Ablauf Qualifizierungsmaßnahme A12 -> später Studienrat

  • Hallo zusammen,

    mir wurde ganz in Wohnortnähe eine Stelle an einer Gesamtschule angeboten, die ab nächstem Schuljahr auch eine Oberstufe hat. Ausgebildet bin ich für Lehramt Gym / Ge und habe das 2. Staatsexamen erfolgreich absolviert. Nun ist es aber so, dass die Stelle die Wertigkeit Sek I hat. Auf Nachfrage bei dem Personalrat läuft das Ganze so ab, dass man 6 Monate als TV-L E11 arbeitet (meh...) und gleichzeitig an einer Qualifizierungsmaßnahme teilnimmt, die aber harmlos sein soll. Dann erfolgt zunächst die Verbeamtung in A12. In dem Angebot ist das folgender Passus:


    Es besteht die Möglichkeit, an der angebotenen Qualifizierungsmaßnahme zum

    Erwerb der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und

    den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschule (§ 20 Absatz 9

    Lehrerausbildungsgesetz 2009) teilzunehmen. Mit erfolgreichem Abschluss der

    Maßnahme werden die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für ein

    Beamtenverhältnis auf Probe (A 12 LBesO) geschaffen.


    Hat jemand von euch Erfahrung, was da so abläuft bzw. ob das auch wirklich nicht eine Art zweites 2. Staatsexamen ist? Der Personalrat sprach von einer Formalität... wenn ich in dem Gesetz nachschlage, lese ich aber auf einmal was vom einstündigen Kolloquium, da kann ja schon was passieren in so ner Stunde...


    Dann geht es darum, dass man dann nach 4 Jahren automatisch in die Studienratslaufbahn übergeht und ab dann A13 erhält, auch das steht im Angebot drin:


    Nach Ablauf von vier Jahren ist eine Umsetzung oder Versetzung auf eine

    A 13 Stelle der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt vorgesehen.

    Sollte Ihre Schule über Stellen mit der Wertigkeit A 13 der Laufbahngruppe

    2, zweites Einstiegsamt verfügen, erfolgt der Laufbahnwechsel nach

    Ablauf von vier Jahren grundsätzlich an derselben Schule. Sollte das nicht

    möglich sein, ist grundsätzlich eine Versetzung an eine Schule der

    entsprechenden Schulform vorzunehmen. Verfügt Ihre Schule nicht über

    Stellen der Wertigkeit A 13 der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt,

    erfolgt die Versetzung an eine Schule der Schulformen Gesamtschule,

    Gymnasium, Sekundarschule, Schulversuch Gemeinschaftsschule,

    Schulversuch Primusschule, Weiterbildungskolleg oder Berufskolleg auf

    eine Stelle der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt.


    Die Versetzung orientiert sich an dem Dienstort der Schule der

    Sekundarstufe I im Umkreis von 35 Kilometern unter Berücksichtigung der

    Unterrichtsversorgung. Sie soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf der

    Vierjahresfrist erfolgen.


    D.h., der Ablauf ist optimalerweise so: 6 Monate angestellt -> A12-Verbeamtung -> nach 4 Jahren A13 und Studienrat, korrekt?


    Eine ältere befreundete Kollegin hielt davon gar nichts und riet mir, die "mir zustehende A13-Stelle direkt einzufordern"! Ist das rechtlich irgendwie abgedeckt oder eher gefährliches Halbwissen?


    Vielen Dank im Voraus...


    FrozenYoghurt

  • FrozenYoghurt

    Hat den Titel des Themas von „Ablauf“ zu „Ablauf Qualifizierungsmaßnahme A12 -> später Studienrat“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Warum sollte es in A13 mit Studienrat übergehen?
    Verwechselst du nicht zwei Maßnahmen?
    (Also: steht es in der Ausschreibung klar drin, dass es eine solche Stelle ist?)

    Die 35 km sind übrigens veraltet, es sind heutzutage 50, und vermutlich würdest du an deiner Schule bleiben, schließlich ist sie im Aufbau.

    Eine ältere befreundete Kollegin hielt davon gar nichts und riet mir, die "mir zustehende A13-Stelle direkt einzufordern"! Ist das rechtlich irgendwie abgedeckt oder eher gefährliches Halbwissen?

    Wie süss von der Kollegin. "Zustehende A13-Stelle".
    Man kann verhandeln, aber deine Schule hat vermutlich nur sehr wenige A13-Stellen und sie behält sie für die gesuchten Fächer und nicht für Dich. (FALLS sie überhaupt eine Stelle hat.)
    Abgesehen davon: die Stelle ist als solche ausgeschrieben, das kann man nicht ändern

  • Eine ältere befreundete Kollegin hielt davon gar nichts und riet mir, die "mir zustehende A13-Stelle direkt einzufordern"! Ist das rechtlich irgendwie abgedeckt oder eher gefährliches Halbwissen?

    Das ist gefährliches Halbwissen, einen solchen Anspruch gibt es nicht. Wenn eine Stelle für eine Sek I Lehrkraft als A12 ausgeschrieben ist, wird daraus nicht auf einmal eine A13-Planstelle, nur weil sich eine angehende Lehrkraft mit dem 2. Staatsexamen für das Lehramt Sek II darauf bewirbt.

  • Ich hoffe nicht! Die zwei kursiven Textauszüge oben sind genau aus dem Angebot, das mir zugeschickt worden ist. Deswegen gehe ich sowohl von dem Wechsel in A13 aus als auch von den 35 KM, diese Zahl steht dort so... oder kann ich mich auf diese Angaben nicht verlassen?


    Das ist gefährliches Halbwissen, einen solchen Anspruch gibt es nicht. Wenn eine Stelle für eine Sek I Lehrkraft als A12 ausgeschrieben ist, wird daraus nicht auf einmal eine A13-Planstelle, nur weil sich eine angehende Lehrkraft mit dem 2. Staatsexamen für das Lehramt Sek II darauf bewirbt.

    Ok, das denke ich auch. Das scheint für mich eben der "Deal" hinter dieser Stelle zu sein.

  • Tu es nicht, wir haben Kollegen mit Sek2-Ausbildung die sich auf A12-Stellen im Abendrealschulzweig beworben haben und es bitter bereuen, weil es kaum noch solche Laufbahnwechselstellen gibt. Würde immerhin schon A13 für alle gelten, wäre es weniger bitter, aber unter den aktuellen Voraussetzungen würde ich davon wirklich absehen.

  • Ich würde es auf keinen Fall machen. An meiner alten Gesamtschule mussten sowohl eine Kollegin als auch ein Kollege fast sechs Jahre auf die ersehnte Laufbahnwechselstelle warten.

  • Ich würde es auf keinen Fall machen. An meiner alten Gesamtschule mussten sowohl eine Kollegin als auch ein Kollege fast sechs Jahre auf die ersehnte Laufbahnwechselstelle warten.

    Weißt du zufällig, ob die sich die Laufbahnwechselstellen über OLIVER sichern mussten oder ob im Angebot eine entsprechende Garantie drin stand?

  • Ok, da sprechen wohl sowohl Schokozwerg als auch ich von etwas anderem. Von diesen Stellen, die in eine Sek2-Stelle übergehen habe ich noch nie gehört, bekomme aktuell aber auch von Neueinstellungen nichts mehr mit. Die wird es an meiner Schulformen wohl auch nicht mehr wirklich geben, siehe Abordnungsthread.

  • chilipaprika Okay, so habe ich das ursprünglich auch verstanden. Im Gespräch mit der erfahrenen Kollegin (die offenbar aber doch nicht so gut informiert ist) sank dann erstmal die Freude über das Angebot. Insgesamt für mich aber in Ordnung, da die Perspektive da ist und ich auch damit rechne, dann an der Schule zu bleiben, da die Oberstufe ausgebaut wird. Der Radius für den Fall der Versetzung ist ebenfalls okay, das hab ich schon überprüft.


    Humblebee Das denke ich auch und ich hoffe, dass das rechtlich so verbindlich ist.


    state_of_Trance und Schokozwerg, ihr sprecht dann wahrscheinlich von der Variante, eine "reine" Sek-I und A12-Stelle anzunehmen vorerst, um sich später dann auf für den Laufbahnwechsel offene Sek-II Stellen zu bewerben, die aber rar gesät sind und die Aussicht auf Erfolg dadurch gering ist --> abraten


    Oh man. Ich habe studiert und tue mich trotzdem schwer damit, durch diese Modalitäten durchzublicken, ich komme mir da echt doof vor..

    • Offizieller Beitrag

    Oh man. Ich habe studiert und tue mich trotzdem schwer damit, durch diese Modalitäten durchzublicken, ich komme mir da echt doof vor..

    Also ich fühle mich schon ziemlich bewandert im Schulsystem und müsste mich jetzt auch ausführlicher einlesen, um da überhaupt mitreden zu können. Gleichwohl gibt es viel banalere Fragen, die man mit ein bisschen Recherche und Nachschlagen in den einschlägigen Gesetzestexten oder Verordnungen beantworten könnte - und dennoch werden die Fragen hier gestellt. Insofern braucht Dir das wirklich nicht peinlich zu sein.

  • Dankeschön :) Ich freue mich natürlich, weil ich seit > 2 Jahren auf eine Planstelle einigermaßen in Wohnortnähe warte, aber diese ganzen Unklarheiten und die Ungewissheit über die Qualifizierungsmaßnahme trüben den Gesamteindruck noch. Sobald ich Genaueres weiß oder erlebe, schreibe ich das gerne noch hier in Thread rein für die Leute, die vielleicht ebenso auf dem Schlauch stehen!

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