Die Ausbreitung der Pauschalen Beihilfe...

  • Hier sind alle Familienmitglieder direkt und ohne Aufpreis mitversichert

    DAs ist leider falsch. Denn auch hier gibt es Bedingungen. Der Partner ist nur mitversichert, wenn er nicht selber über einem bestimmten Einkommen liegt und auch die kostenlose Versicherung der Kinder hängt von der Versicherung des Partners und seinem Einkommen (wenn in der PKV) ab und auch von dem Einkommen der Kinder.

  • ich werde uns privat versichern. Die Kinder sind tatsächlich nicht sooo teuer und ich zahle insgesamt deutlich weniger, wobei immer die Angst bleibt, dass die Kosten sich über die Jahre drastisch erhöhen oder die Versicherung irgendwann etwas nicht leisten will, wobei ich alle Vorerkrankungen etc. angegeben habe - aber irgendwie habe ich bei Versicherungen immer ein schlechtes Gefühl, was das angeht ...

    Aber für Kinder gibt es keine Öffnungsklausel, sprich die Versicherung muss sie nur direkt nach der Geburt nehmen, danach muss man schauen und dann steigen sie meist auch gleich deutlich höher ein.


    Sie sind aber vorhanden. Mich kostet ein Kind etwa 50-60€ im Monat. Ist das wirklich ein Vorteil für dich?

    Genau, sie kosten was und ob sie genommen werden ist ja auch die Frage.



    Bei drei Kindern bleibst du für immer bei 70% Beihilfe.

    Das scheint Bundeslandabhängig zu sein und ist leider nicht immer so.


    Du bekommst Familienzuschläge; für das dritte Kind sogar die 750€.

    Auch da je nach Bundesland.

  • und sowieso nicht für uns (auch wenn ich mich grundsätzlich sehr freuen würde). Dieses Konstrukt (also ohne Pauschale Beihilfe) ist für mich so absurd und illogisch, dass ich nicht mal verstehe, dass es existieren DARF.

    Ich denke die Lobby der PKVen hat hier was mit zutun. Denn für Familien ist die pauschale Beihilfe schon recht interessant.

    Genau, sie kosten was und ob sie genommen werden ist ja auch die Frage.

    Kinder kommen auch über die Öffnungsaktion in die PKV. Außerhalb davon hast du recht.


    Das scheint Bundeslandabhängig zu sein und ist leider nicht immer so.

    Jepp, wenn meine Kinder groß sind wird die Beihilfe wieder angepasst.

    • Offizieller Beitrag

    Meine Wut auf das Konstrukt ist aber nicht von der Perspektive der einzelnen (benachteiligten/bevorteilten) Person, sondern dass ich NICHT verstehen kann, dass der Staat als Arbeitgeber die eigenen Regeln nicht einhält. Arbeitnehmer*innen (Ich weiß, Beamt*innen sind keine Arbeitnehmer*innen) sind vom Arbeitgeber (ich weiß...) zu 50% zu versichern. Oder mit einer Pauschale, wenn diese über die Entgeltsgrenze kommen. Das darf sich kein anderer Arbeitgeber in Deutschland leisten.
    Warum der Staat sich das leistet (außer, dass es für ihn viel günstiger ist), ist einfach schleierhaft. (Denn selbst mit der Beihilfe und der Pension wird nicht irgendwo in einen Topf eingezahlt, aus dem dann genommen wird...)

  • Meine Wut auf das Konstrukt ist aber nicht von der Perspektive der einzelnen (benachteiligten/bevorteilten) Person, sondern dass ich NICHT verstehen kann, dass der Staat als Arbeitgeber die eigenen Regeln nicht einhält. Arbeitnehmer*innen (Ich weiß, Beamt*innen sind keine Arbeitnehmer*innen) sind vom Arbeitgeber (ich weiß...) zu 50% zu versichern. Oder mit einer Pauschale, wenn diese über die Entgeltsgrenze kommen. Das darf sich kein anderer Arbeitgeber in Deutschland leisten.
    Warum der Staat sich das leistet (außer, dass es für ihn viel günstiger ist), ist einfach schleierhaft. (Denn selbst mit der Beihilfe und der Pension wird nicht irgendwo in einen Topf eingezahlt, aus dem dann genommen wird...)

    Noch kurioser wird es bei Personen wie mir mit Planstelleninhabervertrag. Also beamtenähnlich angestellt. Für uns gilt die Öffnungsklausel nicht. Ich hatte dadurch keine Chance in irgendeine PKV zu kommen. Die GKV zahle ich trotzdem komplett selbst.

    (Ich wusste, dass es vermutlich so kommen wird und habe mich dennoch für die A-Stelle entschieden.)

  • DAs ist leider falsch. Denn auch hier gibt es Bedingungen. Der Partner ist nur mitversichert, wenn er nicht selber über einem bestimmten Einkommen liegt und auch die kostenlose Versicherung der Kinder hängt von der Versicherung des Partners und seinem Einkommen (wenn in der PKV) ab und auch von dem Einkommen der Kinder.

    Stimmt. Sobald der Partner in der PKV ist, muss man halt schauen, wer am Ende mehr verdient :/

    Noch kurioser wird es bei Personen wie mir mit Planstelleninhabervertrag. Also beamtenähnlich angestellt. Für uns gilt die Öffnungsklausel nicht. Ich hatte dadurch keine Chance in irgendeine PKV zu kommen. Die GKV zahle ich trotzdem komplett selbst.

    (Ich wusste, dass es vermutlich so kommen wird und habe mich dennoch für die A-Stelle entschieden.)

    Das ist so ein seltsames Konstrukt... sollte man mal reformieren.

  • und auch von dem Einkommen der Kinder

    Ja, die überwiegende Mehrheit der Kinder hat ja mittlerweile geerbte Mietshäuser etc. Da fallen viele aus der Familienversicherung raus, die armen Würmer.

  • Der Anspruch auf Familienversicherung bemisst sich nach dem Einkommen, nicht nach dem Vermögen. Auch Unterhaltszahlungen werden nicht angerechnet.

  • Es geht nicht darum ob der Dreijährige darüber kommt.

    Aber wenn der 18 jährige Schüler einen 520 € Job hat und ein angespartes Depot mit regelmäßiger Ausschüttung, dann hat er ein Problem. Daran denken die wenigsten wenn sie korrekterweise für das Kind frühzeitig mit Vermögensaufbau beginnen.

    • Offizieller Beitrag

    Wer regelmäßige Ausschüttungen von Vermögen auf dem Namen der Kinder hat, gehört zu den Leuten, die in der Lage sein sollten, sich über sowas Gedanken gemacht zu haben oder hat es nicht anders verdient.
    Sorry, proletarischer Neid womöglich, aber ich hab soviel Mitleid wie mit den Menschen, die damals Bafög beantragt haben, obwohl sie 20000 DM/Euro auf dem Konto hatten, "von dem sie nichts wussten".

Werbung