extrem schwieriger Schüler

  • Vielleicht hat ja jemand einen guten Rat für mich.

    Ich habe einen extrem schwierigen Schüler in der Klasse (1. Sbj.; Schule für Lernen; Hessen). Ich möchte jetzt gar nicht genau schreiben, was alles täglich vorfällt (das kann sich bestimmt jeder denken), aber soviel: Das Kind ist eine Gefahr für sich und andere. Ein Unterrichten ist derzeit nur selten möglich, wenn das Kind in der Klasse ist. Eine sehr kompetente Schulbegleitung ist für das Kind da. Aber dennoch ist die Situation mehr als schwierig!

    Die Kollegen sind schon sauer, weil sie sagen, das Kind ist unbeschulbar. Ihre Frage ist, warum das Kind weiterhin in die Schule kommt. Gespräche mit den Eltern sind nicht zielführend. Das Jugendamt ist involviert.

    Meines Wissens besteht Schulpflicht und das Kind kann nur kurzzeitig von der Schule "ausgeschlossen" werden. Aber was bring mir ein kurzzeitiger Ausschluss? Auch an eine Stundenreduktion auf nur 2 Stunden am Tag habe ich gedacht. Dies kann aber aus versch. Gründen nicht umgesetzt werden. Schulen für Erziehungshilfe gibt es bei uns nicht mehr. Was macht ihr mit so extrem schierigen Schülern. Ich plane erneut einen Runden Tisch. Was/welche Hilfen kann ich fordern/vorschlagen?


    Viele Grüße

  • Also ganz egal ob Förderschule oder Regelschule, ich trage ja auch Verantwortung für alle anderen SuS und als SL auch für die Kollegen. Da wo Leib und Leben von Menschen, egal ob Lehrer oder Kinder, gefährdet ist, endet für mich auch die Beschulbarkeit.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Die Kollegen sind schon sauer, weil sie sagen, das Kind ist unbeschulbar. Ihre Frage ist, warum das Kind weiterhin in die Schule kommt.

    Das verstehe ich nicht ganz.

    1. Wieso sind die Kollegen sauer, inwiefern betrifft sie das Verhalten dieses Kindes? (by the way: "Sauer" finde ich in diesem Zusammrnhang recht unprofessionell ausgedrückt)

    2. Wenn die Kollegen sagen, das Kind sei nicht beschulbar, was für eine Alternative kennen sie?


    Wir lassen sehr schwierige Schüler mit ihrer Schulbegleitung auch stundenweise in andren Räumen arbeiten, also Einzelräume, die zufällig gerade leer sind, Musikraum, Förderzimmer etc.

    Zudem rufen wir immer wieder bei untragbarem Verhalten am Vormittag bei den Eltern an und lassen das Kind abholen, wenn es gar nicht mehr geht. So sehen die Eltern, was Sache ist und man kann neue Wege finden.

  • chemikus: Das finde ich auch. Aber wie kann ich ein Ruhen der Schulpflicht durchsetzen? Ich gehe davon aus, dass diese Eltern klagen werden, würde das Kind nicht mehr beschult. Soweit ich weiß, haben wir kein Recht dazu.... oder doch????

    Welche Schule ist denn für solche Kinder zuständig. Solche Kinder sind ja auch schulpflichtig ?

  • Naja, "sauer", das empfinde ich so. Die Kollegen sagen, das Kind muss zu Hause bleiben, und fragen, warum das nicht passiert. Das Kind nicht mehr zu beschulen ist auch der einzige Vorschlag der Kollegen.

    Wir haben auch extra Räume. Diese nutzt das Kind allerdings nur noch, um zu spielen. Das finde ich nicht Sinn der Sache: Der Schüler muss aus der Klasse, weil er laut ist und "darf" dann spielen??? Das geht nicht. Wenn ihm das nicht erlaubt wird, wird es schierig.

    Die Eltern sind nicht zu erreichen. Eine Zusammenarbeit gibt es nicht. Ich gebe den Eltern lediglich die Aktennotizen als Info weiter (das wird natürlich auch Thema beim Runden Tisch).

  • Die Eltern müssen aber zu erreichen sein oder jemand andres, ich kenne das schon auch, dass keiner ans Telefon geht, dann wird das im nächsten Gespräch geändert. Wenn das Kind zu sehr randaliert, darf auch gerne der Notarzt gerufen werden.

    Zum Gruppenraum: Die SB sollte dafür sorgen, dass es etwas lernt. Und wenn nicht, kann zumindest die Klasse in Ruhe arbeiten.

    Was schlagen denn die Kollegen vor konkret?

  • PS Schulberatung, Schulpsychologe, Kinder-und Jugendpsychiatrie kennen Alternativen.

    Beim Schulpsychologen habe ich mich schon beraten lassen. Das ist aber tatsächlich schon etwas her. Da sollte ich noch einmal nachfragen, da sich die Situation doch verschärft hat. Danke :) .

  • Die Eltern müssen aber zu erreichen sein oder jemand andres, ich kenne das schon auch, dass keiner ans Telefon geht, dann wird das im nächsten Gespräch geändert. Wenn das Kind zu sehr randaliert, darf auch gerne der Notarzt gerufen werden.

    Zum Gruppenraum: Die SB sollte dafür sorgen, dass es etwas lernt. Und wenn nicht, kann zumindest die Klasse in Ruhe arbeiten.

    Was schlagen denn die Kollegen vor konkret?

    Die Kollegen fordern, dass das Kind nicht mehr kommen darf. Mir fehlt da aber die rechtliche Grundlage. Mehr bekomme ich nicht gesagt.

    Das mit den Eltern ist extrem unglücklich und muss geändert werden. Das Kind lernt, dass es machen kann, was es will. Es wird ja nicht einmal nach Hause geschickt.... Ich glaube auch nicht, dass die Eltern zu Hause mit dem Kind über das Verhalten in der Schule sprechen.... . Das gefällt mir alles nicht und wird beim Runden Tisch besprochen.

  • Meines Wissens besteht Schulpflicht und das Kind kann nur kurzzeitig von der Schule "ausgeschlossen" werden. Aber was bring mir ein kurzzeitiger Ausschluss?

    Rein rechtlich ist das so falsch, zumindest in Niedersachsen gibt es als letzten Punkt im Katalog der Ordnungsmaßnahmen den "Ausschluss von allen Schulen", was formal der Feststellung der Unbeschulbarkeit entspricht. Die Hürden sind allerdings hoch und alle anderen Ordnungsmaßnahmen müssen vorher durch sein (also insbesondere der Ausschluss aus einer Klasse und einer Schule).

  • Wenn das Bundesland bekannt wäre, könnten Kolleg:innen aus dem gleichen BL schreiben, wie die Verfahren sind.

    Bei einer nachhaltigen Störung würde es zu einem Ausschluss kommen. Dabei sollte die Schulleitung mit im Boot sein.

    Als Lehrkraft musst du die Vorfälle dokumentieren, immerhin hat das Kind bereits eine I-Hilfe, das entbindet das Kinder aber nicht von Regeln und Pflichten.


    Die Eltern müssen erreichbar sein. Vom Jugendamt/ Sozialamt wird jemand wegen der Finanzierung der I-Hilfe und der Hilfeplangespräche zuständig sein, den oder die man zum Runden Tisch hinzubitten kann. Dann wird in dem Gespräch festgesetzt, welche Maßnahme möglich ist … und ob im Notfall das Jugendamt/ die Polizei/ ein Notfall-Taxi (kostenpflichtig für Eltern) angerufen werden kann.


    Gemeinsam mit der SL würde ich rote Linien ziehen und im Förderplanung festsetzen, wann das Kind den Klassenraum verlässt und wann es abzuholen ist.

    Festlegen würde ich auch, welche Aufgaben im Nebenraum zu erledigen sind und was bei Verweigerung erfolgt.


    Bereits vor solchen Maßnahmen erhalten SuS bei mir einen Rückmeldebogen, in dem die Mitarbeit und das Verhalten gespiegelt werden und der von den Eltern täglich/wöchentlich zu unterzeichnen ist (ggf. die Kopie, das Original verbleibt in der Schule), sodass transparent wird, was in der Schule vorfällt und dokumentiert ist, dass die Eltern in Kenntnis gesetzt sind.


    Die nächste Frage wäre, wer für ESE-Fälle als Beratung hinzugezogen werden kann - auch zu deiner Beratung und Unterstützung.

  • Die Kollegen fordern, dass das Kind nicht mehr kommen darf. Mir fehlt da aber die rechtliche Grundlage. Mehr bekomme ich nicht gesagt.

    Das mit den Eltern ist extrem unglücklich und muss geändert werden. Das Kind lernt, dass es machen kann, was es will. Es wird ja nicht einmal nach Hause geschickt.... Ich glaube auch nicht, dass die Eltern zu Hause mit dem Kind über das Verhalten in der Schule sprechen.... . Das gefällt mir alles nicht und wird beim Runden Tisch besprochen.

    Schau dir die möglichen Ordnungsmaßnahmen in deinem Bundesland an (hast du nicht angegeben, kann dir also niemand konkreter helfen hier) lass dich ggf. beraten, welche rechtlichen Hürden es zu beachten gilt.


    Holt euch wenn die Eltern nicht erreichbar sind das Jugendamt mit ins Boot, um die Eltern an den Tisch zu holen für dringend gebotene Gespräche, aber auch ganz schlicht und ergreifend, um das Kind heimschicken zu können, wenn es eine Gefahr für sich und andere darstellt.


    Beratung durch die schulpsychologische Beratungsstelle wurde ja bereits angeraten.


    Wenn das Kind eine Gefahr für sich und andere darstellt, dann kann es zumindest an diesem Schultag nicht von euch beschult werden und muss heimgeschickt werden können. Diese Situation gilt es einerseits vorzubereiten und abzusichern, als auch zu prüfen, was ggf. gemacht werden musste muss und auch gemacht werden kann schulischerseits, um eine Beschulbarkeit wieder herzustellen. Die Eltern müssen dafür aber halt auch ihren Teil des Jobs übernehmen, sonst das Jugendamt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL ()

  • Rein rechtlich ist das so falsch, zumindest in Niedersachsen gibt es als letzten Punkt im Katalog der Ordnungsmaßnahmen den "Ausschluss von allen Schulen", was formal der Feststellung der Unbeschulbarkeit entspricht. Die Hürden sind allerdings hoch und alle anderen Ordnungsmaßnahmen müssen vorher durch sein (also insbesondere der Ausschluss aus einer Klasse und einer Schule).

    In Hessen ist das leider nicht so. Das gibt es :

    Unterrichtsausschluss bis zu 2 Wochen in Hessen gem. § 82 Abs. 2 Nr. 5 HSchG:

    Überweisung von der Schule in Hessen gem. § 82 Abs. 2 Nr. 6 HSchG:

    Verweisung von der Schule in Hessen gem. § 82 Abs. 2 Nr. 7 HSchG:


    Aber interessant, dass es in anderen Bundesländern möglich ist.

  • Ah, es geht um Hessen, also wissen vielleicht Schmidt oder s3g4 etwas mehr, wenngleich sie an anderen Schulformen tätig sind.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Palim: Danke für die Ausführliche Antwort. Ich bin aus Hessen (steht aber ganz oben ;) ).
    Es ist eine gute Idee, das Kind in ein Taxi zu setzen. Die Polizei macht das auch? Das wird beim Runden Tisch auf jeden Fall besprochen. Ich habe auch an eine Tageseinrichtung gedacht. Die Eltern wollen das zwar nicht, aber vielleicht kann da jetzt mehr Druck gemacht werden.

    Ich werde mich mal an einen ESE-Kollegen wenden. Danke auch für die Idee!

  • Tatsächlich ist es, wenn es "erst" wird, einfach grundsätzlich notwendig die Ebene der Erziehungsmittel zu verlassen und zu Ordnungsmitteln über eine Klassenkonferenz zu greifen. Das ist eine rechtliche Voraussetzung für weiterführende Maßnahmen.

    Den zeitweisen Ausschluss vom Unterricht würde ich bei wiederholten entsprechenden Vorfällen also so oder so beschließen, auch wenn das keine dauerhafte Lösung ist.

  • Osja

    Ich würde so häufig es geht die Staatsgewalt einbinden. Würde ich bedroht 110 da werden Sie geholfen oder so ähnlich. Dann geht jedesmal ein Bericht an das Jugendamt. Ich persönlich bin tarifbeschäftigt. Ich würde die Unfallkasse mit ins Boot holenund bei dem kleinsten blauen Fleck wäre ich bestimmt ne Woche krank geschrieben, dass muss dann die Unfallkasse zahlen. Spätestens dann würde ich die Präventionsabteilung der Unfallkasse um Abhilfe bitten. Wenn denen der Geduldsfaden reißt muss der Träger mir eine Security vor die Tür stellen, dass kann die Unfallkasse verfügen ggf. im Rahmen der Ersatzvornahme sogar selber beauftragen.


    Nein, warum ich da jetzt so reagiere. Ich war letztlich auf einer Fortbildung meiner Gewerkschaft zum Thema Gewalt. Der Referent war ein Kollege aus dem Föderschulbereich. Der hat mit einer Selbstverständlichkeit erzählt, dass er Schulen kenne, da verginge keine Woche, ohne dass man als Lehrer mit blauen Flecken nach Hause käme. Und da ist für mich wirklich Schluß. In dem Zusammenhang fällt mir der Kollege ein, der gegen seinen Willen zur Föderschule versetzt werden sollte. Wenn wir wirklich, ich kann das immer noch nicht glauben, soweit sind dass körperliche Blessuren zum Berufsrisiko gehören, dann habe ich auch Verständnis, wenn man eine solche Schule nicht versetzt werden will. Und falls doch, wird das komplette Register gezogen, was man im Arbeitsschutz so ziehen kann. (Also zumindest, falls das dann an dieser Schule zum Berufsrisiko gehört, ich mag das immer noch nicht glauben)

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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