Versetzung mit Mangelfach in NRW- oh weia !

  • Wie kommt man aus dieser unfairen Mangelfachfalle raus? Mein Versetzungsantrag wurde abgelehnt weil ich ein unterbesetztes Fach habe. Ich bin mir aber sicher, dass es unter den Schulen in meiner nahen Umgebung ebenfalls Unterbesetzung in diesem Fach gibt. Wenn EINE Schule also sowieso den schwarzen Peter ziehen muss, wieso kann dann nicht wenigstens MEIN Wunsch erfüllt werden?

    Ich fahre 45 min bei zwei Töchtern, die jüngste noch im Kindergartenalter. Distanz 32 km. Kann man da was tun oder ist die Lage hoffnungslos?

  • Bewerbung auf eine Beförderungsstelle an einer anderen Schule. Ansonsten bleibt wohl nur zu warten, bis irgendwann die Freigabe nicht mehr verweigert werden kann.

  • Ich habe meine Versetzung 2016 beim dritten Antrag (jedes Jahr gestellt) durchbekommen trotz Schwerbehinderung.

    Grund meines Versetzungswunsches war auch die Entfernung (45km von der Schule - ca. 1h Fahrzeit - Kindergartenkind).

    Habe diesen jährlich gestellt.

    Ich weiß das klingt pessimistisch.


    Hol dir den Personalrat mit ins Boot. Bist du in einer Gewerkschaft? Lass dich evtl. dort beraten.

    Ich habe auch mit dem zuständigen Dezernenten persönlich gesprochen.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Wenn Du ein Jahr keinen Antrag stellst, fängst Du wieder bei 1 an. Ich glaube 5 Jahre kann der Schulleiter den Antrag ablehnen. Das ist eine verdammt lange Zeit. Mir hat der Personalrat damals gesagt, so lange die Freigabe der Schulleitung nicht da ist, kann auch der Personalrat sich nicht einsetzen, dass man zügig versetzt wird. Das blockiert wohl eben alles.

    Manchmal ist das System einfach Sch...

  • NRW hat sich den Umkreis der Versetzungsmöglichkeit auf 50km erweitert. Spielt das hier eine Rolle?


    Auch wenn ich das Problem nachvollziehen kann, dürften ganz viele über 32km und 45 Minuten Fahrzeit nur müde lächeln. 45 Minuten braucht man am passenden Ort auch für 15km und 32km fahren manche noch mit dem Rad. Ich glaube nicht, dass man mit der Entfernung auf der Liste der dringend notwendigen Versetzungen weit oben steht. Frage an die Experten: spielt der Grund für den Versetzungsantrag eine Rolle?

  • Hallo Dr. Caligiari,


    ich komme nicht aus NRW, aber meine Tipps sollten übertragbar sein.


    1. Hole dir eine gute Rechtsschutzversicherung. Denn ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht kann mehr für dich tun als ein Personalrat. Grundlegend hat ein Widerspruch gegen einen Bescheid über die Nichtgewährung eines Versetzungsantrags keine aufschiebende Wirkung. Aber ein Anwalt kann den Klageweg eröffnen.

    2. Bewerbe dich auf Beförderungsstellen in deinem Wunschumkreis. Damit hat Maylin recht. Vielleicht kommen auch Stellen ohne Besoldungsänderung in Form von Projekttätigkeiten infrage.

    3. Es gibt zuweilen Schulleitungen, die ihre Personalwünsche oder -bedarfe vehement sowie kontinuierlich ggü. der Schulaufsicht kommunizieren - und Erfolg dabei haben. Vielleicht findest du einen Fürsprecher unter den Schulleitungen in deinem Wunschumkreis, der/die dich gerne an der Schule haben möchte.

    4. Muss es gleich eine Versetzung sein? Frage die Schulaufsicht mal nach der Möglichkeit auf eine Abordnung. Während einer Abordnung kannst du neue Kontakte knüpfen, aus denen sich etwas ergeben kann (siehe 3.)


    Viel Glück und freundliche Grüße

    PhilippC

  • Was ist eigentlich, wenn man ihn in Jahr 1 stellt, in Jahr 2 nicht, in Jahr 3 wieder. Ist man dann bezüglich der 5 Jahre auf dem Stand "ein Jahr" oder "zwei Jahre"?

    Nach @Bolzbolds Aussage ja, der kennt sich ja auch gut aus. Seltsam, ich habe den Gesetzestext tatsächlich auch anders verstanden: "Fünf Jahre nach dem ersten zulässig gestellten Versetzungsantrag bedarf es einer Freigabe zum Versetzungstermin nicht mehr. Dies gilt auch rückwirkend für bereits gestellte Versetzungsanträge. Die Fünf-Jahres-

    Frist bezieht sich auf den Versetzungstermin, zu dem der Antrag erstma lig gestellt wurde."

  • Herr Dr. in dem Fall bringt das Paragraphenreiten nix - per Beamtenstatusgesetz besteht kein Anspruch auf Versetzung, nur die Möglichkeit des Vorbringens eines Wunsches, der unter Beachtung deiner persönlichen Situation berücksichtigt werden kann, nicht muss … anders sieht es aus, wenn die Fürsorge berührt wird (Pflegefall/ schwerwiegende Ereignisse), die es dir nicht möglich machen zu pendeln…


    …-also Anträge fortlaufend stellen und nicht darüber nachdenken warum das so ist


    …Rest wurde gesagt

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