A13 für alle! Auch für PEler an der Grundschule?

  • Wenn es für Lehrer auf E13 hochgeht und wie Du selbst schreibst für nicht—Erfüller eine Gehaltsstufe tiefer, wäre es E12. Sonst wären es, je nach Stufe bis zu 800 Euro weniger…. Angestellte kriegen jetzt E11, PEler E10. Wenn Angestellte Lehrer 2 Stufen springen, werden auch PEler


    Aus der Entgeltordnung:


    Die Lehrkraft, die

    a) eine Hochschulbildung oder

    b) ein Studium an einer Hochschule für Kunst oder Musik oder an einer vergleichbaren Einrichtung mit einem Bachelorgrad oder mit einem vergleichbaren Abschluss abgeschlossen hat, und die aufgrund ihres Studiums die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten in mindestens einem Schulfach hat, …


    Für diese PEler gilt A13 —> E11.


    Und:


    Die Lehrkraft, die

    a) eine wissenschaftliche Hochschulbildung oder

    b) ein Studium an einer Hochschule für Kunst oder Musik oder an einer vergleichbaren Einrichtung mit einem Mastergrad oder mit einem vergleichbaren Abschluss abgeschlossen hat, und die aufgrund ihres Studiums die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten in mindestens einem Schulfach hat, ..


    Für diese PEler gilt A13 —> E12.


    Die 800 € Differenz sind da kein Argument. Ich habe auch jetzt rund 600 € netto weniger als meine Kolleginnen mit gleichem Dienstalter bzw. rund 800 € weniger als meine Kolleginnen mit gleichem Lebensalter. Und zwar, nachdem diese ihre PKV bezahlt haben. Wenn meine Kolleginnen dann im Jahr 2026 A13 bekommen und ich E11, vergrößert sich diese Differenz noch einmal um 100 €. In den kommenden vier Jahren ist die Differenz noch größer, weil meine Kolleginnen ja eine Zulage bekommen und ich und meine eine angestellte Kollegin - unsere Schulleitung übrigens - nicht.

  • Dem Widerspreche ich auch nicht, dann hast Du dich nicht klar ausgedrückt ;)

    Ich rede von einem Abschluss von Master bzw. Magister und nicht vom Bachelor.


    (und für die 9x Klugen, ich weiß dass es im Ursprungsbeitrag um einen Bachelor ging)

  • wieder_da

    Im Grunde ist alles, was wir hier machen, im Kaffeesatz zu lesen. Weil die alte Verordnung eine Höherstufung für "alle" nicht vorsieht. Wenn man die Lücken in der Besoldung schließen möchte und fordert "Gleiches Geld für gleiche Arbeit", wäre es unsinnig die Lücken für manche Bereiche noch größer zu machen. Was nicht heißt, dass genau das im öffentlichen Dienst passieren könnte). Am Ende macht es den Schuldienst nicht unbedingt attraktiver (vor allem, wenn man den Lehrermangel betrachtet).

    Wenn ich das aus der Presse richtig herauslese, wird da gar nicht über die Angestelltensituation berichtet, auch nicht, ob die Angestellten auch eine Zulage bekommen oder nicht. Auch die GEW hält sich bislang darüber bedeckt. Wir reimen uns das aus der derzeitigen Rechtslage irgendwie zusammen.

    Ich denke, dass wir alle einen kühlen Kopf bewahren sollten und abwarten müssen, was die im "November" tatsächlich beschließen. Vorher sollte man aber genau auf diese Problematik die GEW mal aufmerksam machen. ;)

  • Auch die GEW hält sich bislang darüber bedeckt.

    Wenn wir schon bei GEW und halten sind: Ich habe immer den Eindruck, dass die GEW Lehrer grundsätzlich für eher überbezahlt hält.

  • So die GEW (Eigenlob und -werbung entfernt...)

  • pepe

    Wo hast Du dieses Info genau her. Ich laufe schon das gesamte Wochenende hinter weiteren Infos hinterher und dies ist die präziseste Info die ich bislang von meiner Gewerkschaft gelesen habe. Möglicherweise ist das auch das Info, welches für heute angekündigt war🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Diokeles

    Keine Sorge die GEW weiß um die Problematik. Allerdings werden wir ja nur gehört. Ich habe allerdings grosse Angst, dass wir Tarifbeschäftigten Mal wieder die Dummen sind. Insbesondere dass keine Informationen kommen, lässt darauf schließen das da noch einiges in der Schwebe ist.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Liebe Kolleg*innen,


    was verdient eine Lehrkraft an Netto in NRW bei A12, wenn man frisch angefangen hat?

    Wenn man vorher aber schon länger im Angestelltenverhältnis gearbeitet hat, wird dies auch im Beamtenverhältnis angerechnet?


    Liebe Grüße!

  • Kurz zusammengefasst ändert sich für Seiteneinsteiger bis 2026….nichts. Das ist doch ein Scherz!

    Doch: Meine Arbeitshaltung wird sich ab November ändern. Nicht bzgl. des Unterrichts selbst, aber mit einigem an Unterstützung und Zuarbeiten für meine Kolleginnen - das ich nicht machen müsste, aber bisher gemacht habe - ist es dann vorbei. Damit treffe ich natürlich nicht die Verantwortlichen, aber es hat auch was mit Würde und Selbstachtung zu tun, bei einer dann vierstelligen Differenz, Monat für Monat, für die gleiche Arbeit, nicht einfach so weiterzumachen, als wäre nichts.

  • undichbinweg

    Bezüglich Deiner Aussage, das sind die Regelungen des TVL wäre aber auch die Lösung möglich gewesen, das Eingangslehramt A13'mit sofortiger Wirkung für alle Neueinstellungen zu vollziehen und dementsprechend die Angestellten auch mit sofortiger Wirkung zu bezahlen und für VW die Altbeamten die Stufenregelung zu vollziehen. Wären zwar auch Ungerechtigkeiten drin, jedoch sozial ausgewogener🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Für eine gleichartige Arbeit ja, aber keine es bleibt keine gleichwertige Arbeit.

    In den Hauptfächern bereiten wir gemeinsam vor, führen neue Themen einer so ein wie der andere, lassen im Kern die gleichen Materialien bearbeiten, stellen die gleichen Arbeiten, korrigieren entlang gemeinsamer Absprachen etc.


    In den Nebenfächern ist die Situation individueller. In Musik zum Beispiel ist hier sonst niemand auch nur fachlich in der Lage, einen ansprechenden Unterricht gemäß der Lehrpläne durchzuführen. In Englisch haben wir jetzt erstmals eine Kollegin, die didaktisch viel mitbringt. Bisher haben wir alle das Lehrerhandbuch unseres Lehrwerks Unit für Unit durchgearbeitet, wobei einige Kolleginnen keine Sprachkenntnisse über B1, vielleicht B2 hinaus haben.


    Ich weiß (vermute), dass du darauf anspielst, dass ich kein 2. Staatsexamen für die Primarstufe habe. Da ich aber mit Kolleginnen zusammen arbeite, die genau sechs (!) Semester studiert haben - und auch keineswegs alle so wie heute Mathe und Deutsch und ein weiteres Fach -, ist es vor dem Hintergrund meiner Ausbildung wie auch meiner täglichen Arbeit einfach nicht zutreffend, meine Arbeit als nicht gleichwertig zu bezeichnen. Anders war das, das gestehe ich gerne ein, während meiner ersten 18 bis 24 Monate an der Grundschule, weil da eben vieles neu für mich war.

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