Lehrer im ersten Beförderungsamt/ Amtszulage / A13 für alle

  • Allerdings werden sie in Zukunft mit Sicherheit auch mehr Beförderungs- oder Funktionsstellen in Grundschulen sowie im SEK-1-Bereich schaffen müssen.

    Gibt es diese vielen Beförderungsstellen de facto nicht schon?

    Ich frage jetzt einmal ganz provokant, weil die Grundschulen üblicherweise viel kleiner sind als Berufskollegs. Als ich noch Student war, war ich für die schulpraktischen Studien an einem Berufskolleg mit 184 LuL. All diesen Lehrkräften stand eine Schulleitung vor. Wie sieht es hingegen an den Grundschulen aus? Da dürften sich diese 184 LuL auf gefühlt ca. 10 Grundschulen verteilen und entsprechend auch 10 Schulleiterstellen generieren. Vor dem Hintergrund ist es doch verständlich, daß die Schulleitung an so einem großen BK sagt: "Ich habe einen Stellvertreter und 8 weitere Abteilungsleiter, wir sind in Summe also auch 10 Personen."

    Der Schlüssel "Leitungsstellen zu grundständigen Lehrkräften" ist in beiden Fällen identisch.

  • Ich halte es weiterhin für eine Milchmädchenrechnung.


    An einer Schule werden die Wettbewerbe von verschiedenen Lehrkräften getragen, sie stimmen gemeinsam ihr Konzept und die Umsetzung ab, niemand erhält Entlastung,

    an der anderen Schule macht es eine Person, die dann Entlastung erhält.

    An der einen Schule schreiben alle Gutachten (oder sonst eine Aufgabe, die laufend anfällt), jeder ist mal dran, an der anderen Schule wird es auf eine Person bezogen, die Entlastung erhält.

    An Schule 2 erhalten also Personen Entlastung, an Schule 1 nie, weil sich die Lehrkräfte in Schule 1 alle in viele Aufgabengebiete einarbeiten, sich alle um Konzepte bemühen, alles gemeinsam koordinieren, an Schule 2 grenzen sich Personen ab, benennen Aufgaben, um die sie sich vorrangig kümmern, andere sind von diesen Aufgaben nicht belastet, übernehmen aber dann Gutachten und anderes mit und ohne Entlastung.

    Die Lehrkräfte an Schule 1 arbeiten aber nicht weniger, sie übernehmen ebenso im Kollegium die gesamten anfallenden Aufgaben, die verteilt werden müssen, bekommen aber keinen Ausgleich.

    Stattdessen bekommen die Lehrkräfte an Schule 1 zu hören, die Aufgaben seien im Deputat enthalten. Für jede einzelne mag das stimmen, aber wenn man dann 10 oder 20 außerunterrichtliche Aufgaben übernimmt, wäre die Belastung mindestens so hoch wie bei einer Wettbewerbskoordination, eine Entlastung wäre durchaus angemessen, da der Aufwand mitnichten ins Deputat passt. Zudem gibt es ja an Schule 2 für den gleichen Umfang an Aufgaben durchaus verteilte Entlastungsstunden.

    Es sind also weder die Aufgaben selbst noch die besonderen Belastungen stichhaltig, beides wird nicht erhoben und nicht angemessen berücksichtig.

    Am Ende reichen die Entlastungen nie für die vielen Aufgaben und diejenigen, die eine Entlastung bekommen, können sich glücklich schätzen, denn alle anderen müssen die Aufgaben ohne bewältigen.

  • Gibt es diese vielen Beförderungsstellen de facto nicht schon?

    Ich frage jetzt einmal ganz provokant, weil die Grundschulen üblicherweise viel kleiner sind als Berufskollegs. Als ich noch Student war, war ich für die schulpraktischen Studien an einem Berufskolleg mit 184 LuL. All diesen Lehrkräften stand eine Schulleitung vor. Wie sieht es hingegen an den Grundschulen aus? Da dürften sich diese 184 LuL auf gefühlt ca. 10 Grundschulen verteilen und entsprechend auch 10 Schulleiterstellen generieren. Vor dem Hintergrund ist es doch verständlich, daß die Schulleitung an so einem großen BK sagt: "Ich habe einen Stellvertreter und 8 weitere Abteilungsleiter, wir sind in Summe also auch 10 Personen."

    Der Schlüssel "Leitungsstellen zu grundständigen Lehrkräften" ist in beiden Fällen identisch.

    Das ist ein gutes Beispiel. Es müsste einfach einheitlich sein. Es ist in NRW so, dass es bis August an Förderschulen 0%, an Grundschulen 5%, an Hauptschulen 10% und an Realschulen 40% Beförderungsstellen -berechnet von den Lehrpersonenstellen - gibt. Ab August keine mehr an diesen Schulformen. Am Gymnasium sind es 65% Beförderungsstellen und davon sind nochmal 21% als Funktionsstellen ausgewiesen. Ich lasse jetzt mal die anderen Schulformen weg. An Gesamtschulen, Berufskollegs und Sekundarschulen ist es ähnlich wie am Gymnasium. Die Funktionsstellen sind prozentual verteilt. Das fehlt an den Schulformen wie Grundschulen, Förderschulen, Hauptschulen und Realschulen. Es gibt ja auch durchaus größere Grundschulen (Realschulen sowieso und Hauptschulen auch). Trotzdem gehen die nach jetzigem Stand leer aus. Eine Sekundarschule auch Klasse 5 bis 10 hat die zusätzlichen Leitungs- und Beförderungsstellen. Und das ist nicht fair und da wird sich früher oder später etwas ändern.

  • Danke, Palim, ich denke, das fasst es gut zusammen.

    Schulleitungen haben vor diesem Hintergrund im Sek I und im Primarbereich ein ziemliches Problem aufgebürdet bekommen. Es gibt eine Vielzahl an Aufgaben, die erledigt werden müssen - und da geht es dann nicht darum, ob die einzelnen KollegInnen das wollen oder nicht. Der Laden bzw. die Schule muss laufen, um es erneut platt auszudrücken.

    Im Gymnasialbereich ist das grundsätzlich ähnlich, da es auch nicht unbegrenzt A14-Stellen gibt und je nach Stellenkegel auf Jahre hinaus kaum Chancen für StudienrätInnen bestehen, eine Beförderungsstelle zu bekommen. "Keine Chancen für alle" mutet da fast noch fairer an als "wenige Chancen für einige wenige KollegInnen." Das ist zynisch, aber leider sieht die Realität so aus.

    Was man auch noch erwähnen sollte, ist, dass kleine Systeme dieselbe Zahl an Aufgaben auf weniger Schultern verteilen müssen als große Systeme. 20 Lehrkräfte mehr oder weniger im Kollegium zu haben, macht eine Menge aus - sowohl an Entlastungsstunden als auch an Leitungszeit. Da sind kleine Systeme in der Regel die gekniffenen, zumal sie sich dann womöglich auch noch im Überlebenskampf um Anmeldezahlen befinden.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

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