurde. Sie hatte die Stunden zum späteren Zeitpunkt nachholen müssen. Das Land musste die geleisteten Stunden tatsächlich im Nachhinein bezahlen. Das waren mehrere tausend Euro, weil es über einen langen Zeitraum so ging.

  • Während einer Stunde, die im Voraus als Ausfall angekündigt wurde, kann ich doch in der Schule arbeiten. Dann nehme ich das Zeug mit.

    Ja, aber wenn das nicht vorher klar ist und bei uns ist selten sowas klar, wäre ja zu einfach, dann kann man eben oft diverse Sachen nicht machen oder weil die Arbeitsgeräte in der Schule eben fehlen und sitzt dann die Zeit ab und muss zuhause trotzdem die selbe Zeit arbeiten und soll dann noch eine Stunde nacharbeiten?!? Das kann es doch nicht sein.

  • Wer definiert denn, ob Stunden "verschoben" wurden oder "ausgefallen" sind?


    Ich meine, wenn ich z.B. montags in der 7b Kunst unterrichte nach Plan, die Klasse an dem Tag aber nicht anwesend ist - ich also am Montag die Stunde nicht halte. Dafür am Mittwoch die Info bekomme, dass ich am Donnerstag in einer Klasse 5 vertreten soll: Ist dann die Kunststunde "verschoben" oder "ausgefallen"?

    Innerhalb einer Woche kann verschoben werden. Das kannst du aber dem Vertretungsplan, wenn er entsprechend gepflegt wird, entnehmen. Da steht dann z.B. "Statt-Stunde".

  • dennoch meine Arbeitskraft für diesen Tag zur Verfügung gestellt und der Arbeitgeber bzw. die Schulleitung kommt in den so genannten "Annahmeverzug", denn ich bin schließlich anwesend und könnte arbeiten. Also verzichtet die Schulleitung im Grunde für den Tag auf meine Arbeitskraft und kann sie normalerweise auch nicht an einem anderen Tag einfordern.

    Der Schulleiter kann dir für den Tag auch andere Dienstaufgaben zuweisen. Macht er aber normalerweise nicht. In der Schule gelten die dort "normalen" arbeitsrechtlichen Regelungen, die dir ja bekannt sein sollten. Deshalb kann er deine Stunde ganz normal verschieben.

    Nur weil du ab 7 Uhr in der Schule bist und deine Arbeitskraft zur Verfügung stellst, ergibt sich daraus kein Annahmeverzug. Der Dienstplan/Vertretungplan stellt klar, wann du an dem Tag arbeiten musst. Außerhalb der Zeiten stellst du keine Arbeitskraft zur Verfügung. Wenn der Plan für den Tag keinen Dienst vorsieht, kann der Dienstherr natürlich deine Arbeitskraft an einem anderen Tag einfordern und per Dienstplan bekanntgeben.

  • Ja, aber wenn das nicht vorher klar ist und bei uns ist selten sowas klar, wäre ja zu einfach, dann kann man eben oft diverse Sachen nicht machen oder weil die Arbeitsgeräte in der Schule eben fehlen und sitzt dann die Zeit ab und muss zuhause trotzdem die selbe Zeit arbeiten und soll dann noch eine Stunde nacharbeiten?!? Das kann es doch nicht sein.

    In den meisten weiter oben zitierten Fälle ist der Ausfall vorher klar, du kannst dich also vorbereiten. Spontanen Unterrichsausfall gibt es bei uns selten. Deshalb machen die entsprechenden gesetzlichen Regelungen Sinn.

    Es wird keine Stunde nachgearbeitet, weil die Stunde vorher ausgefallen ist, du deshalb deine zu leistende wöchentliche Unterrichtszeit noch nicht erfüllt hast und deshalb die zu leistende Zeit rechtskonform nur vorschoben wurde,


    Wenn du mit den rechtlichen Grundlagen ein Problem hast, dann musst du versuchen auf eine Änderung dieser hinzuwirken.

  • Wenn du mit den rechtlichen Grundlagen ein Problem hast, dann musst du versuchen auf eine Änderung dieser hinzuwirken.

    Ich sehe die rechtliche Grundlage nicht, denn bei uns sind bei Ausflügen oder Klassenfahrten die Ausfälle nicht vorher klar, weil davon auszugehen ist, dass entweder die Klasse anwesend ist (Ausflug) oder die Klasse übernommen werden muss, wo die mitfahrende Kollegin drin ist.


    Wenn ich also meine Zeit dann dort absitze, weil die Schulleitung beschlossen hat, die Kinder doch nach Hause zu schicken o.ä. dann ist keine Stunde ausgefallen, die nachzuarbeiten wäre.

  • @ Humblebee

    Ich versuche es mal zu erklären. Wenn die Schulleitung deine Stunde streicht und Du dafür nach Hause gehen bzw. zu Hause bleiben kannst, weil es eine Randstunde ist, dann verzichtet die Schulleitung auf deine Arbeitsleistung im Stundenplan. Das hat dann auch nichts damit zu tun, ob ich in der Zeit Unterricht vorbereiten kann, was natürlich geht.

    In meinen Augen ist es mit dem Stundenplan dasselbe. Der Unterricht fällt aus und der Schulleitung sagt, dass Du nach Hause gehen kannst, dementsprechend müsste man nicht die Stunden nachholen.

    Ich meine mich zu erinnern, dass es In MV mal ein Gerichtsurteil darüber gab, weil eine Lehrerin geklagt hatte, dass sie jedes Mal Minusstunden angehäuft hatte, wenn die Schüler auf Klassenfahrt bzw. im Praktikum waren und sie zu der Zeit nicht eingesetzt wurde. Sie hatte die Stunden zum späteren Zeitpunkt nachholen müssen. Das Land musste die geleisteten Stunden tatsächlich im Nachhinein bezahlen. Das waren mehrere tausend Euro, weil es über einen langen Zeitraum so ging.

    Deine Augen Augen täuschen dich, denn die Schulleitung sagt dir nur, dass der Unterricht/Dienst verlegt wird und sie nicht auf deine Arbeitsleistung verzichten wird. Die Flexibilität, die wir Lehrer haben, hat also in diesem Falle deiner Meinung nach einen Nachteil. Die im Merkblatt genannten Rechtsgrundlagen stellen aber klar, dass deine Auffassung falsch ist und die Dienstpläne eine Flexibilität zur Plaung durch die Schulleitung ermöglichen.

    Suche das Urteil raus und du wirst sehen, dass es darin um was anderes ging.

  • Ich sehe die rechtliche Grundlage nicht, denn bei uns sind bei Ausflügen oder Klassenfahrten die Ausfälle nicht vorher klar, weil davon auszugehen ist, dass entweder die Klasse anwesend ist (Ausflug) oder die Klasse übernommen werden muss, wo die mitfahrende Kollegin drin ist.


    Wenn ich also meine Zeit dann dort absitze, weil die Schulleitung beschlossen hat, die Kinder doch nach Hause zu schicken o.ä. dann ist keine Stunde ausgefallen, die nachzuarbeiten wäre.

    Mir ist unklar was du meinst.

    Wenn du Klasse auf einem Ausflug ist, dann ist sie doch abwesend. Ausflüge sind vorher zu genehmigen, deshalb ist der Ausfall einer Lehrkraft/Klasse bekannt. Ggfs kannst du dann für einen Unterricht eingesetzt werden, den die Kollegin, die mit der Klasse unterwegs ist , eigentlich hätte. Dann hättest du zur gleichen Zeit einen andere Klasse aus normalerweise.

    Wenn die Schulleitung die andere Klasse, die also keinen Ausflug hat und von deiner Kollegin normalerweise unterrichtet wird, nach eigenem Ermessen nach Hause schickt, könnte sie das vorher vernünftig kommunizieren. Wenn sie euch das vorher nicht mitteilt, solltet ihr mit der Schulleitung reden und das einfordern, damit solche planbaren Ausfälle dich nicht vor Probleme stellen. Auf jeden Fall würde, wenn die Klasse nach Hause geschickt wird, dann bei dir eine Minusstunde auf dem Plan stehen (hier in NRW).


    Kommen bei euch Ausflüge so spontan am Tag wirklich vor, oder ist nciht in den meisten Fällen der Ausflug wenigstens einen Tag vorher bekannt? Ein Tag vorher würde dir ja auch schon helfen.


    Bei uns würde keine Klasse nach Hause geschickt, wenn es freigesetzte Kollegen gibt.

  • Kommen bei euch Ausflüge so spontan am Tag wirklich vor, oder ist nciht in den meisten Fällen der Ausflug wenigstens einen Tag vorher bekannt?

    Die kommen häufig vor, wenn sie bekannt sind, dann nur der Schulleitung, Vertretungspläne werden bei uns grundsätzlich erst morgens ab 7 Uhr gemacht, es gibt keine am Tag vorher.

  • Die kommen häufig vor, wenn sie bekannt sind, dann nur der Schulleitung, Vertretungspläne werden bei uns grundsätzlich erst morgens ab 7 Uhr gemacht, es gibt keine am Tag vorher.

    Klares Kommunikationsdefizit der Schulleitung. Versucht doch darauf hinzuwirken, dass länger bekannte Abwesenheiten bekannt gegeben werden und Vertretungsregelungen vorher klar sind. Du stehst mit dem Problem ja sicherlich nicht allein da.

  • Klares Kommunikationsdefizit der Schulleitung. Versucht doch darauf hinzuwirken, dass länger bekannte Abwesenheiten bekannt gegeben werden und Vertretungsregelungen vorher klar sind. Du stehst mit dem Problem ja sicherlich nicht allein da.

    Versuchen wir, ich habe beim letzten Mal z.B. erst um 10 Uhr erfahren, dass alle 6. Stunden ausfallen, weil da schon der 1. Hilfe-Kurs startet. Hatte ich am Tag vorher nachgefragt und nur ein "lass dich überraschen" als Antwort bekommen und dann wurde nicht verstanden, warum genau ich das nicht gut fand (immerhin war damit meine Wochenplanung und die der nächsten Woche hin und ich musste gucken, wie wenigstens die Hausaufgaben noch zu den Kindern kamen).

  • Versuchen wir, ich habe beim letzten Mal z.B. erst um 10 Uhr erfahren, dass alle 6. Stunden ausfallen, weil da schon der 1. Hilfe-Kurs startet. Hatte ich am Tag vorher nachgefragt und nur ein "lass dich überraschen" als Antwort bekommen und dann wurde nicht verstanden, warum genau ich das nicht gut fand (immerhin war damit meine Wochenplanung und die der nächsten Woche hin und ich musste gucken, wie wenigstens die Hausaufgaben noch zu den Kindern kamen).

    Thematisier das doch mit mehr Unterstützung durch die Kollegen auf einer Lehrerkonferenz, dann wird der SL vielleicht klar werden, wieso die bisherige Art der Kommunikation nicht gut ankommt.

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