Versetzung nach Beförderung an andere Schule

  • Hallo zusammen!

    Eine etwas seltsame Versetzungsangelegenheit: Vor 5 Jahren stellte mein Mann an seiner alten Schule einen Versetzungsantrag, dieser wurde abgelehnt. Im gleichen Jahr nahm er eine Beförderungsstelle an einer anderen Schule an. Er war dort bis vor einem Jahr sehr glücklich

    Aufgrund der Verdopplung der Fahrzeit wegen der A45 Brücke hat er nun wieder einen Versetzungsantrag gestellt, 5 Jahre später. Seine SL ist in heller Aufregung. Kann es sein, dass Sie ihn freigeben muss, weil er innerhalb der 5 Jahres-Frist den Versetzungsantrag wiederholt hat, auch wenn er mittlerweile aufgrund einer Beförderung an einer anderen Schule ist?

    Wäre für Erhellung dankbar.

    LG!

  • Ich dachte, der Antrag muss 5 Jahre lang JEDES Jahr gestellt werden, damit nach 5 Jahren eine automatische Freigabe Pflicht ist. Ist es nicht so?

    Ne der muss nicht jedes Jahr gestellt werden. Der erste Antrag zählt. Es kann also wirklich sein, dass er die Freigabe nicht benötigt. Eine reguläre Versetzung kann jedoch schwierig sein, wenn dein Mann eine Beförderungsstelle hat.

  • Nee, muss man nicht jährlich stellen. Er hat keine Funktionsstelle sondern hat so einen Aufgabenbereich übernommen.

    Ich bin gespannt. Das wäre der absolute Hammer-Glücksgriff, sowohl finanziell als auch von den Zeiten her. Die Brücke hat uns Familie echt Nerven gekostet, finanzielle Einbußen gebracht und frisst Zeit ohne Ende. Noch weitere sechs Jahre so waren echt nicht toll.

  • Eine Versetzung ist eine auf Dauer angelegte Übertragung eines anderen Amtes bei einer anderen Dienststelle bei demselben oder einem anderen Dienstherrn. Daher gilt die Beförderung als Voraussetzung.

    Die Fünf-Jahres Frist beginnt sodann ab dem ersten Antrag nach Annahme der Beförderung.

    Vgl. Versetzungserlass: § 3. Abs 3. Punkt 1

    https://www.schulministerium.nrw.de/BP/OliverTexte…zungserlass.pdf

    den habe ich jetzt schon zigmal durchgelesen und kann deine Interpretation da nicht drin wiederfinden.

    Es würde mich aber nicht wundern, wenn man es dann so auslegen würde, auch wenn es sich ursprünglich um zwei völlig unterschiedliche Verfahren handelt. Zumal die Definition bei einer Beförderung ("andere Dienststelle") ja gar nicht greift, man bleibt unter Umständen ja genau da, wo man bereits ist.

    Mal abwarten, anscheinend wird der Fall derzeit geprüft. :D

  • Ich habe gerade eine Versetzung aufgrund einer A13 Beförderung an einer anderen Schule bekommen und hatte parallel zur Bewerbung einen regulären Versetzungsantrag gestellt. Nachdem die Bewerbung nun erfolgreich war, hat mich das Versetzungsbüro kontaktiert, ob ich meinen Versetzungsantrag trotz erfolgter Versetzung aufrechterhalten oder zurückziehen möchte.

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