Bestellung bei einer Internetapotheke und die Einreichung bei Beihilfe und Krankenkasse

  • Wolfgang Autenrieth

    Wenn du über Homöopathie diskutieren willst, kannst du ja einen eigenen Thread aufmachen. ;)

    Ich wollte nur wissen, ob jemand Erfahrung bei einer Bestellung in einer Internetapotheke bei einem Rezept hat bezüglich der Einreichung desselben Rezeptes im Bundesland Bayern. Die Frage, ob das Medikament überhaupt ersetzt wird, ist eine andere. Mir geht es um die Erfahrung bei einer Internetapotheke und das Procedere für Beihilfe und Krankenkasse.

  • Wolfgang Autenrieth


    Ich wollte nur wissen, ob jemand Erfahrung bei einer Bestellung in einer Internetapotheke bei einem Rezept hat bezüglich der Einreichung desselben Rezeptes im Bundesland Bayern.

    Die Frage ist doch schon lang beantwortet -oder nicht? Dass Threads ein Eigenleben entwickeln, ist normal.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Rezept (=Verordnung) und Rechnung der Apotheke einzureichen, müsste funktionieren.

    Edit: vielleicht wurde im anderen von dir geschilderten Fall nicht bezahlt, weil es eine Quittung und keine Rechnung war?

    ...

    Wenn ich ein ausgedrucktes Privatrezept bekomme und den Artikel bei einer Internetapotheke bestelle, wird das überhaupt bei der Beihilfe und Krankenkasse anerkannt? ...

  • Ich schicke gelegentlich Rezepte im Freiumschlag an eine Online-Apotheke und erhalte mit der Lieferung die quittierten Rezepte zurück. Beihilfe und Krankenkasse haben diese noch nie beanstandet.

  • Welcher Mathematiker hat das gesagt? Merkwürdiges Zitat

    Ich. Was ist daran merkwürdig? Es ist denkwürdig. Und merk-würdig.
    Bevor du auf dem Mathematiker rumkaust. Ich hab' das Mathematikstudium mit Staatsexamen abgeschlossen.

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  • Ich schicke gelegentlich Rezepte im Freiumschlag an eine Online-Apotheke und erhalte mit der Lieferung die quittierten Rezepte zurück. Beihilfe und Krankenkasse haben diese noch nie beanstandet.

    Eine Nachfrage: Normalerweise bestelle ich online und bezahle auch gleich. Auf welche Weise bestellst du dann? Telefonisch? Per Post? Man muss der Apotheke irgendwie mitteilen, dass sie mit der Lieferung warten soll, bis das Rezept ankommt.

  • Eine Nachfrage: Normalerweise bestelle ich online und bezahle auch gleich. Auf welche Weise bestellst du dann? Telefonisch? Per Post? Man muss der Apotheke irgendwie mitteilen, dass sie mit der Lieferung warten soll, bis das Rezept ankommt.

    Ich schicke das Rezept per Brief an die Apotheke, das ist gleichzeitig die Bestellung. Ich bestelle nicht zusätzlich online / telefonisch. Rezepte werden in der Regel sehr schnell bearbeitet und oft noch am gleichen Tag versendet.

  • Ich schicke das Rezept per Brief an die Apotheke, das ist gleichzeitig die Bestellung. Ich bestelle nicht zusätzlich online / telefonisch. Rezepte werden in der Regel sehr schnell bearbeitet und oft noch am gleichen Tag versendet.

    Rezepte müssen immer im Original bei der Apotheke abgegeben werden, um Fälschungen auszuschließen. Die einzigen Möglichkeiten, ein Rezept digital zu übermitteln sind das e-Rezept, sowie das gute, alte Fax. Hier muss jedoch der Arzt oder die Klinik das Rezept direkt an die Apotheke faxen und das Original muss nachgereicht werden.
    Eine telefonische Bestellung oder Bestellung per Mail ist nur bei nicht rezeptpflichtigen Medikamenten möglich.

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  • Die Internetapotheken warten dann einfach auf das Eintreffen der Rezepte, die Bestellung geht natürlich online.

    Also wird nicht geliefert. Erst, wenn das Rezept vorliegt. Hatte ich etwas anderes konstatiert? Telefonieren kann man viel.

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  • Wenn du über Homöopathie diskutieren willst, kannst du ja einen eigenen Thread aufmachen. ;)

    ich glaube das ist nicht nötig. Weil es keine wissenschaftliche Grundlage dazu gibt und der Placeboeffekt ist ein eher langweiliges Diskussionsthema.

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