Hausaufgaben - kann die Schulleitung das vorschreiben

  • Liebe Community,


    meine Schulleitung möchte demnächst ein Gespräch mit mir führen, weil ich grundsätzlich in Klasse 1 und 2 keine Hausaufgaben aufgebe. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Kinder sollen jeden Tag lesen üben und haben eh schon einen vollen Tag. "Langsamere Kinder" sollen zu Hause Aufgaben vervollständigen, obwohl "schnellere" Kinder schon Zusatzaufgaben bekommen. Der Hort möchte, dass alle Kinder die gleiche Aufgabe machen, heißt aber, dass die Hälfte nur "Lückenfülleraufgaben" macht und ein Drittel total überfordert ist. Studien immer wieder zeigen, dass Hausaufgaben nicht unbedingt zu besseren Noten führen, bei den Kleinen die Korrektur, Besprechung, Einschreiben ins Hausaufgabenheft länger dauert, als es im Unterricht zu machen...etc.

    Kann die Schulleitung so etwas festlegen?


    Liebe Grüße und vielen Dank fürs Lesen

  • Bundesland, Frau "Kollägin"?

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • "Über Art und Umfang der Hausaufgaben entscheidet die Klassenkonferenz im Rahmen der von der Schulkonferenz festgelegten Grundsätze."


    https://bravors.brandenburg.de…hriften/vv_schulbetrieb#5

    Lass dir die einschlägigen Konferenzbeschlüsse, die ja protokolliert sein müssen, vorlegen und prüfe, ob und wie die Fachlehrer*innen diesbezüglich in ihrer pädagogischen Freiheit reglementiert werden.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

    • Offizieller Beitrag

    Wobei die Formulierung dort für mich schon den Eindruck erweckt, dass man sie zwar mal aber nicht generell weglassen darf. Von oben herab vorgegeben.

    Also legt die generelle Existenz von HA nicht der Schulleiter sondern die Verordnung fest.


    kl. gr. frosch, der Hausaufgaben auch nur marginal sinnvoll findet

  • "Über Art und Umfang der Hausaufgaben entscheidet die Klassenkonferenz im Rahmen der von der Schulkonferenz festgelegten Grundsätze."


    https://bravors.brandenburg.de…hriften/vv_schulbetrieb#5

    Lass dir die einschlägigen Konferenzbeschlüsse, die ja protokolliert sein müssen, vorlegen und prüfe, ob und wie die Fachlehrer*innen diesbezüglich in ihrer pädagogischen Freiheit reglementiert werden.

    Es muss heißen "pädagogische Verantwortung" und das macht einen ziemlich großen Unterschied. Im Übrigen ist selbst mit dem Begriff der pädagogischen Freiheit im Kern keine personale Freiheit gemeint, sondern eine auf die Bildungsinteressen der Schüler bezogene Freiheit in der Umsetzung innerhalb des gesteckten Rahmens. Wenn die Klassenkonferenz im Rahmen der von der Schulkonferenz festgelegten Grundsätze über die Art und den Umfang der Hausaufgaben entschieden hat, worauf du ja dankenswerterweise hingewiesen hast, dann hat sich die einzelne Lehrkraft auch an diesen Beschluss zu halten.

  • Jeden Tag lesen üben und Aufgaben fertig stellen sind doch Hausaufgaben.😉


    Dass der Hort gleiche Aufgaben für alle möchte, ist verständlich, weil sie es dann besser kontrollieren können, aber pädagogisch wertvoll kann das, im Sinne von Inklusion und Differenzierung nicht sein.

  • Du sprichst meine Gedanken aus. Um zu differenzieren kann es bei mir passieren, dass 24 Kinder 24 verschiedene Hausaufgaben haben.

    Ich dokumentiere das nicht, sondern schaue ins Heft des Kindes für einen Überblick, was es auf hatte. 🤔

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