Rente + Pension ?

  • Gibt es eigentlich eine Begründung dafür, dass die anrechenbare Studienzeit innerhalb eines 1,5 Jahres Korridors um fast 10% abgesenkt wurde? Warum wird überhaupt nicht das volle Studium angerechnet?

    Die anrechenbaren Zeiten sinken irgendwie in vielen Bundesländern. Die Übersicht für MV ist auch sehr ernüchternd. Würde mich nicht wundern wenn das Studium bald gar nicht mehr angerechnet wird.


    Für SH sinken diese auch. Bei NI sind es immer genau 3 Jahre und sinken bisher nicht.


    Es ist aber irgendwie nicht nachvollziehbar bei einer 5 jährigen Regelstudienzeit, dass nur 3 Jahre (oder weniger) angerechnet werden, obwohl der Master ja (eigentlich) Voraussetzung für das Referendariat ist.

  • Hatte immer gedacht man könne sich das so oder so auszahlen lassen wenn man auf Lebenszeit verbeamtet wird :autsch:

    Was die DRV mal hat, gibt sie so leicht nicht wieder her. Die brauchen jeden Cent.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • die RV ist ein sehr schönes Beispiel für ein Schneeballsystem.

    Ähm, nein. Anders als beim Schneeballsystem reicht es bei der RV bereits aus, eine konstante Teilnehmeranzahl zu haben. Ein exponentielles Wachstum der Teilnehmerzahl ist für ein stabiles Rentensystem nicht notwendig.

  • oh, das find ich interessant und überraschend. ich wollte eigentlich Ponzi-Scheme schreiben, weil es mir um den Aspekt ging, dass bei der RV sozusagen die Profite aus den Investitionen der anderen gezahlt werden, und dachte, Schneeball ist die Übersetzung. Aber jetzt muss ich bei dem Wachstum doch nochmal nachfragen: es ist doch schon so, dass die RV irgendwie auf eine pyramidenförmige Verteilung angewiesen ist, i.e. mehrere junge tragen eine alte Person. Klar geht das auch mit Wegsterben, aber wenn alle Jungen alt werden, braucht man doch mehr Junge oder hab ich da einen Denkfehler?

  • Dadurch, dass die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers bei rund 40-45 Jahren, die durchschnittliche Bezugsdauer der Rente aber nur bei rund 20 Jahren liegt, hat man ungefähr ein Verhältnis 2:1. Das spiegelt sich auch in einem Rentenniveau von derzeit ca. 45% in Bezug zum Beitragssatz von derzeit 18,6% wieder. Dieses Niveau wird erwartbar in den nächsten Jahrzehnten weiter absinken und/oder die Beitragssätze angehoben werden müssen. Man benötigt aber wie gesagt kein exponentielles Wachstum der Teilnehmer, um ein solches System zu stabilisieren, sondern kann das bei gegebener Personenanzahl über Beitragssätze und Rentenniveau austarieren.

  • Ja, ist sie in gewisser Hinsicht. Nur halt nicht in ihrer Höhe oder Bezugsdauer oder Beitragssätzen ;) Die oben skizzierten notwendigen Anpassungen hängen aber nicht damit zusammen, dass ein exponentielles Wachstum der Beitragszahler notwendig wäre, sondern dass sich die demographische Struktur in Deutschland aufgrund der zu geringen Geburtenrate und/oder Einwanderungszahlen ungünstig verschiebt.

  • Ich habe auch einige Fragen, nur leider blicke ich bei diesem Thema noch nicht vollends durch:


    Meine Frau wurde für die Zeit im Ref bei der DRV nachversichert, da sie mit dem Ende des Refs 07.2020) sich um die Kindererziehung gekümmert hat (bis jetzt).


    Nächsten Monat tritt sie eine Planstelle an.


    Ich spiele mit dem Gedanken die Rentenzahlungen bei der DRV auszahlen zu lassen, da wir beide noch jung (unter 30) und endlich verbeamtet sind.


    Gibt es hier irgendwelche Nachteile bei der Pension später? Werden die Kindererziehungszeiten bzw. die Zeit des Studiums/Refs nun bei den ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten berücksichtigt oder nicht?


    Nicht das aufgrund der Nachversicherung der Zeiten und anschließender Auszahlung sich das Land Hessen dagegen stellt diese Zeiten anzuerkennen.

  • Wenn ihr 40 Jahre verbeamtet bleibt... habt ihr eh die Höchstgrenze erreicht und könnt dann sogar eventuell vorzeitig in die Pension gehen :)

  • Bei heute unter 30-jährigen gar nicht so unwahrscheinlich.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Setzt aber eine durchgehende Vollzeitstelle voraus? Ich habe mir meine Rentenbeiträge bisher nicht auszahlen lassen, da ich durch TZ nie auf den vollen Pensionsanspruch komme. Da kann es durchaus in Frage kommen, aufzustocken, um auf einen zusätzlichen Rentenanspruch zu kommen.

  • 71,75 (Max Versorgung) durch 40 Dienstjahre.

    So wie ich das gelesen habe, ist es möglich durch den Auslandsschuldienst die jährlichen 1,79375% zu verdoppeln. Gibt es da noch andere Möglichkeiten? Die Obergrenze bleibt natürlich bestehen und ist ggf. für die jenigen Interessant die die 71,75 auf normalen Wege gar nicht mehr erreichen können, z.B. aufgrund eines späten Eintritts in den Schuldienst.

  • Wurde dieser Wert eigentlich jemals schon mal verändert oder angepasst?

    Sicher. Die Höchstversorgung waren auch schon mal 75%.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Na dann ... :/

    Tröste dich, das Rentenniveau kennt auch nur die Richtung nach unten, hat aber gewaltigen Vorsprung und liegt jetzt schon uneinholbar bei 48%. Aber dafür darf ein Angestellter wenigstens vorher einen Haufen Beiträge abdrücken.

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