Besoldung pädagogische Einführung, Anrechnung förderlicher Leistungen, 2 Jahre befristeter Arbeitsvertrag?

  • Hallo Community,

    seitdem ich die PE angetreten bin und viel Austausch mit anderen Quereinsteigern hatte, habe ich doch viele Fragen und hatte gehofft, hier vielleicht Antwortung zu finden.

    1. ich dachte nach der einjährigen pädagogischen Einführung kriegt man ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis! Das haben wir alle so verstanden und so steht es auch in der Erklärung! Absolventen haben uns jedoch erzählt, dass danach ein weiteres Jahr befristet erfolgt und man dann wieder eine Probezeit hat, welche bestanden werden muss.

    2. Wieso wird der Master nicht angerechnet? Wieso werden förderliche Tätigkeiten, welche bei einer Vertretungsstelle berücksichtigt wurden, plötzlich nicht mehr bei der PE berücksichtigt? Wird man wirklich prinzipiell immer in E10 eingestuft ?

    3. Erfolgt denn nun eine Aufstockung auf E11 für alle ab 2026, egal ob Bachelor oder Master?

    4. ist bei OBAS eine zweijährige Berufserfahrung wirklich maßgeblich NACH Abschluss des Masters erforderlich und gibt es durch die PE ein verkürztes OBAS?

    Leider schrecken viele von den genannten Verhältnissen potentielle Quereinsteiger ab. :(


    Lg

  • Zu 1., im Erlass steht, dass man eine unbefristete Unterrichtserlaubnis erhält. Ob es nochmal eine einjährige Probezeit gibt, weiß ich nicht mehr. Das müsste im Arbeitsvertrag stehen.

    Zu 2., ja, Eingruppierung in E10. *

    Zu 3., meines Erachtens E11 mit Bachelor und E12 mit Master.

    Zu 4., durch eine PE wird die OBAS nicht kürzer. Ich kenne Fälle ohne zweijährige Berufserfahrung.


    * EDIT: Der Master wird insofern auch jetzt schon berücksichtigt, dass man E10 mit Angleichungszulage bekommt. Mit Bachelor gibt es E10 ohne Angleichungszulage.

  • Wie ist denn deine konkrete Situation? Anscheinend hast du einen Bachelor und bist damit in die PE gestartet? Dann hättest du ab August 2026 in E11 deutlich über 4.000 € brutto und in der Endstufe fast 6.000 € brutto. Das fände ich nach 3 Jahren Studium und einer nicht sehr anspruchsvollen PE eigentlich OK. Falls du doch einen Master hast, gehst du schnellstmöglich in die OBAS. Das sind 24 Monate, die ich kein zweites Mal machen möchte, aber am Ende hättest du mit E13 monatlich 600 € mehr.

  • Wie ist denn deine konkrete Situation? Anscheinend hast du einen Bachelor und bist damit in die PE gestartet? Dann hättest du ab August 2026 in E11 deutlich über 4.000 € brutto und in der Endstufe fast 6.000 € brutto. Das fände ich nach 3 Jahren Studium und einer nicht sehr anspruchsvollen PE eigentlich OK. Falls du doch einen Master hast, gehst du schnellstmöglich in die OBAS. Das sind 24 Monate, die ich kein zweites Mal machen möchte, aber am Ende hättest du mit E13 monatlich 600 € mehr.

    Ich wollte nach meiner PE einen Master berufsbegleitend machen und danach Obas. Nur leider müsste ich nach dem Master nochmal wieder 2 Jahre arbeiten. Aber wird man nicht nach Obas verbeamtet? Ansonsten würde ich mir das auch gar nicht antun. Mit mir machen welche die PE, welche einen Diplom haben und trotzdem werden sie wie ich nach E10 bezahlt. Irgendwie ist das unfair. Daher dachte ich, alleine der Master würde mich wenigstens eine Gruppe höher einstufen.

  • Mit mir machen welche die PE, welche einen Diplom haben und trotzdem werden sie wie ich nach E10 bezahlt. Irgendwie ist das unfair. Daher dachte ich, alleine der Master würde mich wenigstens eine Gruppe höher einstufen.

    Was bringt dich zu dem Glauben, der Master sei dem Diplom überlegen?

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Was bringt dich zu dem Glauben, der Master sei dem Diplom überlegen?

    Sorry, habe mich wohl falsch ausgedrückt.

    Der Masterabschluss ist dem Diplom gleichgestellt. Mehrere KuK wurden trotz Diplom in E10 eingruppiert und haben nicht einmal eine Angleichungszulage erhalten. Unter diesen Voraussetzungen lohnt es sich für mich ja dann gar nicht, einen Master nachzuholen, wenn ich im Anschluss nicht auch den OBAS-Weg gehe. Wir sind in der Bezirksregierung Arnsberg.

    Deswegen hoffe ich wirklich, dass sich bis 2026 endlich etwas an der Eingruppierungssituation ändert.

  • Ich wollte nach meiner PE einen Master berufsbegleitend machen und danach Obas. Nur leider müsste ich nach dem Master nochmal wieder 2 Jahre arbeiten. Aber wird man nicht nach Obas verbeamtet? Ansonsten würde ich mir das auch gar nicht antun. Mit mir machen welche die PE, welche einen Diplom haben und trotzdem werden sie wie ich nach E10 bezahlt. Irgendwie ist das unfair. Daher dachte ich, alleine der Master würde mich wenigstens eine Gruppe höher einstufen.

    Ah OK. Dann halte dich an das, was Swinging Phone oben geschrieben hat: Wenn man mit der PE in der Schule einsteigt, ist es gängige Praxis, dass die Jahre in der Schule als Berufstätigkeit anerkannt werden, wenn man später die OBAS macht. Und wie gesagt, ich kenne Fälle, wo Leute ohne Berufstätigkeit direkt in die OBAS einsteigen konnten.

    Ja, mit OBAS ist eine Verbeamtung möglich und dann wird der Unterschied zu E11 natürlich noch größer.

    Dass mit E10 für Masterabsolventen etwas nicht in Ordnung ist, stimmt schon. Ich habe auf einer Vertretungsstelle in der Sek 1 mit Masterabschluss E11 bekommen. Jetzt in der Grundschule bekommen Kolleginnen auf Vertretungsstellen ebenfalls E11. Wenn man nach der PE einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat, gibt es derzeit aber nur E10 mit Angleichungszulage.

  • Mit der PE und dem Bachelor startest du mit E10.
    Nächstes Jahr im August steigst du auf E11.

    Mit dem Master würdest du jetzt E10 mit Angleichungszulage (105 Euro) bekommen. Im August des nächsten Jahres steigst du mit dem Master auf E12.

    In der BASS steht tatsächlich, dass man NACH dem Master zwei Jahre Berufserfahrung haben muss. In der Praxis sieht das aber anders aus. Ich denke, wenn du die PE fertig hast und auch schon länger arbeitest, dann wird dir diese Zeit angerechnet. Im Worst Case müsstest du dann nach dem Master noch zwei Jahre arbeiten (was ich nicht glaube) und kannst dann die OBAS machen. (Hier wäre dann wichtig zu wissen, ob du noch verbeamtet werden kannst)

    Ansonsten steigst du nach der OBAS dann auf E13 bzw. A13 (je nachdem ob du verbeamtet wirst oder nicht)

  • In der BASS steht tatsächlich, dass man NACH dem Master zwei Jahre Berufserfahrung haben muss.

    Da steht nicht vom Master, sondern Hochschulstudium.
    Im LABG unter §13 steht sogar nur „… nach Abschluss eines Hochschulstudiums.“

    Die Bezirksregierungen legen das ganz unterschiedlich aus. Während Köln sagt, dass die Berufserfahrung erst nach dem Master zählt, rechnet einem Arnsberg auch die Berufserfahrung nach dem Bachelor an. Ich hatte mit beiden Kontakt, da ich den Weg nach meinem Master auch einschlagen möchte.

  • In der BASS und im „Merkblatt der Anpassung der Lehrkräftebesoldung für den Tarifbereich“ ist die Rede von „Wissenschaftlicher Hochschulbildung“ bzw. „Hochschulbildung“. Hier wird ein Unterschied gemacht:


    Hochschulbildung EG 10 ohne Angleichungszulage (entspricht dem Bachelor)


    Wissenschaftliche Hochschulbildung EG10 mit Angleichungszulage (entspricht dem Master)



    Die Bezirksregierung Köln regelt das auch unterschiedlich. Habe den selben Fall erlebt. Grundsätzlich sagt da aber jeder etwas anderes.

  • Interessant, ein Bekannter arbeitet bereits seit 7 Jahren an der Schule, hat nun währenddessen seinen Master absolviert und trotzdem ist er jetzt gezwungen die PE zu machen und darf nicht direkt mit Obas starten. Arnsberg Grundschule

    Da steht nicht vom Master, sondern Hochschulstudium.
    Im LABG unter §13 steht sogar nur „… nach Abschluss eines Hochschulstudiums.“

    Die Bezirksregierungen legen das ganz unterschiedlich aus. Während Köln sagt, dass die Berufserfahrung erst nach dem Master zählt, rechnet einem Arnsberg auch die Berufserfahrung nach dem Bachelor an. Ich hatte mit beiden Kontakt, da ich den Weg nach meinem Master auch einschlagen möchte.

  • lassen sich die passenden Fächer ableiten bzw. hat er die 2 Jahre durch?
    Wenn eine BR es so auslegen darf, ist er nicht GEZWUNGEN, er kann ja noch 2 Jahre arbeiten und dann Obas machen.

    Bei allem Verständnis für jede einzelne Situation:
    Die Regeln werden schon so unglaublich gedehnt, kann man nicht auch froh sein, über das, was man hat?!

  • Interessant, ein Bekannter arbeitet bereits seit 7 Jahren an der Schule, hat nun währenddessen seinen Master absolviert und trotzdem ist er jetzt gezwungen die PE zu machen und darf nicht direkt mit Obas starten. Arnsberg Grundschule

    Ich kann ja nur für meinen Fall sprechen.
    Vielleicht liegt es bei mir auch daran, dass ich die PE bereits 2019 gemacht habe. Jedenfalls schrieb mir die dafür zuständige Frau, dass sie mir die Berufserfahrung anrechnen.
    Manchmal liegt es wohl aber auch einfach daran, mit wem man dort schreibt 😅

  • Zunächst die PE zu machen und danach die OBAS hat einen gewissen Charme. Solltest Du nämlich die OBAS endgültig nicht bestehen, was manchmal vorkommt, dann ist Dir die PE Stelle dennoch sicher. Machst Du von Anfang an OBAS wärst Du draußen.🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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