Hitzewelle -was macht eure Schule?

  • Ja, das würde für mich vielleicht schon auch gehen, aber mein Partner spricht nicht gut genug Deutsch. Als englischer Muttersprachler kommen synchronisierte Filme für ihn einfach nicht in Frage.

    Ah, ok. Das ist dann natürlich was anderes. Aber du kannst doch auch mal ohne deinen Partner ins Kino gehen, oder? Machen mein Mann und ich öfter (er schaut z. B. gerne Comic-Verfilmungen wie "Batman", "Superman" oder demnächst den neuen "Fantastic Four", die mich selten interessieren; ich hingegen auch gerne mal "Historienfilme" wie "The King's Speech" oder "Oppenheimer").

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Auch an anderen Tagen ist Kino heutzutage gähnend leer.

    Bei uns nicht. Im Gegenteil: Letztes Jahr öffnete ein neues Kino und im alten Kino Erweitern sie um 3 Säle. Dazu gibt es noch das Kommunale Kino mit besonderen Filmen. Reservierung im Voraus ist meist sinnvoll. Ich habe eher den Eindruck eines Comebacks. Dazu passt, dass Anfang des Jahres ein Schallplattenladen öffnete, der immer voll ist und daher bald in ein größeres Ladengeschäft umzieht.

  • Habe die ganzen Beiträge jetzt erst gelesen. In unserer Stadt hatten Montag bis Mittwoch alle Gymnasien nachmittags hitzefrei, auch die Oberstufe, auch die beruflichen.

    Die sind in der Verordnung eigentlich ausgenommen, aber da berief man sich auf die Fürsorgepflicht.

    Die Arbeitsschutzverordnung gilt auch für Lehrer, ab 25 Grad soll der Arbeitgeber handeln, ab 30 Grad muss er und die hatten wir in fast jedem Raum. Und Handlungsmöglichkeiten eben wenig.

    Ab 35 Grad ist der Aufenthalt im Raun verboten, da kommt der Schulleiter in Teufels Küche, wenn er wegsieht und ein Retttungswagen kommen muss.

  • Ab 35 Grad ist der Aufenthalt im Raun verboten, da kommt der Schulleiter in Teufels Küche, wenn er wegsieht und ein Retttungswagen kommen muss.

    Die ASR spricht hier nur davon, dass der Raum dann nicht mehr als Arbeitsraum geeignet ist, ein Aufenthaltsverbot im engeren Sinne besteht nicht. Gleichwohl darf natürlich kein Unterricht in einem solchen Raum mehr angeordnet werden. Der SL muss aber nicht aktiv verhindern, dass dieser Raum betreten wird.


    Den Hinweis auf die entsprechenden Grenzen in der ASR finde ich aber wichtig und bin da ganz bei dir. Darauf darf man im schulischen Alltag durchaus pochen. Wobei das vielfach wohl nicht erheblich ist. Selbst bei Raumtemperaturen über 30° sind lediglich Maßnahmen zu treffen, die da nur begrenzt helfen (z.B. Außenjalousien nutzen, Lüften am frühen Morgen u.ä.).

  • Wenn ab 35 Grad kein Unterricht in einem Raum angeordnet werden kann, da er als Arbeitsraum gefährlich ist, hat der Schulleiter auch die Verantwortung, dass kein Kollege in solch einem Raum unterrichtet.

    (Vortrag im Rahmen eines Gesundheitstages)

  • Wenn ich mich da mit 25 Kindern aufhalte, arbeite ich aber....

    Davon hat doch niemand etwas geschrieben. Es ging darum, dass kein generelles Aufenthaltsverbot für Personen in einem solchen Raum besteht und die SL gerade nicht sicherstellen muss, dass niemand den Raum betritt. Dass in einem solchen Raum nicht mehr gearbeitet werden kann und das auch nicht mehr angeordnet werden darf, hatte ich selbst geschrieben. Das gilt natürlich auch für die Betreuung einer Klasse.

  • Und tâglich grüßt das Murmeltier. Ich begleite regelmäßig die Regelbegehungen des BAD, bzw. der BGprevent (hat sich umbenannt🙈). Fast mantraartig Frage ich hier nach, ob es im Sommer denn nicht Räume gibt in denen es zu warm wird. Erst dann sprudelt es, manchmal auch tröpfchenweise aus den Kollegen heraus, dass es Probleme gibt.

    Hier kann ich nur empfehlen, wenigstens diese Chance der Regelbegehung zu nutzen. Schön eäre es, wenn dann zu den kritischen Räumen ein Messprotokoll geführt wurde.

    Das wird dann im Bericht der Regelbegehung fest gehalten und der SL schickt diesen Bericht zum Träger. Passiert dann nichts, vor dem nächsten Sommer, dann muss die SL den Träger mit Frist auffordern den Mangel zu beseitigen. Passiert dann nichts muss folgendes passieren;

    Meldung an die Dienststelle und zwar an die Generalie Arbeits und Gesundheitsschutz und den Personaldezernenten. (Zweck: die Bezirksregierung schaltet dann das Dezernat Arbeitsschutz der Bezirksregierung ein)

    Beteiligung des Personalrates

    Information an die Unfallkasse

    Darüber hinaus sollte dann noch jeder betroffenen Kollege eine Überlastungsanzeige/Gefährdungsanzeige schreiben.

    Und erst wenn das alles passiert ist, und immer noch nichts passiert, dann habt ihr allen Grund die Schrauben anzuziehen.

    Aber selbst dieses Mindestmaß an Beschwerdemanagement findet nicht statt.

    Liebe Lehrerräte werdet aktiv, wir waren viel zu lange viel zu lieb.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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