Referendariat für Haupt- & Realsch. absolviert. Als verbeamteter Lehrer 1. Staatsex. Gymnasium abgeschlossen, trotzdem keine Lehrbefähigung fürs Gymnasium

  • Hallo zusammen,

    ich bin verbeamteter Lehrer auf einer Gesamtschule für Sek. 2 nach erfolgreichem Abschluss des 1. Staatsex., Referend. und 2. Staatsex.. für Sek.2. Nun habe ich auch in meiner Fächerkombi. mein 1. Staatex. für Gymnasium abgeschlossen. Ich bat beim Schulamt um Erteilung der Lehrbefähigung auch für Gymnasien also für die gymnasiale Oberstufe. Man sagte mir mündlich, dass für eine Befähigung das 1. Staatex. nicht genüge ( das 2. Stasrsex notwendig wäre), daher das Referendariat fehle. Stimmt das? Dann müsste ich ja erneut ein Referendariat absolvieren.

    Ich habe eine VO gefunden, wo in Paragraph 45 Hess. LaufbahnVO Abs.1 „Lehrkräfte, die neben Ihrer bisherigen Befähigung für ein Lehramt die Befähigung für ein weiteres Lehramt erwerben, in die der weiteren Lehramtsbefählgung entsprechende nächsthöhere Laufbahngruppe aufsteigen können, wenn sie sich in einer Zeit von mindestens sechs Monaten in einem Amt dieser Laufbahngruppe bewährt haben.“

    Wer hat Erfahrung?

    Danke.

  • Ralf Uwe

    Hat den Titel des Themas von „Referendariat für Haupt- & Reasch. absolviert. Als verbeamteter Lehrer 1. Staatsex. Gymnasium abgesclossen, trotzdem keine Lehrbefähigung fürs Gymnasium“ zu „Referendariat für Haupt- & Realsch. absolviert. Als verbeamteter Lehrer 1. Staatsex. Gymnasium abgeschlossen, trotzdem keine Lehrbefähigung fürs Gymnasium“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Das liegt meines Erachtens ein Verständnisfehler vor. Die Befähigung für ein Lehramt - also Sek I oder Sek II etc. und nicht ein zusätzliches Fach - wird erteilt, wenn man beide Ausbildungsabschnitte erfolgreich abgeschlossen hat.

    Der Passus in der LVO ist somit für Dich gar nicht zutreffend.

  • Titel und Eingangspost widersprechen sich inhaltlich, deshalb erst einmal zur Klärung: Du hast ein 1. Staatsexamen für gymnasiales Lehramt erfolgreich bestanden UND das dazugehörige Referendariat für gymnasiales Lehramt oder hast du das 2. Staatsexamen lediglich für die Sekundarstufe 1 erfolgreich abgeschlossen, weshalb du auch nur für die SEK.I eine Lehrbefähigung erlangt hast?


    In letzterem Fall würde ich mich Bolzbolds Interpretation anschließen. Dir würde in dem Fall das Staatsexamen für die SEK.II fehlen, um dafür eine Lehrbefähigung zu erlangen. Deine Gewerkschaft kann dich aber in jedem Fall dazu ebenso beraten. Wie zu hessischen Optionen vielleicht doch noch über eine Ausnahmegenehmigung (Mangefachpassus vielleicht o.ä.) oder einen Aufstiegslehrgang eine Lehrbefähigung für die SEK.II zu erhalten.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Titel und Eingangspost widersprechen sich inhaltlich, deshalb erst einmal zur Klärung: Du hast ein 1. Staatsexamen für gymnasiales Lehramt erfolgreich bestanden UND das dazugehörige Referendariat für gymnasiales Lehramt oder hast du das 2. Staatsexamen lediglich für die Sekundarstufe 1 erfolgreich abgeschlossen, weshalb du auch nur für die SEK.I eine Lehrbefähigung erlangt hast?

    Jetzt, wo Du es explizit erwähnst, ist es mir auch aufgefallen, wobei ich das semantisch für mich so "korrigiert" hatte. Die Problematik riecht danach, dass der TE nur eine LA-Befähigung für die Sek I hat, nicht für die Sek II. Ansonsten ginge es hier ja nur um einen Schulformwechsel innerhalb desselben Lehramts - und das wäre dann eine ganz andere Thematik - Stichwort Versetzung.

  • Jetzt, wo Du es explizit erwähnst, ist es mir auch aufgefallen, wobei ich das semantisch für mich so "korrigiert" hatte. Die Problematik riecht danach, dass der TE nur eine LA-Befähigung für die Sek I hat, nicht für die Sek II. Ansonsten ginge es hier ja nur um einen Schulformwechsel innerhalb desselben Lehramts - und das wäre dann eine ganz andere Thematik - Stichwort Versetzung.

    Ja, das wäre sicherlich logisch. Aber nachdem nicht jede Anfrage ein diesem Forum sich als zwingend inhaltlich logisch herausstellt, wollte ich sicherheitshalber noch einmal nachfragen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Titel und Eingangspost widersprechen sich inhaltlich, deshalb erst einmal zur Klärung: Du hast ein 1. Staatsexamen für gymnasiales Lehramt erfolgreich bestanden UND das dazugehörige Referendariat für gymnasiales Lehramt oder hast du das 2. Staatsexamen lediglich für die Sekundarstufe 1 erfolgreich abgeschlossen, weshalb du auch nur für die SEK.I eine Lehrbefähigung erlangt hast?


    In letzterem Fall würde ich mich Bolzbolds Interpretation anschließen. Dir würde in dem Fall das Staatsexamen für die SEK.II fehlen, um dafür eine Lehrbefähigung zu erlangen. Deine Gewerkschaft kann dich aber in jedem Fall dazu ebenso beraten. Wie zu hessischen Optionen vielleicht doch noch über eine Ausnahmegenehmigung (Mangefachpassus vielleicht o.ä.) oder einen Aufstiegslehrgang eine Lehrbefähigung für die SEK.II zu erhalten.

    Hallo CDL,

    du hast es richtig ausgelegt, ich habe das 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe 1 erfolgreich abgeschlossen und das 1. Staatsexamen fürs gymnasiale Lehramt erfolgreich bestanden. Habe auch mittlerweile 10 Jahre Erfahrung als verbeamteter Lehrer in der Mittelstufe des Gymnasialzweigs meiner Schule, deshalb ist es für mich interessant über eine Ausnahmegenehmigung die Lehrbefähigung für die SEK II zu erhalten. Wie komme ich an die Ausnahmegenehmigung? Meine Schulleitung ist auch bereit, mir ein Gutachten über die zehnjährige Bewährung im Gymnasialzweig auszustellen. Das Schulamt war zu diesem Thema ziemlich ahnungslos.

  • Hallo CDL,

    du hast es richtig ausgelegt, ich habe das 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe 1 erfolgreich abgeschlossen und das 1. Staatsexamen fürs gymnasiale Lehramt erfolgreich bestanden. Habe auch mittlerweile 10 Jahre Erfahrung als verbeamteter Lehrer in der Mittelstufe des Gymnasialzweigs meiner Schule, deshalb ist es für mich interessant über eine Ausnahmegenehmigung die Lehrbefähigung für die SEK II zu erhalten. Wie komme ich an die Ausnahmegenehmigung? Meine Schulleitung ist auch bereit, mir ein Gutachten über die zehnjährige Bewährung im Gymnasialzweig auszustellen. Das Schulamt war zu diesem Thema ziemlich ahnungslos.

    Ich weiß nicht ob es für deine Fächer in Hessen aktuell einen ausreichend großen Mangel einerseits gibt am Gymnasium und andererseits einen passenden Aufstiegslehrgang, falls ja, könntest du aber einen solchen absolvieren, um die fehlende Lehrbefähigung für die SEK.II nachzuholen. Nachfrage beim KM oder deiner Gewerkschaft, ob es aktuell in Hessen entsprechende Lehrgänge gibt.

    Eine Ausnahmegenehmigung, um mit SEK.I - Lehrbefähigung in der Oberstufe unterrichten zu dürfen kann dir wenn, dann nur dein KM erteilen. Dieses wird das sicherlich aber nur dann machen, wenn du Mangelfächer im Angebot ist hast, die aktuell überhaupt nicht ausreichend versorgt werden könnten durch Lehrkräfte mit regulärer Lehrbefähigung für die SEK.II, denn nur dann braucht man dich dort dringend genug. Das ist also der sehr seltene Weg, aber vielleicht hast du ja passende Fächer im Angebot, bei denen die Not groß genug ist, so dass das KM den Bedarf und Nutzen erkennt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Ich bezweifle, dass man Dir hier weiterhelfen kann, da wir keine VerwaltungsjuristInnen sind und daher auch nicht die fachliche Befähigung besitzen, die entsprechenden Verordnungen und Gesetze auszulegen oder gar die Chancen auf eine Ausnahmegenehmigung einzuschätzen.

    Hole Dir Unterstützung von einer Gewerkschaft oder engagiere einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Anders wirst Du da in meinen Augen nicht weiterkommen.

  • Hi, Aufbaulehrgang klingt gut. Hast du noch

    Ich weiß nicht ob es für deine Fächer in Hessen aktuell einen ausreichend großen Mangel einerseits gibt am Gymnasium und andererseits einen passenden Aufstiegslehrgang, falls ja, könntest du aber einen solchen absolvieren, um die fehlende Lehrbefähigung für die SEK.II nachzuholen. Nachfrage beim KM oder deiner Gewerkschaft, ob es aktuell in Hessen entsprechende Lehrgänge gibt.

    Eine Ausnahmegenehmigung, um mit SEK.I - Lehrbefähigung in der Oberstufe unterrichten zu dürfen kann dir wenn, dann nur dein KM erteilen. Dieses wird das sicherlich aber nur dann machen, wenn du Mangelfächer im Angebot ist hast, die aktuell überhaupt nicht ausreichend versorgt werden könnten durch Lehrkräfte mit regulärer Lehrbefähigung für die SEK.II, denn nur dann braucht man dich dort dringend genug. Das ist also der sehr seltene Weg, aber vielleicht hast du ja passende Fächer im Angebot, bei denen die Not groß genug ist, so dass das KM den Bedarf und Nutzen erkennt.

    Hi CDL, Aufstiegslehrgang oder auch Ausnahmegenehmigung wäre eine echte Alternative. Ist irgendjemand diesen Weg bereits gegangen und kann berichten. Danke.

  • Wende dich an deine Gewerkschaft und lass dich von dieser (oder alternativ, wie bereits empfohlen, einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht) beraten in deiner Sache. Die Gewerkschaften/ein Anwalt kennen nicht nur derartige Fälle, sie können dir auch sagen, ob der Vorgang aktuell ist und für dich greifen könnte.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Hi, Aufbaulehrgang klingt gut. Hast du noch

    Hi CDL, Aufstiegslehrgang oder auch Ausnahmegenehmigung wäre eine echte Alternative. Ist irgendjemand diesen Weg bereits gegangen und kann berichten. Danke.

    In Hessen kann man Lehrämter nur "nach unten" erweitern. Weiterbildungskurse gibt es in Hessen auch, allerdings waren da meines Wissens noch keine für L2er dabei, die L3er werden wollen. Die Erweiterung von L1 auf L2 ist in einzelnen Fächern über eine Weiterbildung möglich.

    Am Gymnasium gibt es generell keinen Mangel (mit Ausnahme der Fächer Informatik, Physik, Kunst), daher bezweifle ich, dass du mit einer Ausnahme rechnen kannst, selbst, wenn das theoretisch möglich wäre.


    Dass du geglaubt hast, mit dem ersten Stex und ohne Referendariat in der Oberstufe unterrichten zu dürfen, irritiert mich um ehrlich zu sein. Die Befähigung für ein Lehramt ist nicht das 1. Stex, sondern das Zweite.

  • Hi, ich kann mich erinnern, dass es in RLP einen Aufbaulehrgang gab. Ist aber schon sehr lang her.

    In NDS gibt es eine solche Option ebenfalls. Damit können Sek I Lehrkräfte, insbesondere solche, die ein 1. STEX für die Sek II haben, die Befähigung für die Sek 2 erwerben, ohne ein weiteres Referendariat zu durchlaufen. Das ganze zieht sich u.U. über einige Jahre und besteht aus Hospitationen, dem begleiteten Einsatz in der Sek 2 und einigen Unterrichtsbesuchen. Wie das in Hessen aussieht, weiß ich aber offen gestanden nicht.

  • Hallo,

    mich hier zu beteiligen, ist meiner Neugierde geschuldet.


    Erstens: Wenn ich das richtig verstanden habe, hat der TE ein Studium für Sek II aber den Vorbereitungsdienst für Sek 1 gemacht? Wenn ich das hier schon falsch verstanden habe, dann einfach überlesen. Wenn ich es nicht falsch verstanden habe, wundert mich: wie landet man dann - im normalen Lehramtsverfahren- im VD für Sek 1?

    Zweitens: Ich habe den Quereinstieg (OBAS, NRW) als Magister gemacht. Wie man mir damals sagte, wäre gemäß der Studieninhalten/des Studienumfanges prinzipiell die Sek II möglich. Aber, es wurde zu der Zeit nur der VD für Sek 1 angeboten. Das heisst für mich: ich darf nur die Sek 1 unterrichten, da ich den VD nur für die Sek 1 absolviert habe, obgleich ich auf Studienseite die Vorraussetzungen HÄTTE für die Sek 2. Für mich persönlich ist das ok und ich fühle mich in der Sek 1 wohl, darum geht es mir gar nicht.

    Der Fall des TE hat mich nur daran erinnert. Es zählt also, der VD at first - nicht das Studium allein, right?

    Liebe Grüße :)

  • Erstens: Wenn ich das richtig verstanden habe, hat der TE ein Studium für Sek II aber den Vorbereitungsdienst für Sek 1 gemacht? Wenn ich das hier schon falsch verstanden habe, dann einfach überlesen. Wenn ich es nicht falsch verstanden habe, wundert mich: wie landet man dann - im normalen Lehramtsverfahren- im VD für Sek 1?

    Infolge des immensen Mangels in der SEK.I bei gleichzeitigem Überhang zumindest bislang in bestimmten Fächern im gymnasialen Öehramt, gibt es in zahlreichen Bundesländern die Option, direkt nach dem Studium für gymnasiales Lehramt den VD für die SEK.I zu machen. Damit erwirbt man dann ganz regulär die Öehrbefähigung für die SEK.I (und nur für diese, genau wie bei dem TE der Fall).

    Das zweite Staatsexamen legt die Lehrbefähigung fest, das erste Staatsexamen ist lediglich die Eintrittskarte in den VD und manchmal eben nicht nur in den VD des studierten Lehramts, sondern auch weiterer Lehrämter.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Infolge des immensen Mangels in der SEK.I bei gleichzeitigem Überhang zumindest bislang in bestimmten Fächern im gymnasialen Öehramt, gibt es in zahlreichen Bundesländern die Option, direkt nach dem Studium für gymnasiales Lehramt den VD für die SEK.I zu machen. Damit erwirbt man dann ganz regulär die Öehrbefähigung für die SEK.I (und nur für diese, genau wie bei dem TE der Fall).

    Das zweite Staatsexamen legt die Lehrbefähigung fest, das erste Staatsexamen ist lediglich die Eintrittskarte in den VD und manchmal eben nicht nur in den VD des studierten Lehramts, sondern auch weiterer Lehrämter.

    Danke - also richtig verstanden!

  • Hallo,

    mich hier zu beteiligen, ist meiner Neugierde geschuldet.


    Erstens: Wenn ich das richtig verstanden habe, hat der TE ein Studium für Sek II aber den Vorbereitungsdienst für Sek 1 gemacht? Wenn ich das hier schon falsch verstanden habe, dann einfach überlesen. Wenn ich es nicht falsch verstanden habe, wundert mich: wie landet man dann - im normalen Lehramtsverfahren- im VD für Sek 1?

    Die Reihenfolge ist eine andere:

    Zuerst habe Ich Lehramt auf Sek 1 studiert und den Vorbereitungsdienst für Sek 1 abgeschlossen. Danach jahrelang als verbeamteter Lehrer tätig gewesen in Sek1 und erst später habe ich das Studium für Sek 2 abgeschlossen.

    Daher bin ich nicht 'im normalen Lehramtsverfahren im VD für Sek 1 gelandet'

  • Infolge des immensen Mangels in der SEK.I bei gleichzeitigem Überhang zumindest bislang in bestimmten Fächern im gymnasialen Öehramt, gibt es in zahlreichen Bundesländern die Option, direkt nach dem Studium für gymnasiales Lehramt den VD für die SEK.I zu machen. Damit erwirbt man dann ganz regulär die Öehrbefähigung für die SEK.I (und nur für diese, genau wie bei dem TE der Fall).

    Das zweite Staatsexamen legt die Lehrbefähigung fest, das erste Staatsexamen ist lediglich die Eintrittskarte in den VD und manchmal eben nicht nur in den VD des studierten Lehramts, sondern auch weiterer Lehrämter.

    Das ist aber nicht mein Fall. Ich habe als erstes Sek1 studiert und VD in Sek 1 abgeschlossen. Dann verbeamtet und jahrelang in Sek1 als Lehrer gearbeitet. Erst während meiner Lehrtätigkeit habe ich das Studium für Sek 2 absolviert.

    • Offizieller Beitrag

    ja, und warum glaubst du, dass dir der Teil des Referendariats mit den Oberstufenlehrproben erlassen werden könnte?

    Und wenn in deinem BL (oder dir konkret) keine Maßnahme angeboten wird, die in einem Schnellverfahren das ersetzt, dann hast du eben keine Lehrbefähigung. Dein Sek2-Studium war ja deine persönliche Freizeitentscheidung, oder?

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