Rente + Pension ?

    • Offizieller Beitrag

    Ich stelle mal eine halbe OT-Frage:
    Verstehe ich es richtig, dass folgendes möglich ist (chronologisch):

    1) Ansprüche in der RV erwerben + 2) Pensionsansprüche -> 3) Rente und Pension gleichzeitig

    aber:

    [0) Ansprüche in der RV erwerben] 1) Pensionsansprüche + (Ausscheiden) + 2) Rentenansprüche -> Rente und Pension
    NICHT möglich ist? (und die Pensionsansprüche (nachteilig) umgewandelt werden) -> Rente + Rente?


    Weiß jemand, ob dies irgendwo (logisch, nachvollziehbar und rechtlich) erklärt wird?

    Chili, aus einem BL ohne Altersgeld.

  • Bei mir war es so. Meine ersten "Pensionsansprüche" wurden nach ausscheiden bei der Bundeswehr in Rentenansprüche ummgewandelt. In dem Fall für mich nachteilig, weil das Brutto eines Beamten nicht so hoch ist, wie der eines Angestellten und mein Bruttolohn entsprechend übermittelt worden ist.


    Nachdem ich Wieder beamter geworden bin wurde alles wieder zurück abgewickelt.

  • Das sollte so wie beschrieben sein. Nach Ausscheiden aus dem Dienst ist man ja anders als in Fall 1 kein Beamter im Ruhestand, der noch alimentiert werden muss. Insofern erfolgt eine Nachversicherung in der DRV und man erhält entsprechende Rentenanwartschaften und dann nur Rente. Die Konstellation Rente + Pension ist denjenigen vorbehalten, die als Beamte in den Ruhestand versetzt werden und damit überhaupt einen Pensionsanspruch haben.

    • Offizieller Beitrag

    Das geht? Auch länderübergreifend?


    Beispiel: Ref in Bayern ... Angestellt in BW ... Verbeamtet in BW ?

    Also:
    Ich hatte Ref in NDS und dann in NRW zwar eine direkte Planstelle, aber es gab eine gewisse Zeit nach dem Ref in NDS, wo sie quasi "abgewartet haben", ob ich eine Planstelle habe oder mich nachversichern würden. Ich kann nicht mehr die Zeit sagen.
    Für mich war es erstmal irrelevant und die Rentensache ist eh sehr schmerzhaft gewesen, weil ich bisher 62 Monate in meinem Leben eingezahlt habe. Und davon einige Monate "freiwillig" und meinen letzten Monat habe ich sogar "erzwungen" (Auszahlung meines Urlaubs), es hätte also eine sehr schöne Auszahlung werden können.
    Ich glaube aber, es ist Karma für meine Zukunft, wenn ich wieder einzahlen sollte.

  • Erhält die Mindestversorgung eigentlich auch der Teilzeitbeamte oder der Vollzeitbeamte, der sie nach Jahren nicht erreichen würde? Also mit 41 verbeamtet - 24 Jahre gearbeitet …in Teilzeit bspw?

    Wie schon erwähnt: Ja. Deshalb heißt es "Mindestversorgung". :aufgepasst:

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Das geht? Auch länderübergreifend?


    Beispiel: Ref in Bayern ... Angestellt in BW ... Verbeamtet in BW ?

    Kann ich garnicht wirklich sagen, weil ich als Soldat Bundesbeamter war.


    Allerdings wurde mir meine Vertretungszeit als Angestellter nicht angerechnet zur Rente, weil man wohl mindestens 5(?) Jahre eingezahlt haben muss, um überhaupt Rente zu bekommen und diese habe ich nicht mehr, nachdem die Zeit als Soldat wieder zurückgerechnet wurden.

  • ich hab neulich mal nen Termin mit der RV gehabt, weil ich mir meine Beiträge auszahlen lassen wollte. Stellt sich raus, es fehlt nur noch 1 Monat zum echten Rentenanspruch. Jetzt überlege ich, ob es sich nicht vlt. doch lohnt, den einen Monat nachzuzahlen. Wie seht Ihr das?

  • ich hab neulich mal nen Termin mit der RV gehabt, weil ich mir meine Beiträge auszahlen lassen wollte. Stellt sich raus, es fehlt nur noch 1 Monat zum echten Rentenanspruch. Jetzt überlege ich, ob es sich nicht vlt. doch lohnt, den einen Monat nachzuzahlen. Wie seht Ihr das?

    Unbedingt auszahlen lassen und das Geld sinnvoll investieren.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • ich hab neulich mal nen Termin mit der RV gehabt, weil ich mir meine Beiträge auszahlen lassen wollte. Stellt sich raus, es fehlt nur noch 1 Monat zum echten Rentenanspruch. Jetzt überlege ich, ob es sich nicht vlt. doch lohnt, den einen Monat nachzuzahlen. Wie seht Ihr das?

    Ich bin drei Monate drüber und ärgere mich schwarz nicht an die Kohle zu kommen. Raus da und zwar so schnell du kannst.

  • Auszahlen kann man die (Arbeitnehmer!-)Beiträge nur, solange man keine 60 Monate für eine Mindestente nicht überschritten hat.

    60+ Monate heißt: nix entnehmen, es gibt nur die Rente.

    Wenn man sich die Zeiten für die Pension aus dem Studium anrechnen lässt und dort Werkstudent war, also auch Rentenbeiträge gezahlt hat, werden diese Monate dann wieder abgezogen? Bzw. die Werkstudentenzeit zählt vermutlich auch zu den 60 Monaten?


    Ich vermute auch, dass ich leicht über die 60 Monate komme. Hatte immer gedacht man könne sich das so oder so auszahlen lassen wenn man auf Lebenszeit verbeamtet wird :autsch:


    Offtopic: Gibt es eigentlich irgendwo eine schöne Übersicht über die Anrechnungszeiten aus dem Studium? Die sind ja je nach Bundesland unterschiedlich, manche 3 Jahre, machen wieder weniger.

  • Ich vermute auch, dass ich leicht über die 60 Monate komme. Hatte immer gedacht man könne sich das so oder so auszahlen lassen wenn man auf Lebenszeit verbeamtet wird :autsch:

    Das wäre eigentlich fair, da ja im Umkehrschluss auch die Rente auf die Pension angerechnet wird (unter gewissen Umständen).


    Selbst geringfügige Beschäftigungszeiten ab 2013 zählen die mittlerweile voll als Beitragsmonat, weshalb ich selbst wegen läppischen 3 Monaten drüber bin. Hätte ich damals mal auf die 3*300€/Monat verzichtet...


    Aber so ist das mittlerweile in Deutschland. Alles Anzeichen dafür, dass das gesamte System komplett am Anschlag läuft und auf Dauer kollabieren wird. Ich passe daher meinen Arbeitseinsatz an die Wertschätzung, die mir vom Staat/Dienstherr entgegengebracht wird an.

  • In der Versorgungsgesetze der jeweiligen Bundesländer befinden sich and Anrechnungszeiten.


    Hier geht es zu den Infos für NRW.

    Gibt es eigentlich eine Begründung dafür, dass die anrechenbare Studienzeit innerhalb eines 1,5 Jahres Korridors um fast 10% abgesenkt wurde? Warum wird überhaupt nicht das volle Studium angerechnet?

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