1. Mal Begleitung Klassenfahrt Klasse 10 - Bekannte Tipps/"Fettnäppchen"?

  • Erstens ist mir das wurscht, und zweitens wohl kaum aus rechtswidrigen oder rechtskomischen Quellen. Bei uns haben zwar die Schulen eigene Etats für Fahrten, diese rechnen aber nicht selbst ab. Das macht die Schulaufsicht, also z. B. die Bezirksregierungen. Die haben dafür sogar Konten, von denen aus sie Geld überweisen können.

    Eben. Die Schule besitzt auf dem Papier einen Verfügungs-Etat, mit dem maximalen Betrag, den sie ausgeben darf. Sie besitzt jedoch kein Bankkonto, aus dem etwas überwiesen werden könnte. Das läuft entweder über den Schulträger oder über das Landesamt / RP. Vielleicht ist das in deinem "Universum" ja anders. Falls von deiner Schule Vorschüsse gezahlt werden, wäre das eine interessante Information - wobei ich das nicht glaube.

    Aus verfahrenstechnischen Gründen macht es nämlich Sinn, dass nachschüssig die real entstandenen Kosten abgerechnet und erstattet werden.

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.
    Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.

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    Aus welcher 'Schwarzen Kasse' sollte die Schule dir die Kosten vorschießen? Reisekosten werden immer nachträglich abgerechnet

    Jugendherberge und Bus auch. Da muss (zumindest bei Fahrten in einer Grundschule) Niemand was vorstecken.

  • Es ist ja mal wieder das gleiche Spiel. Der Dienstherr nimmt sich vornehm raus, sagt irgendwas von "verfahrenstechnischen Gründen", was von den Märtyrern brav nachgeplappert wird, und lässt die Schulen und Lehrer im Regen stehen, so dass irgendjemand das auf seine Kappe nimmt, was eigentlich Aufgabe des Dienstherrn wäre.

    Entweder die Lehrkraft geht in Vorkasse, muss ein umständliches Verfahren mit engen Fristen durchlaufen, um seine Kosten abrechnen zu können und weiß dann nicht, ob die Kosten überhaupt vollständig übernommen werden. Die Maßgaben haben sich hier verbessert, aber erst nachdem es zu mehreren Klagen gekommen ist und entsprechende Gerichtsurteile hier dem Dienstherrn entsprechende Vorgaben gemacht haben. Ich verstehe O. Meier hier, das er in Frage stellt, warum das eigentlich so sein muss.

    Oder man bucht direkt mit Freiplätzen, so dass die Lehrkraft nicht oder kaum in Vorkasse gehen muss. Der Dienstherr ist fein raus, muss sich um nichts kümmern und keine Kosten tragen - weil die Kosten für die Freiplätze vom Anbieter natürlich auf die Schüler*innen umgelegt werden. Angesichts der Tatsache, dass Schulfahrten für viele Familien ohnehin eine hohe Belastung darstellen, ist das eigentlich kaum tragbar.


    Ich verstehe ja, dass viele hier Klassenfahrten aus den verschiedensten Gründen wichtig finden, aber es ist halt niemandem damit geholfen, wenn die massiv unprofessionellen Missstände, unter denen diese Fahrten eigentlich fast zwangsläufig stattfinden müssen (mangelnde Ruhephasen; Nutzung von Privatkonten; finanzielle Vorleistung), einfach geleugnet werden.

  • Sie besitzt jedoch kein Bankkonto, aus dem etwas überwiesen werden könnte.

    Eben. Deshalb macht die Reisekostenabrechnung jemand anderes. S. o. Hatte ich ausgeführt. Von irgendeinem Konto muss die Erstattung ja kommen. Von dem Konto aus, kann auch vorher gezahlt werden.


    Das läuft entweder über den Schulträger oder über das Landesamt / RP.

    Eben. S. o.


    Aus verfahrenstechnischen Gründen macht es nämlich Sinn, dass nachschüssig die real entstandenen Kosten abgerechnet und erstattet werden.

    Mag sein. Ist mir aber auch wurscht. Ich bin für die verwaltungstechnischen Abläufe nicht zuständig. Die sich damit auskennen, werden die schon den Anforderungen anpassen.


    Ich gehe jedenfalls nicht in Vorleistung. Das Land bekommt von mir kein zinsloses Darlehen. Ich lasse mich nicht mit „aber, das haben wir schon immer so gemacht“, „aber, das geht nicht anders“ und „aber, aber, aber, aber“ übern Leisten ziehen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    2 Mal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Hat sich sowingclouds eigentlich noch mal zu Wort gemeldet oder wurde er totgequatscht?

    Ich glaube, das ist überhaupt die grundlegendste aller Fragen als Lehrkraft... Ich würde mich grundsätzlich vorher nach den Regeln erkundigen und diese mit umsetzen, also freundlich und konsequent.


    Aber lass dich nicht auf Zweikämpfe ein, du musst nicht die Schnapsflaschen einsammeln o.ä., das würde ich großzügig der Klassenlehrerin überlassen.

    Hier bin ich :) Ich habe fleißig mitgelesen, aber mich erstmal nicht gemeldet - die Diskussion geriet in Themenbereiche, wo ich erstmal nicht mitmischen wollte/konnte. Ich fand es aber auf jeden Fall spannend, die verschiedensten Perspektiven zu lesen - das Thema Klassenfahrt wird mich in der Zukunft öfter begleiten.


    Großen Dank an alle für die Tipps und Einblicke! Ich werde viele davon aufnehmen bzw. mit meiner Kollegin absprechen.

  • Dankeschön, ich melde mich falls! :)


    Aber da dies bei einigen Einträgen kam: Ich bin (noch) kein Refi. Ich bin faktisch Vertretungslehrkraft (seit gestern mit 1. Staatsexamen/Master, aber bin sozusagen als Werkstudi eingestellt).

    Da es auch ein Diskussionspunkt war (soweit ich es richtig erlesen habe): Ich selber habe faktisch dieselben Rechte/Aufgaben (Unterrichten, Aufsicht führen etc) wie eine ausgebildete Lehrkraft - nur die Q-Jahrgänge unterrichten + an Abschlussprüfungen teilnehmen/hospitieren darf ich nicht. Zumindest sind das die Limitierungen, die ich bislang erlebt habe.


    Laut Schulgesetz meines Bundeslandes (Brandenburg) darf ich eine Begleitperson sein. Wie es einige schon geschrieben haben, dürfen auch Eltern, volljährige SuS, Refis oder "andere geeignete Personen" Begleitpersonen sein (Als Refi müsste ich die Erlaubnis vom Studienseminar erhalten, das kommt dann nächstes Jahr). Meine Kollegin/Klassenlehrerin wird laut Schulgesetz als Leiterin betrachtet, dementsprechend wäre ich rein von der Hierarchie bzw. dank der Begriffswahl unter ihr. Ob sie die "Verantwortung" über mich hat, kann ich direkt nicht rauslesen. Dennoch habe ich Rechte & Verpflichtungen als Lehrkraft, welche ich natürlich einhalten möchte/werde. Das habe/werde ich mit meiner Kollegin genauer absprechen. Meine Kollegin organisiert(e) alles und hat mir bislang keine Orgaaufgaben o.Ä mitgegeben. Meine Ausgangsfragestellung war die typische "Hey, ich bin Anfängerin, wie kann ich das Beste aus dieser kommenden Erfahrung meistern/worauf sollte ich den Fokus genauer legen?"-Situation. Es war sehr spannend zu lesen, was ihr alle für Impressionen habt. Danke nochmal dafür :)

  • Aus welcher 'Schwarzen Kasse' sollte die Schule dir die Kosten vorschießen? Reisekosten werden immer nachträglich abgerechnet.

    Ein Reisekostenvorschuß kann das Problem lösen.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Jugendherberge und Bus auch. Da muss (zumindest bei Fahrten in einer Grundschule) Niemand was vorstecken.

    Das hängt leider sehr vom Anbieter ab, wir müssen mindestens eine Anzahlung machen, wenn man aber geschickt ist, lässt man die komplett von den Schülern tragen und zahlt eben seinen Teil erst später, aber ob das so ganz legal ist, nunja.

  • Aus welcher 'Schwarzen Kasse' sollte die Schule dir die Kosten vorschießen? Reisekosten werden immer nachträglich abgerechnet.

    Wie SteffdA schon korrekt beschrieb: Dafür sind keine "Schwarzen Kassen" notwendig, sondern schlicht das Verlangen auf Vorschuss. Rechtsgrundlage ist hier §669 BGB:

    Zitat von §669 BGB

    Für die zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Aufwendungen hat der Auftraggeber dem Beauftragten auf Verlangen Vorschuss zu leisten.


    Tipp: Den Antrag auf Reisekostenvorschuss zusammen mit dem eigentlichen Dienstreiseantrag einreichen.

  • Wie SteffdA schon korrekt beschrieb: Dafür sind keine "Schwarzen Kassen" notwendig, sondern schlicht das Verlangen auf Vorschuss. Rechtsgrundlage ist hier §669 BGB:

    Tipp: Den Antrag auf Reisekostenvorschuss zusammen mit dem eigentlichen Dienstreiseantrag einreichen.

    Hast du das bereits erfolgreich praktiziert - oder ist es nur Vermutung, dass darauf eingegangen werden könnte? Der Verweis auf ein Aktenzeichen und auf eine Musterentscheidung wäre hilfreich.

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.
    Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.

  • Hast du das bereits erfolgreich praktiziert - oder ist es nur Vermutung, dass darauf eingegangen werden könnte? Der Verweis auf ein Aktenzeichen und auf eine Musterentscheidung wäre hilfreich.

    Ja, habe ich bei meiner letzten Klassenfahrt im vergangenen Jahr. Ich musste zu keinem Zeitpunkt für die planbaren Kosten von Transport und Unterbringung in Vorleistung gehen.


    PS: Dazu gibt es kein Aktenzeichen o.ä., da das nie vor Gericht gehen musste. Davon, dass ein Reisekostenvorschuss auch im ÖD nichts Neues ist, kann man sich leicht überzeugen, wenn man sich die entsprechenden Formulare einiger Universitäten anschaut, die das genauso handhaben. Nur mal zwei Beispiele:


    https://www.abinep.ovgu.de/abi…ses+advance+(DE+only).pdf (Vorschussantrag der Uni Magdeburg)

    https://www.uni-luebeck.de/fil…ostenvorschuss-Antrag.pdf (Vorschussantrag der Uni Lübeck)


    Wir können uns als Lehrkräfte natürlich auch weiterhin einreden lassen, so etwas sei nicht möglich. Oder wir fordern einfach unter Verweis auf die Rechtslage genau das ein.

  • Ich verstehe hier so einiges nicht ;)


    Ergänzung zu oben: Man könnte natürlich als zusätzliche Quelle auch die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Bundesreisekostengesetz (BRKGVwV) bemühen, auf welche sich die Reisekostenverordnungen der Länder weitgehend beziehen. Dort ist ebenfalls das Recht auf eine Abschlagszahlung normiert. Für NDS ist das übrigens auch 1:1 in die Reisekostenverordnung übernommen.


    Zitat von Niedersächsische Reisekostenverordnung

    § 21 Abschlagszahlungen


    Auf Antrag wird der oder dem Dienstreisenden ein Abschlag in Höhe von 80 Prozent der zu erwartenden Reisekostenvergütung gewährt, wenn diese

    1. voraussichtlich 200 Euro übersteigt oder
    2. die Ablehnung des Antrags auf Abschlagszahlung zu einer unbilligen Härte führen würde.

    Die Einschränkungen hier liegen

    1. in einem pauschalen Abschlag von 80% der zu erwartenden Kosten und

    2. bei Kosten, die voraussichtlich über 200€ liegen (was bei Klassenfahrten nicht selten überstiegen wird)


    Je nach Auslegung sind die 80% bezogen auf "zu erwartende, aber noch unklare" Kosten und nicht auf "völlig klare Kosten", welche mit etwas Glück auch vollständig vorausgelegt werden können. Aber selbst, wenn man nur die 80% als pauschalen Abschlag erhält, ist bereits viel gewonnen.


    PS: Da Gesetze in der Normenhierarchie Verordnungen schlagen, halte ich es übrigens trotz der Formulierung in der Verordnung nicht für ausgeschlossen, dass auch bei Kosten von unter 200€ entsprechend §669 BGB eine Vorschusszahlung zu leisten ist. Das habe ich bislang aber tatsächlich noch nicht durchfechten müssen.

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