Als deutsche Lehrkraft (verbeamtet) in die Schweiz


  • Weltreise wäre okay (so wie der Rest auch), aber nicht bei einer Beurlaubung, sondern durch das Teilzeitmodell in Blockform (Sabattjahr)

    Eben, die Beurlaubung ist was anderes als Teilzeit und Sabbatjahr, deswegen frage ich. Mein letzter Stand war: Beurlaubung für Privatschuldienst geht prinzipiell. (Erst mal unabhängig von dem, was wirklich genehmigt wird.) Ich hab noch nie weiter darüber nachgedacht.

  • Und: a) Warum macht "man" (Lehrkraft) das?
    b) Warum macht das Land das?
    c) was ist der Vorteil für die Privatschule?

    Man darf nicht übersehen, dass es hier bestimmte Schulformen/Förderschwerpunkte in bestimmten Regionen nur in freier Trägerschaft gibt und keine staatliche Alternative (zumindest im sonderpädagogischen Bereich).

    Insofern ist es natürlich im Sinne aller, dass diese Schulen auch ausreichend mit qualifizierten Lehrkräften ausgestattet sind.

  • Die, von denen ich geschrieben habe, nicht.


    Bzw. höchstens für Fahrdienst oder Internatsunterbringung. Das ist ja aber kein Unterschied zu den Schulen in öffentlicher Trägerschaft.

  • Sind diese Ersatzschulen in NRW und BaWü für die Familien kostenpflichtig?


    Die, von denen ich geschrieben habe, nicht.


    Bzw. höchstens für Fahrdienst oder Internatsunterbringung. Das ist ja aber kein Unterschied zu den Schulen in öffentlicher Trägerschaft.

    Wobei es natürlich auch kostenpflichtige Ersatzschulen gibt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • In Hessen kenne ich persönlich auch nur kostenpflichtige Privatschulen. Sie bekommen zwar Zuschüsse vom Land, diese sind aber bei Weitem nicht kostendeckend, so dass man pro Kind locker 500€ im Monat bezahlt und dann noch Elterndienste schieben muss. Meines Wissens nach, sind die Lehrkräfte dort ganz normale Angestellte und werden angelehnt an TV-H bezahlt, sprich irgendetwas zwischen E11 und E13. Wobei ich mir da nicht ganz sicher bin.

    Wie unterschiedlich die Bundesländer das handhaben finde ich schon beachtlich.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

    Einmal editiert, zuletzt von ISD ()

    • Offizieller Beitrag

    In Hessen kenne ich persönlich auch nur kostenpflichtige Schulen.

    wie meinst du das?
    Für den sonderpädagogischen Bereich? Ich hab da ein Praktikum an einer Förderschule gemacht, sie war ohne Schulgeld. (Ich würde gerne sagen "100%", aber wer weiß. Auf der Seite steht da was von LWV als Träger. Es irritiert mich durchaus, kenne mich aber in dem Bereich nicht gut aus.

    Sonst: die bischöflichen Schulen / Schulen in kirchlicher Trägerschaft sind auch in Hessen schulgeldfrei.

  • wie meinst du das?
    Für den sonderpädagogischen Bereich? Ich hab da ein Praktikum an einer Förderschule gemacht, sie war ohne Schulgeld. (Ich würde gerne sagen "100%", aber wer weiß. Auf der Seite steht da was von LWV als Träger. Es irritiert mich durchaus, kenne mich aber in dem Bereich nicht gut aus.

    Sonst: die bischöflichen Schulen / Schulen in kirchlicher Trägerschaft sind auch in Hessen schulgeldfrei.

    Oh nein, da hab ich mich unpräzise ausgedrückt. Ich ändere es gleich. Ich meinte, dass es bei uns keine kostenfreien Ersatzschulen gibt, sondern nur kostenpflichtige Privatschulen. Manchmal haben diese ein besonderes pädagogisches Konzept, wie bspw. Montessori oder Waldorf, manchmal etwas selbst gestricktes. Häufig werden dort auch Kinder inklusiv beschult. Die Teilhabeassistenzen bezahlt die Eingliederungshilfe des Jugendamtes. Den Schulplatz selbst müssen die Eltern bezahlen.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Mag sein. Dann haben wir bei uns streng genommen 5 Privatschulen. Eine kirchliche, die kein Schulgeld nimmt, weil sie sicher durch die Kirche subventioniert wird und 4 Privatschulen, die die Eltern bezahlen müssen. Die kirchliche Schule ist ein katholisches Elitegymnasium, das sich seine Klientel sehr gezielt auswählt. Da wird man weder "Inklusionskinder" antreffen noch Nicht-Katholische. Die anderen 4 haben unterschiedliche pädagogische Konzepte und abgesehen von der monetären Selektion (...), findet Inklusion sehr umfangreich statt.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

    Einmal editiert, zuletzt von ISD ()

  • Deutsche Schulen im Ausland: Es gibt definitiv Konstellationen (mag wie immer stark vom Bundesland abhängen), in denen von ihrem Stamm-Bundesland in Deutschland beurlaubte Lehrkräfte nicht voll an einer Deutschen Auslandsschule als Ortslehrkraft arbeiten dürfen, sondern im Gegenteil nur eine sehr begrenzte Stundenzahl, zum Beispiel nur 10 Deputatsstunden oder nur unterhälftig. Möglicherweise betrifft dies aber Fälle, die eben aus familienpolitischen Gründen beurlaubt sind (um mit dem Partner mitzuziehen). Und du verdienst dann nicht die Beamtenbezüge, sondern das OLK-Gehalt. Wobei das in Genf meines Wissens nicht so schlecht aussieht im Vergleich (weil die Lebenshaltungskosten dort auch sehr hoch sind und OLK-Gehälter sich an ortsüblichen Tarifen orientieren sollen).


    Sich als ADLK zu bewerben, dann aber auf nur eine einzige Schule weltweit zu spekulieren: Das wäre wie ein 6er im Lotto, wenn genau das dann klappen würde. Das ginge nur, wenn du langfristig (weil das Bewerbungsverfahren über die ZfA dauert) vorab schon den Bedarf an der DS Genf geklärt hast und selbst dann ist es alles andere als sicher, dass dieser Plan aufgeht. Wenn ja, dann wärst du allerdings als Beamtin in der Schweiz. Allerdings dann auch nur für maximal 6 Jahre, soweit ich weiß, bzw. mit Funktionsstelle 8 Jahre.


    Ich bin außerdem gar nicht sicher, ob man als Grundschullehrkraft überhaupt eine ADLK werden kann, abgesehen von der Grundschulleitung sind das meist OLK, womit wieder der ersten Absatz greifen würde.


    Ich drücke dir die Daumen, dass du einen geeigneten Weg für dich findest, Josiwo .

  • Ich habe meinen Beitrag, auf den du dich beziehst noch einmal editiert. Auch in BW kommt das Gehalt dann nicht vom Land, sondern vom privaten Träger. Bitte entschuldige die unklare Formulierung meinerseits.

    Um einen Punkt noch zu ergänzen: Die Privatschule kann die Beurlaubung auch von ihrer Seite aus beenden. Die Lehrkraft hat dann natürlich den Anspruch auf Rückkehr in den staatlichen Dienst - aber nicht an der Wunschschule, sondern momentan natürlich eher an einer Gemeinschaftsschule.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • momentan natürlich eher an einer Gemeinschaftsschule

    Ich denke, das kommt auf die Lehrbefähigung an.

    Grund- und Sonderschullehrer können natürlich auch an eine GMS kommen (an die mit Primarstufe bzw. im Rahmen der Inklusion), allerdings ist ja auch an den Grundschulen und SBBZ deutlicher Mangel. Insofern sehe ich bei diesen Lehrämtern da keine sonderlich erhöhte Wahrscheinlichkeit für die GMS.

  • Stimmt, da ist mir die anekdotische Evidenz reingegrätscht. Die GMS blüht ungewollt natürlich eher Gym- und RS-Kollegen.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Wobei die RS-Leute auch an zahlreichen Realschulen benötigt werden. Wir bleiben ja nicht verschont vom Lehrkräftemangel.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

Werbung