OBAS und Teilzeit

  • Hallo zusammen,


    ich habe ein Einstellungsangebot vorliegen und möchte gleichzeitig - wie im Einstellungsangebot ausdrücklich als Option erwähnt - einen Teilzeitantrag mitschicken (familiäre Gründe). Kann mir jemand sagen, ab wann diese Teilzeit in Kraft treten würde? Im Antrag auf Teilzeit werden lediglich die gewünschten Beginndaten 01.08. und 01.02. (zum Ankreuzen) vorgegeben, ich benötige aber Teilzeit direkt zu Dienstbeginn ab 01.11. Weiß jemand, ob sich die vorgegebenen Daten auch auf Neueinstellung beziehen? Es ist im Moment leider kaum möglich, in den Ämtern jemanden zu erreichen wegen der Ferien und der vielen Einstellungen, deshalb probiere ich es noch einmal hier.


    Kann mir vielleicht jemand helfen bei dieser Frage?


    Gruß,

    Lehra

  • chemikus08 , weißt du das vielleicht?


    Ansonsten: Such dir im Netz raus, wer in deine, Bezirk für deine Schulform der zuständige Bezirkspersonalrat ist und frag bei diesem nach oder alternativ bei deiner Gewerkschaft (wenn du kein Mitglied einer Bildungsgewerkschaft bist, aber bereits Mitglied einer anderen Gewerkschaft, die im DGB vertreten ist, kannst du dich über den DGB kulanzhalber von der GEW beraten lassen).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wirkt die Teilzeit bei einer Neueinstellung nicht sofort?

    Würde ich jedenfalls vermuten, aber der/ die TE benötigt ja eine sichere Auskunft, keine Vermutung.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Die Formulare sind sicher standardisiert auf komplette Schulhalbjahre zugeschnitten. Ich würde gar nicht groß rumtelefonieren, sondern den 1.8. durchstreichen und händisch 1.11./ab Einstellung drüberschreiben. Bei Rückfragen meldet sich sicher schon wer.


    Ich erinnere mich allerdings, dass zumindest bei der normalen Planstelle (also nicht OBAS) im Vertrag, den man bei Einstellung unterschreibt, die Stundenzahl eingetragen werden konnte. Es wäre bei Planstellenantritt also gar nicht das normale Antragsformular nötig gewesen.

  • Hallo Lehra,

    ich habe die OBAS Ausbildung mit 24/28 Std an einer Realschule abgeschlossen. Die TZ-Stelle beginnt ab sofort, mit dem Start der Ausbildung.

    Ich würde die vorgedruckten Daten durchstreichen und wenn es hiernach Rückfragen gibt, meldet sich dein/e Sachbearbeiter/in recht zügig.

    Viel Erfolg und Freude!

  • Hallo zusammen,


    vielen lieben Dank für die vielen hilfreichen Kommentare! Das klingt ja wirklich sehr danach, dass es sofort losgeht mit der Teilzeit - was für mich auch wichtig wäre. Das mit dem Durchstreichen mache ich jetzt tatsächlich einfach mal so, mal sehen, was kommt. Ich konnte mich leider nicht eher zurückmelden, ich bin im Papiersumpf aus x Anträgen, Personalbögen etc. versunken - und jetzt einmal kurz aufgetaucht, bevor es weitergeht. Ist schon beeindruckend, was für ein Berg das ist insgesamt.


    Danke für die guten Wünsche!

    Lehra

    • Offizieller Beitrag

    Ja, beim Neuantritt einer Stelle kann man sagen, wie viele Stunden man machen möchte und das gilt dann als die Arbeitszeit ab dem 1. Tag.

  • Ja, Du kannst direkt mit Antritt der Stelle davon Gebrauch machen. Sollte es da wieder erwarten Schwierigkeiten geben, wende Dich umgehend an Deinen Personalrat!

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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