Bundesland ist NRW.
Ich bin eine VZ-Kraft.
Falsche Besoldung
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Schoeppeck99 -
31. August 2024 13:19
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Damit dann wohl bundeslandabhängig. In BW bekommt man die Kinderzuschläge meines Wissens nur anteilig.
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Geht es um den Zuschlag 1 (Ehe) oder 2 (Kinder)? Wurde deine Mietstufe richtig berücksichtigt?
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Vielleicht verstehe ich dich falsch, aber der Familienzuschlag wird anteilig zur Arbeitszeit ausgezahlt - außer man kommt mit verbeamteten Partner gemeinsam auf 100% Arbeitszeit. (NRW)
Also in Hessen ist dem nicht so. Zumindest sagt der Rechner von oeffenlicher-dienst mir das. Ich habe noch nie Teilzeit gehabt, daher kann ich das nicht bestätigen.
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s3g4 Im Rechner wird bei Teilzeit meist der Zuschlag dennoch auf 100% gesetzt, es gibt nun aber die Möglichkeit, auch hier die Prozentzahl korrekt anzugeben (weiteres Feld unter Teilzeit). Weiß aber nicht, ob Hessen tatsächlich anders verfährt.
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Geht es um den Zuschlag 1 (Ehe) oder 2 (Kinder)? Wurde deine Mietstufe richtig berücksichtigt?
Das ist es ja. Ich kriege beides gezahlt, obwohl ich nicht verheiratet bin.
Muss die Mietstufe explizit in der Bezügemitteilung darlegt sein? Bei mir ist sie es nicht.
Das Problem, was ich neben der o.g. Problematik mit Stufe 1 habe, ist, dass ich den gezahlten Zuschlag für "Stufe 2ff." nicht nachvollziehen kann. Er findet sich in keiner der Tabellen, wie dieser hier zum Beispiel (https://www.dbb.de/fileadmin/user…_01_02_2025.pdf)
Es handelt sich um eine ganz andere Summe. Und ja, ich habe es überprüft. Es wurde für einen ganzen Monat für Vollzeit gezahlt. -
Muss die Mietstufe explizit in der Bezügemitteilung darlegt sein? Bei mir ist sie es nicht.
Ah, ist sie doch.
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Frag ruhig mal nach.
Bei mir wurde anfangs nur die Hälfte des Zuschlags gezahlt, da die Bestätigung, dass mein Mann nicht verbeamtet ist, fehlte.
Als die dann da war, hat man allerdings vergessen den Zuschlag anzupassen
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So wie ich das verstehe, hast du durch das Kind/die Kinder auch Anspruch auf den FZ1 und dann auch FZ2 und ggf. folgende. Deine Mietstufe müsste auf der Mitteilung vermerkt sein (ich meine entweder oben oder auf der Rückseite) und hätte Einfluss auf die Summe.
Der FZ ist brutto und wird noch versteuert, aber das ist ja wahrscheinlich klar.
Ich weiß nicht, ob ich noch weiter helfen kann, aber du kannst mir per PN und geschwärzt einmal ein Foto der Abrechnung senden - vielleicht fällt mir noch etwas dazu ein 🤷♀️ -
Das ist es ja. Ich kriege beides gezahlt, obwohl ich nicht verheiratet bin.
Entgegen der landläufigen Meinung ist der Familienzuschlag der Stufe 1 nicht daran gebunden, verheiratet zu sein. Maßgebliches Kriterium ist die Aufnahme einer anderen Person in deinen Haushalt, der du unterhaltspflichtig bist. Das kann zwar der Ehepartner sein, gilt aber genauso für das eigene Kind
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Entgegen der landläufigen Meinung ist der Familienzuschlag der Stufe 1 nicht daran gebunden, verheiratet zu sein. Maßgebliches Kriterium ist die Aufnahme einer anderen Person in deinen Haushalt, der du unterhaltspflichtig bist. Das kann zwar der Ehepartner sein, gilt aber genauso für das eigene Kind
Vielen Dank. Diese Aussage hilft mir immens weiter.
Dann habe ich genau das missverstanden. Dadurch kam eine Summe zustande, die ich nicht nachvollziehen konnte.
Gut, dass ihr hier im Forum so gut Bescheid wisst! -
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