- Offizieller Beitrag
oh, empfehlen würde ich es auch immer.
Ich habe nur "gelacht", weil es bei uns eben nicht gemacht wird.
Und für die Klassenfahrt: es sei nur Pflicht, wenn wir eine sportliche Aktivität planen.
oh, empfehlen würde ich es auch immer.
Ich habe nur "gelacht", weil es bei uns eben nicht gemacht wird.
Und für die Klassenfahrt: es sei nur Pflicht, wenn wir eine sportliche Aktivität planen.
Das dürfte ja nicht schwierig sein. Die Fortbildungen finden doch regelmäßig alle 1-2 Jahre statt.
Bei uns dürfen jedes Jahr nur 10 % kostenlos, es findet aber mangelt Interesse nur alle zwei Jahre mit ca. 15 % Freitagnachmittag und Samstag statt. Und da eine Kollegin und ich jedes Mal teilnehmen, weil der Schein nur 2 Jahre gültig ist (und wir Chemie unterrichten), nehmen ca. 2/3 nie in der Schule teil. (Ich weiß, dass manche es privat dank Hobby machen, der Rest?).
oh, empfehlen würde ich es auch immer.
Ich habe nur "gelacht", weil es bei uns eben nicht gemacht wird.
Und für die Klassenfahrt: es sei nur Pflicht, wenn wir eine sportliche Aktivität planen.
Es ist wohl immer "Pflicht", auch im Sportunterricht und beim Experimentieren (es heißt aber "soll" und das lässt sich bekanntermaßen unterschiedlich auslegen. Solange nichts passiert... (erinnert mich an den Schwimmunfall in Konstanz, an Chemieunfall in der Nähe, ..., erst dann wird leider reagiert).
Und für die Klassenfahrt: es sei nur Pflicht, wenn wir eine sportliche Aktivität planen
Nö Google Mal nach der UVV für Schulen. Da steht's drin. UVVen sind für den Arbeitgeber verbindlich und der SL trägt die Verantwortung für die Einhaltung. Ich postuliere mal folgendes Fallbeispiel. Schülerin bei Klassenfahrt packt an eine Stromleitung und bekommt einen Herzstillstand. Die Kollegen vor Ort kriegen eine Rea nicht hin. Der Vater ist wild entschlossen Euch vor Gericht zu zerren, der findet mit seinem Anwalt auch die UVV. Ihr könnt Euch exkulpieren, da ihr brav remonstriert habt. Habt Ihr nicht? Na dann wirds im weiteren Verlauf spannend.
Und ja , bei Wandertagen steht da nichts mehr vom soll, sondern die SL hat sicherzustellen...
Das ist der Grund warum wir bei den Regelbegehungen dabei sind. Um auf diese Praxisprobleme hinzuweisen. Die BAD Mitarbeiter betreiben dies in unterschiedlicher Deutlichkeit, je nachdem wie lange sie schon für den Schulbereich tätig sind
Und ja , bei Wandertagen steht da nichts mehr vom soll, sondern die SL hat sicherzustellen...
Das soll bezog sich auf Chemielehrer usw. und seitdem ich es gelesen habe, bin ich immer dabei (davor bei jedem 2. Male). (Allerdings habe ich es noch nie von unserer SL gehört und meine KollegInnen kennen vermutlich noch nicht einmal das Wort remonstrieren (ich auch nur dank euch.))
Bezahlt werden von der UVV? GUV? (welche Versicherung auch immer nur diese 10 %), der Termin ist immer in unserer unterrichtsfreien Zeit und deshalb glauben meine KollegInnen, es betrifft sie nicht (ich spreche es regelmäßig an).
Bei uns muss man sich darum kümmern, dass man einen gültigen Erste Hilfe-Schein hat. An vielen Schulen werden Crash-Kurse für das ganze Kollegium angeboten, die gelten aufgrund der speziell angepassten Thematik ein Jahr länger, als wenn man einen einfachen Kurs privat macht.
Danke chemikus08 ein weiterer Grund, warum ich in nächster Zeit echt keine Klassenfahrt machen sollte. Zuviel Stress, das Ganze anzukämpfen.
Nö Google Mal nach der UVV für Schulen. Da steht's drin. UVVen sind für den Arbeitgeber verbindlich und der SL trägt die Verantwortung für die Einhaltung. Ich postuliere mal folgendes Fallbeispiel. Schülerin bei Klassenfahrt packt an eine Stromleitung und bekommt einen Herzstillstand. Die Kollegen vor Ort kriegen eine Rea nicht hin. Der Vater ist wild entschlossen Euch vor Gericht zu zerren, der findet mit seinem Anwalt auch die UVV. Ihr könnt Euch exkulpieren, da ihr brav remonstriert habt. Habt Ihr nicht? Na dann wirds im weiteren Verlauf spannend.
Da passiert gar nichts.
Da passiert gar nichts.
May be. Hat der Schüler hingehen einen Vater wie der bei der Diabetes Schülerin die in London verstarb, dann würde ich da nicht drauf wetten. In Kombination mit dem richtigen Anwalt wird das zum Schleudersitz
May be. Hat der Schüler hingehen einen Vater wie der bei der Diabetes Schülerin die in London verstarb, dann würde ich da nicht drauf wetten. In Kombination mit dem richtigen Anwalt wird das zum Schleudersitz
Eben. Und es gab früher schon Schwimmunfälle. Z. B. https://www.bfu.ch/de/services/ge…h-fuer-lehrerin
May be. Hat der Schüler hingehen einen Vater wie der bei der Diabetes Schülerin die in London verstarb, dann würde ich da nicht drauf wetten. In Kombination mit dem richtigen Anwalt wird das zum Schleudersitz
Die Lehrer in London sind verknackt worden, weil sie im Vorfeld nicht die Erkrankungen der Schüler*in erfragt haben, daher in Unkenntnis der Diabetes waren und sie deshalb in der Notsituation nicht schnell genug adäquat reagiert haben.
Wenn du in dem oben skizzierten Fall eine HLW beginnst, passiert dir garnichts! Da wird auch kein Anwalt der Welt dir irgendwas andichten können.
Eben. Und es gab früher schon Schwimmunfälle. Z. B. https://www.bfu.ch/de/services/ge…h-fuer-lehrerin
Ein Schwimmunfall ist etwas anderes als adäquat 1. Hilfe zu leisten.
Ein Schwimmunfall ist etwas anderes als adäquat 1. Hilfe zu leisten.
Ich verglich dies mit dem Schwimmunfall in Konstanz. Die eine wurde freigesprochen, die anderen nicht.
Es gab vor vielen Jahren eine Verurteilung wegen falscher Erster Hilfe. Ich fand ihn vorher auf die Schnelle nicht im Internet. Eine Schülerin wurde bewusstlos und damit sie nicht auf den Boden fällt, wurde sie festgehalten. Sie starb. Die Aufsicht wurde verurteilt, weil sie z. B. keine stabile Seitenlage gemacht hat.
Kurz, bei Wanderungen muss wie oben verlinkt, ein Lehrer einen gültigen Erstehilfekurs haben. Wenn nicht und sie falsch handelt, kann sie dran sein, auch wenn andere vielleicht freigesprochen wurden.
Die Lehrer in London sind verknackt worden, weil sie im Vorfeld nicht die Erkrankungen der Schüler*in erfragt haben, daher in Unkenntnis der Diabetes waren und sie deshalb in der Notsituation nicht schnell genug adäquat reagiert haben.
Wenn du in dem oben skizzierten Fall eine HLW beginnst, passiert dir garnichts! Da wird auch kein Anwalt der Welt dir irgendwas andichten können.
Eine kurze Ergänzung zu dem Fall, damit hier kein falscher Eindruck entsteht.
Das war am Ende der angeführte Grund für die Verurteilung. Genauer: Es erfolgte keine schriftliche Abfrage. Ein mündlicher Hinweis ist erfolgt am Elternabend, galt aber als unzureichend.
Es kam dabei aber noch einiges hinzu. Die beiden Lehrerinnen haben noch weitaus mehr Fehler gemacht, die am Ende zu der Verurteilung geführt haben. Andere Lehrer, die auch mit auf der Klassenfahrt waren, wurden schließlich nicht angeklagt und verurteilt.
Es gab dazu ja schon einen langen Thread und immer wieder die Erwähnung vieler User, dass sie "nie mehr auf Klassenfahrt fahren". Wenn man sich mit den Einzelheiten auseinandersetzt - beispielsweise, dass man über längere Zeit trotz deutlicher Hinweise von Schülerinnen - nicht nach dem Mädchen geschaut hat, sollte man eher erleichtert sein, dass hier am Ende Recht gesprochen wurde. Es gab Whatsapp-Verläufe und Audionachrichten von besorgten Schülerinnen, die ein wirklich bedenkliches Bild zeichneten.
Wie bei dem Schwimmunfall müssen wir überlegen, was wir tun können und müssen, um Sicherheit zu gewährleisten. Das ist unsere Aufgabe. Wenn man eklatante Fehler macht, muss man mit Konsequenzen rechnen. Das müssen andere in anderen Berufen ja schließlich auch. Jedoch sind Verurteilungen dieser Art äußerst selten und kein Massenphänomen.
Den oben geschilderten Fall fand ich nicht, er ist schon älter, aber einen anderen.
.https://www.spiegel.de/lebenundlernen…-a-1261185.html
Daraus zitiert
"Das Haftungsprivileg für Nothelfer (§ 680 BGB) greift hier entgegen der Ansicht des Beklagten nicht", urteilte das Gericht. Denn es schütze nur diejenigen, die beim Helfen in einer spontanen Gefahrensituation zu falschen Mitteln greifen. Das treffe auf Sportlehrer nicht zu, die eine Ausbildung als Ersthelfer machen und mit Notfällen im Sportunterricht rechnen müssten."
Daraus zitiert
"Das Haftungsprivileg für Nothelfer (§ 680 BGB) greift hier entgegen der Ansicht des Beklagten nicht", urteilte das Gericht. Denn es schütze nur diejenigen, die beim Helfen in einer spontanen Gefahrensituation zu falschen Mitteln greifen. Das treffe auf Sportlehrer nicht zu, die eine Ausbildung als Ersthelfer machen und mit Notfällen im Sportunterricht rechnen müssten."
D.h. für Sportlehrer gibt es keine spontanen Gefahrensituationen sondern nur beabsichtigte, vorsätzliche... ?
Den oben geschilderten Fall fand ich nicht, er ist schon älter, aber einen anderen.
.https://www.spiegel.de/lebenundlernen…-a-1261185.html
Daraus zitiert
"Das Haftungsprivileg für Nothelfer (§ 680 BGB) greift hier entgegen der Ansicht des Beklagten nicht", urteilte das Gericht. Denn es schütze nur diejenigen, die beim Helfen in einer spontanen Gefahrensituation zu falschen Mitteln greifen. Das treffe auf Sportlehrer nicht zu, die eine Ausbildung als Ersthelfer machen und mit Notfällen im Sportunterricht rechnen müssten."
Ist das eigentlich immer so schwer seine eigene Argumentation mal kurz links liegen zu lassen und sich mit den Argumenten des Gegenübers auseinander zu setzen.
Den Fall kenne ich natürlich und der hat mit von Chemikus skizzierten Fall nichts zu tun.
Nochmal und nur darum geht es mir, wenn du jemanden der reanimationspflichtig ist, reanimierst und das hat am Ende nicht geklappt, wird dir am Ende nichts passieren.
In dem Fall wurde ja eben nicht reanimiert. Da liegt der Fehler!
Chemikus behauptet, dass du für eine falsche Reanimation verknackt werden kannst und das ist einfach falsch!
Alles anzeigenIst das eigentlich immer so schwer seine eigene Argumentation mal kurz links liegen zu lassen und sich mit den Argumenten des Gegenübers auseinander zu setzen.
Den Fall kenne ich natürlich und der hat mit von Chemikus skizzierten Fall nichts zu tun.
Nochmal und nur darum geht es mir, wenn du jemanden der reanimationspflichtig ist, reanimierst und das hat am Ende nicht geklappt, wird dir am Ende nichts passieren.
In dem Fall wurde ja eben nicht reanimiert. Da liegt der Fehler!Chemikus behauptet, dass du für eine falsche Reanimation verknackt werden kannst und das ist einfach falsch!
Und wenn der Lehrer dank Sport oder auf Wanderung einen gültige Erstehilfekurs haben müsste, dies aber nicht hat und daher nicht weiß wie es funktioniert z. B. bei Bewusstlosigkeit keine stabile Seitenlage oder beim 2. Fall, die Atmung nicht überprüft und deshalb nichts unternahm, ist er nicht dran?
Ich denke, du und ich interpretieren Chemikus Satz verschieden.
Die Kollegen vor Ort kriegen eine Rea nicht hin
Du denkst(?), sie haben den Schüler nicht wieder zum Leben erweckt, ich dachte, sie haben grobe Fehler gemacht oder gar nicht erst angefangen, weil sie nicht wussten wie (und z. B. Sorgen hatten, Rippen zu brechen, das höre ich immer wieder von Kollegen).
Ich muss in die Schule.
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