Als deutsche Lehrkraft (verbeamtet) in die Schweiz

  • Hallo zusammen!


    Ich möchte als Lehrerin in die Schweiz gehen und bin nun auf das Thema der Beurlaubung gestoßen.


    Als verbeamtete Lehrkraft sehe ich gar keine andere Möglichkeit, außer ich gehe den offiziellen Weg ins Ausland über die zentrale Vermittlung (hier darf man drei Kontinente angeben als Wünsche und sollte man die Zuteilung ablehnen, wird man gesperrt… absolut schwierig und irgendwie frustrierend.


    Nun die Beurlaubung ohne Bezüge bedeutet allerdings, ich darf keinen anderen Vollzeitjob (auch nicht als Lehrerin) antreten in der Zeit des Urlaubs, ist das korrekt? Meiner Meinung nach ebenfalls wirr.

    Aber kennt sich jemand hier aus?

    Ich war schon bereit, den Antrag zu stellen, bis ich auf diese Hürde stieß.

    Bitte um Rückmeldung von Wissenden… 🥲


    LG Josi

  • Ganz schlicht: Du kannst einen Antrag auf Entlassung aus dem Dienst stellen und dann hingehen, wo du willst... Mailand oder Madrid, Hauptsache Italien. Als Beamtin in die Schweiz dürfte aussichtslos sein.

    • Offizieller Beitrag

    Das temporäre Leben und Arbeiten in der Schweiz wäre womöglich im Rahmen einer Elternzeit oder einer Beurlaubung aus familienpolitischen Gründen sogar noch machbar.
    Was nicht machbar ist, das ist, um es drastischer als Fossi auszudrücken, die Arbeit in der Schweiz (womöglich sogar mit höherem Gehalt als in Deutschland) bei gleichzeitigem Warmhalten der Privilegien als Beamtin.


    Da wird es nur ganz oder gar nicht geben.

  • Stell einen Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, zugleich bei der EDK den Antrag auf Anerkennung deines 2. Staatsexamens und dann such dir nen Job über z. B. jobs.ch So haben es hunderte vor dir schon gemacht.

  • Ich kenne jemanden, der sich erst beurlauben lassen hat und dann in der Schweiz gearbeitet hat. Sie konnte dann aber nur 5 Stunden/Woche arbeiten. Dann jat sie sich entlassen lassen um mehr Arbeiten zu können!

    Ich glaube, es gelten die gleichen Richtlinien für eine Nebenbeschäftigung.

  • Stell einen Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, zugleich bei der EDK den Antrag auf Anerkennung deines 2. Staatsexamens und dann such dir nen Job über z. B. jobs.ch So haben es hunderte vor dir schon gemacht.

    Die Reihenfolge ist womöglich optimierbar, aber grundsätzlich kann das nur so funktionieren.

  • Die Reihenfolge ist womöglich optimierbar, aber grundsätzlich kann das nur so funktionieren.

    Aber nur „womöglich“, gell?! :lach:

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Aso, ihr meint so ganz super safe erst nen neuen Job suchen? Nee, nee, das kann man sich schon trauen es anders rum zu machen. Primarschule wird's einem hinterhergeschmissen.

  • Aso, ihr meint so ganz super safe erst nen neuen Job suchen? Nee, nee, das kann man sich schon trauen es anders rum zu machen. Primarschule wird's einem hinterhergeschmissen.

    Jetzt habe ich auch mal auf der Seite geschaut, soso ihr sucht also Mathe 80% ab 2024? :D


    Aber mal ernsthaft: Ist es normal, dass so häufig Stellen für weniger als 100% ausgeschrieben werden? Sind das Stellen, die man auch später auf 100% verlängern kann?

  • Die meisten von haben gar keine Lust 100 % zu arbeiten. Eigentlich haben wir die Lektionen schon zu vergeben, aber wenn wir 120 % ausschreiben, schreckt das ab ^^


    Konkret: Wenn du dich jetzt auf 80 % Mathe bewirbst und ins Gespräch kommst, werden dir hinterrücks noch 30 % Physik und 40 % Informatik aufgebrummt.

  • Ich dachte, das macht man, weil bei 80% das Gehalt gerade noch auf ein normales Konto passt und bei 100% so ein Schweizer Nummernkonto gebraucht wird.

  • Es ist übrigens echt lustig, dass gar nicht mal so wenige Leute im Ausland denken, man hätte als Schweizer wirklich so eins... In echt ist der Sicherheitsstandard meiner Bank ziemlich fragwürdig.

  • Danke für die Antworten erstmal.


    Ich denke, als Auslandsdienstlehrkraft zu gehen, würde für mich am meisten Sinn machen.

    Da man hier nur zwei Kontinente ausschließen kann, muss man schauen, was es dann für Angebote gibt. Bei Ablehnung wird man wohl gesperrt wie ich das verstehe.

    Also mich nur auf die Schweiz zu fixieren ist wahrscheinlich eher schwierig.

    Ist jemand über diesen Weg gegangen?

    LG

  • Ich verstehe es ehrlich gesagt nicht. Auslandsschuldienst heisst doch, dass du an einer deutschen Schule im Ausland eingesetzt wirst. Es gibt in der Schweiz nur einen einzigen Standort, in Genf. Rechne dir einfach aus, wie gross die Wahrscheinlichkeit ist, dass dort jemand gebraucht wird. Primarlehrpersonen an regulären Volksschulen in der Schweiz werden jedes Schuljahr Dutzende neu eingestellt.

  • Ich denke, als Auslandsdienstlehrkraft zu gehen, würde für mich am meisten Sinn machen.

    ...

    Also mich nur auf die Schweiz zu fixieren ist wahrscheinlich eher schwierig.

    Verstehe ich nicht. Also ja, wenn du 7 Regionen auf der ganzen Welt angeben und dann nehmen musst, was kommt, ist die Schweiz sehr, sehr unwahrscheinlich. Willst du denn konkret in die Schweiz oder einfach nur weg?

  • Ach so ... OK, das ist aber ehrlich gesagt fast noch blöder. Privatschulen sind in der Schweiz einfach deutlich schlechter aufgestellt als die staatliche Schulen. Dies einfach mal zur Info, das hat man vermutlich im Ausland nicht auf dem Schirm. Eine einigermassen gute Reputation haben eigentlich nur die International Schools an denen dann eben auf Englisch unterrichtet wird. Aber Freies Gymnasium etc. ... äh nein, nicht wirklich cool. Nervtötende Schülerklientiel, miese Bezahlung, um's mal ganz direkt zu schreiben.

    • Offizieller Beitrag

    Ich meine nur so generell, mich wundert, dass man nicht arbeiten dürfen sollte, wenn man sich vom Beamtendienst beurlauben lässt.

    Das wundert dich?
    Mich wundert es eher, dass es (im Süden nur?) diese komische Regelung gibt, dass man sich kurz beurlauben lässt und dafür (wahrscheinlich mit den selben Bezügen...) an Privatschulen arbeitet.
    Es sind aber ziemlich sicher nur die Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft und nicht die Montessori-Schule in Elternvereinhand.

    Ich hätte auch sehr gerne die Möglichkeit, das Dienstverhältnis pausieren zu können, und dafür was Anderes zu machen, egal was und wo, aber wir sind eben in einem Beamtensystem und bei den Vorteilen (und dem Mangel!), ist es schwer einsehbar, dass jemand sich kurz woanders ausprobieren darf, während die Stelle warm gehalten wird.

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