OT: Private Frage: Diebstahl von Bäumen

  • Wie gesagt, Polizei informieren. Du hast keinen Auftrag erteilt, jemand hat Schaden auf deinem Grundstück angerichtet und will sich nun an deinem Holz bereichern. Alles Weitere können nur Anwälte klären.

    Definitiv sofort Anzeige erstatten (mit Strafantrag!), heute noch. Holzdiebstahl ist leider ein regelmäßiges Problem und wird vor allem von Besitzern kleiner Parzellen, die das nicht gewerbsmäßig machen zu häufig hingenommen. Unsere Parzellen werden von Forst BW verwaltet, die bei Bedarf auch Bäume schlagen und neu pflanzen nach Rücksprache mit meinem Vater (wir nutzen das ebenfalls nicht gewerblich).


    Du hast keinen Auftrag erteilt 140 offenbar gesunde- da verkäufliche- Bäume zu fällen, damit ist das schon einmal Sachbeschädigung. Illegale Baumfällungen können erhebliche Bußgelder zur Folge haben. Zusätzlich hast du dem Verkauf deiner Bäume nicht zugestimmt, damit ist das mindestens ein versuchter Diebstahl, in Kombination mit dem Anruf bei dir vermutlich auch schlicht Betrug.

    Erstatte Anzeige sowohl gegen Unbekannt wegen des Anrufs, der Fällung, ggf. des Verkaufs, als auch gegen die Holzfirma, die die gefällten Bäume markiert hat und mindestens nicht weiter geprüft hat, ob der Verkauf überhaupt zulässig ist, sprich durch die Eignerin oder eine nachweislich beauftragte Person erfolgt.

    Mit dem Anwalt klärst du dann, welche weiteren Schritte straf- und zivilrechtlich folgen, damit du zumindest finanziell entschädigt wirst für den Schaden.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Hast du denn mit dem Verantwortlichen Kontakt aufgenommen?

    Das hatte ich schon nach der 1. Sicht und er redete sich mit Gemeindefläche heraus, woraufhin ich mir beim Grundbuchamt diesen Auszug mit Karte bestellt habe, denn ich hatte bisher nur eine Flurstücksnummer ohne Karte und genaue Grenzen.

  • Würdest du schon vor der Beratung durch den Anwalt die Polizei einschalten? Noch liegt ja alles noch so da.... Fotos habe ich ausreichend.

    Ich verstehe dein Zögern nicht

    ...Andererseits befürchte ich, dass mir die Baumfällkosten aufgedrückt werden könnten, wenn alle behaupten, die Bäume seien kaputt gewesen und er das Holz nicht mehr verkaufen kann, weil sage, dass es mir gehört.

    Selbst wenn die Bäume kaputt sind, kann die doch nicht irgend eine Firma ohne zu fragen abholzen. Ist das nicht auch Hausfriedensbruch? Also wie auch immer, selbst wenn du irgendwelche Kosten haben solltest, hättest du die ja in jedem Falle. Dein Anwalt könnte ja auch nicht lügen und betrügen am Ende.

    Wenn du es aber nicht von der Polizei aufnehmen lässt, zuguterletzt sind die Bäume noch verschwunden, nichts wurde begutachtet, die Gemeinde erzählt sonstewas vom Pferd.

    Ein Anwalt soll dich verteidigen, der ist aber keine Instanz, um den Schaden aufzunehmen. Aber ich weiß es am Ende nicht, ich habe kein Grund und Boden.

  • Das hatte ich schon nach der 1. Sicht und er redete sich mit Gemeindefläche heraus, woraufhin ich mir beim Grundbuchamt diesen Auszug mit Karte bestellt habe, denn ich hatte bisher nur eine Flurstücksnummer ohne Karte und genaue Grenzen.

    Anzeige erstatten und der Holzfirma im Anschluss schriftlich diese zur Kenntnisnahme zusenden mit dem Hinweis, dass du im Namen deiner Mutter als Bevollmächtigte einer Nutzung des Holzes mangels Kaufvertrag mit deiner Mutter über dich widersprichst und eine Anwältin bereits eingeschaltet wurde zur Klärung des Schadensersatzes wegen der illegalen Fällung. Die Holzfirist verpflichtet vorab Parzellengrenzen und Besitzverhältnisse eindeutig zu klären und Bäume vorab passend zu markieren. Das wissen die Firmen auch.


    Für die Zukunft empfehle ich euch Forst BW für die Verwaltung. Die kümmern sich bei Bedarf dann auch darum, dass Bäume gefällt werden, besprechen das aber immer genau und halten sich an Absprachen. Dadurch dass wir unsere Parzellen nicht gewerblich nutzen, sondern naturnah führen lassen, bringt der Holzschlag alle paar Jahre meist nur ein klein wenig mehr als die Verwaltungskosten ein. Es gibt aber zusätzlich für private Waldbesitzer in BW jährliche Zuschläge, die in unserem Fall die geringen jährlichen Verwaltungskosten fast vollständig ausgleichen. Ich glaube der Zuschlag liegt bei etwa 80€ jährlich bei uns und die Verwaltungskosten durch Forst BW bei etwa 150€ jährlich. Wenn du dazu Fragen haben solltest Zauberwald melde dich gerne, dann kläre ich alles was du wissen möchtest genau mit meinem Vater, dem der Wald gehört.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Vielleicht als Nachtrag: Die Wahrscheinlichkeit, dass die Bäume unverkäuflich sind, wenn die Holzfirma o eine Masche mindestens mitmacht ist realistisch bei null. Die wollen schließlich auch nicht draufzahlen, sondern sich mutmaßlich schlichtweg bereichern auf Kosten deiner Mutter, weil sie wahrscheinlich dachten, dass so eine alte Frau das entweder eh nicht mitbekommt oder nichts machen wird und du ja weit genug weg wohnst, um „Scherereien“ zu machen. Das hat leider System im Holzbereich und passiert immer wieder. Deshalb ist es so wichtig sofort zu reagieren, ehe die ihre Betrügerei weiter auf eure Kosten durchziehen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Die Bäume standen v.a. parallel zu einem Waldweg, aber in mehreren Metern Entfernung. Selbst wenn man sie aus Sicherheitsgründen hätte entfernen müssen, hätte man doch wirklich genau abklären müssen, wem die Bäume gehören und das besprechen, was mit 140 plötzlich erkrankten Bäumen geschieht. Ich hätte auf alle Fälle vor Ort mit den Beteiligten eine Sichtung gemacht.

    Ob das wirklich ein Versehen war oder so eine typisch saarländische win-win-Situation nach dem Motto: Du fällst die Bäume und kriegst dafür das Holz? Aber auch nur relevant, wenn die Bäume wirklich krank waren... Vielleicht lag der Gemeinde auch nur die Nummer ohne Karte vor?

    Inzwischen habe ich mit dem Anwalt einen Termin ausgemacht und hoffe, dass die Rechtsschutzversicherung das abdeckt.

  • Derartige Vorgänge (u.a. mündliche Ankündigung: Woher hat die Firma deine Telefonnummer ? Warum fragt die Gemeinde dich nicht persönlich und schriftlich bzw. mit konkreten Angaben ? Du kannst nun auch dein Grundstück nicht voll nutzen, da dort gefällte Bäume stehen etc...) sind eine einzige Ungeheuerlichkeit bzw. Unverschämtheit, bei der offenbar deine Abwesenheit schamlos ausgenutzt wurde.

    Womöglich geht es nicht nur um Geschäftemacherei mit Holz, sondern vielleicht auch um BAUPLÄNE ?

    Meinem Vater war vor Jahrzehnten mal eine üble Angelegenheit im Zusammenhang mit einem sog. Vorkaufsrecht widerfahren, bei dem ebenfalls unzählige Bäume gefällt wurden, das Stück Land "für ´nen Appel und ´n Ei" abgetreten werden musste und letztlich lukrative Häuser des Betreuten Wohnens auf seinem ehemaligen Teilgrundstück gebaut wurden. Später hat er einen Formfehler gefunden (Rückdatierung auf einen Sonntag) und mittels einer Petition an den Landtag einen gewissen Schadensersatz erzielen können, der aber sein Trauma nur zum Teil auffangen konnte.

    Beweisphotos zu erstellen ist richtig und wichtig. Vielleicht könntest du bei der Holzfirma nachfragen, deren Namen da an den Baumstämmen zu finden ist ?

  • Wenn ich der kI glauben kann, kostet das Fällen von 140 Bäumen 70000 €. Das kann ja nicht sein, das ist ja viel mehr, als man durch das Holz erzielt..... Dazu sagt die kI 1500 - 4500 €....

    Habe wirklich Angst, am Ende noch finanziell draufzuzahlen... zu dem ganzen Ärger.

    Also wenn die Gegnerische Partei sagt, dann müsste ich die Kosten für die Baumfällarbeiten übernehmen, weil die Bäume wirklich hätten gefällt werden müssen.

  • Tote Bäume, z.B. aufgrund von Käfern, die das Innere faulig werden lassen wie bei unserem Birnbaum, der letztes Jahr nichts mehr getragen hat, gehen die Gemeinde einen feuchten Kehrricht an - es sei denn, sie gefährden in irgendeiner Weise angrenzende Bereiche durch potentielles Umkippen. Und dass gleich 140 Bäume morsch gewesen sein sollen, halte ich für ein Märchen.

    Ich vermute, dass man am idyllischen Waldesrand einen größeren Wohnkomplex (Altenheim, sozialer Wohnungsbau etc.) oder Kindergarten errichten und inzwischen sogar Privateigentum Abwesender antasten möchte, zumal es meines Wissens einen Passus gibt, dass Privateigentum in manchen Fällen vor dem sog. Gemeinwohl zurückstecken soll. ..

  • Wenn ich der kI glauben kann, kostet das Fällen von 140 Bäumen 70000 €. Das kann ja nicht sein, das ist ja viel mehr, als man durch das Holz erzielt..... Dazu sagt die kI 1500 - 4500 €....

    Habe wirklich Angst, am Ende noch finanziell draufzuzahlen... zu dem ganzen Ärger.

    Also wenn die Gegnerische Partei sagt, dann müsste ich die Kosten für die Baumfällarbeiten übernehmen, weil die Bäume wirklich hätten gefällt werden müssen.

    Du könntest Forst BW SaarForst anrufen und fragen, ob sie für die Gemeinde die Forstarbeiten durchführen oder sonst wissen wer das macht mit Verweis auf den Schaden. Forst BW SaarForst vertritt vermutlich noch immer die meisten Gemeinden in BW im Saarland, wenn die zufällig auch dort zuständig sind, dann fragst du, ob diese einen Auftrag der Gemeinde hatten zu fällen. Letzteres halte ich aber deshalb für unwahrscheinlich, da die Gemeinde sich schriftlich bei dir gemeldet hätte oder eben Forst BW SaarForst oder eine andere beauftragte Firma, um auch wenn es nur um 2-3 Bäume geht das offiziell anzukündigen. Die Gemeinde hat auch klare Pläne, wem welche Parzelle gehört, das ist also ebenfalls kein Versehen, dass da Grenzverläufe eklatant missachtet wurden, sondern mindestens grobe Fahrlässigkeit seitens der Gemeinde oder der Firma oder klarer Vorsatz der Holzfirma.

    Nachdem es keinen Auftrag eurerseits gab die Bäume zu fällen, seid ihr auch nicht verantwortlich für die Kosten der Baumfällung, sondern der tatsächliche Auftraggeber muss das bezahlen. Nur der hat einen entsprechenden Auftrag erteilt und Vertrag abgeschlossen.


    EDIT: Habe gerade erst realisiert, dass es ja ums Saarland geht. Entschuldige bitte. Vielleicht gibt es dort aber ja ein Pendant zu Forst BW?


    EDIT 2: SaarForst wäre dein Ansprechpartner.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Tipp: Petitionsausschuss des Saarlandes anschreiben, der als Schnittstelle zwischen Behörden und Bürgern gilt und die Rechtmäßigkeit solcher Vorgänge prüft.

    Das könnte vielleicht auch einen kostspieligen Anwalt ersetzen bzw. dessen Arbeit wirksam unterstützen.

  • Tipp: Petitionsausschuss des Landes Baden-Württemberg anschreiben, der als Schnittstelle zwischen Behörden und Bürgern gilt und die Rechtmäßigkeit solcher Vorgänge prüft.

    Das könnte vielleicht auch einen kostspieligen Anwalt ersetzen bzw. dessen Arbeit wirksam unterstützen.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es um das Saarland.

  • Tipp: Petitionsausschuss des Landes Baden-Württemberg Saarlandes anschreiben, der als Schnittstelle zwischen Behörden und Bürgern gilt und die Rechtmäßigkeit solcher Vorgänge prüft.

    Das könnte vielleicht auch einen kostspieligen Anwalt ersetzen bzw. dessen Arbeit wirksam unterstützen.

    Gute Idee, dauert aber zu lange.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Das Fällen von Bäumen ist offenbar bis 30. September tatsächlich strafbar.

    Diesbezüglich musst du evtl. noch aufpassen, dass man dir diese Straftat nicht noch in die Schuhe schiebt, zumal ja noch die Stämme auf deinem Grundstück liegen...

  • Falls ein Versehen im Zusammenhang mit der Grundstücksgrenze vorliegt, würde Paragraph 34 GG (Amtshaftung) greifen.

    Ansonsten gibt es leider wie befürchtet auch "Gemeinwohlbelange", die ein Fällen von Bäumen auf Privatgrundstücken rechtfertigen wie z.B. Sturmschäden, Brandgefahr etc., aber auch Bauvorhaben oder Umgestaltung des öffentlichen Raumes.

  • Unfassbarer Vorgang:staun:, den du da beschreibst, der mich aber leider nicht mehr wundert, wenn ich sehe, wie unprofessionell hier häufig von öffentlicher Seite im Bereich Baumschutz und Forst agiert wird. Allein, dass unsere Kleinstadt noch immer keine Baumschutzsatzung hat (im Jahr 2025!!!!), ist eine Ungeheuerlichkeit... Aber in allen Lehrplänen schön was von BNE und Klimaschutz schreiben:autsch:

    Zum Thema: Definitiv alle Register ziehen, Polizei einschalten, Anzeige erstatten und den rechtlichen Weg weiter verfolgen. Du hast auf jeden Fall Anspruch auf Schadenersatz für den Holzwert und es müssten auch 140 Neuanpflanzungen übernommen werden, da du ja nicht für die Notwendigkeit der Ersatzpflanzungen verantwortlich bist. Viel Erfolg!!!

  • Ich hatte mit der Gemeinde telefoniert und sie haben mir bestätigt, dass dieser Herr für sie arbeitet. Daher habe ich mir nichts dabei gedacht.

    Dann solltest du nochmal mit der Gemeinde in Kontakt treten und denen erzählen, was passiert ist.

    Außerdem träte ich in Kontakt mit der Firma, die das Holz kaufen möchte. Damit die Bescheid wissen, dass sie womöglich Diebesgut kaufen.


    Und ansonsten, ja, Polizei/Staatsanwältinnenschaft. Wenn sich dss ganze als Missverständnis entpuppt, finden die das auch ’raus. Wenn Straftaten vorliegen, können sie aber jetzt schon ein Verfahren einleiten.

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