Teilzeit in Elternzeit, nun Schwangerschaft...Wechsel in Vollzeit möglich?

  • Guten Abend,


    ich bzw. meine Frau (arbeitet grad Teilzeit in Elternzeit, Bundesland Niedersachsen) haben ein paar Fragen.


    Sie ist ganz frisch schwanger und überlegt nun, die noxh vorhandene Elternzeit für unsere zweijährige Tochter für später aufzusparen und wieder in den "normalen" Dienst zu wechseln. Stundenbedarf an ihrer Schule wäre vermutlich da.


    Sie würde nun gerne so bald wie möglich in Vollzeit arbeiten gehen. Geht das einfach so, dass sie die Elternzeit vorzeitig beendet, wohlwissend, dass sie schwanger ist? Und muss sie ihre Schwangerschaft dafür schon bei der Schulleitung ankündigen?

    Oder wäre es Betrug, im Hinblick auf die vorzeitige Beendigung die Schwangerschaft zu verschweigen?


    Noch eine Frage zur Beihilfe: Geht der Wechsel von der bisher 50% zur 70% Beihilfe automatisch oder muss das bei der privaten Krankenkasse und der Beihilfe beantragt werden?


    Dankeschön.


    Kuchenfreund

  • Stundenbedarf an ihrer Schule wäre vermutlich da.

    Dann soll sie da einfach anfragen.

    Geht das einfach so, dass sie die Elternzeit vorzeitig beendet, wohlwissend, dass sie schwanger ist?

    Probieren, mehr als eine Ablehnung kann doch nicht kommen.

    Und muss sie ihre Schwangerschaft dafür schon bei der Schulleitung ankündigen?

    Nein, du musst eine Schwangerschaft nie mitteilen, erst die Geburt.

    Oder wäre es Betrug, im Hinblick auf die vorzeitige Beendigung die Schwangerschaft zu verschweigen?

    Nein, weil du wie gesagt ja gar nicht verpflichtet bist die Schwangerschaft bekannt zu geben.


    Sie kann übrigens spätestens zum Mutterschutz aber die Elternzeit beenden und bekommt somit im Mutterschutz das volle Geld.

  • Noch eine Frage zur Beihilfe: Geht der Wechsel von der bisher 50% zur 70% Beihilfe automatisch oder muss das bei der privaten Krankenkasse und der Beihilfe beantragt werden?


    Dankeschön.


    Kuchenfreund

    Das war bei mir (NRW) die Frage von Henne und Ei… Beihilfe wollte eine neue Quotenbescheinigung der PKV (also 30%) sehen, um dann auf 70% umzustellen, die PKV wollte diese Quotenbescheinigung erst erstellen, nachdem die Beihilfe umgestellt hatte… man sollte meinen, solche Fälle kämen öfters vor. Naja, irgendwann mit Screenshot der Beihilfe-Homepage mit dem richtigen Prozentsatz wurden die beiden sich dann einig.



    Zum Rest: Soweit ich weiß, ist es rechtlich erlaubt, so schnell wie möglich wieder Vollzeit zu machen. Man kann ja auch erst Vollzeit beantragen und dann, wenn die Bestätigung vorliegt, die Schwangerschaft verkünden. Aber je nach Schulleitung dürfte diese nicht sehr erfreut sein, weil ja an der EZ vermutlich wertvolle Vertretungslehrkräfte dranhängen, die dann entlassen werden müssen und vielleicht sogar blöderweise in den Sommerferien arbeitslos sind usw. Wenn man das mit seinem Gewissen vereinbaren kann, sollte der Rest reine Formalia sein!

  • Das war bei mir (NRW) die Frage von Henne und Ei… Beihilfe wollte eine neue Quotenbescheinigung der PKV (also 30%) sehen, um dann auf 70% umzustellen, die PKV wollte diese Quotenbescheinigung erst erstellen, nachdem die Beihilfe umgestellt hatte… man sollte meinen, solche Fälle kämen öfters vor. Naja, irgendwann mit Screenshot der Beihilfe-Homepage mit dem richtigen Prozentsatz wurden die beiden sich dann einig.

    genau so bei uns. und ganz wichtig: die neue Quote gilt rückwirkend zum Monatsersten. Das war richtig toll, neben der (überraschend früher als erwartet geborenen) Neugeborenen noch die ganzen rückabgewickelten Rechnungen der Privaten zu händeln, und Nachzahlungen der Beihilfe nachzuhalten. wär ich nochmal in der Situation, ich würd künftig 4-8 Wochen vor ET des zweiten Kindes keine Rechnung mehr einreichen.

  • Stundenbedarf an ihrer Schule wäre vermutlich da.

    Seid ehrlich zu euch selbst. Den Stundenbedarf wird deine Frau in der Praxis nicht abdecken.


    Sie würde nun gerne so bald wie möglich in Vollzeit arbeiten gehen. Geht das einfach so, dass sie die Elternzeit vorzeitig beendet, wohlwissend, dass sie schwanger ist? Und muss sie ihre Schwangerschaft dafür schon bei der Schulleitung ankündigen?

    Oder wäre es Betrug, im Hinblick auf die vorzeitige Beendigung die Schwangerschaft zu verschweigen?

    Betrug ist das nicht.


    Allerdings muss der Dienstvorgesetzte zustimmen und es ist jetzt nicht besonders abwegig anzunehmen, dass man mit so einer Nummer eine Menge verbrannter Erde hinterlässt, weil dann Vertretungskräfte ihre Verträge verlieren, deine Frau in den Stundenplan reingeplant wird und dann bald überraschend wieder rausgeplant werden muss, etc. Es entsteht also unter Umständen eine Menge 'Ärger' für denjenigen, der da ursprünglich gutwillig zugestimmt hat.


    Ob das nun für euch in irgendeiner Weise relevant ist und was für euch selbst das beste Vorgehen ist, müsst ihr selber abwägen.

  • man mit so einer Nummer eine Menge verbrannter Erde hinterlässt, weil dann Vertretungskräfte ihre Verträge verlieren, deine Frau in den Stundenplan reingeplant wird und dann bald überraschend wieder rausgeplant werden muss, etc.

    Aber wenn doch stundenbedarf da ist, dann gehe ich davon aus, dass die Stunden eben gerade nicht durch eine Vertretungskraft abgedeckt sind also der Schule dann wirklich zusätzlich zur Verfügung stehen und warum sollte sie die nicht bis zum Mutterschutz abdecken können?!?

    Sie ist doch nur schwanger und bisher redet hier niemand von einem BV.

  • Bei jedem Coronafall wird sie 10 Tage zu Hause bleiben müssen… das läuft dann schon irgendwie darauf hinaus, dass sie nicht wirklich da ist.


    Menschlich kann ich das verstehen wegen des Geldes.

    Für die Schule ist es ehrlicherweise nicht schön.. Aber ich werde mich nicht zum Hüter der Moral aufspielen.


    Im Endeffekt dankt es dir später keiner .. wenn jeder an sich denkt ist an alle gedacht .. dieses Sprichwort gibt es ja auch .

  • Aber wenn doch stundenbedarf da ist, dann gehe ich davon aus, dass die Stunden eben gerade nicht durch eine Vertretungskraft abgedeckt sind also der Schule dann wirklich zusätzlich zur Verfügung stehen und warum sollte sie die nicht bis zum Mutterschutz abdecken können?!?

    Sie ist doch nur schwanger und bisher redet hier niemand von einem BV.

    Es geht um den plötzlichen Sinneswandel.

  • Ist sie denn jetzt, wo sie schwanger ist, plötzlich belastbarer als vorher? Ich würde das nicht wollen, bzw. hätte es nicht gewollt. Das ist doch eine Zeit, die man oder besser frau genießen sollte.

  • Und wieso sollte das mit Vollzeit nicht gehen? Und irgendwie ist mir das noch nie untergekommen, dass Frauen mit Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft automatisch einen TZ-Antrag eingereicht haben.

    Vielleicht verstehe ich das ja falsch. Ich dachte, dass sie schon vorher Teilzeit beantragt hat und jetzt auf Vollzeit gehen will.

    Aber kann jeder machen wie er will.

  • Vielleicht verstehe ich das ja falsch. Ich dachte, dass sie schon vorher Teilzeit beantragt hat und jetzt auf Vollzeit gehen will.

    Aber kann jeder machen wie er will.

    So habe ich es auch verstanden, denn der TE schreibt ja:

    meine Frau (arbeitet grad Teilzeit in Elternzeit

    und

    Sie würde nun gerne so bald wie möglich in Vollzeit arbeiten gehen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Und wieso sollte das mit Vollzeit nicht gehen? Und irgendwie ist mir das noch nie untergekommen, dass Frauen mit Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft automatisch einen TZ-Antrag eingereicht haben.

    Nun ja, ohne Schwangerschaft ist ihr eine Vollzeitstelle schon zu viel Belastung, denn sie arbeitet ja schließlich zur Zeit in Teilzeit (Kinderbetreuung). Jetzt kommen dann noch evtl einige Wehwehchen, geringere körperliche Fitness, ein höheres Schlafbedürfnis, deutlich mehr Arztbesuche als normal hinzu und dann ist die Vollzeitstelle plötzlich keine Belastung mehr?


    Sehr unlogisch.


    Klar, bei der ersten Schwangerschaft reduziert keiner seine bisherige Vollzeitstelle. Aber dass jemand gerade in der Schwangerschaft aufstockt, wenn man zuvor nur Teilzeit gearbeitet hat, davon habe ich noch nie etwas gehört. Außer natürlich, um einen finanziellen Vorteil zu erlangen, wie es hier auch der Fall ist.

  • Vielleicht verstehe ich das ja falsch. Ich dachte, dass sie schon vorher Teilzeit beantragt hat und jetzt auf Vollzeit gehen will.

    Aber kann jeder machen wie er will.

    Kenne ich viele, die sich sagen, dass das ja nun eine sehr begrenzte Zeit ist (ich habe auch mal zwei Monate Vollzeit gearbeitet, weil die Stunden gebraucht wurden, warum also nicht) und weil es natürlich dann klar das Elterngeld erhöht, dafür schafft man dann evtl. auch mehr Belastung oder der Partner reduziert o.ä.

  • Danke für die ganzen Antworten.

    Meine Frau möchte natürlich keine verbrannte Erde hinterlassen, da sie die Schule, an der sie arbeitet, sehr schätzt und dort gerne arbeitet. Daher auch u.a. diese Fragen. In der letzten Schwangerschaft hat meine Frau bis zum Mutterschutz voll gearbeitet und kaum gefehlt, um hier direkt zu verdeutlichen, dass sie von ihrer Art her niemand ist, die sich sofort ein BV holen wird. Natürlich denken wir ans Elterngeld und daran, eine kleine Notreserve vorher anzusparen. Da es im Kollegium durch Langszeiterkrankungen u. Personalmangel Bedarf gäbe - das weiß meine Frau lt. eigenen Angaben sehr sicher - , dachte sie, dass beiden Seiten ein Gefallen getan wäre, zumal Ersatzpersonal schwer zu bekommen sei.

    Grad arbeitet sie den Stundenhöchstsatz, den man in Elternzeit arbeiten darf, dieser ist nämlich gedeckelt. Sie hätte gerne zwei bis frei Stunden mehr gearbeitet, aber wir waren uns einig, dass sie TZ in EZ arbeitet, damit sie im Notfall (längere begrenzte Öffnungszeit der Kita o.ä.) flexibel die Stunden mit Vorlauf von einigen Wochen ändern könnte. Dadurch, dass es mit der Betreuung unserer Tochter meistens gut klappt, war dieser Umstand bisher nicht von Nöten. Das zum allgemeinen Hintergrund.


    Ist es korrekt, dass sie bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit bei Eintritt in den Mutterschutz volle Bezüge für die Zeit des MuSchu bekäme oder wäre es der Betrag, den sie vor der TZ in EZ hatte? Sie hat nach dem einen Jahr Elternzeit erst "normal" TZ (mit mehr Stunden als jetzt) gearbeitet und ist dann erneut in EZ gegangen, um hier TZ zu arbeiten.


    Entschuldigung für die spätere Antwort. Leider hat meine Frau eine Covidinfektion aus der Schule gebracht, weswegen es nun bei uns krankheitsbedingt etwas schwieriger ist.

  • Ist es korrekt, dass sie bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit bei Eintritt in den Mutterschutz volle Bezüge für die Zeit des MuSchu bekäme oder wäre es der Betrag, den sie vor der TZ in EZ hatte?

    Sie bekäme dann ganz normal die Vollzeitbezahlung als ob sie eben voll arbeiten würde aktuell (so habe ich es auch gemacht, mein TZ-Antrag lief zum Ende Juli ab, da mein Sohn Ende Julie geboren ist war dann das meiste nach der Geburt mit Vollzeitbezügen auch wenn ich vorher nie Vollzeit gearbeitet hatte nach dem Ref.

  • Dankeschön für die schnelle Antwort!


    Wit werden es dann doch bei TZ in EZ mit der Höchststundenzahl belassen und die EZ dann zum Eintritt in den Mutterschutz beenden.


    Beilhilfe/private KK:

    Reicht es (in Nds), der privaten Krankenkasse und der Beihilfe kurz vor oder nach Geburt die Geburtsurkunde als Nachweis einzureichen und damit den Beitragswechsel von 50% auf 70% bei der Beihilfe vorzunehmen?

  • Beilhilfe/private KK:

    Reicht es (in Nds), der privaten Krankenkasse und der Beihilfe kurz vor oder nach Geburt die Geburtsurkunde als Nachweis einzureichen und damit den Beitragswechsel von 50% auf 70% bei der Beihilfe vorzunehmen?

    Anders geht es ja gar nicht, also die Geburt muss stattgefunden haben.

Werbung