Bereitschaftsstunden als Vertretungskraft in NRW

  • Ich arbeite zur Zeit mit 25,5std an einem Gymnasium in NRW, an dem es für die Wochenstundenzahl sowieso schon eine Sonderregelung gibt (der Wochenwert darf überschritten werden, weil wir A und B Wochen haben, ich habe zur Zeit zB in der A Woche 30 Stunden und in der B Woche 20,5). Nun wurden mir für nach den Ferien zwei Bereitschaftsstunden zugeteilt, was mMn wenig Sinn ergibt, denn wenn ich dann nicht eingesetzt werde, stimmen meine Wochenwerte, aber wenn ich eingesetzt werde, arbeite ich doch zu viel? An meiner alten Schule hieß es immer, das dürfe auf keinen Fall passieren. Weiß jemand, wie das rechtlich aussieht?

    • Offizieller Beitrag

    Du darfst als Vertretungskraft keine Mehrarbeit leisten. Entweder ist die Vertretungsbereitschaft also schon fest im Stundenplan und gehört zu deinem Deputat (und dann hat deine Schule Pech, wenn sie es nicht abrufen kann), oder ist deine Vertretungsbereitschaft sinnlos, weil du sie nicht erfüllen darfst.

    Aber zu deinem Stundenplan: Kann man da nichts drehen? 30 Stunden ist doch ein super krasser Wert!! Und da du auch von 0,5 Stunden sprichst (wohle eine volle Stunde mit halber Anrechnung, weil Aufsicht?), könnten es noch mehr sein. Wie soll man solche Wochen gesund überleben?

  • Ich habe den Stundenplaner auch dringend gebeten, das mit den 30 Stunden zu ändern, zumal wir viermonatige Frühchen-Zwillinge haben und das Energielevel eh schon sehr gering ist, da nützt dann auch die erholsamere zweite Woche mit 20Stunden (und trotzdem 5 Tagen) nichts, aber bisher habe ich keine Rückmeldung erhalten 🤷🏼


    Danke für die rechtliche Info! Weißt du zufällig, wo man das nachlesen kann?

    • Offizieller Beitrag

    Auf Anhieb nicht, google Mehrarbeit + vertretungslehrer oder Mehrarbeit + Befristung (mit Lehrer und so), da kommst du auf Dokumente der GEW. (Ich bin am Handy und kann da nicht so gut parallel suchen).


    WENN eine befristet eingestellte Person Mehrarbeit leistet (und der Eintrag im Vertretungsplan ist eine Dienstanweisung), kann sie sich einklagen.

  • Kannst du dich bzgl. deiner 30 Stunden Woche nicht an den Lehrerrat wenden? Ansonsten versuch nicht mit dem Vertretungsplaner, sondern mit dem Schulleiter/ der Schulleiterin und/ oder dem Vertreter/ der Vertreterin zu sprechen.

    Wenn ihr Frühchen habt, dann liegen sie vermutlich noch im Brutkasten. Kannst du von den Ärzten im Krankenhaus eine Bescheinigung erhalten, dass die Frühchen sowohl Mama als auch Papa brauchen und dafür Rücksicht auf deinen Stundenplan genommen wird?

    Ansonsten: Elternzeit einreichen! Soweit ich weiß gibt es eine 7 Wochen Frist zur Beantragung. Gerade da ihr Frühchen habt, kann man gut begründen, warum eine EZ jetzt für beide Elternteile nötig ist.

  • EZ in einem vermutlich frisch begonnenen befristeten Vertrag?

    Auch wenn der TE einen frisch begonnen befristeten Vertrag hat, steht ihm das Recht zu in EZ zu gehen (ob das sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt). Aber vielleicht hilft ja auch schon 1 Monat EZ um für Frau und die beiden Frühchen komplett da zu sein und sich nicht noch durch den ungünstigen Stundenplan noch zusätzlich aufzureiben(30 Stunden in Woche A, Bereitschaftstunden, die offenbar nicht zum Stundendeputat gehören und so nicht erlaubt sind). An meiner Schule würde man für diese Situation nach einer gemeinsamen Lösung suchen (z.B. Stundenplanänderung). 30 Stunden würde ich schon ohne die geschilderte Doppelbelastung nicht auf Dauer durchhalten.

  • Schreib einfach dem Stundenplaner, dass du keine Mehrarbeit machen darfst, er hat sich sicherlich vertan.


    Vertretung ist übrigens nicht grundsätzlich Mehrarbeit, wenn das wieder ausgeglichen wird, ist es keine Mehrarbeit.

  • Bis zu sechs Stunden zusätzliche Unterrichtsverpflichtung pro Woche sind für bis zu sechs Monaten möglich. Eine Überschreitung von mehr als zwei Stunden über mehr als zwei Wochen soll in der Regel nur mit Zustimmung der Lehrkraft erfolgen. Wenn du bei deinen 4,5 Stunden Überschreitung nicht zustimmst, müssten da schon wirklich außergewöhnliche Gründe angeführt werden, warum du dich so außergewöhnlich belasten sollst.

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…ufgehoben=N&det_id=634809 (Absatz 4)


    Mehrarbeit dürftest du als befristet Angestellte nicht leisten.

    https://www.bra.nrw.de/bildung…hrarbeit-bei-lehrkraeften


    Grundsätzlich ist Bereitschaftszeit bei Lehrern keine gesondert zu vergütende Arbeitszeit. Die Schulleitung kann bestimmen, dass ein Lehrer innerhalb seiner Arbeitszeiten einen Teil in Bereitschaft in der Schule verbringt. Dabei kann man ja durchaus arbeiten. Da du aber keine Mehrarbwit leisten darfst, ergibt es keinen Sinn, dich für Bereitschaftrn einzuteilen. Du kannst nicht als Vertretung eingesetzt werden, wenn die Bereitschaft nicht in deinem Stundenplan als Pflichtstunden vorgesehen sind.

  • https://bass.schul-welt.de/12374.htm#21-02nr4p13


    ADO §13, Absatz 3


    (3) Lehrerinnen und Lehrer können, soweit sie während der allgemeinen Unterrichtszeit der Schule (die Zeit, in der die ganz überwiegende Zahl der Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden) nicht im Unterricht eingesetzt sind, durch die Schulleiterin oder den Schulleiter bei Bedarf im Rahmen des Zumutbaren mit anderen schulischen Aufgaben betraut werden. Sie können im Einzelfall zur Anwesenheit in der Schule verpflichtet werden, wenn Aufgaben in der Schule, insbesondere kurzfristig wahrzunehmender Vertretungsunterricht, dies erfordern.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Das ist mir bewusst, das bezieht sich aber nicht darauf, dass mir die Schulleitung sagt „du hast heute nur zwei Stunden bleibst aber noch vier länger, falls noch was kommen KÖNNTE“.

    Das habe ich auch nicht behauptet.

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