Verbeamtung Berlin - Erklärung bis 30.09.?!

    • Offizieller Beitrag

    Beim neulichen Antrag bis 30.9. musste man sich entscheiden, ob Nachteilsausgleich oder verbeamtet werden.

    Man musste da ein Kästchen anklicken, dass man nicht verbeamtet werden möchte. Falls man dann doch noch den Antrag stellt und verbeamtet wird, drohen sie damit, das Geld aus dem Nachteilsausgleich zurückzufordern.

    Auf der Personalversammlung hieß es, dass jetzt doch alles nochmal juristisch geprüft werden soll.

    Mir wurde von der GEW-Rechtsberatung geraten, den Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen, dann an die Personalstelle zu schreiben, wie ich die gesundheitliche Eignung nachweise und wenn da keine (sinnvolle) Antwort kommt, den Antrag auf Verbeamtung zu stellen und beides parallel laufen zu lassen, bis die sich mal ausgekäst haben.

    ("Keine sinnvolle Antwort" kam gestern nach 5 Wochen...)

  • Guten Morgen,


    verzwickt in dem Fall ist, dass meine Frau eben auch im ÖD ist und sie drei Kinder hat, Es gab ein Leben vor mir und hier somit es mit dem Familienzuschlag sehr Sinn ergibt, den bei ihr zu lassen.


    Muss ich, wenn ich die Verbeamtung wählen sollte, in die PGV oder kann ich weiter freiwillig gesetzlich versichert sein.


    Und ich entnehme den letzten Beiträgen, dass ich mich mal zur GEW gehen sollte, um konkret ausrechnen zu lassen, was am Ende rauskommt, wenn ich in den Ruhestand gehe und wie sich die Gehälter /Vergütungen bis dahin entwickeln.


    Ich mach mir weniger Sorgen darum, dass bei möglicher Verbeamtung, ich in Berlin durch die Gegend geschubst werde.

    Auch finde ich den Gedanken der Absicherung im Krankheitsfall, was mit steigenden Alter leider der Fall sein könnte, attraktiver.

    • Offizieller Beitrag

    Muss ich, wenn ich die Verbeamtung wählen sollte, in die PGV oder kann ich weiter freiwillig gesetzlich versichert sein.

    Du kannst weiter in der GKV bleiben und dann (in Berlin) die Pauschale Beihilfe in Anspruch nehmen. Das heißt, du bekommst einen Festbetrag vom AG als Zuschuss.

    https://www.berlin.de/landesve…hilfe/pauschale-beihilfe/

    Du kommst von da nicht wieder zurück in die individuelle Beihilfe:

    https://www.gew-berlin.de/aktu…beihilfe-fuer-beamt-innen

  • Bei der Frage, warum was nicht zum Profil passt, habe ich schon in anderen Threads geantwortet. Man will ja auch mal anonym sein.

    Stimmt, es gibt ja auch nur 3 Lehrer Sek I mit den Fächern Bio und Erdkunde in BW. Damit ist man quasi sofort erkennbar!


    Leider kann man bei Fragen dann nicht mit ordentlichen Antworten rechnen.

  • Man musste da ein Kästchen anklicken, dass man nicht verbeamtet werden möchte. Falls man dann doch noch den Antrag stellt und verbeamtet wird, drohen sie damit, das Geld aus dem Nachteilsausgleich zurückzufordern.

    Auf der Personalversammlung hieß es, dass jetzt doch alles nochmal juristisch geprüft werden soll.

    Mir wurde von der GEW-Rechtsberatung geraten, den Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen, dann an die Personalstelle zu schreiben, wie ich die gesundheitliche Eignung nachweise und wenn da keine (sinnvolle) Antwort kommt, den Antrag auf Verbeamtung zu stellen und beides parallel laufen zu lassen, bis die sich mal ausgekäst haben.

    ("Keine sinnvolle Antwort" kam gestern nach 5 Wochen...)

    Ich hatte den Antrag auf Verbeamtung zuerst gestellt, da musste man aber noch nichts unterschreiben, war nur online. Genau wie der Antrag auf Nachteilsausgleich, wo man aber anklicken musste, nicht verbeamtet werden zu wollen. Aber auch da brauchte man keine Unterschrift. Aber meinen Antrag auf Verbeantung haben sie dann natürlich bestimmt aussortiert, weil danach der auf Nachteilsausgleich kam, oder?

  • Aber meinen Antrag auf Verbeantung haben sie dann natürlich bestimmt aussortiert, weil danach der auf Nachteilsausgleich kam, oder?

    Nein, warum. SIe gehen aktuell davon aus, dass sie mehr als ein Jahr brauchen für die Bearbeitung und sortieren nach Alter.

    Nachteilsausgleich habe ich nichts online gemacht, sondern Vorlage der GEW genutzt, ist genauso fristwahrend.

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte den Antrag auf Verbeamtung zuerst gestellt, da musste man aber noch nichts unterschreiben, war nur online. Genau wie der Antrag auf Nachteilsausgleich, wo man aber anklicken musste, nicht verbeamtet werden zu wollen. Aber auch da brauchte man keine Unterschrift. Aber meinen Antrag auf Verbeantung haben sie dann natürlich bestimmt aussortiert, weil danach der auf Nachteilsausgleich kam, oder?

    Keine Ahnung. Das weiß wahrscheinlich nicht mal die Personalstelle.

    Ansonsten bist du verbeamtet und auf die Verbeamtung wartend billiger als mit Nachteilsausgleich...

  • Nein, warum. SIe gehen aktuell davon aus, dass sie mehr als ein Jahr brauchen für die Bearbeitung und sortieren nach Alter.

    Nachteilsausgleich habe ich nichts online gemacht, sondern Vorlage der GEW genutzt, ist genauso fristwahrend.

    Das von der GEW hatte ich natürlich auch sofort gemacht.

  • Ich machte folgendes:

    1. Antrag online auf Verbeamtung

    2. Vorlage der GEW für Nachteilsausgleich.


    Bis hierhin hatte ich also zwei widersprüchliche Dinge beantragt, um mir die Entscheidung offenzuhalten und um vor der Verbeamtung, falls ich mich dafür entscheide, die Monate noch Nachteilsausgleich zu bekommen.


    3. Dann sollte man beim Senat bis 30.9. den besagten Online-Antrag auf Nachteilsausgleich stellen, sonst kriegt man den Ausgleich anscheinend nie mehr (wusste ich erst kurz vorher von einer Kollegin), wo man dann aber ankreuzen musste, dass man nicht verbeamtet werden will. Ich kreuzte es an.


    Jetzt denke ich natürlich nach anfänglichem mir-selbst-Schönreden meiner Entscheidung, dass es bestimmt doch dumm war. Aber Verbeamtung ist halt auch wie eine Katze im Sack oder es könnte auch ein vergiftetes Geschenk sein - von Beamten kann man mehr verlangen als von Angestellten.

    Freiheit ist mir schon sehr wichtig.

  • 3. Dann sollte man beim Senat bis 30.9. den besagten Online-Antrag auf Nachteilsausgleich stellen, sonst kriegt man den Ausgleich anscheinend nie mehr (wusste ich erst kurz vorher von einer Kollegin), wo man dann aber ankreuzen musste, dass man nicht verbeamtet werden will. Ich kreuzte es an.

    Wo hast du denn diese Info herbekommen, dass MAN das machen muss?!?! Und wer hat gesagt, sonst kriegt man den Ausgleich nie mehr (das ist definitiv Unsinn, steht ja auch anders in allen Schriftstücken vom Personalrat usw. drin, man bekommt den Ausgleich aber wenn man freiwillig auf die Verbeamtung verzichtet eben erst ab Antragsdatum und nicht rückwirkend ab 1.2.23, wie bei Ablehnungen durch den Senat.)

    Also ich habe weiterhin beides beantragt (und das auch von der Personalstelle bestätigt bekommen), bekomme damit den Nachteilsausgleich wenn ich auf die Verbeamtung verzichte auch rückwirkend und wenn ich mich verbeamten lasse, dann eben nicht.


    Zitat

    Edit: Gefunden, worauf du dich beziehst:
    Sie werden gebeten, die erforderliche Erklärung in der Zeit vom 18. bis 30. September 2023 auf dem eigens dafür eingerichteten Service-Portal des Landes Berlin abzugeben.

    zu dem Zeitpunkt hatte ich es ja längst beantragt und bestätigt bekommen und Bitten sind keine Verpflichtungen, also das ist nichts wert, was sie da geschrieben haben, das geht natürlich auch weiterhin später oder früher oder formlos usw.

  • Hmm.. ob eine Bitte nie eine Verpflichtung ist, weiß ich nicht..da steht ja auch ERFORDERLICHE Erklärung, und ich dachte, es sei genau diese erforderlich. Und bei einer "Einladung" zur Gesamtkonferenz muss ich ja auch kommen, aber eigentlich muss man doch nur zu Vorladungen, nicht zu Einladungen kommen, oder?

    Meinst du, mein Zug mit der Verbeamtung ist nun abgefahren, obwohl ich nie etwas unterschrieben habe?

  • Meinst du, mein Zug mit der Verbeamtung ist nun abgefahren, obwohl ich nie etwas unterschrieben habe?


    Ehrlich gesagt würde ich bei einer so wichtigen Entscheidung nicht darauf vertrauen, was irgendwer hier meint, sondern bei Interesse daran alle Hebel in Bewegung setzen und diesen Antrag stellen, falls es zu spät sein sollte, wirst du es gesagt kriegen. Und falls du dich bis dahin wieder umentscheidest, unterschreibt du die Urkunde einfach nicht.


    ...

    Freiheit ist mir schon sehr wichtig.

    Wie schon öfter geschrieben, in Sachsen haben wir das ähnlich durch und auch hier haben sich welche bewusst gegen die Verbeamtung entschieden. Bislang hatte kein mir bekannter Beamter irgend einen Nachteil, aber auch die, die Angestellte bleiben wollten, leben damit gut.


    Schlecht geht es meiner Einschätzung nach nur denen, die gerne gewollt hätten und nicht konnten. Diese Diskrepanz würde ich also am ehesten zu vermeiden versuchen.

  • Hmm.. ob eine Bitte nie eine Verpflichtung ist, weiß ich nicht..da steht ja auch ERFORDERLICHE Erklärung, und ich dachte, es sei genau diese erforderlich. Und bei einer "Einladung" zur Gesamtkonferenz muss ich ja auch kommen, aber eigentlich muss man doch nur zu Vorladungen, nicht zu Einladungen kommen, oder?

    Meinst du, mein Zug mit der Verbeamtung ist nun abgefahren, obwohl ich nie etwas unterschrieben habe?

    Nein, warum sollte der abgefahren sein?!?

    Du hast doch den Antrag auf Verbeamtung auch gestellt oder stellst ihn eben noch, kannst du ja jederzeit immer noch bis du 52 bist.


    Hmm.. ob eine Bitte nie eine Verpflichtung ist, weiß ich nicht.

    eine Bitte ist nie eine Verpflichtung, zumal das ganze nur eine Presseerklärung ist und kein offizielles Schreiben!

    • Offizieller Beitrag

    Antrag ist ja gestellt, aber gegenteiliger eben auch.

    Du hast beim Anklicken aber auch unterschrieben, dass du - falls du dich später doch noch verbeamten lassen willst - den gezahlten Nachteilsausgleich zurückzahlen musst.

    Damit ist doch die Möglichkeit, dass Lehrkräfte den Nachteilsausgleich beantragen und die Verbeamtung beantragen impliziert.

  • Stimmt! Bei mir geht es nur nicht noch soo viel später, da ich bereits 50 bin.

    Aber du hast es doch bereits beantragt, also müssen sie jetzt gucken, wie sie es hinbekommen in der Zeit, du könntest also Glück haben und recht weit oben auf dem Stapel liegen und dann wirst du sehen, was sie anbieten und entweder das unterschreiben oder eben nicht.

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