Sind „Überstunden“ in Teilzeit in Elternzeit erlaubt? / Kürzung abirelevantes Fach

  • Guten Abend,


    Gerade haben wir unsere Klassen fürs nächste SJ mitgeteilt bekommen. Mir passen 2 Punkte daran nicht. Ich bin schon im konstruktiven Gespräch mit der Schulleitung, es würde mich aber trotzdem mal interessieren wie es rechtlich aussieht.


    Bundesland: B-W, Berufliche Schulen.


    1. Ich arbeite Teilzeit in Elternzeit mit einem Deputat von 15 von 25 Stunden. Das ist für mich persönlich auch die absolute Obergrenze. Jetzt soll ich nächstes Jahr aber 16 Stunden machen (also 1 Überstunde). Damit bin ich nicht einverstanden. Bedarf es meiner Zustimmung während Teilzeit in Elternzeit oder gilt der Begriff „Überstunden“ erst wenn man das maximale der TZ in EZ überschreitet (das sind wohl 80%, wovon ich ja weit entfernt bin)?


    2. Ich soll Ethik (mache ich fachfremd) in mehreren 12. und 13. Klassen unterrichten, allerdings überall nur 1stündig statt 2stündig. Das Fach wird oft in der schriftlichen und mündlichen Abiprüfung gewählt. Ich komme mit der Hälfte der Zeit ja nie mit dem abirelevanten Stoff durch. Bisher habe ich es immer 2stündig unterrichtet. Was mache ich denn da, wenn das die SchülerInnen fürs Abi wählen und ich nicht durch bin mit dem Stoff? Ist das so rechtens?


    Danke und Grüsse

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    Zu 1: laut einem Blatt der GEW Baden-Württemberg sollen "Teilzeitbeschäftige aus familiären Gründen" nur einvernehmlich Mehrarbeit machen.


    Zu 2: ich würde es dann als Formfehler im Abi betrachten. Aber da kann ein BW-Sek2ler bestimmt mehr zu sagen.

  • Soviel ich weiß darf Mehrarbeit eh nur vorübergehend angeordnet werden, wenn das sich aber auf ein ganzes Schuljahr bezieht, dann geht das nur mit deiner Zustimmung, da ja deine Stundenzahl sicher von der übergeordneten Stelle so genehmigt worden ist, man müsste meiner Meinung nach also als Schulleitung darum bitten das abzulehnen. Ist aber nicht passiert, also brauchst du es nicht machen, wenn du willst.

  • zu 2: ich würde die SL in jedem Falle schriftlich darauf aufmerksam machen, dass die massive Unterrichtskürzung voraussichtlich den Erfolg der SuS im Abitur gefährdet und somit meinem Selbstverständnis als Lehrkraft nicht entspricht. falls dann immer noch die Weisung aufrecht erhalten wird, würde ich um eine schriftliche Anweisung bitten, in der meinen Bedenken Rechnung getragen wird und die SL alle Verantwortung auf sich nimmt.

  • German und MrsPace sind an den Beruflichen Schulen in BW: Gibt es für die Abiturvorbereitung nicht auch an den Beruflichen Schulen Vorgaben, mit welchem Stundenumfang Grundkuse zu vermitteln sind?


    Zumindest ein Blick in des Portal für Landesrecht lässt mich davon ausgehen, dass Ethik/Religion prinzipiell zweistündig vermittelt werden müssen an den Beruflichen Gymnasien (vgl. https://www.landesrecht-bw.de/…=G&toc.poskey=#focuspoint ). Das würde ich an deiner Stelle mit deiner Gewerkschaft abklären (vielleicht gibt es irgendeinen aktuellen Erlass, der das ermöglicht?) und dann entsprechend vorbereitet und begründet widersprechen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Hallo,


    zu 1.) kann ich keine verbindliche Auskunft geben. Ich meine aber auch, dass in Elternzeit Überstunden nur mit Zustimmung der Lehrkraft (und nebenbei auch der des ÖPRs) eingeplant werden dürfen.


    zu 2.) Fachfremd darfst du in 12 und 13 schon mal gar nix unterrichten. Damit wäre dein Problem eh schon gelöst.


    Lg,

    Mrs Pace

  • Fachfremd darfst du in 12 und 13 schon mal gar nix unterrichten.

    Dochdoch. Die entsprechenden Vorschriften sind vermutlich auch dort mit Aufweichformulierung „soll“, „in der Regel“ und dergleichen versehen. Wenn’s halt keine gibt mit Fakultas, macht’s halt eine ohne.


    Bezüglich der Stundenzahl schlage ich die Remonstration vor. Erhält die Schulleiterin bei einer solchen die Weisung aufrecht, geht’s „automatisch“ auf ihre Kappe.


    Geht es bei der schriftlichen Prüfung um zentrale Aufgaben? Dann geht das ja gar nicht. Bei einer mündlichen Prüfung, prüft man halt nur, was man unterrichtet hat. Dann passt’s.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ja schriftliches Abi wird zentral gestellt. Mit dem Punkt werde ich dann mal ins Gespräch einleiten. Der bisherige Kompromissvorschlag war aber das Fach in 12 komplett zu streichen :( ich denke es könnte auch sein, dass die Sus es dann einfach im Abi nicht wählen können. War zb bei Kunst auch jahrelang bei uns der Fall, weil es nicht kontinuierlich unterrichtet wurde.

  • Ja schriftliches Abi wird zentral gestellt. Mit dem Punkt werde ich dann mal ins Gespräch einleiten. Der bisherige Kompromissvorschlag war aber das Fach in 12 komplett zu streichen :( ich denke es könnte auch sein, dass die Sus es dann einfach im Abi nicht wählen können. War zb bei Kunst auch jahrelang bei uns der Fall, weil es nicht kontinuierlich unterrichtet wurde.

    Ethik/Religion dürfen aber doch gar nicht gestrichen werden, sondern müssen kontinuierlich, in jedem Schuljahr unterrichtet werden?! :ka: Ebenso darf die Wahl der Prüfungsfächer nicht von der Schule beschnitten werden. Leistungskurse mögen mangels ausreichender Belegung nicht immer an der eigenen Schule zustandekommen oder sogar nicht einmal in erreichbarer Entfernung an einer Partnerschule, aber wo Kurse vorhanden sind und die Kombination von Prüfungsfächern zulässig ist laut Plan, dürfen SuS diese auch wählen. Es würde mich SEHR erstaunen, wenn das an den Beruflichen Gymnasien komplett anders geregelt wäre.

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  • Die 16. Stunde geht nur mit deiner Zustimmung. Wir betteln aber auch immer wieder, ob die Kollegen 1-2 Stunden mehr machen können.

    Viele tun das dann Aber du musst nicht!!!


    Fachfremd geht in Klasse 12 und 13 nichts.

    Und um die Hälfte gekürzt auch nicht. Das klingt sehr abenteuerlich.


    @O.Meier

    Es gibt zwar den Spruch "Ein Berufsschullehrer muss alles können",

    Das gilt aber nicht für 12 und 13.

    Ich stelle mir gerade vor, wie ich ein Klasse auf das Matheabitur vorbereite. Da hatte ich früher höchstens 6 Punkte (Note 4)

  • Ich merke beim Lesen gerade, dass ich bezüglich der gekürzten Stunden überhaupt gar nichts machen würde (im Sinne von Remonstration oder schriftlicher Bedenkenmitteilung und über eine kurze informelle Nachfrage, ob das so richtig sein soll). Das ist als "ausführender" Fachlehrer doch letztlich nicht meine Baustelle, wenn die Schulleitung diese Unterrichtsverteilung so abgenickt und freigegeben hat.. oder?

  • Wenn der SL ein Fach mit weniger Stunden unterrichten lässt als das laut der gültigen Vorgaben vorgesehen ist und dir das als Lehrkraft bekannt ist, musst du das kundtun, ist mit umfasst von den dienstlichen Pflichten, dass man rechtliche Fehler von Vorgesetzten nicht stillschweigend aussitzt, sondern in geeigneter Form zur Sprache bringt. Damit sind Widersprüchen gegen das Abi doch Tür und Tor geöffnet, wenn am Ende jemand nachweislich zu wenig Unterricht hatte in einem Fach.

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  • Der bisherige Kompromissvorschlag war aber das Fach in 12 komplett zu streichen

    Prima. Dann bist du aus der Nummer ’raus. Die überzählige Stunde ist dann auch vom Tisch. Das nähme ich so. Rest ist das Problem der Schul-/Abteilungs-/Bildungsgangsleitung. Da sollen sich die Schülerinnen mal schön hinwenden.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    2 Mal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Es gibt zwar den Spruch "Ein Berufsschullehrer muss alles können",

    Auf den bezog ich mich nicht, sondern auf die Möglichkeit, dass die entsprechenden Vorschriften „Hintertürchen“ für Ausnahmen enthalten können. Da die hier so genau zitiert werden, ist die Sache ja klar.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ich merke beim Lesen gerade, dass ich bezüglich der gekürzten Stunden überhaupt gar nichts machen würde (im Sinne von Remonstration

    Das ist in zwei Minuten geschrieben und man ist auf der sicheren Seite. Letztendlich ist die überzählige Stunde das Problem der TE. Wenn sie da remonstriert, kann sie die Stundenkürzung mit anführen. In einem Prüfungsfach einstündig zu unterrichten macht ja vielleicht auch keinen Spaß.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Bei uns gab es damals „Auflagenkurse“, mit denen man zwar die Auflagen für Kursbelegung erfüllen und Punkte einbringen konnte, aus denen heraus man das Fach aber nicht zur Prüfung nutzen konnte.

    Damit wäre zu Beginn klar, dass der Kurs nicht zur Prüfung taugt.


    Gibt es das noch oder wäre es möglich?

  • Ich merke beim Lesen gerade, dass ich bezüglich der gekürzten Stunden überhaupt gar nichts machen würde (im Sinne von Remonstration oder schriftlicher Bedenkenmitteilung und über eine kurze informelle Nachfrage, ob das so richtig sein soll). Das ist als "ausführender" Fachlehrer doch letztlich nicht meine Baustelle, wenn die Schulleitung diese Unterrichtsverteilung so abgenickt und freigegeben hat.. oder?

    Du musst deine Bedenken doch vortragen, wenn du ihrer gewahr wirst. Ich würde, um mich selbst zu schützen, auf jeden Fall schriftlich nachfragen/remonstrieren.

  • Meine ich ja. Das ist schnell aufgeschrieben, ändert nichts, aber man kann später darauf verweisen, dass man es vorher gewusst habe. „I informed you thusly.“ Another problem solved.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Wahrscheinlich habt ihr Recht. Mein Weg wäre wohl, kurz den Kopf beim SL reinzustecken und zu fragen, ob das so sein soll... und wenn das bejaht wird, wäre es für mich gegessen und ist halt so. Aber es ist gut, ab und an zu realsieren, dass man in manchen Dingen vielleicht zu careless ist.

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