Amtsarzt Ablehnung - weiteres Vorgehen

  • Ich würde dir raten, dich an den Personalrat zu wenden. Dort sitzen Leute, die sich mit solchen Fragen auskennen.

    Da jede Erkrankung anders ist (und du auch besser im Forum anonym bleiben solltest) und jede Erkrankung einer individuellen Überprüfung bedarf, , bist du dort sicher gut aufgehoben.


    Alles Gute!

    Flippi

  • Der Amtsarzt stellt nicht fest, ob du arbeitsfähig bist oder nicht, sondern ob ein erhöhtes Risiko für vorzeitige Dienstunfähigkeit besteht.

    Der Amtsarzt bejaht das offensichtlich. Diese Beurteilung obliegt ihm, nicht deinem behandelnden Facharzt. Dennoch muss das Urteil natürlich fachlich sauber und sorgfältig sein. Ob das hier der Fall ist, kein kein Mensch beurteilen, beurteilen kann ich allerdings, dass in so einer komplexen Frage kein weg um einen qualifizierten Fachanwalt herum führt, wenn du die Beurteilung des Amtsarztes so nicht hinnehmen möchtest.

  • Ich habe damals (vor 22 Jahren) auch ein negatives Gutachten vom Amtsarzt erhalten.

    Da hat mir ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht geholfen, da es auch einige Unstimmigkeiten bei der Untersuchung, meinen Facharztgutachten und im Gespräch mit dem Amtsarzt gab. Mittlerweile bin ich Beamtin.


    Zusätzlich kannst du dich natürlich auch von der Schwerbehindertenvertretung beraten lassen. Das geht auch , wenn man (noch) keinen Schwerbehindertenstatus hat.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Ich würde auch sowohl den Weg über die Beratung der Schwerbehindertenvertretung gehen einerseits und andererseits im Hinblick auf einen Widerspruch (der sehr zeitnah erfolgen sollte) einen Fachanwalt deiner Wahl (ggf. über deine Gewerkschaft) hinzuziehen. Niemand hier kann beurteilen ob der Amtsarzt alle relevanten Faktoren angemessen geprüft und gewürdigt hat um eine vorzeitige Dienstunfähigkeit begründet bejahen zu können oder eben nicht. Also hol dir die erforderliche, fachlich kompetente Beratung und Unterstützung.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich würde wie folgt vorgehen:


    Kontakt zur einstellenden Behörde, dass du die Einschätzung des Amtsarztes für falsch hältst und er sich geweigert hat, Gutachten deiner Fachärzte zu berücksichtigen. Du kannst sie darum bitten, dies zu prüfen und ihnen mitteilen, dass du auch bereit bist, ggf. Unterlagen einzureichen. Dabei kannst du natürlich auch erwähnen, dass du eine Klage vor dem Verwaltungsgericht in Betracht ziehst. Dann werden sie sich das Ganze wohl schon anschauen, da eine solche Klage mit Aufwand verbunden ist. Der Amtsarzt entscheidet nicht, sondern die Behörde. Das kostet erstmal nichts und kann vllt klappen. Das hängt immer davon ab, wer dort sitzt.


    Währenddessen schauen, dass du einen GdB von 30 erhältst. Hier ggf. Widerspruch einlegen und ggf. Klage in Betracht ziehen, um den GdB zu erlangen.


    Sonst bleibt dir noch die Klage vor dem Verwaltungsgericht gg. die Entscheidung.


    Wenn man sich so die Rechtsprechung ansieht... würde ich nicht so schnell aufgeben. Es gibt so einige Amtsärzte, die die Rechtsprechung nicht beachten.


    Dass er sich die Gutachten deiner Fachärzte nicht einmal anschauen will, weil diese dich ja behandeln, ist eine mehr als fragwürdige Aussage eines Arztes. Das würde ich so nicht stehen lassen.


    Zu den Fragen 2 und 4: Du kannst dich später erneut begutachten lassen. Anfragen kannst du das jederzeit. Hier hättest du auch wieder die Gelegenheit zu klagen... (bei erneuter Ablehnung oder, weil sie dich nicht vor Datum x erneut begutachten wollen).

    (Noch eine Ergänzung: Am besten bringst du zu einem erneuten Termin direkt alles mit.)

  • Grundsätzlich würde ich keine Ablehnung so einfach hinnehmen und mir anwaltlichen Rat holen. Bitte keinen Wald und Wiesenanwalt sondern einen, der einschlägig bekannt ist, dass er sich mit beamtenrechtlichen Fragestellungen befasst. Weit vor der amtsärztlichen Untersuchung sollten chronisch kranke Menschen das Gespräch mit der Schwerbehindertenvertretung führen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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