Überschneidungen bei zwei Lehrern - Betreuungsprobleme?

  • ich hab mich missverständlich ausgedrückt: er kann Elternzeit nehmen und dann Vertretung machen. Als Angestellter über VERENA. Nicht über ne Versetzung.

    Oh, dann hab ich dich missverstanden. Das ist tatsächlich eine interessante Idee. Ich bin allerdings erstaunt, dass die Bezreg ein derartiges Vorgehen zulässt? Auf die Art kommt man dann ja, völlig egal wie unterbesetzt die eigene Schule ist, definitiv weg?


    Man behält nimmt also Elternzeit, behält seinen Beamtenstatus und arbeitet als Angestellter in Vertretung an einer Schule, die man sich quasi selbst aussuchen kann? Und das zieht man durch, bis die Ursprungsschule einknickt? Können in der Zeit weiterhin versetzungsanträge gestellt werden, ich denke eher nicht?

  • joah so läuft es anscheinend. zu der Zulässigkeit von Versetzungsanträgen kann ich nichts sagen. Die KollegInnen von mir haben dies zwar in Anspruch genommen, allerdings noch unter der alten wohnortnahen Versetzung. also: Personalrat fragen.

    • Offizieller Beitrag

    Man behält nimmt also Elternzeit, behält seinen Beamtenstatus und arbeitet als Angestellter in Vertretung an einer Schule, die man sich quasi selbst aussuchen kann? Und das zieht man durch, bis die Ursprungsschule einknickt? Können in der Zeit weiterhin versetzungsanträge gestellt werden, ich denke eher nicht?

    Ich glaube sogar hier mehrmals mitgelesen zu haben, dass man als Beamter bezahlt wird. Also nicht als Angestellte*r. Bolzbold war da quasi einer der Expert*innen dazu.


    Zitat

    Oh, dann hab ich dich missverstanden. Das ist tatsächlich eine interessante Idee. Ich bin allerdings erstaunt, dass die Bezreg ein derartiges Vorgehen zulässt? Auf die Art kommt man dann ja, völlig egal wie unterbesetzt die eigene Schule ist, definitiv weg?

    Klappt halt nur, wenn man Kinder zuhause hat, weil man aus familienpolitischen Gründen beurlaubt ist. Eine Vollzeitvertretungsstelle wird es wahrscheinlich dadurch nicht geben können.

  • Oh, dann hab ich dich missverstanden. Das ist tatsächlich eine interessante Idee. Ich bin allerdings erstaunt, dass die Bezreg ein derartiges Vorgehen zulässt? Auf die Art kommt man dann ja, völlig egal wie unterbesetzt die eigene Schule ist, definitiv weg?


    Man behält nimmt also Elternzeit, behält seinen Beamtenstatus und arbeitet als Angestellter in Vertretung an einer Schule, die man sich quasi selbst aussuchen kann? Und das zieht man durch, bis die Ursprungsschule einknickt? Können in der Zeit weiterhin versetzungsanträge gestellt werden, ich denke eher nicht?

    Ist die Schule deines Mannes mehr als 50 km von eurem Wohnort entfernt? Dann würde ich tatsächlich empfehlen, dass er mindestens 8 Monate Elternzeit nimmt und in diesem Rahmen eine wohnortnahe Versetzung beantragt. Der Dienstherr muss dann für den Anschluss an die EZ eine Schule innerhalb von 50 km Umkreis für ihn suchen.

    Unabhängig davon kann er sich während der EZ selbst vertreten oder die Elternteilzeit an einer Schule seiner Wahl mit Bedarf absolvieren. Und wie chilipaprika bereits schrieb wird er währenddessen normal besoldet (natürlich mit Abzügen wegen Teilzeit).

  • Man behält nimmt also Elternzeit, behält seinen Beamtenstatus und arbeitet als Angestellter in Vertretung an einer Schule, die man sich quasi selbst aussuchen kann? Und das zieht man durch, bis die Ursprungsschule einknickt? Können in der Zeit weiterhin versetzungsanträge gestellt werden, ich denke eher nicht?

    Man ist nach wie vor Beamtin (in Elternzeit), arbeitet also nicht als Angestellte (man kann sich sogar selber an der eigenen Schule vertreten, dann darf man nämlich unterhälftig arbeiten, was sonst nicht geht). Wichtig ist, dass die Stundenzahl begrenzt ist (für nicht-Lehrerinnen in NRW 30 Stunden/Woche, muss man dann auf das Deputat umrechnen, variiert ja nach Schulform, glaube fürs GYM z.B. ca 18 Stunden ). Das kann man, sofern man Vertretungsstellen findet, einige Zeit machen, allerdings ist das kein Garant dafür, dass man nach Beendigung der Elternzeit nicht einfach zurück an die alte Schule kommt, da hat man ja die Planstelle. Dann greift Versetzung nach Elternzeit/ 50km Regel.

  • Wenn ich sowas lese, gruselt es mich jedes Mal. Vielleicht denkt ihr drüber nach eine Schule in freier Trägerschaft als Arbeitgeber zu wählen, keine Fessseln a

    Dann kann man aber auch alternativ erst gar nicht ins Beamtenverhältnis gehen. Als Angestellter komme ich überall weg. Notfalls via Kündigung und Neu Bewerbung. Die Fessel ist das sogenannte Dienst- und Treueverhältnis und das besteht in freier Trägerschaft ja auch nicht🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Wie wäre es, wenn dein Mann eine wohnortnähere Teilabordnung bei einer Behörde, der Hochschule oder an einer Abendschule hätte? Dann würde sich vielleicht dadurch eine gewisse Flexibilität vormittags ergeben. Abi-Online wird ja auch in NRW an den Abendgymnasien angeboten.

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