Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Referendarin und Rektorin wegen Gendern an Grundschule

  • Ja, aber sie spricht nur, wovon sie Ahnung hat und nicht von deinem Fachbereich.

    Du maßt dir da ein Urteil an über etwas, über das du keinerlei Kenntnisse hast, wie du selbst schreibst.

    "Worüber du nicht reden kannst, darüber solltest du schweigen" von Wittgenstein.

    Nach Zack de la rocha? "Make a move and plead the fifth 'cause ya can't plead the first"? Hmm schwierig.


    Ich kann über alles reden, auch wenn ich kein Experte dafür bin. Mein Urteil darüber fußt auf der Einschätzung einer Deutsch-Kollegin. Wenn es sich anders verhält bin ich offen dafür, möchte aber auch keine eigene Recherche dazu machen, weil's mich nicht für mich keinen Mehrwert bieten würde.


    Wenn wir hier wirklich nur noch zu Themen antworten können, worüber wir "reden können" wirds bald hier ganz ganz still sein.

    Entropy is a bitch, embrace her.

    Einmal editiert, zuletzt von s3g4 ()

  • Danke CDL, dass du das Thema Diskriminierung ansprichst. Gendersonderzeichen diskriminieren aktiv beispielsweise Menschen mit einer Leseschwäche, daher spricht sich der Deutsche Blinden- und Sehverband dagegen aus.


    Grundsätzlich gibt es auch das Rechtsgut der Verständlichkeit von rechtsrelevanten Texten. Hier gilt es abzuwägen und das tut der Staat mit dem amtlichen Regelwerk. Hieran sollten sich staatliche Einrichtungen orientieren. Warum bitte maßt du dir an, zu beurteilen, dass andere Schreibweisen eine überzeugendere Abwägung liefern?

  • Bei intensivem Werben für Gendersprache in der Form, die nicht amtlich anerkannt ist, handelt es sich meiner Auffassung nach um eine politische Bekundung.

    Ist doch prima. So hattest du nun diesen Nachmittag eine Beschäftigung.


    „Tischin“, „Stuhlin“ und „Plakatin“ finde ich auch großartig. Ich kenne zwar nur Rechtspopulisten, die so reden, aber jede Minute, wo die mit was Unwichtigem abgelenkt sind, ist gut.

  • Magellan

    Das von dir angeführte Wittgenstein-Zitat ist im Zusammenhang mit seinem Tractatus anders zu verstehen als: „Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Klappe halten“.

    Auch wenn letzteres gilt, das hat Wittgenstein nicht gemeint, sondern sehr viel Sprachtheoretischeres, Philosophischeres als das o. G., würde aber hier zu weit führen.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Danke CDL, dass du das Thema Diskriminierung ansprichst. Gendersonderzeichen diskriminieren aktiv beispielsweise Menschen mit einer Leseschwäche, daher spricht sich der Deutsche Blinden- und Sehverband dagegen aus.


    Grundsätzlich gibt es auch das Rechtsgut der Verständlichkeit von rechtsrelevanten Texten. Hier gilt es abzuwägen und das tut der Staat mit dem amtlichen Regelwerk. Hieran sollten sich staatliche Einrichtungen orientieren. Warum bitte maßt du dir an, zu beurteilen, dass andere Schreibweisen eine überzeugendere Abwägung liefern?

    In diversen Gesetzestexten wird in Form von Nennungen zweier Geschlechter konsequent gegendert. M. E. sind die kürzeren Genderformen verständlicher und effizienter.

    Hier ein Beispiel für aktuelle Formulierungen „staatlicher Einrichtungen“

    SGV § 44 (Fn 42) Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Universitäten | RECHT.NRW.DE

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • In diversen Gesetzestexten wird in Form von Nennungen zweier Geschlechter konsequent gegendert. M. E. sind die kürzeren Genderformen verständlicher und effizienter.

    Hier ein Beispiel für aktuelle Formulierungen „staatlicher Einrichtungen“

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…ufgehoben=N&det_id=643743

    Die Beidnennung ist ja auch abgedeckt vom amtlichen Regelwerk. Ich verstehe dein Argument nicht. Es geht aktuell nur um Gendersonderzeichen.

  • Gendersonderzeichen diskriminieren aktiv beispielsweise Menschen mit einer Leseschwäche, daher spricht sich der Deutsche Blinden- und Sehverband dagegen aus.

    Ich verstehe ja Intersektionalität und Solidarität, aber dass der Blinden- und Seh[behinderten]verband sich primär aufgrund der Menschen mit Leseschwäche für oder gegen etwas ausspricht, überrascht mich doch.

  • Ich verstehe ja Intersektionalität und Solidarität, aber dass der Blinden- und Seh[behinderten]verband sich primär aufgrund der Menschen mit Leseschwäche für oder gegen etwas ausspricht, überrascht mich doch.

    Also es gibt hier im Forum schon einige, die sich für besonders klug halten. Es ist erstaunlich, dass kaum substanzielle Argumente gebracht werden, sondern hauptsächlich Polemik ad hominem verwendet wird.

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    Ich kann über alles reden, auch wenn ich kein Experte dafür bin. Mein Urteil darüber fußt auf der Einschätzung einer Deutsch-Kollegin. Wenn es sich anders verhält bin ich offen dafür, möchte aber auch keine eigene Recherche dazu machen, weil's mich nicht für mich keinen Mehrwert bieten würde.


    Wenn wir hier wirklich nur noch zu Themen antworten können, worüber wir "reden können" wirds bald hier ganz ganz still sein.

    Da bin ich einerseits bei Dir, würde andererseits aber gerade bei prüfungs- oder verordnungsrechtlichen Fragen Können vor Rabulistik setzen.

  • Also es gibt hier im Forum schon einige, die sich für besonders klug halten. Es ist erstaunlich, dass kaum substanzielle Argumente gebracht werden, sondern hauptsächlich Polemik ad hominem verwendet wird.

    Ein substantielles Argument wäre zum Beispiel die Benennung konkreter Normen, die für den von dir andiskutierten Fall Klarheit darüber bringen, ob die beteiligten Lehrkräfte wirklich Verletzungen von Dienstpflichten begangen haben oder solcher, die Rechtsgrundlage für deren handeln waren. Ich gehe vorab schon einmal davon aus, dass du keine Norm angeben können wirst, die für NRW die Nutzung gendergerechter Sprache in Schule verbietet.


    Dafür gibt es aber eine Norm, die explizit anregt, auch in der dienstlichen Kommunikation die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu beachten (vgl. §4 Landesgleichstellungsgesetz NRW). Abgesehen von Vordrucken gibt es dazu keine näheren Regelungen, wie das genau zu geschehen hat. In Bezug auf Schule ist die genaue Ausgestaltung derzeit freigestellt.

  • Danke CDL, dass du das Thema Diskriminierung ansprichst. Gendersonderzeichen diskriminieren aktiv beispielsweise Menschen mit einer Leseschwäche, daher spricht sich der Deutsche Blinden- und Sehverband dagegen aus.


    Grundsätzlich gibt es auch das Rechtsgut der Verständlichkeit von rechtsrelevanten Texten. Hier gilt es abzuwägen und das tut der Staat mit dem amtlichen Regelwerk. Hieran sollten sich staatliche Einrichtungen orientieren. Warum bitte maßt du dir an, zu beurteilen, dass andere Schreibweisen eine überzeugendere Abwägung liefern?

    Der DBSV schlägt- basierend auf den aktuellen technischen Möglichkeiten von Sprachausgaben- vor, wenn, dann mit Sternchen zu gendern im Hinblick auf aktuelle Sprachausgabesysteme (die sich wandeln können glücklicherweise), präferiert aber Sprachvarianten, die idealiter sämtliche Geschlechter inkludieren.

    Der Verband spricht sich gerade nicht für das von dir präferierte generische Maskulinum vor, da es diesem nicht darum geht eine andere marginalisierte Gruppe weiter zu marginalisieren und sprachlich zu exkludieren, sondern eine Lösung zu suchen, die nicht die Interessen der einen Gruppe gegen die der anderen Gruppe ausspielt. Wir als behinderte Menschen wissen nämlich sehr genau, wie es sich anfühlt wenn lediglich über uns gesprochen wird, statt mit uns oder wir gar echte Teilhabe erfahren würden.


    Das generische Maskulinum ist lediglich eine Form fortgesetzter sprachlicher Exkludierung, sei es für nicht- binäre Menschen oder auch zahlreiche Frauen und Mädchen, die sich darüber heutzutage nicht länger abgebildet sehen und fühlen.


    Wenn du schon einen Verband heranziehen möchtest, um deinen Standpunkt zu untermauern, dann such dir erstens einen heraus, der tatsächlich deine Position teilt und sprachliche Exklusion gutheißt, solange diese nicht die eigene Person betrifft und setz dich zweitens zunächst einmal mit der tatsächlichen Position dieses Verbandes auseinander. Dann können wir auch gerne noch einmal darüber diskutieren.


    Was deinen Einwand mit der Verständlichkeit rechtlicher Texte anbelangt, darf ich dir versichern, dass das größte Problem deren Verständlichkeit betreffend auch bislang nicht im (nicht erfolgten) Gendern zu suchen wäre, sondern in der extrem verdichteten Fachsprache, die auch zahlreiche Akademiker: innen regelmäßig ratlos macht. Gendern als deren größte Herausforderung die Verständlichkeit betreffend darstellen zu wollen ist reichlich absurd, aber selbstredend ein schönes Strohfeuer.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL () aus folgendem Grund: Tippfehler

  • Die Beidnennung ist ja auch abgedeckt vom amtlichen Regelwerk. Ich verstehe dein Argument nicht. Es geht aktuell nur um Gendersonderzeichen.

    Da du von „Verständlichkeit“ schriebst, antwortete ich, dass ich die Beidnennung nicht für verständlicher halte als Gendersonderzeichen.

    Dass die Beidnennung sowie die Verwendung des / (also: Mitarbeiter/-innen) vom aktuellen Regelwerk abgedeckt sind, ist mir bekannt. Diese Formen halte ich nur für nicht verständlicher, außerdem sind sie nicht umfassend genug.

    Aber du wolltest ja gar nicht darüber diskutieren🤔.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • CDL: Das Schöne am generischen Maskulinum ist, dass es gerade nicht ausschließt. Ist dir der Unterschied zwischen Genus und Sexus bekannt? Bist du der Ansicht, dass "die Person" Männer ausschließt? Hier sind einige Argumente einer Gruppierung (https://www.linguistik-vs-gendern.de/):

  • Ich habe eine Sprache studiert, also bitte erspar es uns beiden, mich über Termini belehren zu wollen, die mir selbstredend bekannt sind. Nachdem die Debatte, die du gerade führst, obgleich du sie gar nicht führen wolltest angeblich, bereits zahlreiche Male geführt wurde in diesem Forum, darf ich dir versichern, dass sämtliche bislang von dir vorgebrachten Argumente schon wiederholt vorgebracht und aus diversen Perspektiven differenziert oder auch entkräftet wurden. Vielleicht liest du erst einmal diese alten Debatten nach, bevor du meinst, es würde etwas ändern, nur weil du die immer selben Argumente noch nicht vorgebracht hast bislang.


    Debatten über Gender auf „Genus“ und „Sexus“ reduzieren zu wollen ist nebenbei bemerkt recht armselig. Ich bin mir sicher, dir fällt noch etwas Kreativeres, Originelleres ein, über das zu diskutieren tatsächlich neu wäre und damit eine andere Betrachtung anstoßen könnte.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Diese Formen halte ich nur für nicht verständlicher, außerdem sind sie nicht umfassend genug.

    Das ist deine persönliche Meinung. Als Staatsdiener sollte man sich den Regeln anpassen, die der Staat aufstellt. Der Weg, den du und andere geht, führt in letzter Konsequenz in die Anarchie.

  • Da bin ich einerseits bei Dir, würde andererseits aber gerade bei prüfungs- oder verordnungsrechtlichen Fragen Können vor Rabulistik setzen.

    Korrekt, das würde ich auch nicht machen. Da gibt es auch nur sehr sehr wenig Spielraum für Meinungen.

  • Das ist deine persönliche Meinung. Als Staatsdiener sollte man sich den Regeln anpassen, die der Staat aufstellt. Der Weg, den du und andere geht, führt in letzter Konsequenz in die Anarchie.

    Nochmal: bitte benenne konkrete rechtliche Normen, die die Verwendung von Gendersprache in NRW verbieten, wenn du schon die Behauptung aufstellst, es gäbe solche.


    Es sei noch einmal darauf verwiesen, dass es diese nicht gibt, sondern vielmehr eine Norm, die explizit die Abbildung beider Geschlechter in behördlicher Kommunikation verlangt.

  • Nochmal: bitte benenne konkrete rechtliche Normen, die die Verwendung von Gendersprache in NRW verbieten, wenn du schon die Behauptung aufstellst, es gäbe solche.


    Es sei noch einmal darauf verwiesen, dass es diese nicht gibt, sondern vielmehr eine Norm, die explizit die Abbildung beider Geschlechter in behördlicher Kommunikation verlangt.

    Warum fragst du danach, wenn du die Antwort schon weißt? Zum Rat für deutsche Rechtschreibung heißt es (https://www.rechtschreibrat.com/):

    Zitat

    Der Rat für deutsche Rechtschreibung ist ein zwischenstaatliches Gremium, das von den staatlichen Stellen damit betraut wurde, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren und die Rechtschreibung auf der Grundlage des orthografischen Regelwerks im unerlässlichen Umfang weiterzuentwickeln.

    Der Rat ist somit die maßgebende Instanz in Fragen der deutschen Rechtschreibung und gibt mit dem amtlichen Regelwerk das Referenzwerk für die deutsche Rechtschreibung heraus.

    Dieser Rat wurde also vom Staat beauftragt. Warum sollte es einen solchen Rat geben, wenn sich staatliche Stellen für dieses amtliche Regelwerk nicht interessieren? Warum sollten SuS irgendeine Art von Rechtschreibung lernen, wenn staatliche Lehrer sich nicht an das amtliche Regelwerk gebunden fühlen?

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