Religionsunterricht an staatlichen Schulen?

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    Ja, es ist auch im Rest von Deutschland anders.
    Diese Bekenntnisschulen /Konfessionsschulen sind ein Relikt einer anderen Zeit, sie sind absolut staatlich (und nicht privat-bischöflich), trotzdem ist die richtige Konfession relevant für die Einstellung (wenn man die Wahl hat), genauso auch für die Einschulung, wenn es nicht genug Plätze für alle Kinder der Nachbarschaft gibt.

  • Ich versteh's schon. Nur ist "ganz normal staatlich" eine echt schräge Bezeichnung für so ein Konstrukt.

    • Offizieller Beitrag

    Eben nicht. Eine "ganz normale staatliche Schule" hat bei uns keinen "katholischen Stempel". Sie ist buchstäblich "ganz normal staatlich". Im Baselland z. B. heisst das Fach an den Volksschulen "Ethik, Religionen, Gemeinschaft", das ist kein konfessioneller Religionsunterricht. Den kann es als Wahlfach geben, selbst dann wird er aber ökumenisch unterrichtet

    Doch, ganz normale staatliche Grundschulen mit dem entsprechenden Stempel.

    Konfessionellen Religionsunterricht gibt es an allen Grundschulen, nicht nur an den Konfessionsschulen.


    Außer der "Man muss als Schulleitung katholisch sein" gibt es de facto keinen Unterschied zu anderen nicht-konfessionellen staatlichen Schulen.


    Glaub es mir ruhig - ich bin in dem System in NRW drin. (Da ist es irrelevant, was bei euch im Baselland ist.)


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    Nachtrag: Das "ganz normal staatlich" habe ich so betont um klarzustellen, dass es eben keine Schulen in kirchlicher Trägerschaft sind. (Was beim Stichwort "Konfessionsschule" immer - auch hier wieder - gemutmaßt wird )

  • Außer der "Man muss als Schulleitung katholisch sein" gibt es de facto keinen Unterschied zu anderen nicht-konfessionellen staatlichen Schulen.

    Und es ging sogar noch schlimmer: Bewerber*innen auf Konrektorenstellen betraf das auch lange Jahre. Und noch schlimmer und irrer: In Stellenausschreibungen musste stehen, dass Voraussetzung für eine Bewerbung auf "normale" Lehrerstellen die "richtige" Konfession ist.

    Das hat mich mehrmals persönlich betroffen, zuletzt bei meiner Versetzung. Ich habe mein Referendariat an einer städt. kath. Grundschule gemacht, bin danach über das Listenverfahren an eine städt. kath. Grundschule gekommen (knapp 20 Jahre lang) und habe mich dann an eine städt. kath. Grundschule versetzen lassen. Ich hätte mich aber nicht dort bewerben dürfen, da ich nicht katholisch bin. Alles voll logisch in NRW.

  • In Duisburg-Marxloh, einem Stadtteil, wo bekanntlich christliche Schüler eher eine Minderheit darstellen (wobei sich das durch den Zuzug von Kindern aus Bulgarien und Rumänien in den letzten Jahren noch einmal geändert haben könnte.), gibt es eine eine Städtisch-katholische Grundschule. Außer, dass die Schule mit dem katholischen Bildungswerk Duisburg kooperiert, konnte ich jetzt keine großen Unterschiede auf der Homempage zu anderen Grundschulen ohne den christlichen Bezug im Namen erkennen.

    • Offizieller Beitrag

    volle Zustimmung.


    Konrektor hatte ich jetzt unter Schulleitung laufen lassen.


    Früher war das für Lehrpersonen auch der Fall. Evangelisch durfte man nur im Ausnahmefall sein, wenn die Grundschule auch evangelischen Religionsunterricht einrichten musste. (Musste sie nicht immer. )

    Das hat sich aber inzwischen erledigt.


    Ach ja, doch noch eine Korrektur zum "normal": die Eltern müssen offiziell bestätigen, dass die Kinder an der katholischen Grundschule am katholischen Religionsunterricht teilnehmen werden. Auch wenn sie nicht katholisch sind.

    In OWL gab es vor Jahren mal den Fall, dass wegen der fehlenden Unterschrift ein Kind abgelehnt wurde.

    Das finde ich zugegebenermaßen "nicht normal".

  • Ach ja, doch noch eine Korrektur zum "normal": die Eltern müssen offiziell bestätigen, dass die Kinder an der katholischen Grundschule am katholischen Religionsunterricht teilnehmen werden. Auch wenn sie nicht katholisch sind.

    Ist das noch so? Ich meine, bei uns müssen sie teilnehmen oder nicht teilnehmen ankreuzen. (3 von meinen 26 nehmen teil...)

    • Offizieller Beitrag

    In Duisburg-Marxloh, einem Stadtteil, wo bekanntlich christliche Schüler eher eine Minderheit darstellen (wobei sich das durch den Zuzug von Kindern aus Bulgarien und Rumänien in den letzten Jahren noch einmal geändert haben könnte.), gibt es eine eine Städtisch-katholische Grundschule. Außer, dass die Schule mit dem katholischen Bildungswerk Duisburg kooperiert, konnte ich jetzt keine großen Unterschiede auf der Homempage zu anderen Grundschulen ohne den christlichen Bezug im Namen erkennen.

    Das ist der Punkt: es ist eine "normale" Schule, vollständig vom Staat bezahlt, aber die Konfessionszugehörigkeit spielt eine Rolle bei der Einstellung von Lehrkräften (!!) oder Aufnahme von Schüler*innen (!!!).

    • Offizieller Beitrag

    Ist das noch so? Ich meine, bei uns müssen sie teilnehmen oder nicht teilnehmen ankreuzen

    Offiziell ist es noch so. Ich kann gleich mal nach der Bass schauen. Bin nur gerade am Einkaufen.

    Inoffiziell findet jeder vernünftige Schulleiter Lösungen. ;)


    Ach ja, noch ein "nicht-normaler" Unterschied. Sollte es einen Anmelde-Überhang geben, müssen Kinder mit der passenden Konfession bevorzugt aufgenommen werden. Selbst wenn andere Kinder viel näher an der Schule wohnen. (Siehe Beitrag von Chili.)


    Wie gesagt m: rechtlich gibt es Unterschiede, tw. ziemlich bescheidene. Inhaltlich aber praktisch keine.

  • Das ist der Punkt: es ist eine "normale" Schule, vollständig vom Staat bezahlt, aber die Konfessionszugehörigkeit spielt eine Rolle bei der Einstellung von Lehrkräften (!!) oder Aufnahme von Schüler*innen (!!!).

    Da bin ich mir im Falle der marxloher Schule unsicher. Laut der Übersicht des Teams gibt es Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiter mit Namen aus dem arabischen Sprachraum. Es wird zudem türkischer herkunftssprachlicher Unterricht erteilt. Es gibt zudem einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Menschen mit türkisch-arabischem Migrationshintergrund im Einzugsgebiet. Zumindest bei dieser Schule scheint es keinen Ausschluss von andersgläubigem/n Lehrpersonal oder Schülern zugeben. An der Schule wird regulär katholischer Religionsunterricht erteilt. Hier wäre noch interessant zu wissen, ob die nicht-christlichen Schüler hieran auch teilnehmen, was an einer katholischen Grundschule nicht allzu verwunderlich wäre.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, ABER die Schule dürfte ablehnen.
    und es GIBT Fälle, wo Bekenntnisschulen in NRW Kinder abgelehnt haben.
    Punkt.

    Es gibt in NRW Schulen, die schon Kinder abgelehnt haben, obwohl diese näher wohnten, weil sie nicht die passende Konfession hatten.
    Dass dies mittlerweile (zum Glück!) viel seltener greift, ist in der Theorie irrelevant, es ist kein Märchen des 18. Jahrhunderts, sondern real noch vor ein paar Jahren hochaktuell. Einser-Grundschulabsolvent*innen mit zusätzlichen Qualis in Sport und Reli usw.. durften sich gar nicht bewerben!
    Wie gesagt: dasselbe gilt bei den Konkordatslehrstühlen

  • Außer der "Man muss als Schulleitung katholisch sein" gibt es de facto keinen Unterschied zu anderen nicht-konfessionellen staatlichen Schulen

    "Ausser" widerspricht halt einfach "ganz normal". Es fände auch niemand "ganz normal", müsste man als Schulleiter zwingend männlich, 1.80 m gross und hellhäutig sein. Dann spräche man von grundgesetzwidriger Diskriminierung. Dass sich sowas dann auch noch "staatlich" nennt ist etwas bedenklich.

    • Offizieller Beitrag

    Okay, noch einmal deutlich für Antimon


    "ganz normale staatliche Schule"

    a) im Gegensatz zu einer kirchlichen Konfessionsschule

    b) inhaltlich - denn inhaltlich gibt es praktisch keine Unterschiede zu nicht-konfessions-Schulen.


    Rechtlich grenzwertig ist es aber. Ja. Das habe ich ja oben auch schon geschrieben.

    • Offizieller Beitrag

    wobei man bei der inhaltlichen Ebene zumindest annehmen kann, dass es stark von der Schülerschaft und den Lehrkräften (Haltung) abhängt. Wenn man eine sehr (konfessions)homogene Gruppe hat (die es auch als Distinktionsmerkmal hat), kann es durchaus eine Rolle hat.
    Aber ich vermute, dass es im 21. Jahrhundert an Bedeutung verloren hat.

  • Okay, noch einmal deutlich für Antimon


    Du musst mir nicht erklären, was ich für "normal" halten soll oder nicht. Wenn du das "normal" findest, ist das deine Sache, damit muss ich aber nicht konform gehen. Wenn du dich von mir missverstanden fühlst, musst *du* dir überlegen, was du mit "normal" eigentlich meinst.


    Lass dein "ich erklär's noch mal für Dumme" einfach stecken. Bitte. Wir sind zuallermeist nur einfach nicht der gleichen Meinung, so ist das Leben.

    • Offizieller Beitrag

    Ich erkläre dir nicht, was DU für normal halten musst.

    ich erkläre dir, warum ich die Formulierung "normal" verwendet habe.


    Daher muss ich mir auch nicht überlegen, was ich unter "normal" verstehe - ich habe es ja deutlich genug geschrieben. *schulterzuck*

  • Bitte ... Nimm die Blockierfunktion doch einfach mal ernst. Ich würde dich ja nur allzu gerne blockieren, kann ich aber nicht. Mich interessiert wirklich überhaupt nicht, was du wie meinst.

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