Gefährdungsbeurteilung - so ein Schmarrn

  • Und die nimmt es woher?


    Ich würde ja gerne wissen, woher es kommt und ob das in allen BL so ist - ihr schreibt von „bundesweit“ - und ob es bei uns nicht angekommen ist … oder eben doch eine länderspezifische Regelung oder … was auch immer … oder eine sich verbreitende Idee wessen auch immer, die gebräuchlich wird und dann zur Pflicht.

  • Jetzt mal blöd nachgefragt: Das klingt so, als sei das irgendwie *nicht* selbstverständlich?!...

    Nein, ist es nicht. Daher finde ich es auch zu leichtfertig, zu sagen, dass das doch sowieso passiere.


    Erinnert mich an die Aussagen von Personalratsmitgliedern, eine Rechtsfobi wäre unnötig, sie würden ja sowieso wissen, was richtig ist. Und Schulkonzepterstellen sei unnötig, "wir schreiben eh bloß auf, was wir sowieso machen." Förderpläne? Unnötig, ich schreibe bloß auf, was ich sowieso mache :sleeping: Wenn alle so toll wären, gäbe es keine Probleme mehr.

  • Bisher haben Lehrkräfte aus BY und BW geschrieben.

    Woher nehmt ihr die Pflicht, dass ihr die Gefährdungsbeurteilung erstellen müsst?

    Bin auch aus BW und habe immer wieder darauf hingewiesen, dass die Durchführung einer GBU nicht immer dokumentiert werden muss. An manchen Stellen gibt es hingegen sogar Vorschriften über die Art der Dokumentation.


    Dass man sich, wie es Antimon auch schrieb, vor Aufnahme einer Tätigkeit Gedanken machen muss („Gefährdung beurteilen“), ist ja hoffentlich Konsens.

  • Hm. Naja, ich kann die Argumentation nachvollziehen. Die Schweizer Herangehensweise an sowas ist einfach grundsätzlich "wir legen mal lieber nicht zu viel fest, dann kann man sich situativ noch mal anders entscheiden". Tatsächlich sind auch Gesetzestexte oftmals viel weniger detailliert geschrieben als das deutsche Pendant. Mir passt das besser so rum

  • Ergänzung:

    Insbesondere die SL ist verpflichtet GBU zu erstellen und hat auch höhere Dokumentationsanforderungen.


    Sie kann also im Rahmen ihrer GBU die Maßnahme festlegen, dass KuK nur nach einer vorherigen Zettelabgabe ihre AUV genehmigt bekommen.


    Sobald die AUV genehmigt ist, sind die SuS über die DGUV beziehungsweise ihre lokalen Vertreter (z.B. UKBW) unfalllversichert. Selbst wenn sich hinterher rausstellt, dass da etwas blöd gelaufen ist.

    Dann kann die Unfallkasse überlegen, ob sie auf die Amtshaftung zurückgreift oder dann nachrangig das Land die Akteure in Regress nimmt.


    Bei uns sieht dieser Zettel so aus:

    Name, Klasse, Begleitlehrkraft

    Zeitraum

    Ziel, Verkehrsmittel

    Geplante Inhalte


    Zum Ankreuzen:

    - Erste Hilfe Material dabei

    - Ersthelfer dabei

    - Schüler mit besonderen Handicaps? Evtl. notwendige Utensilien für diese dabei?


    Besondere Gefahren:

    - schwimmen oder Wassersport? Qualifizierte Lehrkraft dabei?

    - alpines Gelände? Qualifizierte Lehrkraft dabei?

    - …


    Das gibt der Kollege ab und kriegt seine Genehmigung. Fertig.

  • Nein, ist es nicht. Daher finde ich es auch zu leichtfertig, zu sagen, dass das doch sowieso passiere.


    Erinnert mich an die Aussagen von Personalratsmitgliedern, eine Rechtsfobi wäre unnötig, sie würden ja sowieso wissen, was richtig ist. Und Schulkonzepterstellen sei unnötig, "wir schreiben eh bloß auf, was wir sowieso machen." Förderpläne? Unnötig, ich schreibe bloß auf, was ich sowieso mache :sleeping: Wenn alle so toll wären, gäbe es keine Probleme mehr.

    So war es früher tatsächlich, man hat es gemacht, aber nicht unbedingt notiert, nicht vorab festgelegt.


    Wenn die Dokumentation so viel Zeit Frist, dass ich keine Zeit mehr finde, Vorbereitungen zu treffen, muss man die Handlung dann wohl einstellen, also keine Förderung, kein Ausflug …


    Ich finde es gut, einen Katalog mit Hinweisen oder Möglichkeiten zu haben.

    Da kann man zur Förderung oder Herausforderung lesen und Maßnahmen auswählen.


    Für einen Ausflug müsste es ausreichen, die oben verlinkte Handreichung des GUV zu unterschreiben, um zu signalisieren, dass man die genannten Punkte bedacht hat.

  • Nun - in den vielen Jahren, die ich nun in Ba-Wü unterrichte, habe ich noch nie ein Formular wg. Gefährdungsbeurteilung erhalten.
    Bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen wurde mit diesem Formular die Genehmigung eingeholt.
    AU-Formular Ba-Wü
    Das wurde von der SL abgezeichnet - und gut war's.

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.

  • Das ist was anderes. Das ist eine Dienstreisegenehmigung, um etwaige Kosten erstattet zu bekommen.

    Und gleichzeitig das Formular, mit der die SL die Dienstreise absegnet.
    An den Schulen, an denen ich gearbeitet habe, gibt es nur dieses Formular. Damit wird durch die SL gleichzeitig der Versicherungsschutz für die Dienstreise erteilt - weil sie die Genehmigung für die AU erteilt.

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.

  • Generell kann man aber davon ausgehen, dass die Bürokratie zunimmt.

    Das ist es. Und das nervt unglaublich. Da sitzen Leute am grünen Tisch (oft ohne Praxiserfahrung) und beschließen, was der geneigte Lehrkörper nebenbei alles beantragen, ausfüllen, protokollieren, evaluieren und abheften muss. Das hat in den letzten 3 Jahrzehnten unglaublich zugenommen und erschwert unsere Arbeit. Mehr abgesichert gegen alle Eventualitäten fühle ich mich dadurch nicht.

  • Müssen bei euch eigentlich auch alle Jacken der Kinder im Klassenraum hängen? Irgendwann ist jemandem aufgefallen, wenn Jacken im Flur/Treppenhaus hängen, kann ja jemand zündeln und auf einmal gibt es keinen Fluchtweg mehr... Seitdem gibt es natürlich viel besseren Brandschutz: Wenn die Gearderobe im Klassenraum brennt, kann man den noch verlassen... Dass bis zu 30 Regen- oder Winterjacken in der Klasse andere Probleme verursachen, konnte sich keiner der Experten vorstellen.

  • Müssen bei euch eigentlich auch alle Jacken der Kinder im Klassenraum hängen? Irgendwann ist jemandem aufgefallen, wenn Jacken im Flur/Treppenhaus hängen, kann ja jemand zündeln und auf einmal gibt es keinen Fluchtweg mehr... Seitdem gibt es natürlich viel besseren Brandschutz: Wenn die Gearderobe im Klassenraum brennt, kann man den noch verlassen... Dass bis zu 30 Regen- oder Winterjacken in der Klasse andere Probleme verursachen, konnte sich keiner der Experten vorstellen.

    Eigentlich ja. Und es dürfen keine Bilder aufgehängt werden oder Tische und Stühle in den Flur gestellt werden. Daran hält sich inzwischen niemand mehr.

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