Bayern: Pensionsansprüche = fiktives Diensteintrittsalter?

  • An die Profis:

    Kennt sich hierzu jemand aus ? Ist das fiktive Diensteintrittsalter per se das Alter, ab dem die Pensionsansprüche gezählt werden? Also die Jahre? Ich kann mir das eigentlich nicht vorstellen. Wo findet man denn hierzu die exakten rechtlichen Regelungen, was zur Berechnung des Pensionsalters zählt? Was wäre z.B. mit halben wiss. Mitarbeiterstellen u.A.? Hat man hierzu einen Ansprechpartner? Ist ja vermutlich nicht der gleiche Ansprechpartner wie bei der normalen Auszahlung oder? Oder zählen die Zeiten im Personalbogen alle ? z.B. auch Hiwi Zeiten als studentische Hilfskräfte usw...


    Danke und LG

  • Ich bin nicht ganz sicher, ob ich deine Frage richtig verstehe, aber wenn du als HiWi nicht bereits vom Land Bayern verbeamtet warst (was mich überraschen würde), dann zählen diese Zeiten natürlich nicht für die Berechnung deiner pensionsfähigen Arbeitsjahre hinzu. Solltest du in dieser Zeit oder zu anderen Arbeitszeitpunkten vor der Pensionierung in die Rentenkasse eingezahlt haben, kann es sein, dass du einen ergänzenden Anspruch auf eine gesetzliche Rente hast, den du mit Erreichen der Pensionierung geltend machen kannst.

    Für die Berechnung der Pension zählen dann einerseits die Dienstjahre ab dem Zeitpunkt der Verbeamtung und andererseits der Teilzeitanteil, so nicht durchgehend in Vollzeit gearbeitet wurde. Die Gewerkschaften bieten oft Zusammenfassungen an, wie die Pensionsansprüche berechnet werden können unter Nennung der rechtlichen Grundlage (zumindest bei der GEW habe ich ein derartiges Dokument schon einmal heruntergeladen).


    Vielleicht kannst du deine Frage noch etwas präzisieren, damit klarer wird, worum es dir geht, falls meine Antwort doch nicht genau genug erfasst, worauf du abzielst.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Da man ab dem 25. Dienstjahr schon so eine Auflistung erhält, kann ich sagen, dass bei mir 2 Jahre des Studiums und die 2 Jahre Referendariat mit angerechnet werden. Bei mir wird auch die Zeit vor der Verbeamtung, also Beamter auf Probe mitgezählt.

  • Da man ab dem 25. Dienstjahr schon so eine Auflistung erhält, kann ich sagen, dass bei mir 2 Jahre des Studiums und die 2 Jahre Referendariat mit angerechnet werden. Bei mir wird auch die Zeit vor der Verbeamtung, also Beamter auf Probe mitgezählt.

    Als Beamtin auf Probe warst du ebenfalls Beamtin, insofern wird das natürlich mitgezählt. Im Ref warst du Beamtin auf Zeit, ergo Beamtin, also wird das mitgezählt. :)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Hi, Danke schonmal.


    Also bisher habe ich Folgendes rausgefunden für Bayern:

    - 3 Jahre Studium und

    - 2 Jahre Ref zählen je voll.

    - Jede hauptberufliche Tätigkeit als Lehrer zählt voll.

    - Unimitarbeiter zählt voll.


    Bei Hiwi bin ich noch unsicher, obige Aussage kann aber nicht zutreffen. (Siehe Link)


    Quelle ist v.a. das hier, aber natürlich wie immer nicht ganz eindeutig.


    Es würden aber wohl Rentenkassenansprüche von der Pension wiederum gekürzt, falls man über die Höchstzahl der 40 Jahre kommt.


    Also die Rechnung ist so, dass alles mögliche zählt und dann wohl gekürzt wird. Evtl. hat da jemand richtig Ahnung.


    LINK


    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBeamtVG-14

  • in meinem Fall wäre das jetzt :

    Lehrer in Bayern - Vollzeit 5

    Ref 2

    Studium 3

    Anderes BL Lehrer 2

    unidozent 1 insgesamt in Summe


    Somit schließen bei mir Ref und Studium locker die eventuelle Lücke mit 67.


    Das Unithema finde ich allerdings auch höchst unsicher.


    Es ist aber definitiv so, dass auch als Angestellter verübte Arbeit mitgezählt wird, auch bei anderem Arbeitgeber.


    Seltsame und spannende Rechnungsart... lol


    PS: gibt es denn da echt keinen Ansprechpartner einer Berechnungsstelle?

  • . 18
    Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst

    1Als ruhegehaltfähig sollen auch folgende Zeiten berücksichtigt werden, in denen ein Beamter oder eine Beamtin im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn ohne von dem Beamten oder der Beamtin zu vertretende Unterbrechung tätig war, sofern diese Tätigkeit zur Ernennung geführt hat:
    1.Zeiten einer hauptberuflichen in der Regel einem Beamten oder einer Beamtin obliegenden oder später einem Beamten oder einer Beamtin übertragenen entgeltlichen Beschäftigung oder
    2.Zeiten einer für die Fachlaufbahn des Beamten oder der Beamtin förderlichen Tätigkeit.
    2Das gilt auch für eine Tätigkeit im Dienst von Einrichtungen, die von mehreren öffentlich-rechtlichen Dienstherren durch Staatsvertrag oder Verwaltungsabkommen zur Erfüllung oder Koordinierung ihnen obliegender hoheitsrechtlicher Aufgaben geschaffen worden sind.


    Art. 20
    Ausbildungszeiten

    (1) Die Mindestzeit
    1.der vorgeschriebenen Ausbildung (insbesondere Fachschul-, Hochschul- und praktische Ausbildung, Vorbereitungsdienst, übliche Prüfungszeit),
    2.einer praktischen hauptberuflichen Tätigkeit, die für die Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgeschrieben ist,
    kann als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden, die Regelstudienzeit einer Fachschul- oder Hochschulausbildung einschließlich der Prüfungszeit bis zu drei Jahren.
    (2) Für Beamte und Beamtinnen des Vollzugsdienstes und des Einsatzdienstes der Feuerwehr können Zeiten einer praktischen Ausbildung und einer praktischen hauptberuflichen Tätigkeit anstelle einer Berücksichtigung nach Abs. 1 bis zu einer Gesamtzeit von fünf Jahren als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden, wenn sie für die Wahrnehmung des Amtes förderlich sind.
    (3) Die allgemeine Schulbildung zählt nicht zur vorgeschriebenen Ausbildung, auch dann nicht, wenn sie durch eine andere Art der Ausbildung ersetzt wurde.
    (4) 1Bei anderen als Regelbewerbern und Regelbewerberinnen können Zeiten nach Abs. 1 als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden, soweit sie für Regelbewerber und Regelbewerberinnen vorgeschrieben sind. 2Ist eine Fachlaufbahn des ausgeübten Amtes bei einem Dienstherrn noch nicht gestaltet, so gilt das Gleiche für solche Zeiten, die bei Gestaltung der Fachlaufbahn mindestens vorgeschrieben werden müssen.

  • Gehr es Dir um deine Pension? Dann Suchmaschine und die Broschüre von der Staatsregierung ansehen:

    Grundzüge der Beamtenversorgung in Bayern - Fakten und Beispiele

    Bei den Zeiten als Unidozent wäre ich vorsichtig, weil sie möglicherweise nicht zur Ernennung als Lehrer geführt hat.

  • einerseits die Dienstjahre ab dem Zeitpunkt der Verbeamtung und andererseits der Teilzeitanteil

    Das ist in der Ausschließlichkeit, die du hier implizierst, nicht richtig, wie einige ja schon ausgeführt haben. Am Ende überrascht es manchmal, welche Zeiten anerkannt werden. CandyAndy: Das LfF gibt da gerne Auskunft. Für die Ruhegehälter ist (bayernweit) Ansbach zuständig.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Am Ende überrascht es manchmal, welche Zeiten anerkannt werden.

    Das stimmt. Ich war ganz schön überrascht, als ich plötzlich die Urkunde zum 25. Dienstjubiläum in Händen hielt. Das war vor 6 Jahren. Dabei habe ich auch 3 Kinder - war auch in Elternzeit, aber nicht so lange. Jedenfalls hätte ich nicht damit gerechnet.

  • fiktive Diensteintrittsalter

    Das fiktive Diensteintrittsdatum hat nichts mit der Pension, aber zum Teil was mit dem Dienstjubiläum zu tun. Eine ehemalige Kollegin hatte dadurch ihr 25 jähriges Dienstjubiläum während des Referendariats ^^


    (Sie hatte eine Ausbildung im öffentlichen Dienst, Abi nachgemacht, studiert und Kinder bekommen bevor sie ins Ref ist)

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Ein paar Punkte (aus eigener Erfahrung):

    - Es gibt einen Unterschied zwischen Jubiläumsdienstalter und Jahre, die für die Pension gezählt werden. Das Jubiläumsdienstalter von 25 Jahren erreicht man früher. (Habe ich einmal bei der Berechnung des Schulamts gesehen.)


    - Bei der Berechnung zur Pension (also dem Ruhegehalt) gilt: Teilzeit wird in Jahre umgerechnet, also wenn du Teilzeit gemacht hast, kommst du nicht auf deine Pensions-Prozente (man erhält als Pension soundsoviel Prozent seines Gehaltes, was man als aktive Lehrkraft verdienen würde), die du bei der Vollzeit hättest. (Bei 2 Jahren halbes Deputat wäre dann nur ein Jahr für die Pension anerkannt.)

    - Das Studium wurde bei mir nur 3 Jahre anerkannt, obwohl ich länger studiert habe. In der Bemerkung steht, dass das Studium nur bis max. 3 Jahre anerkannt wird.

    - Der Vorbereitungdienst wurde anerkannt, aber eben nur die Teilzeit, die man da gemacht hat, also kommt man da nicht auf 2 Jahre Vollzeit.

    - Es werden nur die Zeiten als Beamter anerkannt (in Ba-Wü waren wir mal kurz angestellt, haben da aber die angesammelte Rente ausgezahlt bekommen), ich war aber nur Lehrerin im Beamtenverhältnis

    - Wenn man beurlaubt ohne Bezüge ist, dann wird das (logischerweise) nicht in die Pension eingerechnet.


    Letztendlich kann man in Bayern im Augenblick nur bei der Erreichung des Pensionseintritts in den Ruhestand (irgendwann 67 Jahre im Schul(halb) jahr), oder in den vorzeitigen Antragsruhestand (1 Jahr vorher im Augenblick) oder über das Altersteilzeitmodell. Beim Antragsruhestand und Altersteilzeitmodell wird finanziell gekürzt im Vergleich zum "normalen" Eintritt. Mir ist niemand bekannt, der rein nach der Berechnung von Dienstjahren in den Ruhestand konnte.

  • Vielen Dank erstmals, sehr interessant. Klingt auch alles sehr einleuchtend.


    Also dass nur Zeiten als Beamter anerkannt werden, halte ich für höchst fraglich. Das ergibt eigentlich keinen Sinn, wenn man an den Gesetzestexten festhält. Was wäre mit angestelltem Lehrer und Unidozent? Das würde ja 0 Logik ergeben, wenn dies nicht anerkannt würde.


    Das mit dem Ref. finde ich allerdings sehr enttäuschend. Also warst du hier nicht in Ansbach oder hast dort gefragt? Weil wir haben ja kein Schulamt. :)

  • Das ist in der Ausschließlichkeit, die du hier implizierst, nicht richtig, wie einige ja schon ausgeführt haben. Am Ende überrascht es manchmal, welche Zeiten anerkannt werden. CandyAndy: Das LfF gibt da gerne Auskunft. Für die Ruhegehälter ist (bayernweit) Ansbach zuständig.

    Hi Fossi, Danke. Auch zu seinem eigenen Fall oder nur global betrachtet? Ist ja doch relevant, wenn man mal über Teilzeit oder Ähnliches nachdenken sollte... Danke und LG

  • Der Vorbereitungsdienst wurde anerkannt, aber eben nur die Teilzeit, die man da gemacht hat, also kommt man da nicht auf 2 Jahre Vollzeit.

    Inzwischen geht der Vorbereitungsdienst in einigen Ländern auch in Teilzeit, aber der Regelfall ist doch, dass man ihn in Vollzeit absolviert.

    Nur weil man weniger Deputatsstunden an der Schule hat als fertig ausgebildete Lehrer, kann das doch nicht nur als Teilzeitbeschäftigung anerkannt werden (falls du das so gemeint hast)?!

  • Bei mir steht neben Referendar (ungegendert): Davon ruhegehaltsfähige Jahre: 2 (ich war damals noch in Bayern, da dauert das Ref. 2 volle Jahre und die werden bei mir anerkannt. Dafür schlägt das Studium nur mit 2 Jahren zu. Uni BT, 9 Semester)

    Es sind sogar 2 Jahre und 10 Tage ^^

  • Nur weil man weniger Deputatsstunden an der Schule hat als fertig ausgebildete Lehrer, kann das doch nicht nur als Teilzeitbeschäftigung anerkannt werden (falls du das so gemeint hast)?!

    Doch, wurde leider so berechnet. Es wurden genau die Stunden im Verhältnis zum Volldeputat gesehen, deswegen kam ich da nur auf ein Jahr und ein paar zerquetschte Tage, weil ich nur 16 Stunden in der Woche Unterricht hatte. Das war nicht eine beantragte Teilzeit, sondern wir Referendare hatten nur 16 Stunden Unterricht zu leisten.

    Interessant ist, was Zauberwald schreibt. Ich machte 2 Jahre das Referendariat, wir unterrichteten natürlich keine 28 Stunden, sondern weniger, aber es wurden nur die Deputatsstunden verrechnet. Vielleicht rechnen Bayern und Ba-Wü anders.


    Was wäre mit angestelltem Lehrer und Unidozent? Das würde ja 0 Logik ergeben, wenn dies nicht anerkannt würde.

    Das weiß ich nicht. Während der Zeit, wo wir alle angestellt waren, wurde vom Arbeitgeber in die Rentenkasse eingezahlt, das ist ein anderes Instistut. Dieses Geld haben wir dann wieder ausgezahlt bekommen - das Angestelltenverhältnis war nur sehr kurz, ich glaube ein halbes Jahr. Ansonsten würde es mir jetzt als zusätzliche Rente ausgezahlt, zumindest entnehme ich das der Äußerung einer Kollegin, die vorher in einem anderen Beruf gearbeitet hat. Dort hat sie sich eine geringe Rente angespaart.

    ----------------

    Vielleicht wird, wenn die heutigen jungen Lehrer in den Ruhestand gehen, wieder anders berechnet.

    Als ich eingestiegen bin, war die Pensionsberechnung noch anders als sie jetzt ist.

    Man kann von heute nicht darauf schließen, wie sich in einigen Jahren die Gesetzeslage ändert.

  • Bei mir steht neben Referendar (ungegendert): Davon ruhegehaltsfähige Jahre: 2 (ich war damals noch in Bayern, da dauert das Ref. 2 volle Jahre und die werden bei mir anerkannt. Dafür schlägt das Studium nur mit 2 Jahren zu. Uni BT, 9 Semester)

    Es sind sogar 2 Jahre und 10 Tage ^^

    Okay, Danke.

    Hast du dich da in Ansbach informiert?

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