Erstens ist mir das wurscht, und zweitens wohl kaum aus rechtswidrigen oder rechtskomischen Quellen. Bei uns haben zwar die Schulen eigene Etats für Fahrten, diese rechnen aber nicht selbst ab. Das macht die Schulaufsicht, also z. B. die Bezirksregierungen. Die haben dafür sogar Konten, von denen aus sie Geld überweisen können.
Eben. Die Schule besitzt auf dem Papier einen Verfügungs-Etat, mit dem maximalen Betrag, den sie ausgeben darf. Sie besitzt jedoch kein Bankkonto, aus dem etwas überwiesen werden könnte. Das läuft entweder über den Schulträger oder über das Landesamt / RP. Vielleicht ist das in deinem "Universum" ja anders. Falls von deiner Schule Vorschüsse gezahlt werden, wäre das eine interessante Information - wobei ich das nicht glaube.
Aus verfahrenstechnischen Gründen macht es nämlich Sinn, dass nachschüssig die real entstandenen Kosten abgerechnet und erstattet werden.