Wie kann das in NRW so unterschiedlich gehandhabt werden? Meine letzte Elternzeit endete gefühlt eine Woche nach Ferienbeginn und mir wurde im Gespräch von der Sachbearbeiterin noch der Tipp gegeben, dass dies mein Rechtsanspruch sei. Allerdings hatten wir damals auch das Elterngeld dementsprechend gestreckt, dass das Elterngeld nach 18 Monate endete.
Elternzeit abgelehnt (Lehrer NRW)
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Nach Ende des Elterngeldbezugs darfst du immer anfangen, egal wann das ist.
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Nach Ende des Elterngeldbezugs darfst du immer anfangen, egal wann das ist.
Na das ist doch aber hier wohl auch so. Wobei es ja hier um den Beginn geht und das ist nun noch größerer Unsinn.
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Wenn der Elterngeldbezug der Türöffner ist, dann ist in den ersten 24 Monaten ja alles möglich. Dann braucht man das ja nur geschickt genug einteilen
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Für mich, der sich da bereits 2x streiten musste, war der Weg immer, die "sachgerechte Begründung" zu liefern.
Bei mir war das irgendwie nie ein Problem, hat auch teilweise kurz nach den Ferien angefangen oder in den letzten Tagen dieser. Die sachgerechte Begründung ist in der Regel der Bezug von Elterngeld während dieser Zeit.
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Bei mir war das irgendwie nie ein Problem, hat auch teilweise kurz nach den Ferien angefangen oder in den letzten Tagen dieser. Die sachgerechte Begründung ist in der Regel der Bezug von Elterngeld während dieser Zeit.
Ja, mir drängt sich auch immer mehr der Eindruck auf, dass es stark von den jeweiligen Sachbearbeitern abhängig ist. Das mit dem "danach läuft das Elterngeld aus" habe ich aber auch schon erfolgreich eingebracht.
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