Notengebung bei hohen Fehlzeiten

  • Unentschuldigte Fehlzeiten werden mit ungenügend bewertet, entschuldigte Fehlzeiten gar nicht, ist in diesem Fall also insgesamt klar ungenügend.

    Natürlich würde ich das in so einem Extremfall mit dem Schulleiter abklären und es sollte eine klare und gemeinsame Regelung für alle KuK geben, das Schüler wird ja nicht nur bei dir gefehlt haben.

  • Der Schüler ist nicht bewertbar. Es gibt überhaupt keine Bewertungsgrundlage, so dass auch eine Feststellungsprüfung nicht möglich ist. Falls das ein Pflichtkurs sein sollte, heißt das ab in die Wiederholung oder gehen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Eine Klausur oder so liegt nicht vor? Das ist ja immer der „spannende“ Fall. Akzeptable Klausur, horrende Fehlzeiten.

    Aber ja bei einer Fehlzeit von 100%, egal ob entschuldigt oder nicht, kann nur eine Nicht-Bewertbarkeit vorliegen. Selbst wenn eine Klausur vorläge.

  • Nicht bewertbar finde ich nachvollziehbar. Ich verstehe es richtig, dass dies keine negative Konsequenz für den Schüler hätte, sondern nur aussagt, dass eine Note nicht gesetzt werden konnte? Eine 6 sieht ja auf einem Zeugnis immer übel aus.

  • [Edit: Ich habe zu lange getippt. Lasse es jetzt trotzdem stehen, auch wenn Bolzbold meine dritte Möglichkeit schon ausgeschlossen hat.]

    In BW muss man den Schüler für das Schuljahr bewerten, wenn er 48 Tage anwesend war. Hilft dir in NRW nur nichts.

    In deinem Fall würde ich einfach deine Schulleitung fragen. Meiner Meinung Nach gibt es drei Möglichkeiten:

    1. Mit ungenügend bewerten, wenn dir Leistungen bei unentschuldigten Fehlzeiten bei euch so bewertet werden müssen.

    2. Nicht bewertbar auf das Zeugnis schreiben, wenn deine Schulleitung das mitträgt.

    3. Prüfung (mündlich und/oder schriftlich) über die gesamten Themen des Schuljahres, wenn du laut Schulleitung eine Möglichkeit zur Bewertung finden musst.


    Erstaunlich finde ich allerdings, dass du dir jetzt erst Gedanken darüber machst bzw. ihr so spät im Schuljahr noch kein Vorgehen abgesprochen habt. Habt ihr dieses Jahr erst sehr spät Sommerferien?

  • Es darf schon gar nicht passieren, dass ein Schüler am Ende des Schuljahres auf 60% unentschuldigte Fehlzeiten kommt, da hätte längst die entsprechenden Prozesse eingeleitet werden müssen. Wenn sich das über das ganze Schuljahr zieht, reden wir von mehreren verhängten Ordnungsgeldern durch die Stadt und Ordnungsmaßnahmenkonferenzen durch die Schule, da hätte die Frage der Bewertung längst geklärt sein müssen, das entscheidet dann nicht der einzelne Lehrer individuell am Ende des Schuljahres.

  • Nicht bewertbar finde ich nachvollziehbar. Ich verstehe es richtig, dass dies keine negative Konsequenz für den Schüler hätte, sondern nur aussagt, dass eine Note nicht gesetzt werden konnte? Eine 6 sieht ja auf einem Zeugnis immer übel aus.

    Doch: Kurse sind verpflichtend, also hat es eine negative Konsequenz.
    Außer (Oberstufe), dieser schwänzende Schüler hatte Kurse "zuviel" belegt und muss den Kurs weder belegen noch einbringen. (S. Bolzbolds Beitrag)

  • Solche Verfahren gehen doch nur, wenn ein Schüler komplett weg ist.
    Wenn er aber zwischendurch in anderen Fächern zugegen ist, dann kann man nichts Derartiges einleiten.

    Ist das in NRW tatsächlich so? Bei uns "wandern" SuS bei unentschuldigten Fehlzeiten (auch wenn sie zwischendurch wieder in der Schule sind) sehr schnell ins "Mahnverfahren", im Zuge dessen bei weiteren unentschuldigten Fehlzeiten durch die SL eine AU-Pflicht verhängt wird. Wenn der/die Schüler*in nochmals unentschuldigt fehlt, erfolgt die Abgabe an den Landkreis/das Schulamt, die dann in Konsequenz Bußgelder verhängen oder Sozialstunden anordnen kann.

    Das betrifft aber jedes Schuljahr auch SuS bei uns, die nicht "dauerfehlen", sondern nur viele einzelne unentschuldigte Fehltage haben.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Humblebee Tja, gute Frage. So wird es bei uns gehandhabt und ich gebe zu: Solange man mir keine Stufenleitung gibt, werde ich nicht das Prozedere bei uns in Frage stellen.
    - Attestpflicht können wir auf einer Konferenz beschließen (tun wir auch).
    - Mahnverfahren jenseits von Meldung wg. Schulpflicht sind mir keine bekannt.
    - Dafür brauchen wir 20 Tage am Stück unentschuldigt / fehlend. (und ja, einige SuS sind nach 19 Tagen wieder da).

    Aber so krasse Fälle von Auslassen eines kompletten Faches hatten wir noch nie.


    Edit nach Beitraglesen.

  • Humblebee Tja, gute Frage. So wird es bei uns gehandhabt und ich gebe zu: Solange man mir keine Stufenleitung gibt, werde ich nicht das Prozedere bei uns in Frage stellen.
    - Attestpflicht können wir auf einer Konferenz beschließen (tun wir auch).
    - Mahnverfahren jenseits von Meldung wg. Schulpflicht sind mir keine bekannt.
    - Dafür brauchen wir 20 Tage am Stück unentschuldigt / fehlend. (und ja, einige SuS sind nach 19 Tagen wieder da).

    Aber so krasse Fälle von Auslassen eines kompletten Faches hatten wir noch nie.

    Das "Mahnverfahren" bedeutet bei uns, dass SuS, die unentschuldigte Fehlzeiten haben, zunächst von den Klassenlehrkräften zwei Schreiben bekommen, dass eine Entschuldigung bis zu einem bestimmten Termin nachzureichen ist. Erfolgt dies nicht oder gibt es weitere unentschuldigte Fehltage, gibt es ein drittes Schreiben, in dem der Schulleiter die Attest-/AU-Pflicht verhängt (eine Konferenz brauchen wir dafür nicht abzuhalten). Der vierte Schritt ist bei weiterem unentschuldigten Fehlen bei nicht mehr schulpflichtigen SuS die Androhung der Ausschulung durch die SL, die dann im fünften Schritt "durchgezogen" wird. Bei noch schulpflichtigen SuS erfolgt die oben beschriebene Abgabe ans Schulamt.

    Eine bestimmte Anzahl von untschuldigten Fehltagen braucht es dazu bei uns aber nicht. Es reichen - wie gesagt - einzelne Fehltage, für die keine Entschuldigung vorgelegt wird. In einigen Fällen wurde auch schon das Mahnverfahren eingeleitet, wenn SuS immer wieder stundenweise unentschuldigt gefehlt haben, z. B. häufig morgens zu spät kamen, die letzten Unterrichtsstunden "abhängten" oder eben in einem bestimmten Fach - bspw. Sport - nicht zum Unterricht erschienen.

    EDIT: Dieses Mahnverfahren wird in Abstimmung mit dem Landkreis als Schulträger an allen Schulen des Landkreises, in dem meine Schule liegt, seit mehr als 20 Jahren so angewendet.

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  • Dann würde ich sagen, ist die Klausur mit "ungenügend" zu bewerten und du kannst damit wie auch mit den 60% unentschuldigten Fehlzeiten eine 6 als Zeugnisnote begründen.

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  • Dann würde ich sagen, ist die Klausur mit "ungenügend" zu bewerten und du kannst damit wie auch mit den 60% unentschuldigten Fehlzeiten eine 6 als Zeugnisnote begründen.

    Der Effekt ist letztlich derselbe. 0 Punkte oder "nb" bedeuten, dass der Kurs formal nicht belegt bzw. eingebracht werden kann, so dass bei Pflichtkursen die Schullaufbahn an diesem Punkt zu Ende ist.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

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  • Humblebee Tja, gute Frage. So wird es bei uns gehandhabt und ich gebe zu: Solange man mir keine Stufenleitung gibt, werde ich nicht das Prozedere bei uns in Frage stellen.
    - Attestpflicht können wir auf einer Konferenz beschließen (tun wir auch).
    - Mahnverfahren jenseits von Meldung wg. Schulpflicht sind mir keine bekannt.
    - Dafür brauchen wir 20 Tage am Stück unentschuldigt / fehlend. (und ja, einige SuS sind nach 19 Tagen wieder da).

    Was die so genannte Attestpflicht betrifft, so hat das Schulministerium uns dieses Schwert faktisch genommen. Die Attestpflicht ist auf Einzelfälle beschränkt und kann nicht als Automatismus verhängt werden, wie das vor einigen Jahren noch übliche Praxis war.

    Zur Entlassung eines Oberstufenschülers oder einer Schülerin gilt § 53 Abs. 4 SchulG.
    "Die Entlassung einer Schülerin oder eines Schülers, die oder der nicht mehr schulpflichtig ist, kann ohne vorherige Androhung erfolgen, wenn die Schülerin oder der Schüler innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt hat."

    20 Stunden innerhalb von 30 Tagen kommen schnell zusammen, da die SchülerInnen 34 Stunden pro Woche im Durchschnitt belegen müssen. Das haben sie mitunter nach vier Tagen schon zusammen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Der Effekt ist letztlich derselbe. 0 Punkte oder "nb" bedeuten, dass der Kurs formal nicht belegt bzw. eingebracht werden kann, so dass bei Pflichtkursen die Schullaufbahn an diesem Punkt zu Ende ist.

    Stimmt, bei Kursen ist der Effekt derselbe. Aber geht es denn im vorliegenden Fall tatsächlich um einen (Oberstufen-)Kurs? Das lese ich aus den Beiträgen der TE nicht heraus.

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  • 3. Prüfung (mündlich und/oder schriftlich) über die gesamten Themen des Schuljahres, wenn du laut Schulleitung eine Möglichkeit zur Bewertung finden musst.

    Vgl. § 13 Abs. 5 APO-GOSt

    Das geht nur im Einvernehmen mit der Schulleitung und nach OVG-Rechtsprechung nur dann, wenn die Prüfung eine vorhandene, zu dünne Bewertungsgrundlage ergänzt. Eine nicht vorhandene Bewertungsgrundlage kann durch eine solche Prüfung nicht ersetzt werden.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

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