Abitur-Jahrgang - Entfall = Bereitschaft?

  • Guten Morgen zusammen,


    Ich unterrichte den aktuellen Abijahrgang und habe daher momentan 6 Stunden die Woche Entfall - da die Schüler:innen nur noch die Prüfungen schreiben. Bedeutet auch, dass ich 19 mündliche Prüfungen vorbereiten muss - also 7 Blöcke.


    Jetzt meinte heute morgen ein Kollege, man dürfe gar nicht in den entfallenden Stunden eingesetzt werden, da dies Korrektur- bzw. Konzeptionszeit sei. Da ich bislang fast durchgehend eingesetzt wurde und keine wirklichen Informationen online finde, wollte ich mal nachfragen, ob von euch jemand genaueres weiß.


    Da wahrscheinlich relevant: ich bin in NRW. Und mache momentan eh 4 zusätzliche Stunden, da eine Kollegin krank ist - die eigentlich gegengerechnet werden sollten, aber Stand jetzt sind es jede Woche nur Zusatzstunden.


    Danke schon einmal für eure Antworten!


    Lieben Gruß

    Helena

  • Hallo handbasket,

    ich kenne es auch nur so, dass die Abi-Entfall-Stunden für Bereitschaftsstunden genutzt werden können. Allerdings wird es teilweise auch so gehandhabt, dass geschaut wird, ob eine Kollegin/ ein Kollege viele Korrekturen hat oder ob sie/ er viele mündliche Prüfungen vorzubereiten hat. Es ist ja ein Unterschied, ob du einen Q2 LK in Deutsch oder Mathe hattest und dann vielleicht noch einen Q2 GK in Sowi (mit vielen mündlichen Prüfungen, einigen im 3. AF) oder ob du Kurse hattest, bei denen niemand (oder nur 1 Person) das Fach im Abi hat.

    Laut ADO sind die Q2 Entfallstunden erst mal generell Minusstunden.


    Liebe Grüße

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    Kollegen meinen viel, wenn sie keine Ahnung haben und der Tag lang ist.

    Ein Blick in die ADO ist hier in der Tat, wie Flipper schon sagte, recht hilfreich:


    § 13 Abs. 4

    4) Wenn der stundenplanmäßige Unterricht wegen Abwesenheit der zu Unterrichtenden nicht erteilt werden kann (z.B. Abgangsklassen, Schulfahrten, Exkursionen, Berufspraktika) oder durch Abschlussprüfungen (z.B. Abiturprüfung) vorzeitig endet, sollen die nicht erteilten Unterrichtsstunden insbesondere für Vertretungszwecke verwendet werden. Besondere dienstliche Belastungen sind im Einzelfall zu berücksichtigen.

    Was Korrekturen und Konzeptionieren betrifft, verweise ich auf § 10 Abs.1 ADO

    § 10

    Weitere Aufgaben

    (1) Zu den Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer gehören auch die üblichen mit Unterricht und Erziehung zusammenhängenden Arbeiten. Sie überwachen z.B. die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Unterricht, beaufsichtigen und korrigieren Schülerarbeiten, achten auf die Erledigung der Hausaufgaben, erteilen Noten, fertigen Zeugnisse aus und führen Unterrichtsnachweise in Klassenbüchern bzw. Kursheften. Sie wirken mit bei der Vorbereitung und Durchführung von schulischen Prüfungen, Konferenzen und Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts (z.B. außerunterrichtlicher Schulsport, Schulwanderungen, Schulfahrten, Schulfeste).


    Die individuelle Auslegung der ADO oder die Weitergabe von Halbwissen gehört nicht zu den Aufgaben von Lehrkräften.


    Quelle: BASS 2023/2024 - 21-02 Nr. 4 Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (ADO) (schul-welt.de)

  • Mal eine Frage aus Interesse: gilt das bei euch echt sobald die Abiturienten keinen Präsenzunterricht mehr haben? Hier in NDS gilt der Unterricht der Prüflinge noch über einen ziemlich langen Zeitraum des (schriftlichen) Prüfungsverfahrens als erteilt, sodass damit die Korrekturbelastungen etwas kompensiert werden.

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    Mal eine Frage aus Interesse: gilt das bei euch echt sobald die Abiturienten keinen Präsenzunterricht mehr haben? Hier in NDS gilt der Unterricht der Prüflinge noch über einen ziemlich langen Zeitraum des (schriftlichen) Prüfungsverfahrens als erteilt, sodass damit die Korrekturbelastungen etwas kompensiert werden.

    Siehe die Vollzitate weiter oben.

    Damit alle entfallenen Stunden durch Vertretung kompensiert werden, muss an manchen Schulen schon Holland in Not sein. Es gibt ja viele LK, bei denen dann durch Wegfall wegen Abitur jeweils 5 Stunden frei werden.

  • Mal eine Frage aus Interesse: gilt das bei euch echt sobald die Abiturienten keinen Präsenzunterricht mehr haben? Hier in NDS gilt der Unterricht der Prüflinge noch über einen ziemlich langen Zeitraum des (schriftlichen) Prüfungsverfahrens als erteilt, sodass damit die Korrekturbelastungen etwas kompensiert werden.

    Bei uns von Anfang an, egal ob LK oder GK. Ich habe keine Korrekturen, bekomme die Zweitkorrektur des LK, habe 2 GK mit "nur" 7 Prüfungsblöcken (letztes Jahr waren es 9), und gerade dazu noch die 10er bekommen - inoffiziell als Mehrarbeit.


    Mit den Klausuren habe ich Glück - aber betrifft auch die mit einem 25 Leute LK in Englisch. Und das ist dann doch viel zu lesen.

  • Siehe die Vollzitate weiter oben.

    Damit alle entfallenen Stunden durch Vertretung kompensiert werden, muss an manchen Schulen schon Holland in Not sein. Es gibt ja viele LK, bei denen dann durch Wegfall wegen Abitur jeweils 5 Stunden frei werden.

    Gemeine Zungen würden behaupten, es werden eher die 13er Kollegen genommen, da das dann keine zu bezahlende Mehrarbeit ist. Ich habe heute 4 Stunden 13er / 4 Stunden Vertretung, und weiß von mind 2 Kolleginnen mit "normaler" Bereitschaft, die nicht eingesetzt wurden zur gleichen Zeit.


    Zumal echt solche Trends zu beobachten sind - in einer Freistunde des Vertretungsplaner hat ein Freund von ihm feste Bereitschaft, und ist immer der letzte der drei Menschen in der Stunde, der eingesetzt wird.


    Eine Stunde fällt oft aus - aber der Rest ist fast immer Vertretung. Stand jetzt: ich wurde in 3 Stunden nicht eingesetzt, den Rest schon.

  • Ok krass, das heißt in der Praxis passiert es zwar nicht zwingend, dass man die freiwerdenden Stunden auch immer eingesetzt wird, aber passieren kann es dennoch? Und bedeutet dann, dass die 13er Lehrkräfte zusätzlich zum (Vertretungs-)Unterricht in voller Höhe noch die ganzen Korrekturen an der Backe haben?


    Da bin ich sehr froh über die Regelungen hier:


    1) Anerkennung der entfallenen Unterrichtsstunden der fehlenden 13er bis zum Ablauf des 6. Werktags nach letztmöglichem mündlichen Prüfungstermin.

    2) Klarstellung zur Anzahl von Korrekturtagen je nach verfügbarer Restzeit und Anzahl von Prüfungskontakten per Erlass.

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    Ok krass, das heißt in der Praxis passiert es zwar nicht zwingend, dass man die freiwerdenden Stunden auch immer eingesetzt wird, aber passieren kann es dennoch? Und bedeutet dann, dass die 13er Lehrkräfte zusätzlich zum (Vertretungs-)Unterricht in voller Höhe noch die ganzen Korrekturen an der Backe haben?

    Wir bekommen bei Bedarf Korrekturtage zugestanden.


    Wenn Du schätzungsweise mindestens 10 bis 15 verschiedene LK in einer Oberstufe hast sind das eine Menge Stunden, die dadurch freigesetzt werden. Das entspricht bis zu drei vollen Stellen pro Woche und wird de facto nie ausgenutzt.

    Bei mir ist das aktuell so, dass ich eine längerfristig erkrankte Kollegin mit zwei "festen" Stunden vertrete. Das ist für mich OK. Es ist Fachunterricht und ich bin Fachlehrer.

    Die Korrektur und die Ko-Korrektur von Abiturklausuren ist Teil unserer Kernaufgaben. Dass es dafür kein Zückerli gibt, kann ich nachvollziehen.

  • Bei uns steht es dann auch sofort als Reserve für Vertretung drin.
    Es wird aber drauf geachtet, dass man an den Tagen rund um die eigene Prüfung nicht genutzt wird, man also da Zeit für die Korrektur dadurch bekommt.

  • Bei mir ist das aktuell so, dass ich eine längerfristig erkrankte Kollegin mit zwei "festen" Stunden vertrete. Das ist für mich OK. Es ist Fachunterricht und ich bin Fachlehrer.

    Das verstehe ich, sofern das eben in diese Q2 Stunden fällt. Mit 4 zusätzlichen "festen" Stunden und - Stand jetzt - 5 Stunden Einsatz in Q2 Stunden am Mo und Di komme ich mit aber dezent ausgenutzt vor.

  • Gemeine Zungen würden behaupten, es werden eher die 13er Kollegen genommen, da das dann keine zu bezahlende Mehrarbeit ist.

    Warum "böse Zungen"? Es dürfte doch wohl klar sein, dass bei KuK ohne Korrekturen oder mit wenigen und erst Recht für alle nach Abgabe der Klausuren alle mit ihrem Deputat als Vertretung eingesetzt werden können. Warum sollten andere Mehrarbeit leisten, während man selbst sich einen schönen Sommer macht? Wir haben KuK, die teilweise nur noch 4 Stunden haben, da sie ausschließlich in Klassen eingesetzt sind, die nach den Osterferien oder kurz danach nicht mehr zur Schule kommen.

  • Gemeine Zungen würden behaupten, es werden eher die 13er Kollegen genommen, da das dann keine zu bezahlende Mehrarbeit ist. Ich habe heute 4 Stunden 13er / 4 Stunden Vertretung, und weiß von mind 2 Kolleginnen mit "normaler" Bereitschaft, die nicht eingesetzt wurden zur gleichen Zeit.


    Zumal echt solche Trends zu beobachten sind - in einer Freistunde des Vertretungsplaner hat ein Freund von ihm feste Bereitschaft, und ist immer der letzte der drei Menschen in der Stunde, der eingesetzt wird.


    Eine Stunde fällt oft aus - aber der Rest ist fast immer Vertretung. Stand jetzt: ich wurde in 3 Stunden nicht eingesetzt, den Rest schon.

    Warum genau meinst du, sollten KuK, die aufgrund weggefallener Prüfungsklassen Minusstunden sammeln nicht im Rahmen ihrer dadurch frei gewordenen Deputatsstunden für Vertretungen eingesetzt werden, andere KuK, die bereits ihr volles Deputat erfüllen aber für Vertretungsstunden oder gar Mehrarbeitsstunden herangezogen werden?


    Warum sollte irgendein Kollegium das für fair und angemessen erachten?


    Warum sollte irgendein Arbeitgeber/ Dienstherr dazu bereit sein im Zweifelsfall Mehrarbeit zu zahlen, statt zunächst zu verlangen, dass bezahlte Minusstunden durch entsprechende Vertretungsstunden ausgeglichen werden?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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  • Gemeine Zungen würden behaupten, es werden eher die 13er Kollegen genommen, da das dann keine zu bezahlende Mehrarbeit ist. Ich habe heute 4 Stunden 13er / 4 Stunden Vertretung, und weiß von mind 2 Kolleginnen mit "normaler" Bereitschaft, die nicht eingesetzt wurden zur gleichen Zeit.

    Das sagt jede Zunge, die noch klar denkt. Natürlich teilt man die Kollegen ein, die Kurse abgegeben haben.

  • Beschwerst du dich ernsthaft, dass du von deinen bezahlten Stunden "nur" 3 nicht arbeiten musstest???

    Da ich noch 4 Stunden Mehrarbeit jede Woche in Freistunden mache - ja. Denn das sollte meiner Meinung nach schon gegeneinander aufgerechnet werden.

  • Da ich noch 4 Stunden Mehrarbeit jede Woche in Freistunden mache - ja. Denn das sollte meiner Meinung nach schon gegeneinander aufgerechnet werden.

    Du meinst, du machst aktuell eine Stunde Mehrarbeit pro Woche, über dein Deputat hinaus. Denn das soll ja, wie du schreibst, gegengerechnet werden mit deinem regulären Deputat...


    Klingt bei so viel Vertretungsbedarf insgesamt danach, als ob ihr gerade große Personalnot hättet. Trotzdem ist eine Stunde pro Woche über das eigene Deputat hinaus keine weltbewegende Zusatzbelastung.


    Offenbar werden dir ja, nachdem du explizit von "Mehrarbeit" schreibst, nicht von Vertretungen, diese vier Stunden als Mehrarbeit extra vergütet, obgleich du aktuell deiner Darstellung nach nur eine Stunde mehr arbeitest als dein reguläres Deputat wäre. Da verstehe ich noch weniger, worüber genau du dich beschweren willst.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Du meinst, du machst aktuell eine Stunde Mehrarbeit pro Woche, über dein Deputat hinaus. Denn das soll ja, wie du schreibst, gegengerechnet werden mit deinem regulären Deputat...

    Ich verstehe deine Mathematik nicht. Wenn über 3 Wochen 3 Stunden entfallen, aber 4 Stunden Mehrarbeit pro Woche, wäre ich im Schnitt bei +3...


    Nachdem das Abi durch ist, also Mitte Juni, sehe ich auch ein, dass wir bevorzugt eingesetzt werden. Aber Abi-Korrektur bzw mündliche Prüfungen erstellen frisst deutlich mehr Zeit, als es die Vorbereitung normalerweise tut. Jedenfalls bei mir, vielleicht wird das irgendwann einfacher.


    Und, klar, normale Bereitschaft ist nicht bezahlt. Was aber mit fester Bereitschaft - Kollegen, die für Bereitschaft bezahlt werden. Und nicht noch Mehreinsatz haben durch Abitur.


    Ich merke schon, ich bin relativ alleine mit meiner Meinung - aber ich fühle mich ausgenutzt. Denn so bedeutet das, dass ich nicht einen freien Feiertag haben werde - ist aber wohl mein Problem.

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    Ich verstehe deine Mathematik nicht. Wenn über 3 Wochen 3 Stunden entfallen, aber 4 Stunden Mehrarbeit pro Woche, wäre ich im Schnitt bei +3...


    Nachdem das Abi durch ist, also Mitte Juni, sehe ich auch ein, dass wir bevorzugt eingesetzt werden. Aber Abi-Korrektur bzw mündliche Prüfungen erstellen frisst deutlich mehr Zeit, als es die Vorbereitung normalerweise tut. Jedenfalls bei mir, vielleicht wird das irgendwann einfacher.


    Ich merke schon, ich bin relativ alleine mit meiner Meinung - aber ich fühle mich ausgenutzt. Denn so bedeutet das, dass ich nicht einen freien Feiertag haben werde - ist aber wohl mein Problem.

    Deine Rechnung oben mag sicherlich stimmen, aber drei Stunden Mehrarbeit können Dir auch in Zeiten außerhalb des Abiturs aufgehalst werden.


    Du hast völlig Recht, wenn Du Deine Position als Meinung darstellst. Leider kann sie mit den Fakten nicht mithalten. Die Vorgaben wurden Dir hier ja ausführlich erläutert, insofern ist die "Gegenrechnung", die Du hier aufstellst, nicht von Belang. Dein Gefühl ungerecht behandelt zu werden bzw. ausgenutzt zu werden, kann Dir hier niemand nehmen.

    Es gibt einen Grund, wieso die ADO außer unserem Deputat alle anderen Tätigkeiten zeitlich nicht erfasst und pauschal als Teil unserer Arbeitszeit definiert. Der Grund ist unter anderem die fehlende generelle Taxierbarkeit, weil Erfahrung, Gründlichkeit etc. da mit hineinspielen, zum anderen ist es aber (vor allem) die Sorge des Dienstherren, dass die Arbeitszeit von 41 Stunden pro Woche für die Fülle an Tätigkeiten nicht ausreicht, was dann entweder zusätzlich vergütet oder mit mehr Personal kompensiert werden müsste. Das Geld will die Landesregierung nicht ausgeben und die Menschen stehen nicht zur Verfügung.


    Sprich mit Deiner Schulleitung und teile ihr mit, dass Dich Deine gegenwärtige Situation sehr belastet und hoffe darauf, dass sie das verstehen und ggf. darauf Rücksicht nehmen.

  • Ich verstehe deine Mathematik nicht. Wenn über 3 Wochen 3 Stunden entfallen, aber 4 Stunden Mehrarbeit pro Woche, wäre ich im Schnitt bei +3...

    -3+4 ergibt bei mir immer noch +1, nicht +3. Wie kommst du darauf, bzw. was fehlt in der Rechnung, um auf +3 zu kommen? Oder meintest du das so, dass jede Woche eine Stunde deines üblichen Deputats entfällt?


    Nachdem du bei den vier Stunden weiterhin von Mehrarbeit schreibst, bekommst du diese aber wohl tatsächlich über dein übliches Deputat hinaus vergütet, womit du dein reguläres Deputat ohne Abzüge plus vier Stunden vergütet bekommst, obwohl du damit zumindest nur reguläres Deputat plus 3 Stunden unterrichten würdest. Damit würde ich immer noch absolut keine Rechtfertigung dafür sehen, dich ungerecht behandelt zu fühlen oder gar ausgenutzt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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