Teilzeit oder Elternzeit

  • Dann musst du eigentlich keine Übertragung mehr beantragen, da würde ich es einfach nur anmelden.

    Danke!!!


    Und wie darf ich folgende Passage verstehen:

    Du kannst also Einfluss auf den Stundenplan nehmen.

    Heißt das, man dürfte meinem Mann keinen absoluten Mistplan mehr unterjubeln? Ist das rechtlich verankert? Ich Google mir gerade einen Wolf..

  • Noch eine Nachfrage:


    Wenn ich in Elternzeit die 18/25,5 Stelle bekleide,

    werde ich dann als Beamter (wie bisher, steuerarm, inkl. anteiliger Familienzulagen etc.) bezahlt,


    oder wie ein angestellter Tarifbeschäftigter? also 71% E11?


    LG

  • Warum sollte man plötzlich seinen Beamtenstatus verlieren? Das ergibt doch keinen Sinn.


    Bzgl. der Stundenpläne wie immer mein Tipp: sprecht einfach frühzeitig mit euren Stundenplaner:innen. Und zwar mit den Leuten, die wirklich den Plan machen, nicht "nur" mit der Schulleitung. Stundenplaner:innen sind keine Unmenschen. Wenn ihr sagt, ihr habt 18 Stunden und braucht unbedingt den Freitag frei, dann sagt das. Wenn ihr sagt bei 18 Stunden habt ihr kein Problem damit jeden Tag zu kommen, hättet dafür aber gerne nicht vor der dritten und nicht nach der 7. Stunde, dann sagt auch das. Und ganz wichtig: achtet bei der Unterrichtsverteilung darauf, zu euren Wünschen passende Kurse/Klassen zu bekommen. Auch hier können die Stundenplaner:innen im Normalfall sehr gute Tipps geben.


    Beispiel: meine Schule kooperiert mit der Nachbarschule in der Oberstufe. Das ist eine bestimmte GK und eine bestimmte LK Schiene. Die Stunden liegen so gut wie ALLE in den ersten beiden Stunden. Wer also erst zur dritten kommen möchte, wünscht sich besser keinen Kurs in diesen Schienen. Zumindestens ich weise Kolleg:innen bei einer UV, die für ihre Wünsche ungüsntig ist auch vor Erstellung des Stundenplans auf Probleme hin. Dann ist es im Normalfall früh genug etwas zu ändern. Das kann ich aber natürlich nur machen, wenn ich auch über Wünsche informiert bin.

  • Die Sache mit dem Gehalt nach anteilig nur E11-Gehalt (weil ich mich ja selbst vertrete) sagte mir tatsächlich meine Schulleitung, als ich meine Gedanken äußerte, im nächsten SJ Elternzeit mit selbstvertretung zu gehen.


    Ich wäre dann ja nur ein Vertretungslehrer...

  • Klang für mich auch nach Schmarrn, aber ich bin andererseits davon ausgegangen, dass eine SL sowas weiß...
    Die ist erst seit 2 Jahren im Amt. Keine Ahnung ob ich der erste bin. Schätzungsweise nicht.

  • Kleiner Nachtrag nach dem Telefonat mit meiner sehr kompetenten Personalzuständigen der Bezirksregierung.:


    Seit Mitte 2021 gibt es einen neuen Erlass, der es erlaubt 32/41 der Arbeitszeit als "Teilzeit in Elternzeit" und nicht wie früher 29/41.

    Das bedeutet für mich an einer Sekundarschule mit einem vollen Deputat von 25,5 U-Stunden, dass ich 19,5 U-Stunden arbeiten dürfte.

    Rechnerisch sind 32/41 zwar 19,9, aber es muss aus planerischer Sicht immer auf eine "glatte" halbe Stunde abgerundet werden.


    Startzeit ist, weil es nicht an Elterngeld gekoppelt ist, der 1.08 2023 (ich darf nicht ab dem 7.8, Schuljahresbeginn, starten, warum weiß ich ehrlich gesagt nicht.), Oder aber 6 Wochen nach den Sommerferien.


    Aufhören werde ich 6 Wochen vor den Sommerferien 2024, um während diesen noch volle Bezüge zu erhalten.


    Die Empfehlung war es, nicht für 2 Jahre zu beantragen, sondern nur eines und ggf. zu Verlängern, da Verlängern Fristgerecht (8 Wochen) immer ginge, die Elternzeit vorzeitig zu beenden allerdings nur "bedingt", falls wirklich die entsprechende Unterbesetzung da wäre und nur wenn Schule und Bezirksregierung dem zustimmen.

  • Klingt nach einer interessanten Aussage, denn nein, Verlängerung innerhalb der ersten zwei Jahre geht eigentlich gar nicht und der Start ist völlig bekloppt, denn damit hast du ja genau den Vorteil ab 1.8. Geld zu bekommen, den man nicht gewähren will.


    Also nein, da war jemand alles andere als kompetent.

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