A13 für alle! Auch für PEler an der Grundschule?

  • Ich bin 43 Jahre von daher kommt eine Verbeamtung leider nicht mehr in Frage. Gerade der Kinderzuschlag wäre bei 2 Kindern schön gewesen.


    Ich habe ein FH Diplom in Übersetzen, daher geht nur die PE. Ich Hatte überlegt an dir Sek I zu gehen, einen Master zu machen, um dann E12 zu rutschen.


    Wenn jetzt mit A13 auch an der Grundschule E12 mit Master möglich ist, bevorzuge ich dies.

  • Diese Frage wurde schon beantwortet.



    Ab August 2026 sollen die PEler an der Grundschule mit Master in E12 eingruppiert. Sonst E11.

    Woher hast du das?


    Ich habe einen Magister als höchsten Studienabschluss. Der Zugang zum Seiteneinstieg (PE, Grundschule) war bei mir aber durch den unabhängig davon, in einem Zweitstudium erworbenen Bachelor möglich. Ich nehme an, das bedeutet für mich E11 ab 2026?

  • Meiner Ansicht nach ist der Magister gleichzusetzen mit einem Master und damit müsste es E12 sein. Aber was weiß ich. Ich frage mich dann nur, ob wir die Stufenweise Erhöhung auch bekommen oder ob wir bis August 26 warten müssen.

  • Ich frage mich dann nur, ob wir die Stufenweise Erhöhung auch bekommen oder ob wir bis August 26 warten müssen.

    Mein Kenntnisstand ist: Die Eingruppierung der Angestellten folgt der Eingruppierung der Beamten. Sobald alle Beamten A13 bekommen, bekommen alle Angestellten (mit 2. Staatsexamen) E12. Ab November werden aber vier Jahre lang nur Zulagen an die Beamten gezahlt. Daraus folgen aber weder Zulagen für die Angestellten noch eine Höhergruppierung der Angestellten.

  • Das ist gerade etwas Kaffeesatzlesen. Noch gibt es kein Gesetz dazu. Von daher ist alles Spekulation.

    Die Bandbreite das gut oder mies zu lösen, ist doch extrem groß.


    Allerdings ist jetzt der richtige Zeitpunkt um über Berufsverbände und Gewerkschaften das Problembewusstsein zu schärfen und der Politik Druck zu machen keinen Mist zu bauen.

  • Sobald alle Beamten A13 bekommen, bekommen alle Angestellten (mit 2. Staatsexamen) E12.

    Bedingt wahr.


    Die Eingruppierung der Lehrerinnen und Lehrer ergibt sich durch die Entgeltordnung des Tarifvertrags.

    Dieser besagt, dass sie die Entgeltgruppe erhalten, je nachdem welche Besoldungsgruppe sie hätten:

    A14 --> E14

    A13 --> E13

    A12 --> E11.


    Voraussetzung hierfür ist eine volle Befähigung.


    Hat jemand ein nicht lehramtsbezogenes, wissenschaftliches Studium (Magister, Master), dann erhalten sie eine Entgeltgruppe weniger.

    Also:

    E13-->E12

    E11-->E10


    Sollten die Lehrer A13 erhalten (A13 heißt nicht A12 mit Zulage zu A13), dann erhalten alle angestellten Lehrer automatisch von Amtswegen eine neue Entgeltgruppe.

  • Ab August 2026 sollen die PEler an der Grundschule mit Master in E12 eingruppiert. Sonst E11.

    Kannst du mir sagen, ob du das so irgendwo mit Bezug auf die PEler an Grundschulen formuliert gesehen hast? Oder folgerst du das aus bestehenden Regelungen?


    Bei mir werden da einzelne Formulierungen eine große Rolle spielen, denn wie gesagt: Höchster Studienabschluss Magister, Zugang zur PE aber durch einen im Anschluss erworbenen Bachelor.

  • Das ist eine Konsequenz der korrekten Anwendung des bestehenden Tarifvertrags. Daher ist jedwede mögliche Formulierung vollkommen irrelevant.


    Wenn der Magisterabschluss keine Relevanz für die Schule ist – und das ist er offensichtlich nicht, sonst wäre die PE nicht über den Bachelor gelaufen – dann geht es auf E11 hoch.

  • Wenn es für Lehrer auf E13 hochgeht und wie Du selbst schreibst für nicht—Erfüller eine Gehaltsstufe tiefer, wäre es E12. Sonst wären es, je nach Stufe bis zu 800 Euro weniger…. Angestellte kriegen jetzt E11, PEler E10. Wenn Angestellte Lehrer 2 Stufen springen, werden auch PEler 2 Stufen springen.

  • Es sei denn, es findet sich noch eine Möglichkeit den Angestellten ebenfalls bis zur Höhergruppierung eine Zulage zu gewÄhren. Bei der Berlinzulage hat die TdL ja auch beide Augen zugedrückt.Gleiches Recbt für alle.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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