Einführung pauschale Beihilfe BW -Wechsel PKV-Tarif

  • Hallo zusammen,


    in Baden-Württemberg wird mit hoher Wahrscheinlichkeit 2023 die pauschale Beihilfe eingeführt. Ich überlege, diese in Anspruch zu nehmen. Ich bin privat versichert, zahle momentan ca. 330 Euro pro Monat (mit 50 % Beihilfe). Gibt es Erfahrungen von Kollegen und Kolleginnen, die in Bundesländern unterrichten, in denen die pauschale Beihilfe schon eingeführt wurde und die innerhalb ihrer PKV ihren Tarif auf einen 100 %-Tarif umgestellt haben? Besonders würden mich folgende Aspekte interessieren:
    - Höhe des neuen Beitrags im Vergleich zum alten (meine Krankenkasse gab mir die Auskunft, dass es nicht einfach der doppelte Betrag des alten sei, da neuer Tarif)
    - wie wird mit bereits eingezahlten Altersrückstellungen verfahren?
    - musstet ihr eine erneute Gesundheitsüberprüfung vornehmen lassen?
    - kennt sich jemand mit der Beitragsentwicklung in der Pension aus (normalerweise bekommt man ja 70 % Beihilfe, aber in der pauschalen Beihilfe weiterhin nur 50 %, sehe ich das richtig?)

    Es wäre super, wenn ihr eure Erfahrungen teilen könntet!

    Viele Grüße
    Diana

  • Ich bin privat versichert, zahle momentan ca. 330 Euro pro Monat (mit 50 % Beihilfe).

    Und wie willst du da rauskommen? DAs das anders auch gehen sollte, kann ich mir aktuell nämlich nicht vorstellen. Bisher werden die 50% dann auf den Beitrag der GKV gezahlt, aber auf den der PKV? Habe ich noch nie gehört.

  • Dianas Anliegen habe ich zugegeben nicht ganz verstanden... aber es gibt heute einen guten kurzen Artikel über die Neuerungen für Beamte, was Krankenversicherung betrifft, beim SWR.


    https://www.swr.de/swraktuell/…nderung-reaktion-100.html



    "Der Großteil der Beamten bleibt weiter privat versichert, weil die Beschäftigten nur zu Beginn ihrer Beamtenlaufbahn wählen können, wie sie sich krankenversichern."

  • Hallo zusammen,


    in Baden-Württemberg wird mit hoher Wahrscheinlichkeit 2023 die pauschale Beihilfe eingeführt. Ich überlege, diese in Anspruch zu nehmen. Ich bin privat versichert, zahle momentan ca. 330 Euro pro Monat (mit 50 % Beihilfe). Gibt es Erfahrungen von Kollegen und Kolleginnen, die in Bundesländern unterrichten, in denen die pauschale Beihilfe schon eingeführt wurde und die innerhalb ihrer PKV ihren Tarif auf einen 100 %-Tarif umgestellt haben? Besonders würden mich folgende Aspekte interessieren:

    Zumindest die Informationen in dem Artikel den Mimi verlinkt haben bedeuten, dass du dir keine Gedanken machen musst in der Frage. Da du aktuell privat versichert bist wirst du kein erneutes Wahlrecht erhalten mit Einführung der pauschalen Beihilfe, sondern verbleibst in der PKV + Beihilfe. Ein Wahlrecht haben nur neu eingestellte Beamtinnen und Beamte, sowie vor allem all diejenigen eine wesentliche Verbesserung, die aktuell trotz Verbeamtung nicht in der PKV sind aus diversen Gründen und teilweise seit Jahrzehnten keinen AG-Anteil bezahlt bekommen haben zur GKV.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Der Hintergrund ist folgender: Ich will während einer Beurlaubung in die gesetzliche Familienversicherung meines Mannes wechseln und mich danach freiwillig gesetzlich versichern. Da diese Beurlaubung aber erst nach der fünfmonatigen Wechselfrist für Bestandsbeamte (siehe Gesetz und Infoblatt des Landes) liegt, muss ich schon innerhalb dieser Frist die pauschale Beihilfe beantragen und mich daher übergangsweise zu 100 % privat versichern.

  • Zumindest die Informationen in dem Artikel den Mimi verlinkt haben bedeuten, dass du dir keine Gedanken machen musst in der Frage. Da du aktuell privat versichert bist wirst du kein erneutes Wahlrecht erhalten mit Einführung der pauschalen Beihilfe, sondern verbleibst in der PKV + Beihilfe. Ein Wahlrecht haben nur neu eingestellte Beamtinnen und Beamte, sowie vor allem all diejenigen eine wesentliche Verbesserung, die aktuell trotz Verbeamtung nicht in der PKV sind aus diversen Gründen und teilweise seit Jahrzehnten keinen AG-Anteil bezahlt bekommen haben zur GKV.

    Doch, es gibt laut Gesetz und Infoblatt eine fünfmonatige unwiderrufliche Wechselfrist für Bestandsbeamte. Die Berichte in der Presse etc. über das Thema sind immer sehr verkürzt.

  • Danke, das Merkblatt kannte ich schon. Aber dort steht doch (Ende S.1), dass der Wechsel von PKV zu GKV nicht möglich ist.

    Stimmt

    Auch der Entwurfstext legt nicht nahe, dass es ein Wechselrecht gibt. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil (damit meine ich mich selbst).

  • Stimmt

    Auch der Entwurfstext legt nicht nahe, dass es ein Wechselrecht gibt. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil (damit meine ich mich selbst).

    Wie gesagt, ein Wechselrecht in die pauschale Beihilfe gibt es, aber natürlich nicht in die GKV (das regelt SGB V)! Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

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