Dienstliche Beurteilung

  • Ich weiß, dass in jedem gutem Zoo die Trolle zweimal täglich gefüttert werden.


    Lasst uns einfach den Troll nicht mehr füttern! Dann wird er in seinem Habitat noch in ein/zwei Tage trollen und dann sein Ende finden.


    (Stellt euch beim Ende irgend einen Filmonstertod vor!

    - In eine Singularität gesaugt werden

    - Platzen

    - Jämmerlich verkümmern

    - Drehung mit Todesschrei und umfallen

    - Mit salbungsvollen Worten dahinscheiden

    - ... )

  • Wieso sagst du ich sei ein Troll ?

  • Ich danke euch aber auch für diese Reaktion, weil sie mir zeigt wie unbegründet meine Gedanken sind, wenn ich für diese sogar schon für einen Troll oder Lügner gehalten werde

  • Ist diese Funktionsstelle eine Vorgesetztenstelle? Also mit Weisungsbefungnis gegenüber Kollegen?

    Meine Güte: in der Version meines Entwurfs den ich abgab, fehlt nicht nur ein Teil der Methodik und ein Werk in der Literaturliste (gerade das Werk von Böckenförde, aus dem das Einstiegszitat stammt), sondern ein Buch habe ich durch einen Tippfehler auch falsch angegeben: nicht 2023, sondern 1923.

    ich denke, ich werde meinen Chef die eigentliche Version geben mit der Bitte diese zu den Akten zu legen. Ich fühle mich unwohl ein Dokument mit diesen Fehlern abgegeben zu haben. Bei der Gelegenheit könnte er ja auch die Fehler in meiner Beurteilung korrigieren. Gerade fiel mir auf dass hier im Jahr 2012 schonmal diskutiert wurde, was man machen soll, wenn die Beurteilung Tipp oder Rechtschreibfehler enthält

  • Wolltest du nicht schon seit Sonntag endlich mit deiner Schulleitung eigentlich über die ganze Situation reden? Sowohl die Dauer des Verfahrens, als auch die Durchführung inklusive fehlerhaftem Gutachten ansprechen?

    Hast du jetzt seitdem verzweifelt nach einem Gesprächsanlass gesucht und ihn gefunden bezüglich des fehlerhaftem von dir abgegebenen zweiten Entwurf?

    Sollte das der Fall sein, solltest du dir dringend überlegen, ob du für die Stelle geeignet bist. Denn, wenn du für notwendige Gespräche mit Kollegen immer so lange Vorlaufzeit brauchst und zudem auch dir erstmal ein Grund dafür zurechtlegen musst, der anscheinend in deinen Augen für beide angemessen sein muss, wird das sehr schwierig.

    • Offizieller Beitrag

    Meine Güte: in der Version meines Entwurfs den ich abgab, fehlt nicht nur ein Teil der Methodik und ein Werk in der Literaturliste (gerade das Werk von Böckenförde, aus dem das Einstiegszitat stammt), sondern ein Buch habe ich durch einen Tippfehler auch falsch angegeben: nicht 2023, sondern 1923.

    ich denke, ich werde meinen Chef die eigentliche Version geben mit der Bitte diese zu den Akten zu legen. Ich fühle mich unwohl ein Dokument mit diesen Fehlern abgegeben zu haben. Bei der Gelegenheit könnte er ja auch die Fehler in meiner Beurteilung korrigieren. Gerade fiel mir auf dass hier im Jahr 2012 schonmal diskutiert wurde, was man machen soll, wenn die Beurteilung Tipp oder Rechtschreibfehler enthält

    Abgesehen davon, dass ich das alles für unnötige Gedanken und für lächerliche Ablenkungsmanöver halte: Bist du ernsthaft der Meinung, dass man Dokumente einfach so austauschen kann? Ups, mir ist ein Fehler in der Klausur aufgefallen, die Sie mir schon zurückgegeben haben, darf ich doch eine neue abgeben?
    Klar, der "Fehler" steht nicht im Gutachten aufgelistet, aber trotzdem: das Verfahren (bzw. dieser eine Teil) ist ABGELAUFEN. Du kannst zurückziehen, du kannst das Gespräch suchen, um deine Unfähigkeit (abzuschliessen) zu thematisieren oder um die ganzen Fehler deines Vorgesetzten anzusprechen, aber du kannst die Stunde nicht verbessern / wiederholen, den Entwurf neu schreiben, das Gespräch neu führen.

  • Abgesehen davon, dass ich das alles für unnötige Gedanken und für lächerliche Ablenkungsmanöver halte: Bist du ernsthaft der Meinung, dass man Dokumente einfach so austauschen kann? Ups, mir ist ein Fehler in der Klausur aufgefallen, die Sie mir schon zurückgegeben haben, darf ich doch eine neue abgeben?
    Klar, der "Fehler" steht nicht im Gutachten aufgelistet, aber trotzdem: das Verfahren (bzw. dieser eine Teil) ist ABGELAUFEN. Du kannst zurückziehen, du kannst das Gespräch suchen, um deine Unfähigkeit (abzuschliessen) zu thematisieren oder um die ganzen Fehler deines Vorgesetzten anzusprechen, aber du kannst die Stunde nicht verbessern / wiederholen, den Entwurf neu schreiben, das Gespräch neu führen.

    Ich will doch nicht die Stunde neu halten oder das Gespräch neu führen oder den Entwurf neu schreiben. Das wäre doch absurd. Ich möchte nur, dass der richtige Entwurf genommen wird.

  • Abgesehen davon, dass ich das alles für unnötige Gedanken und für lächerliche Ablenkungsmanöver halte: Bist du ernsthaft der Meinung, dass man Dokumente einfach so austauschen kann? Ups, mir ist ein Fehler in der Klausur aufgefallen, die Sie mir schon zurückgegeben haben, darf ich doch eine neue abgeben?
    Klar, der "Fehler" steht nicht im Gutachten aufgelistet, aber trotzdem: das Verfahren (bzw. dieser eine Teil) ist ABGELAUFEN. Du kannst zurückziehen, du kannst das Gespräch suchen, um deine Unfähigkeit (abzuschliessen) zu thematisieren oder um die ganzen Fehler deines Vorgesetzten anzusprechen, aber du kannst die Stunde nicht verbessern / wiederholen, den Entwurf neu schreiben, das Gespräch neu führen.

    Warum sollten das Ablenkungsmanöver sein ? Wovon will ich ablenken? Ich will doch nur, dass der richtige Entwurf genommen wird

  • Wolltest du nicht schon seit Sonntag endlich mit deiner Schulleitung eigentlich über die ganze Situation reden? Sowohl die Dauer des Verfahrens, als auch die Durchführung inklusive fehlerhaftem Gutachten ansprechen?

    Hast du jetzt seitdem verzweifelt nach einem Gesprächsanlass gesucht und ihn gefunden bezüglich des fehlerhaftem von dir abgegebenen zweiten Entwurf?

    Sollte das der Fall sein, solltest du dir dringend überlegen, ob du für die Stelle geeignet bist. Denn, wenn du für notwendige Gespräche mit Kollegen immer so lange Vorlaufzeit brauchst und zudem auch dir erstmal ein Grund dafür zurechtlegen musst, der anscheinend in deinen Augen für beide angemessen sein muss, wird das sehr schwierig.

    Dass das so lange gedauert hat, würde ich nicht mehr ansprechen wollen und auch nicht die Durchführung des Verfahrens oder dass zum Gespräch zum Amt Dinge stehen die nicht besprochen wurden.

    • Offizieller Beitrag

    Warum sollten das Ablenkungsmanöver sein ? Wovon will ich ablenken? Ich will doch nur, dass der richtige Entwurf genommen wird

    Es ist ein Prüfungsverfahren. Es gibt Fristen. Da kannst du doch nichts ändern?
    Mein Gott, ist die neue Generation, die immer wieder 50 Chancen bekommen hat, schon an den Schulen (und sogar bei den Beförderungsverfahren) angekommen?

    • Offizieller Beitrag

    und genau deswegen kannst du auch nichts ändern.
    und wenn was geändert wird, muss auch das vermerkt werden. "Entwurf am 22.01.25 gegen den am 12.03.2024 eingereichten getauscht".
    Dein Schulleiter hat was anderes zu tun, als jeden Punkt und Komma zu überprüfen und darf dann auch nicht später dem Vorwurf konfrontiert werden, er habe bestimmte Sachen bemängelt, die doch nicht drin sind oder was auch immer.
    Womöglich sind auch handschriftliche Anmerkungen drauf, usw..
    Ach was, der normale Menschenverstand von jemandem, der schon zig Prüfungen hinter sich hat (und auch Abi-Prüfungen abnimmt!!!), weiß das. Tauschst du etwa Abiklausurgutachten aus, wenn dir nach 2 Monaten auffällt, dass du einen Rechtschreibfehler drin hattest?

  • Ich fasse mal zusammen:


    - Du hast am Verfahrenstag den falschen Entwurf abgegeben und siehst nicht ein, dass das ein Fehler ist, der nicht korrigierbar ist, egal wie er entstanden ist.

    - Dich beschäftigt eine Lappalie seit einigen Wochen mit hunderten von Beiträgen hier und zig Gesprächen im realen Leben.

    - Trotzdem schaffst Du es nicht, dieses Gedankenkarussel zu stoppen, indem Du das Gespräch mit Deiner Schulleitung suchst.

    - Du bist B benotet, kommst aber mit der Kritik nicht klar.

    - Du verstehst das ganze Problem nicht, dass alle hier mit Deinem Herumreiten auf Nichtigkeiten haben (Geisterfahrersysndrom).


    Mein Fazit: Du bist nicht für die Beförderung geeignet. Fachlich kann ich das natürlich nicht beurteilen, aber wenn Deine Beiträge nur zur Hälfte der Wahrheit entsprechen und Du nicht hier die ganze Forengemeinde zum Narren hältst und Du Dich in Wirklichkeit zu Hause vor Lachen kugelst, kann ich mir Dich in einer Position mit Verantwortung nicht vorstellen.

    Meine Erfahrung sagt mir, dass Du damit nie Deinen Job gut machen kannst, da Du nicht priorisieren und auch nicht mit Kritik umgehen kannst. Auch unberechtigte Kritik kommt vor und man muss das auch manchmal aushalten, dass einen in Führungspositionen nicht alle leiden können, da man Dinge durchsetzen muss, die einem von anderer Stelle vorgegeben werden.

    Andere Kritik dagegen muss man annehmen und in sich gehen, ob da nicht was dann ist und sein Verhalten in der Zukunft ggf. anpassen. Und den Unterschied muss man ebenfalls erkennen können.


    Das alles sehe ich bei Dir nicht gegeben.

  • und genau deswegen kannst du auch nichts ändern.
    und wenn was geändert wird, muss auch das vermerkt werden. "Entwurf am 22.01.25 gegen den am 12.03.2024 eingereichten getauscht".
    Dein Schulleiter hat was anderes zu tun, als jeden Punkt und Komma zu überprüfen und darf dann auch nicht später dem Vorwurf konfrontiert werden, er habe bestimmte Sachen bemängelt, die doch nicht drin sind oder was auch immer.
    Womöglich sind auch handschriftliche Anmerkungen drauf, usw..
    Ach was, der normale Menschenverstand von jemandem, der schon zig Prüfungen hinter sich hat (und auch Abi-Prüfungen abnimmt!!!), weiß das. Tauschst du etwa Abiklausurgutachten aus, wenn dir nach 2 Monaten auffällt, dass du einen Rechtschreibfehler drin hattest?

    Naja dann darf man aber auch nicht im Gutachten Dinge behaupten dass sie im Gespräch thematisiert wurden, die aber gar nicht vorkamen. DAS ist ja wohl viel schlimmer als aus Versehen einen Entwurf abgegeben zu haben der der Version des Vortages entspricht und dafür den richtigen nachzureichen

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