Ganztag - Landesbediensteter muss bis zum Ende vor Ort sein. Wie wird das bei Euch umgesetzt?

  • Hallo ich habe mal eine kurze Frage wie das bei Euch gehandhabt wird.

    Es geht um eine kleine Grundschule mit vielen Teilzeitkräften und einer Schulleiterin (kein Ganztagskoordinator, keine Stellvertretenden SL), die offene Ganztagsschule werden soll.

    Nun gibt es hier in Niedersachsen die Regelung, dass immer ein Landesbediensteter vor Ort sein muss, bis der Ganztag beendet ist. Der Ganztag soll aber ab 14 Uhr nur noch von externen Kräften (also die AGs und die Betrreung) gestaltet werden. Der Gedanke der SL ist, dass die Lehrkräfte noch die Mittagessen und Hausaufgabenzeit begleiten und dann immer eine Lehrkraft - quasi als Präsenzzeit (ohne Aufgabe und Stundenabrechnung sich 2 Stunden im Lehrerzimmer sich bereithält "sollte etwas sein") bis 16 Uhr vor Ort bleiben soll. Die SL verlässt mehrere Tage die Woche die Schule schon um 12 Uhr und erklärt sich bereit evtl. auch einen Tag bis 16 Uhr zu bleiben. Da sie natürlich eigentlich Bürozeiten zu absolvieren hat, aber oft nur einen Teil der Zeit vor Ort ist - im Vergleich zB. zu einem Kollegen der 100% arbeitet- und nun die Kollegen ohne Vergütung zu Präsenz verplichtet werden ist der Unmut natürlich groß.

    Wie sieht es an Eurer Schule aus?

  • Ganztagserlas Niedersachsen

    "Die außerunterrichtlichen Angebote der Lehrkräfte werden arbeitszeitrechtlich wie Unterrichtsstunden gewertet (45 Minuten = eine Unterrichtsstunde). Abweichend hiervon werden den Lehrkräften jeweils zwei Stunden (zu 45 Minuten) außerunterrichtliche Angebote der Ganztagsschule für die Beaufsichtigung in Zeiten freier Gestaltung nach den Nrn. 2.12 und 3.5 mit einer Unterrichtsstunde auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet."

    Hälftige Anrechnung. Aus dieser Regelung wird die Schulleitung nicht Herauskommen, indem sie die Zeiten, in denen Lehrkräfte anwesend sein müssen, zu "Bereitschaftszeiten" umdeklariert.

  • Nebenbei gesagt: die Argumentation "Eine Lehrkraft muss anwesend sein, weil ein Landesbediensteter vor Ort sein muss", ist Unsinn. Externe Personen, die für den Ganztag beschäftigt werden, erhalten Verträge beim Land, in Niedersachsen darf die Schule keine eigenen Verträge mit einzelnen Personen abschließen, das läuft immer über Aurich. Die Beschäftigten für den Ganztag sind also Landesbedienstete, sie sind nur keine Lehrkräfte.

  • "Die Beschäftigten für den Ganztag sind also Landesbedienstete, sie sind nur keine Lehrkräfte."

    Das ist interessant, damit wäre dann auch der Personalrat zuständig. Ganz im Gegensatz zu NRW wo Verträge mit externen Anbietern geschlossen werden. Was ich persönlich als sehr unglücklich empfinde

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Muss in Niedersachsen nicht auch die Schulleitung immer vor Ort sein?

    Woraus soll das denn folgen? Aus der Arbeitszeitverordnung jedenfalls nicht. Ganz im Gegenteil:

    Zitat von §22 Abs.2 Satz 2 NdsArbzVO-Schule

    Soweit die Schulleiterinnen und Schulleiter nicht Leitungsaufgaben, Unterrichtsverpflichtungen oder andere Verpflichtungen zu bestimmten Zeiten wahrzunehmen haben, sind sie in der Erfüllung ihrer Aufgaben zeitlich nicht gebunden.

  • "Die Beschäftigten für den Ganztag sind also Landesbedienstete, sie sind nur keine Lehrkräfte."

    Das ist interessant, damit wäre dann auch der Personalrat zuständig.

    Das ist korrekt, die pädagogische Mitarbeiter, Schulassistent und Mitarbeiter in der Schulbuchausleihe sind für den PR wahlberechtigt, werden auch von uns vertreten und wir sind bei Einstellung auch mitbestimmungspflichtig.

  • Die AGs und Betreuung am Nachmittag soll über einen Kooperationspartner (die Verträge werden wohl mit dem Träger geschlossen) und Externe (Sportverein, Vertrag mit Schule?) angeboten werden. Lehrer sind nur für den Hausaufgabenbereich vorgesehen. Mir ist nicht klar, ob man dann diese hier tatsächlich als Landesbedienstete betitelt. Die jetzt schon über den Träger vorhandenen Betreuungskräfte, sind keine PMs. Wie das dann mit dem Anstellungsverhältnis ist weiß ich nicht. Sinnvoll wäre ja eine PM die zB so eine Art Koordinatorenstelle hat und täglich da ist und "den Hut auf hat".

    Genau das ist nämlich das Problem : "der Hut". Wie oben im Kommentar geschrieben muss die SL außerhalb ihrer Unterrichtsverpflichtung nicht anwesend sein. Zumindest kann sie das flexibel handhaben. In der Schule ist der "Hut" an zwei Tagen erst ab 9 Uhr dort und geht auch zweimal mindestens um 12 Uhr - bei voller SL Stelle. Dementsprechend ist die Unzufrienheit der Kollegen schon bezüglich des Vormittags oft groß. Wenn die SL nicht da ist, ist die Vertretung auch nicht wirklich geregelt. Also der Hut hängt in der Garderobe ;)

    Da die SL davon ausgeht, dass ein Landesbediensteter in dem Fall ein Lehrer bzw die Schulleiterin ist, sie meint da der Ganztag mit der Schule eng verzahnt werden soll, müsse jemand aus dem Kollegium anwesend sein. Natürlich möchte Sie aber abwenden, dass sie nun "jeden Nachmittag in der Schule sein muss". Dementsprechend schlägt sie vor man würde sich das teilen. Sie käme einen Nachmittag (kann ihre Bürozeiten dorthin schieben) und die anderen Kollegen übernehmen die anderen Tage in einer Form von Bereitschaft. Das heißt für diese Kollegen, sie verbringen vermutlich einmal in der Woche 3Stunden über ihrem Soll unbezahlt und ohne dienstliche Aufgabe in der Schule. Die SL habe gesagt, dass dies ein übliches Vorgehen wäre - daran habe ich meine Zweifel. Deshalb frage ich hier nach, wer bei euch so in den Ganztagsgrundschulen nachmittags "den Hut" auf hat?

  • Die Rechtsgrundlage habe ich dir oben genannt, die Vorstellungen der Schulleitung werden so nicht umsetzbar sein. (Zumindest nicht, wenn die KuK es nicht mit sich machen lassen.)

    Dass eine Lehrkraft (oder auch jemand aus der Schulleitung) mindestens bis zur 9. Stunde im Hause ist, ist üblich und bei uns auch so geregelt, das lässt sich aber auch ohne die beschriebene "Bereitschafts" Regelung so hinbekommen, zB indem man die AGs zum Ganztag zählt und dafür sorgt, dass an jedem Nachmittag mindestens eine durch eine Lehrkraft ausgebrachte AG liegt.

  • Ja das ist richtig mit den AGs. Die Frage ist dann nur an einer kleinen Grundschule mit 3 Teilzeitkräften, einer Vollzeitkraft (alle Klassenlehrer) und einer Schulleitung , woher die Lehrerstunden für den Vormittag nehmen, wenn man sie aus dem Vormittag abzieht. Neue Lehrkräfte werden dafür sicher nicht eingestellt werden. Deshalb soll es wohl, wie an der Nachbarschule praktiziert, Ags durch Externe und diese Anwesenheitsverpflichtung gehen. Ich sehe das ja auch so, dass das rechtlich nicht sauber ist. Nur dort scheint man es so hinzunehmen. Vielen Dank für deine Sicht auf die Dinge :)

  • In der Schule ist der "Hut" an zwei Tagen erst ab 9 Uhr dort und geht auch zweimal mindestens um 12 Uhr - bei voller SL Stelle

    Also geht es euch letztlich darum - dann solltet ihr da auch ansetzen.


    In NRW ist beispielsweise die Regelung "(1) Die Schulleiterin oder der Schulleiter muss in der Regel während der allgemeinen Unterrichtszeit (§ 13 Absatz 3) in der Schule anwesend sein." (§ 30 ADO)

  • Also geht es euch letztlich darum - dann solltet ihr da auch ansetzen.


    In NRW ist beispielsweise die Regelung "(1) Die Schulleiterin oder der Schulleiter muss in der Regel während der allgemeinen Unterrichtszeit (§ 13 Absatz 3) in der Schule anwesend sein." (§ 30 ADO)

    Die Regel gibt es in Niedersachsen nicht. Hier darf die Zeit neben der Unterrichtsverpflichtung flexibel gestaltet werden. Es geht hauptsächlich darum, dass die Schulleiterin eine volle Stelle hat und auch dafür bezahlt wird und nun Kollegen dort unentgeltlich zur Präsenz verpflichtet werden sollen, die über ihre Pflichtstundenzahl hinaus gehen. Natürlich macht das eine Schieflage und ist für diese Kollegen noch weniger zu verstehen, wenn die Leitung sich aus der Regelung ausklammern möchte und die Präsenz schon während der Unterrichtszeit am Vormittag nicht wahrnimmt, ob wohl sie genug Stunden hätte um Ansprechpartner während des Ganztags zu sein.

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