Gespräch mit Eltern eines minderjährigen Schülers wegen 2. Mahnung / Tipps

  • Das eskaliert ganz sicher die Situation und wird auf völliges Unverständnis bei den Eltern treffen.


    Da das Kind bei hoffentlich erfolgreicher Intervention auch weiter deinen Unterricht besuchen wird, musst du dem eh gegenübertreten. Insofern würde ich persönlich mir eher eine entsprechende Gesprächsstrategie zurecht legen und wie gesagt, jemand zweiten dazu holen und instruieren, der ggf. das Gespräch mit lenkt, wenn er merkt, dass du Schwierigkeiten hast.

    Ganz blöd gefragt - wie würdet ihr denn das Gespräch führen?

    Ich hatte es mir so vorgestellt, dass ich zunächst grob erläutere, mit welcher Zielsetzung ich das Gespräch grundsätzlich führen möchte => 3. Mahnung und Schulausschluss vorbeugen. Dann aber gleichzeitig aufzählen, was zur 3. Mahnung führen kann und dass das auch recht schnell gehen kann, z.B. wenn ich ihn die nächsten Male regelmäßig aus dem Unterricht rausschmeiße. Parallel dazu könnte ich die vorhandenen Klassenbucheinträge zum Rauswurf wegen Fehlverhaltens zeigen. Und dann den Schüler auch zu Wort kommen lassen. Auch bei so "Kleinigkeiten" wie dem generellen Nicht-Grüßen, etc.

  • Gerade aufgrund der Tatsache, dass du a) selber noch kränkelst und b) niemanden zur "Begleitung" hast, würde auch ich für Verlegung des Gesprächstermins plädieren. Und dann setzt du zum einen die Schulsozialarbeiterin in Kenntnis und nimmst zumindest sie mit zum Gespräch (und vielleicht auch den stellvertretenden KL oder die AL).

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ich hatte es mir so vorgestellt, dass ich zunächst grob erläutere, mit welcher Zielsetzung ich das Gespräch grundsätzlich führen möchte

    Der Vater hat um das Gespräch gebeten? Dann soll er doch mal erzählen, was er möchte. „Die Kuh vom Eis“ kriegen zu wollen, wäre für mich übrigens noch kein Gesprächsanlass. Der Vater darf schon sagen, worum es im Gespräch gehen soll.


    Also, lass' ihn kommen und schau dann, was du beizutragen hast.

  • Klage gedroht

    Die Rechtswegegarantie gilt auch für Arschlöcher. Insofern ist eine solche Ankündigung keine „Drohung“. Viele leute erwarten, dass man zuckt oder zu heulen anfängt, wenn man „Klage“, „Gericht“ oder “Anwalt“ sagt. Tue ihnen den Gefallen nicht. Wenn mir jemand den Rechtsweg ankündigt, erinnere ich z. B. an die Fristen oder schaue, welche Tipps ich noch geben kann (ohne dass es zur Rechtsberatung wird).

  • Der Vater hat um das gespräch gebeten? Dann soll er doch mal erzählen, was er möchte. „Die Kuh vom Eis“ kriegen zu wollen, wäre für mich übrigens noch kein Gesprächsanlass. Der Vater darf schon sagen, worum es im Gespräch gehen soll.


    Also, lass' ihn kommen und schua dann, was du beizutragen hast.

    Ich habe das Gespräch jetzt abgesagt - hoffentlich kriege ich dann nicht noch von dem Sohn zu hören, dass seine Eltern sich den Termin "freischaufeln" und jetzt umdisponieren mussten. Mir geht es hauptsächlich um meine Gesundheit. Ich gehe morgen und übermorgen nur zur Schule, weil ich Klassenarbeiten schreibe, die schwer bis gar nicht aufzuschieben sind. Da bin ich übermorgen froh, wenn ich damit irgendwann "durch" bin.

  • „Die Kuh vom Eis“ kriegen zu wollen, wäre für mich übrigens noch kein Gesprächsanlass.

    Ich hatte ja im Nachhinein Kollegen von dem Gespräch mit dem Vater erzählt. Und dass es mich ärgert, dass ich jetzt wegen so einem Idioten von Sohn (entschuldigt meine Ausdrucksweise) auch noch ein Gespräch führen muss. Ich dachte aber tatsächlich auch, dass das meine Pflicht sei als Klassenlehrerin, wenn die Eltern sich das schon ausdrücklich wünschen.

  • auch noch ein Gespräch führen muss.

    Letztendlich ja. Das gehört zu deinen Aufgaben. Aber wir müssen nicht alles so machen, wie die Eltern es gerne hätten. Gespräch ja, aber den Rahmen legst du fest. Du solltest jetzt zügig mit der Abteilungsleiterin sprechen und den Eltern recht bald einen neuen Termin anbieten.

  • Letztendlich ja. Das gehört zu deinen Aufgaben. Aber wir müssen nicht alles so machen, wie die Eltern es gerne hätten. Gespräch ja, aber den Rahmen legst du fest. Du solltest jetzt zügig mit der Abteilungsleiterin sprechen und den Eltern recht bald einen neuen Termin anbieten.

    Ich habe den Eltern schon direkt einen Gesprächstermin eine Woche später vorgeschlagen - das ist der einzige Wochentag, der bei mir geht und wo mein Mann unsere Tochter nach der Schule betreuen kann. Der Vater des Jungen ist ohnehin selbstständig und meinte, er könne immer. Und da ich ja jetzt einen Vorschlag gemacht habe...? Unwahrscheinlich ist, dass an dem Termin weder die Abteilungsleiterin noch der stellvertretende Klassenlehrer können. Und ihr meint, ich solle auch mal die Schulsozialarbeiterin aufsuchen? Ich bin in jedem Fall froh, dass ich das Gespräch jetzt nicht alleine "über's Knie gebrochen habe", nur um den Termin hinter mich gebracht zu haben. Das hätte nach hinten losgehen können. Auch in Anbetracht der Tatsache, dass ich gesundheitlich angeschlagen bin und mich nur wegen den Klassenarbeiten zur Schule schleppe. Am Donnerstag übrigens genau in der Klasse.

  • Tipps fürs nächste Mal: Erst absprechen, wann z.B. die Abteilungsleitung oder stellvertretende Klassenleitung Zeit hätte und wann du. Wenn ihr euch abgestimmt und auf 2-3 Termine einigen konntet, dann diese als Terminoptionen angeben. Deutlich erfragen, worüber die Eltern sprechen wollen, damit ihr euch vorbereiten könnt. Kühe vom Eis zu holen wird schwierig, wenn man nicht deren Schlittschuhgröße kennt... Der Sohn darf genau dann am Gespräch teilnehmen, wenn du das für sinnvoll erachtest. Wenn die Eltern ihn dennoch mitbringen muss er ggf. draußen warten. Umgekehrt kannst du dir aber auch vorbehalten einen Teil des Gesprächs nur mit dem Schüler oder nur damit den Eltern zu führen, ehe es gemeinsam weitergeht.

    Nicht provozieren lassen, angesichts der Klagedrohung Zeuge mit im Gespräch haben und das Gespräch ggf. abbrechen, sollten Vater und/ oder Sohn rüpeln für angemessen halten ( letzteren dann zunächst rausschicken, um das sofort zu unterbinden). In dem Fall SL umgehend informieren über den Gesprächsverlauf, damit diese gewappnet ist, wenn die Eltern sich beschweren wollen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Tipps fürs nächste Mal: Erst absprechen, wann z.B. die Abteilungsleitung oder stellvertretende Klassenleitung Zeit hätte und wann du. Wenn ihr euch abgestimmt und auf 2-3 Termine einigen konntet, dann diese als Terminoptionen angeben. Deutlich erfragen, worüber die Eltern sprechen wollen, damit ihr euch vorbereiten könnt. Kühe vom Eis zu holen wird schwierig, wenn man nicht deren Schlittschuhgröße kennt... Der Sohn darf genau dann am Gespräch teilnehmen, wenn du das für sinnvoll erachtest. Wenn die Eltern ihn dennoch mitbringen muss er ggf. draußen warten. Umgekehrt kannst du dir aber auch vorbehalten einen Teil des Gesprächs nur mit dem Schüler oder nur damit den Eltern zu führen, ehe es gemeinsam weitergeht.

    Nicht provozieren lassen, angesichts der Klagedrohung Zeuge mit im Gespräch haben und das Gespräch ggf. abbrechen, sollten Vater und/ oder Sohn rüpeln für angemessen halten ( letzteren dann zunächst rausschicken, um das sofort zu unterbinden). In dem Fall SL umgehend informieren über den Gesprächsverlauf, damit diese gewappnet ist, wenn die Eltern sich beschweren wollen.

    Hallo CDL,

    eine Frage: Soll ich dann jetzt die Eltern auch bitten, mir genau zu sagen, worüber sie sprechen wollen (Begründung: Genaue Vorbereitung).

    Und sollte ich ihnen auch schreiben, dass ich eigentlich nicht möchte, dass der Sohn am Gespräch teilnimmt?

    Ironie des Schicksals: Der Sohn wird nächste Woche volljährig übrigens.

    Ich bin aber gerade krankheitsbedingt froh, das Gespräch nicht führen zu müssen.


    Übrigens: Die meisten Lehrer, denen ich davon erzählte, meinte, sie würden solche Gespräche alleine führen.

  • Übrigens: Die meisten Lehrer, denen ich davon erzählte, meinte, sie würden solche Gespräche alleine führen.

    Normalerweise ja, aber der Vater war verbal aggressiv, der Sohn ist respektlos, es stand eine Rechtsmitteldrohung im Raum, du fühlst dich unwohl --> alles starke Indikatoren, dass das kein "Alleine-Gespräch" sein sollte.

  • ... Wobei - was kann schon passieren?

    Dass der Vater gewalttätig wird? Ich will deine Angst nicht vergrößern, aber dich ermutigen, dein Gefühl ernst zu nehmen. Dieses Gespräch würde ich ebenfalls nicht alleine führen, Termine kann man ja verschieben. Man fühlt sich sicherer zu zweit, ist souveräner, der Gesprächspartner reservierter, das Gespräch sachlicher. Und der zweite im Bunde ist eh entspannt, weil er nicht im Konflikt drinsteht. Da findet sich bestimmt jemand, der mitkommt.


    Dann, es wurde schon genannt, Protokoll führen, das kann auch die andere Person machen. Ziele überlegen: willst du was oder will er was? Wenn ja, was eigentlich? Du könntest euer Vorgehen bei Erziehungs-/Ordnungsmaßnahmen erläutern, 1. Mahnung, 2. Mahnung bla und blubb. Das ist immer so, das können Sie gerne hier nachlesen, das wissen auch die SuS.

    Ein paar Stärken nennen ist immer gut, den Schüler direkt ansprechen, ...du willst hier deinen xy-Abschluss schaffen und das kannst du auch. Neulich hast du super das und das gemacht. Bleib da dran. Aber das und das können wir hier nicht dulden...


    Ein paar Fragen könntest du dir auch überlegen, wer fragt, der führt, sagt man. Es ist zwar kein Beratungsgespräch, aber du bist die Gastgeberin und du führst durch das Gespräch. Auch die Technik des Spiegelns kann helfen.


    Zum Beispiel Vater: "Sie haben immer nur meinen Sohn auf dem Kieker." Du: "Ihr Eindruck ist, dass ich Ihren Sohn anders behandle. Woran machen Sie das fest?" oder vielleicht "was denken Sie, was ich davon hätte?" Verteidigungshaltung vermeiden, auch wenn der Vater mit irgendwas Recht haben sollte, lass dich nicht ins Bockshorn jagen. V: "Sie schreien im Unterricht". Du: "Allerdings, wenn ich etwas 3 mal im normalen Ton sage, dann muss ich es offenbar lauter wiederholen. Was schlägst du vor, Kai-Pascal, wie es in Zukunft ohne Lautwerden klappt?" Ball immer schön zurückspielen.


    Im Zweifelsfalle vertagen. "Entweder, Sie schaffen es, sachlich mit mir zu sprechen, oder wir treffen uns nächste Woche nochmal/mit der Schulleitung."


    Du schaffst das, sieh's als "Übungsfeld Konfliktgespräche" :top:


    Edit: ich sehe gerade, dass der Junge volljährig wird. Dann erübrigen sich ewige Gespräche wahrscheinlich sowieso. Frag den Vater, was er von dir will und ob das am Telefon zu klären geht. Der hat in 10 Jahren mehr Erfahrung mit Lehrerinnengesprächen gesammelt als du...

  • Ein paar Stärken nennen ist immer gut, den Schüler direkt ansprechen, ...du willst hier deinen xy-Abschluss schaffen und das kannst du auch. Neulich hast du super das und das gemacht. Bleib da dran. Aber das und das können wir hier nicht dulden...

    Faktisch ist es übrigens tatsächlich so, dass ich den Sohn gewissermaßem auf dem "Kieker" habe - daran ist der Sohn aber alles andere als unschuldig. Bevor ich ihn vorletzte Stunde aus der Klasse schmiss, hatte ich ihn vorgewarnt und zwar laut und deutlich. Als ich dann meinte:"So, jetzt hast du trotz Ermahnung laut weitergeredet, du gehst jetzt bitte raus!" hat er immer noch weitergeredet und gar nicht aufgeschaut. Ich musste es noch ein 3. Mal sagen und da meinte er, er würde sich weigern zu gehen und hat mich angegrinst. Da meinte ich, ich würde dann jetzt gleich gehen und mit der Schulleitung wiederkommen, aber die würde bestimmt nicht umsonst vom anderen Gebäude hierherkommen. Da ist er dann langsam aufgestanden und ist grinsend an mir vorbei. "Schönen, nein wunderschönen Tag Ihnen noch." So ist er immer.

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