Wechsel in gym.Oberstufe nach Schulformenwechsel

  • Kennt jemand die Antwort für folgenden Spezialfall für NRW?


    In der Mittelstufe wird eine Jgst. auch im zweiten Versuch nicht geschafft. Eine dritte Wiederholung findet nicht statt, weil keine besonderen Bedingungen vorliegen.

    Es erfolgt ein Wechsel auf eine Real- oder Sekundarschule.

    Darf man nach erfolgreichem Abschluss der Real- oder Sekundarschule zur gymnasialen Oberstufe wieder auf das Gymnasium wechseln?

    Die "normalen" Bedingungen für eine Wechsel sind mir bekannt, aber wie ist es, wenn man das Gymnasium zuvor verlassen musste?


    Bitte hier keine Diskussionen über die Wahrscheinlichkeit darüber, dass es klappt oder das gegliederte Schulsystm mit seinen Ausprägungen.

    Danke für die Einschätzungen oder einen Hinweis, wo man ggf. nachlesen kann, dass dieser Fall erlaubt oder nicht erlaubt ist. Die üblichen Quellen habe ich gelesen.

    Ich vermute, der Wechsel ist zulässig, wenn der Quali erworben ist, denn ich habe nirgendwo gelesen, dass der Fall ausgeschlossen ist.

    • Offizieller Beitrag

    Ich vermute, der Wechsel ist zulässig, wenn der Quali erworben ist, denn ich habe nirgendwo gelesen, dass der Fall ausgeschlossen ist.

    Würde ich so bestätigen. Der Abschluss nach Klasse 10 mit der "Quali" berechtigt zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Da spielt es keine Rolle, was vorher passiert ist.

  • Ich sehe da auch kein Problem. Wenn die entsprechenden Bedingungen an den mittleren Schulabschluss erfüllt sind, interessiert die "Vorgeschichte" nicht weiter. Einziges Hindernis könnte bei mehrfachem Wiederholen im Vorfeld ggf. die Altersgrenze nach §3 Abs. 3 APO-GOst von 19 Jahren sein.

  • Einziges Hindernis könnte bei mehrfachem Wiederholen im Vorfeld ggf. die Altersgrenze ...

    ..., ggf. noch die Sprachenfolge sein.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • ..., ggf. noch die Sprachenfolge sein.

    Das sollte höchstens dann ein Hindernis sein, wenn nicht einmal eine erste Fremdsprache durchgängig vorhanden wäre, was ich bislang nur genau einmal erlebt hatte - und selbst dafür gab es dann eine Lösung. Im Bereich der 2. Fremdsprache muss halt ggf. eine neubeginnende Fremdsprache belegt werden. Ein grundsätzliches Hindernis zur Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe ist das jedenfalls nicht.

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