Kosten für Lehrerplätze bei Klassenfahrt selbst tragen oder auf Eltern umlegen?

  • Die Gesetzeslage ist eigentlich klar. Wenn du dir von Eltern eine Dienstreise bezahlen lässt, ist das Vorteilsnahme im Amt. Bekanntlicherweise darfst du von Eltern keinerlei Vorteile annehmen. Gilt für Beamte wie für Tarifbeschäftigte.

  • Wie gesagt: In NDS aus gutem Grund explizit verboten. Ich bin ganz froh darüber, dass wir insofern Rechtssicherheit haben und gar nicht erst mit solchen Gedanken an uns herangetreten wird.

    Das ist nicht ganz richtig, oder? In Nds. dürfen die Plätze zu Finanzierung von Personen genutzt werden, die nicht im Dienst des Landes Niedersachsens stehen, wenn die Eltern dem vorher zustimmen "vorher in Kenntnis gesetzt werden". In der Praxis zahlt die Schule dann die Lehrkraft und begleitende weitere Personen werden über Freiplätze finanziert (z.B. Eltern oder Bufdis).

  • Das ist nicht ganz richtig, oder? In Nds. dürfen die Plätze zu Finanzierung von Personen genutzt werden, die nicht im Dienst des Landes Niedersachsens stehen, wenn die Eltern dem vorher zustimmen "vorher in Kenntnis gesetzt werden". In der Praxis zahlt die Schule dann die Lehrkraft und begleitende weitere Personen werden über Freiplätze finanziert (z.B. Eltern oder Bufdis).

    Wir reden doch hier aber gerade die ganze Zeit von Lehrkräften, die Klassenfahrten durchführen sollen und nicht von möglichen zusätzlichen Begleitpersonen....

  • Wir reden doch hier aber gerade die ganze Zeit von Lehrkräften, die Klassenfahrten durchführen sollen und nicht von möglichen zusätzlichen Begleitpersonen....

    Natürlich. Aber das Problem tritt trotzdem auch in Niedersachsen auf. Sobald Menschen, die nicht im Landesdienst sind, auf eine Klassenfahrt fahren, können es umgelegt werden. Das ist sicherlich genauso doof, wie bei Lehrkräften. Der einzige Unterschied ist, dass es (noch nicht) gerichtlich verboten ist.

  • Das war wohl eher meine Schuld! Ich habe dieses Wochenende viel dazu recherchiert, weil mich das am Freitag so geärgert hat. Und habe ich ihn heute um ein Gespräch am Montag gebeten. In seiner Antwort hat er nun um die Vorlage der gesetzlichen Grundlage gebeten.

    Okay, wenn er dir am Wochenende sofort zurückschreibt, ist er vielleicht noch recht neu im Amt und selbst etwas unsicher...

    Wie wäre es, zu fragen, wie er sich das Prozedere eigentlich genau vorstellt? "Betreuerkosten durch Anzahl der mitfahrenden Kinder teilen, je mehr, desto günstiger wird's und Kostenaufstellung dann an Eltern bzw. ARGE schicken"? :/

  • Jein - Finanzämter erstatten zu viel gezahlte Steuern durch eine Überweisung.


    Trotzdem ist das Argument von RedPandas Schulleitung Blödsinn, weil man nicht den gezahlten Betrag zurückbekommt, sondern die Einkommenssteuer sich ermäßigt, wenn man die Werbungskostenpauschale noch nicht ausgeschöpft hat. Mal ganz abgesehen von dem illegalen Ansinnen, seine qua Dienstverpflichtung entstandenen Reisekosten selbst zu tragen.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Natürlich. Aber das Problem tritt trotzdem auch in Niedersachsen auf. Sobald Menschen, die nicht im Landesdienst sind, auf eine Klassenfahrt fahren, können es umgelegt werden. Das ist sicherlich genauso doof, wie bei Lehrkräften. Der einzige Unterschied ist, dass es (noch nicht) gerichtlich verboten ist.

    Nein, das ist kein Problem, sondern Folge dessen, dass Nicht-Landesbedienstete keine Fahrtkostenerstattung vom Land erhalten. Landesbedienstete hingegen haben einen entsprechenden Erstattungsanspruch, die Umlage auf Dritte ist demnach bei diesen rechtswidrig.


    PS: Entsprechende Fahrten sind natürlich grundsätzlich durch Landesbedienstete abzudecken. Es sind auch keine Hintertüren vorgesehen, "externe" Personen, die vorgesehene Landesbedienstete ersetzen, haben nämlich dann doch einen Erstattungsanspruch gegen das Land. Lediglich zusätzliche Personen, die eigentlich gar nicht vorgesehen sind (z.B. weiteres Elternteil kommt neben den ohnehin vorgesehenen Lehrkräften mit), haben keinen Erstattungsanspruch - und sind streng genommen auch nicht nötig für die Durchführung.

  • sondern die Einkommenssteuer sich ermäßigt, wenn man die Werbungskostenpauschale noch nicht ausgeschöpft hat.

    Fraglich, ob die Kosten, die die Dienstherrin/Arbeitgeberin zu tragen hat, Werbungskosten sind.


    Jein - Finanzämter erstatten zu viel gezahlte Steuern durch eine Überweisung.

    Eben. Aber sie sind nicht für Fahrtkostenabrechnungen zuständig.

  • Das habe ich auch nicht gesagt. Und selbstverständlich sind Finanzämter nicht für die Erstattung von Dienstkosten welcher Art auch immer zuständig. Und letztlich ist das gesamte Ansinnen von RedPandas Schulleitung - wie ebenfalls gesagt - illegal. Und außerdem in hohem Maße unmoralisch, weil sie RedPanda zu illegalem Verhalten nötigen möchte.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Fahr' da nicht mit. Die werfen soviel mit Driss um sich, dass es schwer wird, sauber zu bleiben.


    Die Fahrt organisiert die Fachschaft Sport, die KL sammeln das Geld ein (bzw. es wird auf das Schulkonto überwiesen).

    Also. Du organisierst die Fahrt nicht. Soweit. Trotzdem interessierten mich ein paar Details. Irgendjemand, also die Leiterin der Veranstaltung, muss die Fahrt ja beantragt haben. Ist das passiert? Wurde dazu auch etwas zu den Kosten vorgelegt, was z. B. die Eltern jeweils zu bezahlen haben? Wurde die Fahrt so genehmingt? Gibt es dazu etwas Schriftliches?


    Und wie kommst du da 'rein? Hast du selbst eine Dienstreise beantragt? Oder wurdest du angewiesen, zu fahren? Eines von beidem braucht es nämlich, dass du fahren darfst. Und kannst ja nicht einseitig erklären, auf Klassenfahrt zu sein und dann einfach weg sein.


    Oder ist das Ganze noch nicht formalisiert, weil die Schulleiterin und deine Kolleginnen-Schweine versuchen dich vorher über den Tisch zu ziehen? Die möchten doch, dass du den Kopf für deren Entscheidung, selbst zahlen oder Eltern abzocken, hinhältst. So kommt mir das vor. Du sollst schön die Fahrtkosten einsammeln, dabei soll die Lehrerinnen-Umlage mit eingesammelt werden. Aber am besten so, dass sie in irgendwelchen Gesamtkosten vertuscht wird. Oder? ich bin ja keine Juristin, aber da machte ich mir als Elter dann schon Gedanken, ob da nicht Unterschlagung oder Untreue in Frage käme. Bzw. ich bäte die Staatsanwältinnenschaft, sich dazu Gedanken zu machen.


    Wenn's dann hinterher Ärger gibt, werden sowohl deine Schulleiterin als auch deine „Kolleginnen“ die Arme hochreißen, bevor du „Alle Arschlöcher fliegen hoch!“ rufen kannst.


    Fazit: Fahr' da gar nicht mit. Beantrage schon keine Fahrt/Dienstreise. Wenn du angewiesen wirst, zu fahren, verlange die Schriftform, weil du die Anweisung später bei Reisekostenabrechnung mit einreichen müsstest.


    Ja, damit machst du dich bei der Schulleiterin, den Kolleginnen, den Eltern und den Schülerinnen unbeliebt. Und man muss auch später noch zusammenarbeiten können. Irgendwie. Trotzdem halte ich nichts davon, sich bei Arschlöchern einzuschleimen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    2 Mal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Hallo miteinander,

    meine SL (Schule in Sachsen-Anhalt) hat mitgeteilt, dass die bei der Klassenfahrt mitfahrenden LehrerInnen ihre Plätze aus eigener Tasche bezahlen müssen. In den Vorjahren konnten die Kosten noch über Dienstreiseabrechnung erstattet werden, aber dieses Jahr sei kein Geld im Sack.

    Wenn kein Geld im Sack ist, würde kein Beamter der Finanzverwaltung auf die Idee kommen seine Forbildung selbst zu finanzieren. Kein Geld im Sack - keine Schulfahrt. Basta!

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Aber wo (in welchem Gesetz) steht, dass die Kosten der Lehrer nicht auf die Eltern umgelegt werden dürfen? Zur Vollständigkeit: ich bin angestellte Lehrperson.

    "Nein, Zuschüsse einzelner Eltern zu den Reisekosten der Lehrkräfte anlässlich der Teilnahme an Klassenfahrten sind nicht statthaft. Hier könnte die Gefahr bestehen, dass die neutrale, unvoreingenommene Amtsausübung der Lehrkräfte beeinflusst würde. Eine Umlage der Reisekosten der Lehrkräfte auf alle Eltern ist ebenfalls nicht möglich."

    Auf der Seite des Ministeriums zu ergoogeln unter http://www.gidf.de mit den Stichwörtern "Schulfahrt Umlage Lehrerfahrtkosten auf Eltern" und dann mal die FAQ s durchscrollen. Da es eine Veröffentlichung meiner obersten Behörde ist betrachte ich das mal als verbindlich.


    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • "Nein, Zuschüsse einzelner Eltern zu den Reisekosten der Lehrkräfte anlässlich der Teilnahme an Klassenfahrten sind nicht statthaft. Hier könnte die Gefahr bestehen, dass die neutrale, unvoreingenommene Amtsausübung der Lehrkräfte beeinflusst würde. Eine Umlage der Reisekosten der Lehrkräfte auf alle Eltern ist ebenfalls nicht möglich."

    Das ist für NRW, oder? Das habe ich meine ich auch gefunden. RedPanda ist in Sachsen-Anhalt.

  • Ok Sorry, das ist für NRW. Allerdings bezieht sich die Begründung auf die möglicher Weise vorhandene Vorteilsnahme und die gilt in allen Bundesländern.

    Und die Staatsanwaltschaften sind da gnadenlos. So gab es diverse Fotoinstitute, die jedes Schuljahr Schülerfotos geschossen haben. Sowohl Gruppenaufnahme als auch Einzelporträts. Jeder, also sowohl Schüler als auch Lehrer hatte die Möglichkeit Fotos kostenpflichtig zu erwerben. Soweit so gut. Bis hierhin alles in Ordnung. Nun gab es aber als Dankeschön eine Fototapete mit allen geschossenen Schüler und Lehrer Fotos. Und schon schnappt die Falle zu. Irgendein emsiger Staatsanwalt war dann unter den Elter und hat dann ein Verfahren eröffnet. Und in seiner Ermittlungswut dann auch gleich die gesamte Kundenliste beschlagnahmt und seine Ermittlungen auf alle umliegenden Schulen ausgedehnt. Hat den SL jeweils einige tausend Euro gekostet, obgleich sie persönlich von dem Diel gar nichts hatten.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Hier wurde ja sofort das passende Formular verlinkt. Da drin steht alles, auch nach welchem Gesetz die Dienstreise zu beantragen ist und dass die Fahrt genehmigt werden muss etc.


    Die Schulleitung möchte ein explizites Verbot von der Kostenumlegung, aber das braucht es m.E. nicht, es gibt eine Vorgabe, wer was zu bezahlen hat.


    Im Grunde ist es doch klar: Wenn die Schulleitung die Fahrt und die Dienstreise genehmigt, kann gefahren werden. Wenn nicht, dann nicht. Er kann die Kollegin (mwd) nicht zwingen, die Kosten umzulegen, da muss sie oder er eigentlich nichts begründen und sich auch nicht direkt anlegen mit ihrer/seiner SL.


    Unkollegial verhält sich vor allem das Team der Klassenstufe. Da müsste man wahrscheinlich noch mal in Ruhe Überzeugungsarbeit leisten, sowas kann aber dauern.

  • Ok Sorry, das ist für NRW. Allerdings bezieht sich die Begründung auf die möglicher Weise vorhandene Vorteilsnahme und die gilt in allen Bundesländern.

    Und die Staatsanwaltschaften sind da gnadenlos.

    Ich wollte nur darauf hinweisen. In der Sache sehe ich das wie du und halte die Argumentation aus NRW auch für schlüssig.

  • Was hältst du eigentlich hiervon?


    Du sagst der Schulleiterin, das Geld bei den Eltern zu sammeln, sei dir dann doch zu nervig, ungerecht gegenüber denen mit geringem Einkommen, blabla, irgendetwas. Da zahlst du doch lieber selbst. Dann lässt du dir die Fahrt genehmigen und reichst doch ein Abrechnung ein. Dann muss die Schulleiterin anschließend sehen, wo die Kohle herkommt.


    Verdient hätte sie es.

  • Was hältst du eigentlich hiervon?


    Du sagst der Schulleiterin, das Geld bei den Eltern zu sammeln, sei dir dann doch zu nervig, ungerecht gegenüber denen mit geringem Einkommen, blabla, irgendetwas. Da zahlst du doch lieber selbst. Dann lässt du dir die Fahrt genehmigen und reichst doch ein Abrechnung ein. Dann muss die Schulleiterin anschließend sehen, wo die Kohle herkommt.


    Verdient hätte sie es.

    Dafür bedarf es gar nicht erst der Falschinformation über die Bereitschaft zur Übernahme der eigenen Kosten. Es reicht völlig aus, ohne jeden weiteren Kommentar die Fahrt genehmigen zu lassen. Das grundsätzliche Vorgehen, die Fahrt einfach genehmigen zu lassen und dann die entsprechende Fahrtkostenerstattung zu verlangen, teile ich.

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