Cannabiskonsum bei Schülern

  • Doch, CDL schrieb vom Rauchen. Zur Studienlage: deine KI-Zusammenfassung sagt genau das, was ich schrieb, nämlich dass die Studienlage zu Wirksamkeit, Dosierung, Indikation usw. noch dünn ist.

    Man kann nicht nur Tabak rauchen. Ist aber auch egal. Was ist denn hier an der Studienlage dünn?

    Cannabis raucht man mit Tabak.

    Nö, nicht zwangläufig.

  • Also bei uns hat da nichts zugenommen.
    Aber ich arbeite in der Sekundarstufe 1. Dort sind die Schüler*innen höchsten 18 Jahre alt. Vielleicht ist das ab Klasse 11 anders - oder es fällt mir einfach nicht auf. 😮
    Wie willst du das feststellen? Täglich einen Drogentest durchführen? 😉

    Meiner Meinung nach sollte man da nicht einschreiten. Klar, wenn jemand jetzt völlig bekifft wirkt, dann musst du handeln - Aber so? Sonst müsste man Schüler*innen auch nach Hause schicken, wenn sie nach Zigarettenqualm riechen, unter 18 sind und illegal vor dem Unterricht geraucht haben.
    Was soll die Schulleitung denn da machen?
    Eine Suchtpräventions-Nachsitzstunde nachmittags für alle Verdächtigen anbieten?
    Ich bin kein Fan davon, Personen zu kritisieren, wenn man selbst keinen Verbesserungsvorschlag hat.
    Machen wir uns doch nichts vor: Es gibt wahrscheinlich viele Jugendliche, die zwischendurch mal kiffen - und das war auch schon vor der Legalisierung so.

  • Was soll man machen, wenn SuS Waffen mithaben? Waffenkontrolle am Eingang? Das ist doch übertrieben. Und wenn sie ein Klappmesser auspacken oder Schlagringe? Willst du da einschreiten? Etwa jemanden nach Hause schicken oder gar die Polizei einschalten? Völlig übertrieben. Soll doch jeder machen, was er will, alles andere wäre doch zu viel Arbeit, vor allem für die Schulleitung. Wo kämen wir denn da hin, wenn sich irgendwer um die Schule und die ihnen anvertrauten SuS kümmern würde. Das Leben ist viel zu kurz für Stress, raucht doch einfach gleich mit, dann haben alle Spaß, heißa!:tanz::rauchen::prost:

  • s3g4 , wenn es dich wirklich interessiert, kannst du zum Beispiel hier nachlesen. Fachärzte und Fachärztinnen äußern sich zum Bericht des Bundesistituts für Arzneimittel- und Medizinprodukte aus dem Jahr 2022 "Cannabis in der Medizin" und ihrer Arbeit im jeweiligen Fachgebiet:

    https://www.sciencemediacenter.de/angebote/22098

    "Statements

    Prof. Dr. Winfried Meißner

    Chefarzt der Abteilung Palliativmedizin und Leiter der Sektion Schmerztherapie, Klinik für Anästhesiologie und Intensivtherapie, Universitätsklinikum Jena, sowie Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft e.V.

    „Aufgrund der offenbar fehlenden Repräsentativität – nur 16.800 Datensätze bei wohl mehr als 70.000 Behandlungsfällen laut Kassendaten sowie 52 Prozent Anästhesisten (=Schmerzexperten) in der Begleiterhebung, obwohlim Alltag aber Allgemeinmediziner die häufigsten Verschreiber sind – sind Aussagen zu Effektivität und Nebenwirkungen nicht wirklich möglich. Wie die Autoren auch schreiben: Es ist an der Zeit, dass die medizinische Zulassung und Erstattung durch die Solidargemeinschaft von Cannabinoiden auf der Basis hochwertiger Studien erfolgt – wie bei allen anderen Medikamenten – und das derzeitige Prozedere eine Übergangslösung bleibt.“

    Prof. Dr. Kirsten Müller-Vahl

    Oberärztin der Klinik für Psychiatrie, Sozialpsychiatrie und Psychotherapie sowie Leiterin der Arbeitsgruppe „Tourette“, Medizinische Hochschule Hannover (MHH)

    ...

    „Richtig ist zwar, dass die Datenlage für die Wirksamkeit Cannabis-basierter Medikamente bei psychiatrischen Erkrankungen bis heute gering ist. Allerdings können wir vielen unserer Patient:innen nur begrenzte Therapieangebote machen. So ist etwa für die Behandlung von Tics (meist kurze Bewegungen oder Lautäußerungen, die oft in rascher Abfolge und ohne ersichtlichen Bezug zur aktuellen Situation wiederholt werden; Anm. d. Red.) überhaupt nur ein einziges Medikament offiziell zugelassen, welches heute wegen schwerwiegender Nebenwirkungen gar nicht mehr empfohlen wird. Es ist daher sehr bedauerlich, dass die Krankenkassen durch eine Ablehnung der Kostenübernahmen neue, innovative Therapien verhindern.“


    ...

    In dem Bericht wird zudem suggeriert, Cannabisblüten machten eher abhängig als andere Cannabisarzneimittel. Dies wird immer wieder gemutmaßt, obwohl es keine Daten gibt, die diese These stützen. Interessant ist, dass in dem Bericht festgestellt wird, dass Cannabisblüten seltener zu Nebenwirkungen führen, dies aber mit dem jüngeren Alter der Patient:innen erklärt wird, statt zu diskutieren, dass Blüten eventuell tatsächlich besser verträglich und besser dosierbar sind.“

    „Uns fehlen weitere klinische Studien zur Wirksamkeit von Cannabisarzneien. Die Pharmaindustrie ist hier bei der Finanzierung aber sehr zurückhaltend. Daher muss eine Förderung durch den Bund erfolgen. Nur so können wir Daten gewinnen, die uns verlässliche

    ...

    Prof. Dr. Ursula Havemann-Reinecke

    Professorin für Psychiatrie mit Schwerpunkt Suchtmedizin und Senior Scientist, Universitätsmedizin Göttingen

    „Es ist positiv, dass es eine Untersuchung des BfArM zu den durchgeführten Verordnungen von Cannabisarzneimitteln gibt, die, wie intendiert, zu klinischen Placebo-kontrollierten, aber auch experimentellen Forschungsvorhaben inspiriert. Aber die Frage bleibt, wer diese Forschungsvorhaben finanziert. Wichtig ist, dass es wissenschaftliche, nicht finanziell und interessensgeleitete unabhängige Forschungsprogramme gibt, die derartige Forschungen finanziell unterstützen. Leider ist dies aktuell nicht der Fall.“

    „Es ergeben sich aus dem Bericht viele für die Praxis relevante Fragen, die teils auch für künftige Forschungen interessant sein können: So bleibt zum Beispiel in dem Bericht völlig offen, inwieweit es auch zu einer Entwicklung von missbräuchlichem oder abhängig machendem Konsum als Nebenwirkung der Cannabisarzneien gekommen sein könnte. Es gibt ferner keine Daten zu psychischen Komorbiditäten wie Angst und depressive oder psychotische Erkrankungen, auch nicht zu Komorbiditäten mit anderen Suchterkrankungen wie solchen bedingt durch Tabak, Alkohol oder zu Opioid-bedingten Störungen. Diese Fragen sind vor allem für die Patienten, die Cannabisblüten verordnet bekommen haben, besonders interessant.“

    „In dem Bericht wird sehr deutlich, dass die Anästhesisten und die Ärzte mit dem Zusatztitel ,Schmerzmedizin‘ Cannabisarzneimittel am häufigsten und weniger Blüten verordneten, und gleichermaßen Daten in die Studie eingegeben haben. Aber es wird auch deutlich, dass die zweithäufigste Cannabisarzneien verordnende Gruppe der Allgemeinmediziner deutlich weniger Meldungen vorgenommen hat, aber gleichzeitig am meisten Cannabisblüten verordneten. Da wäre zum Beispiel auch interessant zu wissen, welche der Allgemeinmediziner hier eine Zusatzbezeichnung ,Suchtmedizinische Grundversorgung‘ hatten.“

    ...

  • Verstehe ich nicht.

    Was soll die Lehrperson, die um ein Rat bat, machen?
    Studien vorantreiben, damit sich vielleicht die Verschreibungsaktivität ändert?
    Irgendwie hast du wohl etwas falsch verstanden.
    Ich habe nie dafür geworben, dass Cannabis mehr verschrieben werden soll oder es sei gut für Jugendliche.

  • Das Problem ist doch, dass im Gegensatz zu einer Alkoholvergiftung ein Cannabisrausch nur Indizienhaft vermutet werden kann. Es fehlt aberan einer hinreichenden Rechtsgrundlage jemanden wegen tellergroßen Pupillen und einen sehr ruhigen Verhalten vom Unterricht auszuschließen. Lediglich ein Lach Flash wäre ein Grund ihn kurzfristig vor die Tür zu setzen. Insofern müssten mir die Verfechter von einem frühzeitigen Ausschluss mir dann schon verklickern nach welchen harten Kriterien man dann vorgehen soll. Ich weiß es nicht, ob gleich man schon ein gewisses Gefühl dafür entwickelt. Das kann aber eben auch nur ein Gefühl sein. Möglicherweise ist derjenige aber auch schon so langzeitgeschädigt, dass er dauerhaft wirklich, als sei er neben der Spur. Beendet das die Schulpflicht? Das möge doch bitte die SL klären. Die kriegt dafür das erforderliche Schmerzennsgeld.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Hier hat keiner was von Tabak erzählt. Es gibt recht viele Studien zu Wirksamkeit von Cannabis.

    Dass der medizinische Einsatz von Cannabis durchaus von Nutzen sein kann, wird ja hier nicht in Frage gestellt. Es gibt versch. Studien darüber, ab welchem Alter der Einsatz unbedenklich ist, außer Frage dabei ist, dass unter 21 Jahren (teilw. unter 24/26 Jahren) Störungen in der Hirnentwicklung entstehen.

    Jeder, der das In-Frage-stellt und eine realistische Antwort aus der Praxis haben möchte, kann sich an eine Suchtklinik für Jugendliche wenden und behandelndes Personal befragen.

  • Das zitierte Cannabisgesetz und der Hinweis auf die Rechtslage ist problematisch und ihr behebt Euch in Teufels Küche. Das Cannabisgesetz findet in dem Moment keine Anwendung mehr, wenn die Einnahme als Medikament erfolgt.

    Andetes Beispiel gleiche Baustelle. Methylphenidat bekannt als Ritalin wird auch missbrächlich als Aufputschmittel verwendet. Dies ist ein Verstoß gegen das BtmG . In dem Moment wo es legal verordnet ist, kann ich den Schüler nicht mehr wegen Konsum von Betäubungsmitteln auf dem Schulgelände belangen. Es liegt eine rechtlich erlaubte Medikamenteneinnahme vor.

    Dabei ist gleichgültig welcher Arzt das Cannabis wie verordnet hat. Da Cannabis bei der Verordnung nicht mehr unter das BtmG fällt, wird es auf normalem Rezept verordnet und das darf auch über die Teleklinik sein. So ist die Rechtslage.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es einen Arzt gibt, der einem unter 18 jährigem ein Rezept verordnet - in so einem Fall würde ich mich an die Ärztekammer wenden.

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    Bei Ritalin ist es schwierig, - bei meinem Sohn in der Stufe dealte ein Schüler mit seinen Ritalintabletten - er verkaufte sie zur Leistungssteigerung vor Klausuren.

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    Ein weiteres Problem, das in meiner Stadt angekommen ist. https://www.zdf.de/video/reportag…on-zdf-doku-100

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  • Einen Vortrag von Herrn Wald habe ich als betroffene Mutter in einem Selbsthilfetreff hören dürfen. Dieser Vortrag ging mir unter die Haut. Ich würde , wenn ich in einem Kollegium arbeiten würde oder einen Chef hätte, der die Auswirkungen von Cannabis unterschätzt, diesen Mann einladen - auf eigene Kosten. Er macht im übrigen auch Projekte - ich denke, wenn SchülerInnen konkret mit Menschen zu tun haben, schärft das den Blick - macht aber auch Mut, dass es sich lohnt, sich herauszukämpfen.

    https://www.mathias-wald.de/news-aktuelles-speaker-redner/

  • Dass der medizinische Einsatz von Cannabis durchaus von Nutzen sein kann, wird ja hier nicht in Frage gestellt. Es gibt versch. Studien darüber, ab welchem Alter der Einsatz unbedenklich ist, außer Frage dabei ist, dass unter 21 Jahren (teilw. unter 24/26 Jahren) Störungen in der Hirnentwicklung entstehen.

    Jeder, der das In-Frage-stellt und eine realistische Antwort aus der Praxis haben möchte, kann sich an eine Suchtklinik für Jugendliche wenden und behandelndes Personal befragen.

    Quittengelee hat das sehr wohl in Frage gestellt und tut es auch immer noch. Cannabis hat ein vergleichsweise ein niedriges Suchtrisiko.

  • What? Du liest einfach nicht, weil du Cannabis per se toll findest. Darum geht es aber nicht.

    Wo habe ich das denn gesagt? Ich selbst mag den Konsum und die Effekte von Cannabis gar nicht. Wenn es anderen aber gefällt oder wie hier länger beschrieben einem bei Krankheiten hilft, ist das für mich völlig in Ordnung. Es geht auch niemanden etwas an.

  • Doch, es geht uns als Lehrkräfte natürlich etwas an, was in der Schule passiert. Wenn einer so unter Schmerzmitteln stünde, dass es im Unterricht auffällt, alkoholisiert erscheint, oder eben bekifft ist, dann ist das ein Problem der Schule. So, wie es bei der Arbeit ein Problem ist.

    Mein Mann meinte übrigens, seine Berufsschule hätte im Betrieb angerufen, wenn er bekifft in der Schule erschienen wäre. Ist ein paar Jahre her, ändert aber nichts am Umstand, dass bestimmte Substanzen legal sind und trotzdem eine Grenze zur Zurechnungsfähigkeit und Abhängigkeit gewahrt werden muss.

    Wie man das als Arbeitgeber oder Schule kontrollieren bzw. vernünftig sanktionieren kann, ist hier ja noch nicht mal diskutiert worden, weil es offenbar einige total normal finden, dass Menschen am Vormittag von was auch immer berauscht sind. Das ist es aber nicht.

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass es einen Arzt gibt, der einem unter 18 jährigem ein Rezept verordnet - in so einem Fall würde ich mich an die Ärztekammer wenden.

    Nu denn, ich habe im Ärzteblatt ( ist glaube ich sowas wie deren Zentralorgan) einen Artikel zum Thema gelesen. Hiernach wurde zwar auf die besonderen Risiken bei Jugendlichen hingewiesen, allerdings bleibt die Verordnung an Jugendliche eine Möglichkeit u d ist nicht etwa obsolet.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass es einen Arzt gibt, der einem unter 18 jährigem ein Rezept verordnet - in so einem Fall würde ich mich an die Ärztekammer wenden.

    ...

    Wenn es um Palliativmedizin geht, würde ich auch alles ermöglichen. Oder etwa bei Tourette, wofür es kaum Medikation zu geben scheint. Und Medikamente haben halt alle Nebenwirkungen. Aber du hast vollkommen Recht, das noch nicht ausgereifte Hirn ist besonders zu schützen.

    Es gibt eben, wie dargelegt, nicht genug aussagekräftige Studien. Deswegen finanzieren Krankenkassen offenbar v.a. bei Schmerzen Cannabinoide.

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