Mittagsaufsicht - Anrechnung Deputat (BW)

  • Hallo miteinander,

    bei mir und ein paar Kollegen stellt sich gerade die Frage, wie es in BW mit der Mittagsaufsicht an einer Ganztagesschule bzgl. des Deputats geregelt ist. An meiner vorherigen Schule dauerte die Mittagspause 90min und wurde mit einer oder einer halben Deputatsstunde angerechnet (bin mir nicht mehr ganz sicher). An meiner jetzigen Schule muss man die Aufsicht während er Mittagspause als Teil der Pausenaufsicht zusätzlich übernehmen, also ohne Anrechnung auf das Deputat. Bei uns dauert die Mittagspause aktuell 45min.

    Habe von anderen Bundesländern gelesen, dass die Mittagspausen auch zum Teil halb angerechnet werden. Komisch sind die Unterschiede zwischen meiner vorherigen und meiner jetzigen Schule. Weiß da jemand genaueres für BW? Bin beim Recherchieren der Ganztagesverordnung und des Schulgesetzes nicht wirklich fündig geworden.

    Viele Grüße

  • Müsste noch einmal nachlesen, wofür mir gerade die Zeit (und Kraft) fehlt, wüsste spontan aber von keiner Regelung, die die Mittagssaufsicht zu einem Teil des Deputats machen würde, eh sei denn, diese umfasst explizit mehr als reine Aufsichtsführung, weil die z. B. Teil eines offenen Beschäftigungsangebots ist, welches als AG angerechnet werden kann, o.ä. An deiner ehemaligen Schule könnte es darüber hinaus schlicht personellen Überhang gegeben haben, so dass- bis es dann irgendwann Abordnungen oder Versetzungen gegeben hat- so viele Lehrerstunden im Pott waren, dass zusätzliche Ausgleichsstunden (die dann auf dem Papier irgendwie anders genannt wurden, wie „Differenzierungsstunden“, AG XYZ, Hausaufgabenbetreuung,…) möglich wurden.

    An meiner Refschule gab es das auch, da gab es dann jede Menge zusätzlicher Kleingruppenförderung und Teamteaching und anderweitig besonders belastete KuK haben zum Ausgleich Mittagssaufsicht machen sollen, was durch die Ganztagesbetreuung de fakto nur eine pro forma- Anwesenheit war oder haben irgendeine AG im Ganztag angeboten, die nur 2-5 SuS besucht haben, etc.

    Wenn das länger als ein Schuljahr andauern würde ordnet das Schulamt üblicherweise Abordnungen an (falls sich niemand freiwillig versetzen lässt) als erste Ausgleichsmaßnahme. Reicht auch das nicht aus, dann werden Versetzungen geprüft.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • An meiner Schule (BW) wird anfangs des Schuljahres aufgelistet, dass es so und so viele Aufsichten zu führen gibt: Pausenaufsichten, Mittagsaufsichten, Frühaufsichten(+Übernahme Aufsicht, falls wer in 1.Stunde fehlt). Dann wird das recht gleichmäßig auf alle Kollegen verteilt und gut ist. Kürzere Aufsichten (Pausen) hat man dann jede Woche. Längere Aufsichten (früh bzw. mittags) teilt man sich, und man ist dann so ca. alle 4-6 Wochen dran.

    Angerechnet aufs Deputat wird dabei gar nichts, denn Aufsicht führen gehört zum Job.

  • Bei uns (BW) wird das auch nicht angerechnet. Je voller Stelle fallen bei uns drei Aufsichten mit 20-25 Minuten an. Wer Mittagspausenaufsicht hat, hat enrsprechend weniger andere Aufsicht. Außerdem muss man dabei nicht ständig anwesend sein, sondern vor allen Dingen ansprechbar. Da die Schüler sich in der Pause über das ganze Schulgelände verteilen können, ergibt es auch keinen Sinn, dass der Lehrer in ihrem Klassenzimmer sitzt.

  • Krass, dass Pausenaufsichten auf das Deputat angerechnet werden, habe ich in drei Bundesländern noch nicht erlebt. Ich gönne es ja jedem, aber dann könnte man auch anfangen die GK anzurechnen, oder?😉

    Das ist doch eine ganz normale Dienstpflicht, wie Klassenbuch führen, Korrigieren und Elternarbeit?

  • BW: Wir teilen uns die Mittagsaufsicht auch, 2x25min. Die Aufsicht ist wie eine normale Pausenaufsicht, da rotiert nichts.

    Angerechnet aufs Debutat wird sie nicht.

  • BW: Wir teilen uns die Mittagsaufsicht auch, 2x25min. Die Aufsicht ist wie eine normale Pausenaufsicht, da rotiert nichts.

    Angerechnet aufs Debutat wird sie nicht.

    Bei uns ist es genauso.

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  • Krass, dass Pausenaufsichten auf das Deputat angerechnet werden, habe ich in drei Bundesländern noch nicht erlebt. Ich gönne es ja jedem, aber dann könnte man auch anfangen die GK anzurechnen, oder?😉

    Das ist doch eine ganz normale Dienstpflicht, wie Klassenbuch führen, Korrigieren und Elternarbeit?

    Na ja, aber zwischen 15 Minuten Pausenaufsicht und 60 Minuten Mittagsaufsicht besteht ja auch noch mal ein Unterschied.

    Für Pausenaufsichten kriegen wir nichts angerechnet, für Mittagsfreizeiten eine halbe Stunde.

  • Krass, dass Pausenaufsichten auf das Deputat angerechnet werden, habe ich in drei Bundesländern noch nicht erlebt. Ich gönne es ja jedem, aber dann könnte man auch anfangen die GK anzurechnen, oder?😉

    Das ist doch eine ganz normale Dienstpflicht, wie Klassenbuch führen, Korrigieren und Elternarbeit?

    Ich kann das jetzt nur für NDS darstellen, aber die Mittagspause spielt ja immer dann eine Rolle, wenn an der Schule im Rahmen der Ganztagsschule auch Nachmittags Angebote/Unterricht stattfinden. Dann gilt die Mittagspause als Zeit zur freien Gestaltung der Schülerinnen und Schüler. Aufsichten in diesen Zeiten sind zur Hälfte auf das Deputat anzurechnen (hier entfällt die Vor- und Nachbereitungszeit). Andere außerunterrichtliche Angebote der Lehrkräfte sind voll anzurechnen.


    Scheinbar ist das in NRW ähnlich geregelt, wenn ich die Ausführungen von Anna Lisa richtig deute.

  • Seph hast du einen Tipp, in welcher Verordnung ich das wohl für NDS finden könnte?

    Ja klar, das findet sich im Erlass "Die Arbeit in der Ganztagsschule" unter 6.3 i.V.m. 2.12 und 3.5.


    Zitat von Die Arbeit in der Ganztagsschule

    2.12 In der Ganztagsschule sorgen Zeiten zur freien Gestaltung ebenso wie Ruhe- und Erholungsphasen für ein angemessenes Gleichgewicht von Anspannung und Entspannung.

    3.5 Ausgestaltung des Tagesablaufes - Zeit zur freien Gestaltung

    Nach Nr. 2.12 trägt die Ganztagsschule Sorge, dass die Schülerinnen und Schüler über den Tag verteilt Zeit zur freien Gestaltung haben. Den Schülerinnen und Schülern ist insbesondere eine angemessene Mittagspause einzuräumen (s. Bezugserlass zu a)).

    6.3 Die außerunterrichtlichen Angebote der Lehrkräfte werden arbeitszeitrechtlich wie Unterrichtsstunden gewertet (45 Minuten = eine Unterrichtsstunde). Abweichend hiervon werden den Lehrkräften jeweils zwei Stunden (zu 45 Minuten) außerunterrichtliche Angebote der Ganztagsschule für die Beaufsichtigung in Zeiten freier Gestaltung nach den Nrn. 2.12 und 3.5 mit einer Unterrichtsstunde auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet.

    Daraus geht klar hervor, was ich oben beschrieb: die Mittagspause an Ganztagsschulen gilt nach 3.5 des genannten Erlasses als "Zeit zur freien Gestaltung", deren Beaufsichtigung wiederum nach 6.3. ebenjenes Erlasses eindeutig hälftig anzurechnen ist. Der Erlass nimmt in 6.3 bei der Anrechnung der Zeiten selbst explizit Bezug auf die vorgenannten Abschnitte, in denen auch die Mittagspause geregelt ist.

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