Die armen SuS.
!
Ich hatte von der 5. bis zur 10. den gleichen Englisch-Lehrer. Ich habe nichts gelernt, war nicht meine Stärke und ne 4 habe ich immer bekommen.
Wechsel sind sinnvoll und wichtig.
Jede Lehkraft kann auch unvorhergesehen ausfallen.
Die armen SuS.
!
Ich hatte von der 5. bis zur 10. den gleichen Englisch-Lehrer. Ich habe nichts gelernt, war nicht meine Stärke und ne 4 habe ich immer bekommen.
Wechsel sind sinnvoll und wichtig.
Jede Lehkraft kann auch unvorhergesehen ausfallen.
In NDS ist es in französisch verboten Jahrgang 12/13 zusammenzulegen, wenn es zugleich auch gA und eA ist. Das steht im KC. Das ist mir aber nur aus Französisch bekannt.
In NDS ist es in französisch verboten Jahrgang 12/13 zusammenzulegen, wenn es zugleich auch gA und eA ist. Das steht im KC. Das ist mir aber nur aus Französisch bekannt.
Gibt es einen spezifischen Grund, warum du deinen Thread noch einmal wiederbeleben möchtest? Eine ergänzende Frage?
Andernfalls wäre meine Frage, wofür die ganzen Abkürzungen stehen (gA,eA, KC) und wo genau das nachzulesen wäre, dass das lediglich für Französisch gilt? Welchen Hintergrund hat diese Sonderregelung? Geht es dabei vielleicht um SuS, die nach der mittleren Reife erst spät mit der zweiten Fremdsprache einsetzen?
gA: grundlegendes Anforderungsniveau: GK
EA: erhöhtes Anforderungsniveau: LK
(Beide 4-stündig in NDS in der Fremdsprache)
KC: Kerncurriculum
gA: grundlegendes Anforderungsniveau: GK
EA: erhöhtes Anforderungsniveau: LK
(Beide 4-stündig in NDS in der Fremdsprache)
KC: Kerncurriculum
Ich kann mich irren, meine aber, dass in NDS auch in der fortgeführten zweiten Fremdsprache die gA-Kurse/Grundkurse dreistündig und die eA-Kurse/Leistungskurse fünfstündig sind. Nur bei "Neubeginn" einer weiteren Fremdsprache ab Klasse 11 sind die Kurse in 12 und 13 meines Wissens vierstündig.
(Habe gerade keine Lust, mich auf Quellensuche dafür zu begeben
...)
Dann hat sich seit meinem Ref geändert, kann natürlicv sein. (Würde aber die Möglichkeit von Huckepackkursen stark erschweren)
Dann hat sich seit meinem Ref geändert, kann natürlicv sein. (Würde aber die Möglichkeit von Huckepackkursen stark erschweren)
Ja, das hat sich erst mit der Rückkehr zu G9 vor einigen Jahren geändert.
Jetzt habe ich doch nochmal gegooglet und dazu einige Infos in diesem Artikel von 2018 auf der Website der nds. GEW gefunden: Abitur nach neun Jahren: Was ändert sich? | GEW - Niedersachsen . "Huckepackkurse" sollen demnach trotzdem möglich sein, aber ich habe keine Ahnung, wie man das "unterrichtstechnisch" umsetzt (wir haben am BG keine jahrgangsübergreifenden Kurse).
Dann hat sich seit meinem Ref geändert, kann natürlicv sein. (Würde aber die Möglichkeit von Huckepackkursen stark erschweren)
Ja, das ist seit dem Abiturjahrgang 2021 verändert. Huckepackkurse existieren teils dennoch, sind aber nicht gerade einfach zu managen.
Gibt es einen spezifischen Grund, warum du deinen Thread noch einmal wiederbeleben möchtest? Eine ergänzende Frage?
Andernfalls wäre meine Frage, wofür die ganzen Abkürzungen stehen (gA,eA, KC) und wo genau das nachzulesen wäre, dass das lediglich für Französisch gilt? Welchen Hintergrund hat diese Sonderregelung? Geht es dabei vielleicht um SuS, die nach der mittleren Reife erst spät mit der zweiten Fremdsprache einsetzen?
Mein Beitrag hat folgenden Hintergrund: ich sagte ja, dass die Schulleitung bei uns im Fach Latein die Kurse in Jg. 12 und 13 zusammenlegen will und zwar wäre das dann 12 und 13 kombiniert und auch gA/eA kombiniert. Dasselbe wollte man auch in französisch machen. Nun hat unser französisch Fachobmann zufällig erfahren, dass auf S. 9 im KC französisch NDS ausgeschlossen ist, dass 12 und 13 und gA/eA in einem Kurs zusammengefasst werden darf. In Latein findet sich so ein Ausschluss nicht. Nun ist die Schulleitung wieder im Schwimmen und will nun in französisch den EA Kurs Jahrgangsübergreifend 12/13 laufen lassen und getrennt davon auch den gA Kurs 12/13. In Latein dagegen will die Schulleitung weiterhin 12/13 und gA/eA zusammenfassen. Die Fachgruppe Latein ist wegen dieser ungleichen Behandlung nun ziemlich verstimmt. Ich denke auch, dass man hier gleich behandeln sollte
oh mein Gott.
Solche Kolleg*innen liebe ich.
Hauptsache geht es dem anderen auch schlecht.
Habt ihr die selbe /vergleichbare Schüler*innenzahl? Bei beiden Jahrgängen? bei eA und gA?
Geht es dir darum, dein Fach zu sichern oder darum, dass DU DEINEN Kurs nicht bekommen hast?
Abgesehen davon, wäre es doch eigentlich Aufgabe der Schulleitung im KC nachzulesen, ob solche Zusammenlegungen überhaupt zulässig sind. Man stelle sich nur mal vor, unser Französisch-Obmann hätte das nicht zufällig erfahren, dann wäre der Kurs eingerichtet worden und wenn zb ein Schüler später geklagt hätte gegen seine Abinote wäre das der Schulleitung ziemlich übel - zu recht - um die Ohren geflogen. Daher fand ich es zb auch unangemessen, dass die Schulleitung nun unseren Latein Obmann gebeten hat, nachzusehen, ob eine Kombi 12/13 und gA/eA auch in Latein verboten ist. Das wäre doch Aufgabe der Schulleitung
oh mein Gott.
Solche Kolleg*innen liebe ich.
Hauptsache geht es dem anderen auch schlecht.
Habt ihr die selbe /vergleichbare Schüler*innenzahl? Bei beiden Jahrgängen? bei eA und gA?
Geht es dir darum, dein Fach zu sichern oder darum, dass DU DEINEN Kurs nicht bekommen hast?
Ja, die Zahlen in Latein und französisch sind in etwa gleich. In 12 und 13 sind es jeweils 10 und 11 Schüler von denen etwa die Hälfte gA und eA haben . Naja das hat nichts mit Neid zu tun! Die Begründung warum es in französisch verboten ist, ist der Schutz des Lehrers, der durch die doppelte Zusammenlegung von 12/13 und gA/eA stark belastet ist. Daher ist das verboten. In Latein wäre die Belastung ja dieselbe. Warum ist also der Latein Lehrer nicht Schutzwürdig?
Die Begründung warum es in französisch verboten ist, ist der Schutz des Lehrers, der durch die doppelte Zusammenlegung von 12/13 und gA/eA stark belastet ist. Daher ist das verboten.
Hast du für dafür eine Quelle? Im KC steht solch eine Begründung sicherlich nicht.
umgekehrt: die mögliche Zusammenlegung in Latein (und vermutlich Niederländisch?) ist die Rettung für das Fach.
Mit 10 SuS starten sehr viele Schulen keinen Kurs mehr, erst recht gemischt.
Ich wäre froh, wenn bei uns die Jahrgänge zusammengelegt würden, quasi als Bestandsschutz, denn anch dem neuen Schulgesetz muss in Thüringen ab nächsten Schuljahr keine zweite Fremdsprache mehr in der Oberstufe gewählt werden. Die ungleiche Regelung würde mich zwar verwundern, aber wie können wir hier dir dabei helfen?
Hast du für dafür eine Quelle? Im KC steht solch eine Begründung sicherlich nicht.
Der französisch-Fachobmann hat diesbezüglich bei der Fachberatung angefragt, die diese Begründung gab .
Der französisch-Fachobmann hat diesbezüglich bei der Fachberatung angefragt, die diese Begründung gab .
auf welcher Grundlage?
umgekehrt: die mögliche Zusammenlegung in Latein (und vermutlich Niederländisch?) ist die Rettung für das Fach.
Mit 10 SuS starten sehr viele Schulen keinen Kurs mehr, erst recht gemischt.
Wir haben eine lange Tradition mit Latein und Fremdsprachen allgemein. Das ist dann auch die Frage, was man will. Jedenfalls fände ich es unglücklich, wenn es in Latein einen Kurs mit 21 Schülern eA/gA 12/13 gibt und in französisch einen eA 12/13 mit 9 Schülern und einen gA 12/13 mit 10 Schülern.
Abgesehen davon stelle ich es mir auch für die Stundenplanung Schwierig vor, diese 12/13 Kombi Kurse zu realisieren.
Aber es ist natürlich wirklich so, dass Kurse mit 10 SuS ein Problem sind, aber das ist nunmal die Entwicklung. Alles, was etwas anspruchsvoller und mit viel Lernaufwand verbunden ist, wie zb Latein oder französisch als Wahlsprache mit der Option es auch wieder abzuwählen, hat es schwer. Man muss auch bedenken, dass 10 / 11 Schüler keine so schlechte Zahl ist, wenn man bedenkt , dass überhaupt nur 18 Schüler damit begonnen hatten
auf welcher Grundlage?
Das kann ich nicht sagen, woher die Fachberatung diese Information hat. Vielleicht hat sie beim KC mitgewirkt oder kennt jemanden, der beim KC mitgeschrieben hat und hat daher diese Information
Dann hat sich seit meinem Ref geändert, kann natürlicv sein. (Würde aber die Möglichkeit von Huckepackkursen stark erschweren)
Es ist in der Tat so , dass gA 3 stündig ist und eA 5 stündig!!
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